Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) ist der Dachverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (Träger der gesetzlichen Unfallversicherung). Die DGUV beabsichtigt für die Tarifbeschäftigten der DGUV und ihrer Mitglieder den Abschluss einer neuen Rahmenvereinbarung für die Entgeltumwandlung ab Januar 2014. Die Rahmenvereinbarung soll den insgesamt ca. 14 000 berechtigten Tarifbeschäftigten einen neuen Unisex-Tarif für ihre Altersvorsorge zur Wahl anbieten. Neben der anzubietenden garantierten Altersrente ist erwünscht, dass die Tarifbeschäftigten eine Hinterbliebenenversicherung und/oder eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung abschließen können. Die Fortzahlung der Beiträge für die Altersrente soll für den Fall des Eintritts der Berufsunfähigkeit versicherbar sein. Auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung sollen während ihrer Vertragslaufzeit Versorgungsverträge abgeschlossen und zu deren Erfüllung – angesichts des auf Dauer ausgerichteten Auftragsgegenstandes – Versorgungsleistungen grundsätzlich zeitlich unbegrenzt erbracht werden. Das Angebot soll grundsätzlich auch den Beschäftigten mit Bestandsverträgen offenstehen. Soweit es im Einzelfall für den Versicherten wirtschaftlich vorteilhaft ist und von ihm gewünscht wird, soll ein Wechsel bzw. eine Übertragung von der vorhandenen Pensionskasse zu dem neuen Anbieter möglich sein. Eine Zuschlagserteilung im Rahmen dieses Vergabeverfahrens erfolgt nur für den Fall, dass ein wirtschaftlich günstigeres Angebot gegenüber den Bestandsverträgen aus dem Jahr 2013 vorgelegt wird. Für die Tarifbeschäftigten wird bereits eine Zusatzversorgung mit Arbeitnehmereigenbeteiligung auf dem üblichen Niveau des öffentlichen Dienstes (Pflichtversicherung) nach dem Tarifvertrag über eine betriebliche Altersversorgung für die Beschäftigten der gewerblichen Berufsgenossenschaften (BG-ATV) durchgeführt. Zusätzlich haben die Beschäftigten die Möglichkeit, nach dem Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für Beschäftigte der gewerblichen Berufsgenossenschaften (BG-EUmwTV) vom 17.12.2003 in seiner jeweils geltenden Fassung – teilweise vom Arbeitgeber bezuschusst – Entgelt umzuwandeln. Dafür ist tarifvertraglich derzeit eine Pensionskasse und ergänzend – insbesondere für Umwandlungsbeträge oberhalb von 4 % BBG der allgemeinen Rentenversicherung – eine Unterstützungskasse vorgesehen. Der Auftraggeber ist auch an Bewerbern bzw. Angeboten interessiert, die eine von den aktuellen tarifvertraglichen Vorgaben abweichende Gestaltung der Durchführungswege für die Entgeltumwandlung beschreiben. Die Vergabe steht jedoch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Tarifvertragsparteien, sofern sie eine Tarifvertragsanpassung voraussetzen würde. Damit eine Vergleichbarkeit unter den Angeboten des tarifvertragskonformen Durchführungsweges einerseits und ggf. einer abweichenden Gestaltung der Durchführungswege andererseits gewährleistet werden kann, wird von den insgesamt sechs auszuwählenden Bewerbern mindestens drei tarifvertragskonformen Bewerbern (Pensionskassen) die Möglichkeit eingeräumt, Angebote abzugeben, sofern ausreichend geeignete Bewerber mit einem tarifvertragskonformen Durchführungsweg (Pensionskassen) an diesem Vergabeverfahren teilnehmen. Weitergehende Informationen zum Auftragsgegenstand und die zuvor bezeichneten Tarifverträge hat der Auftraggeber in einer Informationsbroschüre zusammengefasst. Diese kann zusammen mit den formalisierten Bewerbungsunterlagen unter folgender E-Mail-Adresse abgefordert werden: gruenhagen@kanzleigruenhagen.de.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-10-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-09-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-09-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Altersvorsorge (Gruppenversicherungen)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Altersvorsorge (Gruppenversicherungen)📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.
Postanschrift: Mittelstraße 51
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.dguv.de/🌏
E-Mail: bav@dguv.de📧
1. Der Auftraggeber hat weitergehende Informationen zum Auftragsgegenstand und die bezeichneten Tarifverträge in einer Informationsbroschüre zusammengefasst. Diese kann zusammen mit den formalisierten Bewerbungsunterlagen unter folgender E-Mail-Adresse abgefordert werden: gruenhagen@vergabesupport.de.
2. Prozentangaben gem. III.2.3) müssen grundsätzlich mit einer Nachkommastelle erfolgen. Der Solvabilitätsdeckungsgrad gem. III.2.3) 6. ist ohne Nachkommastelle anzugeben.
3. Der Teilnahmeantrag ist von dem Bewerber zu unterzeichnen, in deutscher Sprache sowie schriftlich per Post bis zum benannten Termin in einem verschlossenen Umschlag (als Teilnahmeantrag für das konkrete Verfahren gekennzeichnet) bei der angegebenen Kontaktstelle einzureichen. Der per Post übersandte Teilnahmeantrag muss einen Datenträger mit den eingereichten Unterlagen als fortlaufende PDF-Datei enthalten. Die Übersendung nur per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Bewerbungen, die dieser Form nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt.
4. Die bezeichneten Formblätter sind von dem Bewerber ergänzend zu den von ihm zusammenzustellenden Unterlagen zu verwenden.
5. Teilnahmeanträge sind nur mit den ausgefüllten Formblättern einschließlich der dort benannten Anlagen einzureichen. Eine Bezugnahme auf weitere Anlagen ist unzulässig.
6. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit Teilnahmeanträgen, die nicht der vorgegebenen Struktur entsprechen, auszuschließen oder – nach seiner Wahl – negativ zu bewerten.
7. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte, z.B. Rückdeckungsversicherer) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter III.2.1 und III.2.2 aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/Tochter-/Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist. Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), wesentliche Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer oder eine Vorlage von Unterlagen für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich. Ferner sind – auf Verlangen des Auftraggebers – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Teilnahmeanträge ist nicht erforderlich. Der Auftraggeber behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
8. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 18.10.2013, darauf per Post, Telefax oder E-Mail hinzuweisen.
1. Der Auftraggeber hat weitergehende Informationen zum Auftragsgegenstand und die bezeichneten Tarifverträge in einer Informationsbroschüre zusammengefasst. Diese kann zusammen mit den formalisierten Bewerbungsunterlagen unter folgender E-Mail-Adresse abgefordert werden: gruenhagen@vergabesupport.de.
2. Prozentangaben gem. III.2.3) müssen grundsätzlich mit einer Nachkommastelle erfolgen. Der Solvabilitätsdeckungsgrad gem. III.2.3) 6. ist ohne Nachkommastelle anzugeben.
3. Der Teilnahmeantrag ist von dem Bewerber zu unterzeichnen, in deutscher Sprache sowie schriftlich per Post bis zum benannten Termin in einem verschlossenen Umschlag (als Teilnahmeantrag für das konkrete Verfahren gekennzeichnet) bei der angegebenen Kontaktstelle einzureichen. Der per Post übersandte Teilnahmeantrag muss einen Datenträger mit den eingereichten Unterlagen als fortlaufende PDF-Datei enthalten. Die Übersendung nur per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Bewerbungen, die dieser Form nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt.
4. Die bezeichneten Formblätter sind von dem Bewerber ergänzend zu den von ihm zusammenzustellenden Unterlagen zu verwenden.
5. Teilnahmeanträge sind nur mit den ausgefüllten Formblättern einschließlich der dort benannten Anlagen einzureichen. Eine Bezugnahme auf weitere Anlagen ist unzulässig.
6. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit Teilnahmeanträgen, die nicht der vorgegebenen Struktur entsprechen, auszuschließen oder – nach seiner Wahl – negativ zu bewerten.
7. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte, z.B. Rückdeckungsversicherer) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter III.2.1 und III.2.2 aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/Tochter-/Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist. Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), wesentliche Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer oder eine Vorlage von Unterlagen für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich. Ferner sind – auf Verlangen des Auftraggebers – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Teilnahmeanträge ist nicht erforderlich. Der Auftraggeber behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
8. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 18.10.2013, darauf per Post, Telefax oder E-Mail hinzuweisen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) ist der Dachverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (Träger der gesetzlichen Unfallversicherung).
Die DGUV beabsichtigt für die Tarifbeschäftigten der DGUV und ihrer Mitglieder den Abschluss einer neuen Rahmenvereinbarung für die Entgeltumwandlung ab Januar 2014. Die Rahmenvereinbarung soll den insgesamt ca. 14 000 berechtigten Tarifbeschäftigten einen neuen Unisex-Tarif für ihre Altersvorsorge zur Wahl anbieten. Neben der anzubietenden garantierten Altersrente ist erwünscht, dass die Tarifbeschäftigten eine Hinterbliebenenversicherung und/oder eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung abschließen können. Die Fortzahlung der Beiträge für die Altersrente soll für den Fall des Eintritts der Berufsunfähigkeit versicherbar sein. Auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung sollen während ihrer Vertragslaufzeit Versorgungsverträge abgeschlossen und zu deren Erfüllung – angesichts des auf Dauer ausgerichteten Auftragsgegenstandes – Versorgungsleistungen grundsätzlich zeitlich unbegrenzt erbracht werden.
Die DGUV beabsichtigt für die Tarifbeschäftigten der DGUV und ihrer Mitglieder den Abschluss einer neuen Rahmenvereinbarung für die Entgeltumwandlung ab Januar 2014. Die Rahmenvereinbarung soll den insgesamt ca. 14 000 berechtigten Tarifbeschäftigten einen neuen Unisex-Tarif für ihre Altersvorsorge zur Wahl anbieten. Neben der anzubietenden garantierten Altersrente ist erwünscht, dass die Tarifbeschäftigten eine Hinterbliebenenversicherung und/oder eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung abschließen können. Die Fortzahlung der Beiträge für die Altersrente soll für den Fall des Eintritts der Berufsunfähigkeit versicherbar sein. Auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung sollen während ihrer Vertragslaufzeit Versorgungsverträge abgeschlossen und zu deren Erfüllung – angesichts des auf Dauer ausgerichteten Auftragsgegenstandes – Versorgungsleistungen grundsätzlich zeitlich unbegrenzt erbracht werden.
Das Angebot soll grundsätzlich auch den Beschäftigten mit Bestandsverträgen offenstehen. Soweit es im Einzelfall für den Versicherten wirtschaftlich vorteilhaft ist und von ihm gewünscht wird, soll ein Wechsel bzw. eine Übertragung von der vorhandenen Pensionskasse zu dem neuen Anbieter möglich sein.
Das Angebot soll grundsätzlich auch den Beschäftigten mit Bestandsverträgen offenstehen. Soweit es im Einzelfall für den Versicherten wirtschaftlich vorteilhaft ist und von ihm gewünscht wird, soll ein Wechsel bzw. eine Übertragung von der vorhandenen Pensionskasse zu dem neuen Anbieter möglich sein.
Eine Zuschlagserteilung im Rahmen dieses Vergabeverfahrens erfolgt nur für den Fall, dass ein wirtschaftlich günstigeres Angebot gegenüber den Bestandsverträgen aus dem Jahr 2013 vorgelegt wird.
Für die Tarifbeschäftigten wird bereits eine Zusatzversorgung mit Arbeitnehmereigenbeteiligung auf dem üblichen Niveau des öffentlichen Dienstes (Pflichtversicherung) nach dem Tarifvertrag über eine betriebliche Altersversorgung für die Beschäftigten der gewerblichen Berufsgenossenschaften (BG-ATV) durchgeführt. Zusätzlich haben die Beschäftigten die Möglichkeit, nach dem Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für Beschäftigte der gewerblichen Berufsgenossenschaften (BG-EUmwTV) vom 17.12.2003 in seiner jeweils geltenden Fassung – teilweise vom Arbeitgeber bezuschusst – Entgelt umzuwandeln. Dafür ist tarifvertraglich derzeit eine Pensionskasse und ergänzend – insbesondere für Umwandlungsbeträge oberhalb von 4 % BBG der allgemeinen Rentenversicherung – eine Unterstützungskasse vorgesehen.
Für die Tarifbeschäftigten wird bereits eine Zusatzversorgung mit Arbeitnehmereigenbeteiligung auf dem üblichen Niveau des öffentlichen Dienstes (Pflichtversicherung) nach dem Tarifvertrag über eine betriebliche Altersversorgung für die Beschäftigten der gewerblichen Berufsgenossenschaften (BG-ATV) durchgeführt. Zusätzlich haben die Beschäftigten die Möglichkeit, nach dem Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für Beschäftigte der gewerblichen Berufsgenossenschaften (BG-EUmwTV) vom 17.12.2003 in seiner jeweils geltenden Fassung – teilweise vom Arbeitgeber bezuschusst – Entgelt umzuwandeln. Dafür ist tarifvertraglich derzeit eine Pensionskasse und ergänzend – insbesondere für Umwandlungsbeträge oberhalb von 4 % BBG der allgemeinen Rentenversicherung – eine Unterstützungskasse vorgesehen.
Der Auftraggeber ist auch an Bewerbern bzw. Angeboten interessiert, die eine von den aktuellen tarifvertraglichen Vorgaben abweichende Gestaltung der Durchführungswege für die Entgeltumwandlung beschreiben. Die Vergabe steht jedoch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Tarifvertragsparteien, sofern sie eine Tarifvertragsanpassung voraussetzen würde.
Der Auftraggeber ist auch an Bewerbern bzw. Angeboten interessiert, die eine von den aktuellen tarifvertraglichen Vorgaben abweichende Gestaltung der Durchführungswege für die Entgeltumwandlung beschreiben. Die Vergabe steht jedoch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Tarifvertragsparteien, sofern sie eine Tarifvertragsanpassung voraussetzen würde.
Damit eine Vergleichbarkeit unter den Angeboten des tarifvertragskonformen Durchführungsweges einerseits und ggf. einer abweichenden Gestaltung der Durchführungswege andererseits gewährleistet werden kann, wird von den insgesamt sechs auszuwählenden Bewerbern mindestens drei tarifvertragskonformen Bewerbern (Pensionskassen) die Möglichkeit eingeräumt, Angebote abzugeben, sofern ausreichend geeignete Bewerber mit einem tarifvertragskonformen Durchführungsweg (Pensionskassen) an diesem Vergabeverfahren teilnehmen.
Damit eine Vergleichbarkeit unter den Angeboten des tarifvertragskonformen Durchführungsweges einerseits und ggf. einer abweichenden Gestaltung der Durchführungswege andererseits gewährleistet werden kann, wird von den insgesamt sechs auszuwählenden Bewerbern mindestens drei tarifvertragskonformen Bewerbern (Pensionskassen) die Möglichkeit eingeräumt, Angebote abzugeben, sofern ausreichend geeignete Bewerber mit einem tarifvertragskonformen Durchführungsweg (Pensionskassen) an diesem Vergabeverfahren teilnehmen.
Weitergehende Informationen zum Auftragsgegenstand und die zuvor bezeichneten Tarifverträge hat der Auftraggeber in einer Informationsbroschüre zusammengefasst. Diese kann zusammen mit den formalisierten Bewerbungsunterlagen unter folgender E-Mail-Adresse abgefordert werden: gruenhagen@kanzleigruenhagen.de.
Weitergehende Informationen zum Auftragsgegenstand und die zuvor bezeichneten Tarifverträge hat der Auftraggeber in einer Informationsbroschüre zusammengefasst. Diese kann zusammen mit den formalisierten Bewerbungsunterlagen unter folgender E-Mail-Adresse abgefordert werden: gruenhagen@kanzleigruenhagen.de.
Referenznummer: 915.6/018
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Sankt Augustin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Nachweis Handels- bzw. Berufsregister:
Nachweis über aktuelle Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister (zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate). Ausländische Bieter können entsprechende Unterlagen gemäß den lokalen Bestimmungen vorlegen.
Nachweis über aktuelle Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister (zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate). Ausländische Bieter können entsprechende Unterlagen gemäß den lokalen Bestimmungen vorlegen.
2. Spezifische Eigenerklärungen:
a) Erklärung, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine der in § 6 EG Abs. 4 a-g VOL/A genannten Bestimmungen verurteilt worden ist (siehe Eignungsformblatt).
b) Erklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder es sich in Liquidation befindet (siehe Eignungsformblatt).
b) Erklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder es sich in Liquidation befindet (siehe Eignungsformblatt).
c) Erklärung, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat (siehe Eignungsformblatt).
d) Erklärung über die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft (siehe Eignungsformblatt).
3. Erklärung ARGE:
Dem Teilnahmeantrag einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft einem bevollmächtigen Vertreter der Bewerber-/Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe eines Teilnahmeantrages, eines Angebotes sowie hinsichtlich der Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. Die vorgeschriebene Erklärung ist rechtsverbindlich von vertretungsbefugten Personen jedes Mitglieds der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterzeichnen und für die Bewerber-/Bietergemeinschaft einfach im Original mit dem Teilnahmeantrag einzureichen; mit dem Teilnahmeantrag einer Bewerber- /Bietergemeinschaft ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften (Erklärung der ARGE).
Dem Teilnahmeantrag einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft einem bevollmächtigen Vertreter der Bewerber-/Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe eines Teilnahmeantrages, eines Angebotes sowie hinsichtlich der Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. Die vorgeschriebene Erklärung ist rechtsverbindlich von vertretungsbefugten Personen jedes Mitglieds der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterzeichnen und für die Bewerber-/Bietergemeinschaft einfach im Original mit dem Teilnahmeantrag einzureichen; mit dem Teilnahmeantrag einer Bewerber- /Bietergemeinschaft ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften (Erklärung der ARGE).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Nachweis Berechtigung für Erlaubnis des Geschäftsbetriebes:
Nachweis der Berechtigung für die Erlaubnis des Geschäftsbetriebes, z. B. nach VAG.
2. Nachweis Insolvenzversicherung:
Nachweis einer geeigneten Insolvenzsicherung, z. B. Mitgliedschaft bei Protektor.
3. Nachweis Erfahrungen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung:
Nachweis von Erfahrungen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung. Die Bewerber haben dabei folgende Angaben zu machen:
— kumulative Angaben über alle Kunden in diesem Bereich für 2012: Anzahl aller Kunden in diesem Bereich und jeweils die Größenordnung der Gesamtzahl der Beschäftigten dieser Kunden, der Gesamtzahl ihrer Versicherten und ihres gesamten jährlichen Beitragsvolumens.
— kumulative Angaben über alle Kunden in diesem Bereich für 2012: Anzahl aller Kunden in diesem Bereich und jeweils die Größenordnung der Gesamtzahl der Beschäftigten dieser Kunden, der Gesamtzahl ihrer Versicherten und ihres gesamten jährlichen Beitragsvolumens.
— Angabe der Gesamthöhe der Kapitalanlagen und des Rohüberschusses (bilanzieller Jahresüberschuss vor Gewinnbeteiligung der Versicherungsnehmer) in den einzelnen Jahren 2010 bis 2012 (siehe Eignungsformblatt).
4. Nachweis von Referenzen:
Benennung von mindestens 3 Referenzkunden für vergleichbare Leistungen, vorzugsweise aus dem Bereich des öffentlichen Dienstes, jeweils mit folgenden Angaben:
— Name und Anschrift des Auftraggebers,
— Ansprechpartner beim Auftraggeber (mit Telefonnummer),
— Angabe der Größenordnung der Beschäftigtenzahl,
— Angabe der Versichertenzahl und
— Zeitraum der Leistungserbringung (Formblatt Referenzen).
5. Nachweis Stresstest:
Vorlage der Ergebnisse des Stresstests der BaFin aus den letzten 3 Jahren (2010 bis 2012) in allen vier Szenarien (Isoliertes Rentenszenario/Isoliertes Aktienszenario/Renten- und Aktienszenario/Aktien- und Immobilienszenario).
6. Angabe Solvabilitätsdeckungsgrad:
Angabe des Solvabilitätsdeckungsgrads in den einzelnen Jahren 2010 bis 2012 (siehe Eignungsformblatt).
7. Angabe der Eigenkapitalquote:
Angabe der Eigenkapitalquote in den einzelnen Jahren 2010 bis 2012, definiert als Eigenkapital in Relation zum Verpflichtungsvolumen ohne das fondsgebundene Lebensversicherungsgeschäft (siehe Eignungsformblatt).
8. Angabe zu den Freien Rückstellungen für Beitragsrückerstattung (nur für den Neubestand):
Angabe der Freien Rückstellungen für Beitragsrückerstattung (nur für den Neubestand) als Verhältnis zum Verpflichtungsvolumen gegenüber dem Neubestand ohne das fondsgebundene Lebensversicherungsgeschäft in den einzelnen Jahren 2010 bis 2012 (siehe Eignungsformblatt); hierzu ggf. erläuternde Ausführungen.
Angabe der Freien Rückstellungen für Beitragsrückerstattung (nur für den Neubestand) als Verhältnis zum Verpflichtungsvolumen gegenüber dem Neubestand ohne das fondsgebundene Lebensversicherungsgeschäft in den einzelnen Jahren 2010 bis 2012 (siehe Eignungsformblatt); hierzu ggf. erläuternde Ausführungen.
9. Angabe Rohüberschussanteil am Umsatz:
Angabe des Anteils des Rohüberschusses am Umsatz (gebuchte Bruttobeiträge ohne Beiträge für das fondsgebundene Lebensversicherungsgeschäft zuzüglich Nettoerträge aus der Kapitalanlage) in den einzelnen Jahren 2010 bis 2012 (siehe Eignungsformblatt).
10. Angabe Durchschnittsverzinsung:
Angabe der laufenden Durchschnittsverzinsung (ohne außerordentliche Erträge) in den einzelnen Jahren 2010 bis 2012 sowie Angabe des gewichteten Mittels dieser Jahre (siehe Eignungsformblatt).
11. Angabe Nettoverzinsung der Kapitalanlagen:
Angabe der Nettoverzinsung der Kapitalanlagen in den einzelnen Jahren 2010 bis 2012 sowie Angabe des gewichteten Mittels dieser Jahre (siehe Eignungsformblatt).
12. Angabe Verwaltungskostenquote:
Angabe der Verwaltungskostenquote in Prozent der gebuchten Bruttobeiträge in den einzelnen Jahren 2010 bis 2012 (siehe Eignungsformblatt).
13. Angabe Abschlusskostenquote:
Angabe der Abschlusskostenquote in Prozent der Beitragssumme Neugeschäft in den einzelnen Jahren 2010 bis 2012 (siehe Eignungsformblatt).
14. Eigenerklärung zu den vertraglichen Eckpunkten:
Eigenerklärung zur Einhaltung der vertraglichen Eckpunkte gemäß Ziffer 4 der Informationsbroschüre bei der späteren Angebotsabgabe (siehe Eignungsformblatt).
15. Angabe des Anteils des an die Versicherten ausgeschütteten Rohüberschusses am Kundenguthaben:
Angabe des Anteils des an die Versicherten ausgeschütteten Rohüberschusses am Kundenguthaben (Deckungsrückstellung ohne Beiträge für das fondsgebundene Lebensversicherungsgeschäft zuzüglich Ansammlungsguthaben) in den einzelnen Jahren 2010 bis 2012 (siehe Eignungsformblatt).
Angabe des Anteils des an die Versicherten ausgeschütteten Rohüberschusses am Kundenguthaben (Deckungsrückstellung ohne Beiträge für das fondsgebundene Lebensversicherungsgeschäft zuzüglich Ansammlungsguthaben) in den einzelnen Jahren 2010 bis 2012 (siehe Eignungsformblatt).
16. ggf. Erläuterung des Durchführungsweges sofern dieser von den geltenden tarifvertraglichen Vorgaben abweicht:
Sofern ein Bewerber eine vom Tarifvertrag abweichende Gestaltung der Durchführungswege vorsieht, erwartet der Auftraggeber Erläuterungen und Beispielsrechnungen des Bewerbers zu der Frage, aus welchen Gründen und in welchem Umfang dies grundsätzlich für die Arbeitgeber und/oder die Beschäftigten günstiger sein könnte, als die bisherige tarifvertragliche Gestaltung. Die zu diesem Zweck ergänzend vorzulegenden Musterberechnungen sollen auch die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Beiträge und der Leistungen nach deutschem Recht berücksichtigen.
Sofern ein Bewerber eine vom Tarifvertrag abweichende Gestaltung der Durchführungswege vorsieht, erwartet der Auftraggeber Erläuterungen und Beispielsrechnungen des Bewerbers zu der Frage, aus welchen Gründen und in welchem Umfang dies grundsätzlich für die Arbeitgeber und/oder die Beschäftigten günstiger sein könnte, als die bisherige tarifvertragliche Gestaltung. Die zu diesem Zweck ergänzend vorzulegenden Musterberechnungen sollen auch die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Beiträge und der Leistungen nach deutschem Recht berücksichtigen.
17. Ausführungen zu Anlagegrundsätzen und Anlagestrategien:
Die Bewerber haben Ausführungen zu ihren Anlagegrundsätzen und Anlagestrategien zu machen.
18. Ausführungen zur Orientierung des Produkts am Kunden:
Die Bewerber haben Ausführungen zur Orientierung ihres Produkts am Kunden zu machen.
Mindeststandards:
M1: Mindestanforderung zu III.2.3) 4. Nachweis von Referenzen:
Benennung von mindestens drei Referenzkunden für vergleichbare Leistungen.
M2: Mindestanforderung zu III.2.3) 5. Nachweis Stresstest:
Es müssen alle 12 Teiltests (3 Jahre x 4 Testszenarien) bestanden worden sein.
M3: Mindestanforderung zu III.2.3) 10. Angabe Durchschnittsverzinsung:
Das gewichtete Mittel der laufenden Durchschnittsverzinsung (ohne außerordentliche Erträge) für die Jahre 2010 bis 2012 muss mindestens 3,8 % betragen.
M4: Mindestanforderung zu III.2.3) 11. Angabe Nettoverzinsung der Kapitalanlagen:
Das gewichtete Mittel der Nettoverzinsung der Kapitalanlagen für die Jahre 2010 bis 2012 muss mindestens 3,8 % betragen.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 10
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren: Besonderheiten des Versicherungsvertrages
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 6
Objektive Auswahlkriterien:
Der Auftraggeber prüft die Teilnahmeanträge in einem dreistufigen Verfahren:
a) Prüfung auf vollständiges Vorliegen der abgeforderten Nachweise und Erklärungen;
b) Vorliegen von vergaberechtlichen Ausschlussgründen, Erfüllung der Mindestanforderungen und Feststellung der Geeignetheit;
c) Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, welche die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen.
Für jeden Bewerber wird auf dieser Stufe anhand der Reduzierungskriterien ein Gesamtscore ermittelt. Die Angaben der Bewerber zu den einzelnen Reduzierungskriterien in der oben definierten Form werden wie nachfolgend dargestellt mit Punkten bewertet und gewichtet. Die Gewichtung bestimmt, zu welchem Anteil das Kriterium bzw. die dafür erhaltenen Punkte zum Gesamtscore beitragen. In jedem Kriterium kann ein Bewerber vor Gewichtung maximal 16 Punkte erhalten. Der Auftraggeber wird die Punkte fürErfahrungen/Referenzen:
Für jeden Bewerber wird auf dieser Stufe anhand der Reduzierungskriterien ein Gesamtscore ermittelt. Die Angaben der Bewerber zu den einzelnen Reduzierungskriterien in der oben definierten Form werden wie nachfolgend dargestellt mit Punkten bewertet und gewichtet. Die Gewichtung bestimmt, zu welchem Anteil das Kriterium bzw. die dafür erhaltenen Punkte zum Gesamtscore beitragen. In jedem Kriterium kann ein Bewerber vor Gewichtung maximal 16 Punkte erhalten. Der Auftraggeber wird die Punkte fürErfahrungen/Referenzen:
— die Erfahrungen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung gem. III.2.3):
3. gemäß seinem Beurteilungsspielraum nach ihrem Umfang mit 10 % gewichten,
— die Referenzen gem. III.2.3):
4. gemäß seinem Beurteilungsspielraum nach Aktualität und Vergleichbarkeit mit dem Auftragsgegenstand sowie nach Art und Umfang mit 6 % gewichten; Sicherheit dieser betrieblichen Altersversorgung:
— die Angabe des Solvabilitätsdeckungsgrads gem. III.2.3):
6. nach Höhe und Entwicklung mit 6 % gewichten,
— die Angabe der Eigenkapitalquote gem. III.2.3):
7. nach Höhe und Entwicklung mit 6 % gewichten,
— die Angabe zu den Freien Rückstellungen für Beitragsrückerstattung gem. III.2.3):
8. nach Höhe und Entwicklung mit 6 % gewichten;Anlagegrundsätze, Anlagestrategie und Anlageerfolg des Anbieters:
— die Angabe des Anteils des Rohüberschusses am Umsatz gem. III.2.3):
9. nach Höhe und Entwicklung mit 7 % gewichten,
— die Angabe der laufenden Durchschnittsverzinsung gem. III.2.3):
10. nach Höhe und Entwicklung mit 6 % gewichten,
— die Angabe der Nettoverzinsung der Kapitalanlagen gem. III.2.3):
11. nach Höhe und Entwicklung mit 5 % gewichten,
— die Ausführungen zu Anlagegrundsätzen und Anlagestrategien gem. III.2.3):
17. gemäß seinem Beurteilungsspielraum mit 12 % gewichten; Merkmale des Anbieters, die sich auf die Leistungen für die Versicherten auswirken:
— die Angabe der Verwaltungskostenquote gem. III.2.3):
12. nach Höhe und Entwicklung mit 9 % gewichten,
— die Angabe der Abschlusskostenquote gem. III.2.3):
13. nach Höhe und Entwicklung mit 9 % gewichten,
— die Angabe des Anteils des an die Versicherten ausgeschütteten Rohüberschusses am Kundenguthaben gem. III.2.3):
15. nach Höhe und Entwicklung mit 6 % gewichten und
— die Ausführungen zur Orientierung des Produkts am Kunden gem. III.2.3):
18. gemäß seinem Beurteilungsspielraum mit 12 % gewichten.
Der Auftraggeber wird pro Kriterium folgende Punktevergabe anwenden:
Bezüglich der Reduzierungskriterien Nr. 3, 4, 17 und 18 werden gemäß dem Beurteilungsspielraum folgende Punktevergaben vorgenommen:
16 Punkte: Sehr gute Darstellung/Leistungserwartung.Für die übrigen Reduzierungskriterien gilt Folgendes: Für die Bewertung der Höhe wird nur die jeweils aktuellste der 3 Angaben für die Jahre 2010 bis 2012 herangezogen. Der Wert des jeweils besten Anbieters – also der höchste Wert z. B. bei der laufenden Durchschnittsverzinsung oder der niedrigste z. B. bei der Verwaltungskostenquote – erhält die Höchstpunktzahl
16 Punkte: Sehr gute Darstellung/Leistungserwartung.Für die übrigen Reduzierungskriterien gilt Folgendes: Für die Bewertung der Höhe wird nur die jeweils aktuellste der 3 Angaben für die Jahre 2010 bis 2012 herangezogen. Der Wert des jeweils besten Anbieters – also der höchste Wert z. B. bei der laufenden Durchschnittsverzinsung oder der niedrigste z. B. bei der Verwaltungskostenquote – erhält die Höchstpunktzahl
10. Ist der beste Wert der Höchstwert, so erhalten die übrigen Anbieter denjenigen Anteil an der Höchstpunktzahl, der dem Anteil ihres Wertes am Höchstwert entspricht. Ist der beste Wert der niedrigste Wert, werden die Punkte umgekehrt proportional vergeben. Ist z. B. ein anderer Wert doppelt so hoch wie der niedrigste, so erhält der Anbieter die halbe Höchstpunktzahl.Für die Bewertung der Entwicklung der Angaben erfolgt eine Klassifikation der Verläufe. Es wird die Veränderung vom 1. Jahr auf das 2. Jahr und die Veränderung vom 2. Jahr auf das 3. Jahr jeweils einer der Kategorien Anstieg, Konstanz oder Rückgang zugeordnet. Konstanz ist durch die abgefragte Rundungsgenauigkeit definiert, die eine Nachkommastelle beträgt, außer beim Solvabilitätsdeckungsgrad, der ohne Nachkommastelle erfragt wird. Aus dieser Klassifikation ergeben sich neun mögliche Verläufe. Diese werden entsprechend der nachfolgenden Aufstellung mit Punkten bewertet. Insbesondere wird dem besten Verlauf die Höchstpunktzahl 6 zugeordnet; dies wäre z. B. bei der laufenden Durchschnittsverzinsung Anstieg + Anstieg und bei der Verwaltungskostenquote Rückgang + Rückgang.
10. Ist der beste Wert der Höchstwert, so erhalten die übrigen Anbieter denjenigen Anteil an der Höchstpunktzahl, der dem Anteil ihres Wertes am Höchstwert entspricht. Ist der beste Wert der niedrigste Wert, werden die Punkte umgekehrt proportional vergeben. Ist z. B. ein anderer Wert doppelt so hoch wie der niedrigste, so erhält der Anbieter die halbe Höchstpunktzahl.Für die Bewertung der Entwicklung der Angaben erfolgt eine Klassifikation der Verläufe. Es wird die Veränderung vom 1. Jahr auf das 2. Jahr und die Veränderung vom 2. Jahr auf das 3. Jahr jeweils einer der Kategorien Anstieg, Konstanz oder Rückgang zugeordnet. Konstanz ist durch die abgefragte Rundungsgenauigkeit definiert, die eine Nachkommastelle beträgt, außer beim Solvabilitätsdeckungsgrad, der ohne Nachkommastelle erfragt wird. Aus dieser Klassifikation ergeben sich neun mögliche Verläufe. Diese werden entsprechend der nachfolgenden Aufstellung mit Punkten bewertet. Insbesondere wird dem besten Verlauf die Höchstpunktzahl 6 zugeordnet; dies wäre z. B. bei der laufenden Durchschnittsverzinsung Anstieg + Anstieg und bei der Verwaltungskostenquote Rückgang + Rückgang.
Der Auftraggeber wird dabei folgende Punktevergabe anwenden:
Punkte, wenn hohe Werte erwünscht, d. h. bei Kriterien Nr. 6 bis 11 und 15: 6 Punkte für Anstieg + Anstieg/5 Punkte für Konstanz + Anstieg/4 Punkte für Anstieg + Konstanz/3 Punkte für Konstanz + Konstanz/2 Punkte für Rückgang + Anstieg/1 Punkt für Anstieg + Rückgang/0 Punkte für Rückgang + Konstanz/0 Punkte für Konstanz + Rückgang/0 Punkte für Rückgang + Rückgang.
Punkte, wenn hohe Werte erwünscht, d. h. bei Kriterien Nr. 6 bis 11 und 15: 6 Punkte für Anstieg + Anstieg/5 Punkte für Konstanz + Anstieg/4 Punkte für Anstieg + Konstanz/3 Punkte für Konstanz + Konstanz/2 Punkte für Rückgang + Anstieg/1 Punkt für Anstieg + Rückgang/0 Punkte für Rückgang + Konstanz/0 Punkte für Konstanz + Rückgang/0 Punkte für Rückgang + Rückgang.
Punkte, wenn niedrige Werte erwünscht, d. h. bei Kriterien Nr. 12 und 13: 6 Punkte für Rückgang + Rückgang/5 Punkte für Konstanz + Rückgang/4 Punkte für Rückgang + Konstanz/3 Punkte für Konstanz + Konstanz/2 Punkte für Anstieg + Rückgang/1 Punkt für Rückgang + Anstieg/0 Punkte für Anstieg + Konstanz/0 Punkte für Konstanz + Anstieg/0 Punkte für Anstieg + Anstieg.
Punkte, wenn niedrige Werte erwünscht, d. h. bei Kriterien Nr. 12 und 13: 6 Punkte für Rückgang + Rückgang/5 Punkte für Konstanz + Rückgang/4 Punkte für Rückgang + Konstanz/3 Punkte für Konstanz + Konstanz/2 Punkte für Anstieg + Rückgang/1 Punkt für Rückgang + Anstieg/0 Punkte für Anstieg + Konstanz/0 Punkte für Konstanz + Anstieg/0 Punkte für Anstieg + Anstieg.
In einem Folgeschritt werden die vergebenen Punkte entsprechend den genannten Prozentangaben gewichtet. Zuletzt werden pro Bewerber die gewichteten Punkte in allen Kriterien zu einem Gesamtscore addiert. Danach werden die Bewerber in eine Rangfolge gebracht, wobei derjenige mit der höchsten Punktzahl den ersten Rang hat. Die Spitzengruppe von sechs Bewerbern wird ausgewählt. Sofern sich nach der Reduzierung weniger als 3 Bewerber mit einem tarifvertragskonformen Durchführungsweg (Pensionskassen) unter den 6 Bewerbern befinden, rücken die nachfolgenden Bewerber mit einem tarifvertragskonformen Durchführungsweg (Pensionskassen) nach. Dabei verdrängen sie die übrigen Bewerber in der Rangfolge von hinten soweit, bis sich mindestens 3 Bewerber mit einem tarifvertragskonformen Durchführungsweg (Pensionskassen) unter den 6 Bewerbern befinden, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Voraussetzung für ein Aufrücken ist, dass ausreichend geeignete Bewerber mit einem tarifvertragskonformen Durchführungsweg (Pensionskassen) an diesem Vergabeverfahren teilnehmen.
In einem Folgeschritt werden die vergebenen Punkte entsprechend den genannten Prozentangaben gewichtet. Zuletzt werden pro Bewerber die gewichteten Punkte in allen Kriterien zu einem Gesamtscore addiert. Danach werden die Bewerber in eine Rangfolge gebracht, wobei derjenige mit der höchsten Punktzahl den ersten Rang hat. Die Spitzengruppe von sechs Bewerbern wird ausgewählt. Sofern sich nach der Reduzierung weniger als 3 Bewerber mit einem tarifvertragskonformen Durchführungsweg (Pensionskassen) unter den 6 Bewerbern befinden, rücken die nachfolgenden Bewerber mit einem tarifvertragskonformen Durchführungsweg (Pensionskassen) nach. Dabei verdrängen sie die übrigen Bewerber in der Rangfolge von hinten soweit, bis sich mindestens 3 Bewerber mit einem tarifvertragskonformen Durchführungsweg (Pensionskassen) unter den 6 Bewerbern befinden, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Voraussetzung für ein Aufrücken ist, dass ausreichend geeignete Bewerber mit einem tarifvertragskonformen Durchführungsweg (Pensionskassen) an diesem Vergabeverfahren teilnehmen.
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 915.6/018
Zusätzliche Informationen
1. Der Auftraggeber hat weitergehende Informationen zum Auftragsgegenstand und die bezeichneten Tarifverträge in einer Informationsbroschüre zusammengefasst. Diese kann zusammen mit den formalisierten Bewerbungsunterlagen unter folgender E-Mail-Adresse abgefordert werden: gruenhagen@vergabesupport.de.
1. Der Auftraggeber hat weitergehende Informationen zum Auftragsgegenstand und die bezeichneten Tarifverträge in einer Informationsbroschüre zusammengefasst. Diese kann zusammen mit den formalisierten Bewerbungsunterlagen unter folgender E-Mail-Adresse abgefordert werden: gruenhagen@vergabesupport.de.
2. Prozentangaben gem. III.2.3) müssen grundsätzlich mit einer Nachkommastelle erfolgen. Der Solvabilitätsdeckungsgrad gem. III.2.3) 6. ist ohne Nachkommastelle anzugeben.
3. Der Teilnahmeantrag ist von dem Bewerber zu unterzeichnen, in deutscher Sprache sowie schriftlich per Post bis zum benannten Termin in einem verschlossenen Umschlag (als Teilnahmeantrag für das konkrete Verfahren gekennzeichnet) bei der angegebenen Kontaktstelle einzureichen. Der per Post übersandte Teilnahmeantrag muss einen Datenträger mit den eingereichten Unterlagen als fortlaufende PDF-Datei enthalten. Die Übersendung nur per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Bewerbungen, die dieser Form nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt.
3. Der Teilnahmeantrag ist von dem Bewerber zu unterzeichnen, in deutscher Sprache sowie schriftlich per Post bis zum benannten Termin in einem verschlossenen Umschlag (als Teilnahmeantrag für das konkrete Verfahren gekennzeichnet) bei der angegebenen Kontaktstelle einzureichen. Der per Post übersandte Teilnahmeantrag muss einen Datenträger mit den eingereichten Unterlagen als fortlaufende PDF-Datei enthalten. Die Übersendung nur per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Bewerbungen, die dieser Form nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt.
4. Die bezeichneten Formblätter sind von dem Bewerber ergänzend zu den von ihm zusammenzustellenden Unterlagen zu verwenden.
5. Teilnahmeanträge sind nur mit den ausgefüllten Formblättern einschließlich der dort benannten Anlagen einzureichen. Eine Bezugnahme auf weitere Anlagen ist unzulässig.
6. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit Teilnahmeanträgen, die nicht der vorgegebenen Struktur entsprechen, auszuschließen oder – nach seiner Wahl – negativ zu bewerten.
7. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte, z.B. Rückdeckungsversicherer) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter III.2.1 und III.2.2 aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/Tochter-/Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist. Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), wesentliche Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer oder eine Vorlage von Unterlagen für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich. Ferner sind – auf Verlangen des Auftraggebers – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Teilnahmeanträge ist nicht erforderlich. Der Auftraggeber behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
7. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte, z.B. Rückdeckungsversicherer) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter III.2.1 und III.2.2 aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/Tochter-/Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist. Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), wesentliche Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer oder eine Vorlage von Unterlagen für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich. Ferner sind – auf Verlangen des Auftraggebers – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Teilnahmeanträge ist nicht erforderlich. Der Auftraggeber behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
8. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 18.10.2013, darauf per Post, Telefax oder E-Mail hinzuweisen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin - Geschäftsstelle - bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de📧
Telefon: +49 3090138316📞
Internetadresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/vergabe/kammer.html🌏
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“.
Der Auftraggeber weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Der Auftraggeber weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Der Auftraggeber wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Fax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Der Auftraggeber weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Der Auftraggeber wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Fax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2013/S 186-321268 (2013-09-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-12-08) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.