Gegenstand ist die Lieferung einer Schneeschleuder als Spezialgerät für Schneeräumung auf Flugbetriebsflächen mit einer durchschnittlichen Räumgeschwindigkeit von mindestens 30 km/h und 8 000 t/h Räumleistung sowie für die Schneeverladung auf LKW. Die Schneeschleuder muss bestehen aus: — einem Trägerfahrzeug, — einer Auswurfsvorrichtung und, — einer Schleudereinheit. Folgende Leistungsparameter gelten für die zu beschaffende Schneeschleuder: — Fahrgeschw. bis ca. 50 Km/h min. Arbeitsgeschw. bis ca. 30 Km/h (Stufenlos lastabhängig) — Getrennte Antriebssysteme für Schleuder und Fahrantrieb (Leistung Schleuderrad ca. 800 PS Leistung Fahrantrieb ca. 500 PS) — Auslegung der Motoren, sowie Kühl- und Tanksysteme für einen Dauerbetrieb von min. 9 Std. — Die Räumleistung sollte ca. 6 000-8 000 Tonnen/Std. betragen — Die zu erreichende Wurfweite sollte mindestens 40 Meter betragen — Die Räumbreite sollte min. 2 800 mm betragen — Die Schleuder ist in Kompaktbauweise zu liefern — Die Fahrzeugbreite max. ca 3 200 mm — Die Fahrzeughöhe max. ca. 4 000 mm — Die Fahrzeuglänge max. ca. 14 000 mm
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-06-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-05-10.
Auftragsbekanntmachung (2013-05-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrzeuge für den Winterdienst
Menge oder Umfang: Siehe II.1.5)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fahrzeuge für den Winterdienst📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Baden-Airpark GmbH, Flughafen Karlsruhe / Baden-Baden
Postanschrift: Victoria Boulevard A106
Postleitzahl: 77836
Postort: Rheinmünster
Kontakt
Internetadresse: http://www.baden-airpark.de🌏
E-Mail: julia.koenig@baden-airpark.de📧
Telefon: +49 7229662131📞
Fax: +49 7229662124 📠
1. Der Auftraggeber betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Der Auftraggeber führt als Sektorenauftraggeberin gem. § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung nach der SektVO durch. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, indem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst ihre erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
2. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 10 Kalendertage (KT) vor Ablauf der Bewerbungsfrist an die unter Ziff. I.1) bezeichnete Stelle lesbar eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Es wird darum gebeten, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Teilnahmeantragsunterlagen zu verwenden, auszufüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
3. Die Bewerber haben zu beachten, dass die formlose Bewerbung unterzeichnet ist. Die Bewerbung ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
4. Die Bewerbung und deren Anlagen sind zweifach in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe der Auftragsbezeichnung auf dem verschlossenen Behältnis / Umschlag (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig).
5. Den Bewerbungen sind außerdem elektronische Kopien aller übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z. B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe der Bewerbung versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind.
6. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
7. Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Punkt III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens beim Auftraggeber einzureichen.
8. Der Auftraggeber prüft die Eignung der Bewerber in einem dreistufigen Verfahren.
— Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise (III.2.1, III.2.2, III.2.3).
— Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inklusive Erfüllung der Mindestanforderungen.
— Stufe 3: Prüfung der persönlichen, wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen Leistungsfähigkeit gemessen an der ausgeschriebenen Leistung.
Insbesondere auf Stufe 3, deren Prüfung anhand der vom Bewerber bzw. von der Bewerbergemeinschaft eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise erfolgt, übt der Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum aus.
Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen der Auftraggeber nach dem vorstehenden 3-stufigen Verfahren feststellt, dass sie für die zu vergebende Leistung geeignet sind, werden für das weitere Verfahren ausgewählt.
9. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
10. Ergänzend zu II.3) Vertragslaufzeit: Die Lieferung der Schneeschleuder hat im Januar 2014 zu erfolgen.
1. Der Auftraggeber betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Der Auftraggeber führt als Sektorenauftraggeberin gem. § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung nach der SektVO durch. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, indem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst ihre erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
2. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 10 Kalendertage (KT) vor Ablauf der Bewerbungsfrist an die unter Ziff. I.1) bezeichnete Stelle lesbar eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Es wird darum gebeten, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Teilnahmeantragsunterlagen zu verwenden, auszufüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
3. Die Bewerber haben zu beachten, dass die formlose Bewerbung unterzeichnet ist. Die Bewerbung ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
4. Die Bewerbung und deren Anlagen sind zweifach in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe der Auftragsbezeichnung auf dem verschlossenen Behältnis / Umschlag (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig).
5. Den Bewerbungen sind außerdem elektronische Kopien aller übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z. B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe der Bewerbung versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind.
6. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
7. Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Punkt III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens beim Auftraggeber einzureichen.
8. Der Auftraggeber prüft die Eignung der Bewerber in einem dreistufigen Verfahren.
— Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise (III.2.1, III.2.2, III.2.3).
— Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inklusive Erfüllung der Mindestanforderungen.
— Stufe 3: Prüfung der persönlichen, wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen Leistungsfähigkeit gemessen an der ausgeschriebenen Leistung.
Insbesondere auf Stufe 3, deren Prüfung anhand der vom Bewerber bzw. von der Bewerbergemeinschaft eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise erfolgt, übt der Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum aus.
Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen der Auftraggeber nach dem vorstehenden 3-stufigen Verfahren feststellt, dass sie für die zu vergebende Leistung geeignet sind, werden für das weitere Verfahren ausgewählt.
9. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
10. Ergänzend zu II.3) Vertragslaufzeit: Die Lieferung der Schneeschleuder hat im Januar 2014 zu erfolgen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand ist die Lieferung einer Schneeschleuder als Spezialgerät für Schneeräumung auf Flugbetriebsflächen mit einer durchschnittlichen Räumgeschwindigkeit von mindestens 30 km/h und 8 000 t/h Räumleistung sowie für die Schneeverladung auf LKW.
Die Schneeschleuder muss bestehen aus:
— einem Trägerfahrzeug,
— einer Auswurfsvorrichtung und,
— einer Schleudereinheit.
Folgende Leistungsparameter gelten für die zu beschaffende Schneeschleuder:
— Fahrgeschw. bis ca. 50 Km/h min. Arbeitsgeschw. bis ca. 30 Km/h (Stufenlos lastabhängig)
— Getrennte Antriebssysteme für Schleuder und Fahrantrieb (Leistung Schleuderrad ca. 800 PS Leistung Fahrantrieb ca. 500 PS)
— Auslegung der Motoren, sowie Kühl- und Tanksysteme für einen Dauerbetrieb von min. 9 Std.
— Die Räumleistung sollte ca. 6 000-8 000 Tonnen/Std. betragen
— Die zu erreichende Wurfweite sollte mindestens 40 Meter betragen
— Die Räumbreite sollte min. 2 800 mm betragen
— Die Schleuder ist in Kompaktbauweise zu liefern
— Die Fahrzeugbreite max. ca 3 200 mm
— Die Fahrzeughöhe max. ca. 4 000 mm
— Die Fahrzeuglänge max. ca. 14 000 mm
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Baden-Airpark GmbH
Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmer vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmer vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
1) Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer.
2) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein). Soweit keine Eintragung im Handelsregister vorliegt, ist ein vergleichbarer Existenznachweis vorzulegen.
2) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein). Soweit keine Eintragung im Handelsregister vorliegt, ist ein vergleichbarer Existenznachweis vorzulegen.
3) Eine schriftliche Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verknüpft ist, sofern er bezogen auf den Auftrag in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten will. In diesem Fall ist zudem die Art und Weise der geplanten Zusammenarbeit detailliert zu beschreiben. Ferner ist der Anteil und der Umfang der zu erbringenden Subunternehmerleistung am Gesamtauftrag konkret zu beschreiben.
3) Eine schriftliche Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verknüpft ist, sofern er bezogen auf den Auftrag in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten will. In diesem Fall ist zudem die Art und Weise der geplanten Zusammenarbeit detailliert zu beschreiben. Ferner ist der Anteil und der Umfang der zu erbringenden Subunternehmerleistung am Gesamtauftrag konkret zu beschreiben.
5) Erklärung zum Vorhandensein einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung unter Angabe der Höhe der Deckungssumme(n).
6) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen, im Folgenden: Dritte) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
6) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen, im Folgenden: Dritte) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
In diesem Fall – also zum Nachweis der Eignung – hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft diese Dritten in ihrem/seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziffer III.2.2)-3) dieser Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er/sie sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm/ihr dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z. B. Verpflichtungserklärung) steht.
In diesem Fall – also zum Nachweis der Eignung – hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft diese Dritten in ihrem/seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziffer III.2.2)-3) dieser Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er/sie sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm/ihr dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z. B. Verpflichtungserklärung) steht.
Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung auf Dritte bezieht, hat er für diese in seinem/ihrem Teilnahmeantrag die in Ziffer III.2.1) Nr. 2, 3, 4 und 5 dieser Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung auf Dritte bezieht, hat er für diese in seinem/ihrem Teilnahmeantrag die in Ziffer III.2.1) Nr. 2, 3, 4 und 5 dieser Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
Die entsprechenden Formblätter sind beim Auftraggeber anzufordern, vgl. Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung.
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Auf Ziffer VI.3) der Bekanntmachung wird verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern bzw. den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen:
1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2010, 2011 und 2012 endeten.
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt dabei ein mittlerer Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft in Höhe von 1 500 000 EUR in den Geschäftsjahren, welche in den Jahren 2010, 2011 und 2012 endeten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt dabei ein mittlerer Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft in Höhe von 1 500 000 EUR in den Geschäftsjahren, welche in den Jahren 2010, 2011 und 2012 endeten.
Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Die Umsatzangaben für 1) sind für jedes Jahr separat unter Angabe des Jahres und der Umsatzgröße (netto, exklusive Umsatzsteuer) anzugeben.
Die vorstehend unter 1) genannten Nachweise sind sowohl von den Bewerbern als auch allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu führen. Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sind separat auszuweisen und zu addieren.
Sofern der Bewerber / Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen unter 1) auf Angaben/Daten von Dritten / Nachunternehmern / konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Angaben, Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2.2) auch für den Dritten / Nachunternehmer / konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten / Nachunternehmers / konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen („Verpflichtungserklärung“).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Sofern der Bewerber / Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen unter 1) auf Angaben/Daten von Dritten / Nachunternehmern / konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Angaben, Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2.2) auch für den Dritten / Nachunternehmer / konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten / Nachunternehmers / konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen („Verpflichtungserklärung“).
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Auf Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung wird verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Angaben zur Erfahrung mit den Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Vergleichbare Leistungen in diesem Sinne sind solche, die die Herstellung und Lieferung von Schneeschleudern für Flughäfen zum Gegenstand haben.
2) Die Angaben sind in Form einer Darstellung von erbrachten Leistungen (Referenzen) zu machen. Es müssen mindestens 2 und dürfen maximal 5 Referenzen eingereicht werden. Die Referenzen dürfen nicht länger als 72 Monate vor die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zurückreichen. Die Darstellung jeder einzelnen Referenz hat Folgendes zu beinhalten:
2) Die Angaben sind in Form einer Darstellung von erbrachten Leistungen (Referenzen) zu machen. Es müssen mindestens 2 und dürfen maximal 5 Referenzen eingereicht werden. Die Referenzen dürfen nicht länger als 72 Monate vor die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zurückreichen. Die Darstellung jeder einzelnen Referenz hat Folgendes zu beinhalten:
— Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, mit diesen Angaben stimmt der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft einer telefonischen Nachfrage des Auftraggebers beim Referenzgeber zu,
— Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, mit diesen Angaben stimmt der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft einer telefonischen Nachfrage des Auftraggebers beim Referenzgeber zu,
— Bezeichnung und Standort des Referenzobjekts mit Kurzbeschreibung und Angaben zur Projektgröße (Anzahl und Art der ausgelieferten Einheiten mit Vorlage einer aussagefähigen Dokumentation zu einem vergleichbaren Produkt aus der eigenen Produktion mit Angabe von Leistungsparametern.),
— Bezeichnung und Standort des Referenzobjekts mit Kurzbeschreibung und Angaben zur Projektgröße (Anzahl und Art der ausgelieferten Einheiten mit Vorlage einer aussagefähigen Dokumentation zu einem vergleichbaren Produkt aus der eigenen Produktion mit Angabe von Leistungsparametern.),
— Benennung der Auftragssumme,
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils.
Es gelten für jede einzureichende Referenz folgende Mindestanforderungen:
— Schneeschleuder mit einer effektiven Räumbreite von mindestens 2,50 m,
— Schneeschleuder mit einer durchschnittliche Räumgeschwindigkeit von mindestens 30 km/h,
— Schneeschleuder mit einer Räumleistung von mindestens 8 000 t/h.
Sofern der Bewerber / Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen unter 1) auf Angaben/Daten von Dritten / Nachunternehmern / konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Angaben/Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2.3) auch für den Dritten / Nachunternehmer / konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten / Nachunternehmers / konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen („Verpflichtungserklärung“).
Sofern der Bewerber / Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen unter 1) auf Angaben/Daten von Dritten / Nachunternehmern / konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Angaben/Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2.3) auch für den Dritten / Nachunternehmer / konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten / Nachunternehmers / konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen („Verpflichtungserklärung“).
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Auf Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung wird verwiesen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gem. Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gem. Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Julia König
Internetadresse: www.baden-airpark.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Schlossplatz 1-3
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219264049📞
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Es besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB bei Mitteilung über die Nichtabhilfe einer Rüge.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101 a Informations- und Wartepflicht:
„(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.“
§ 101b Unwirksamkeit:
„(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“
§ 107 Einleitung, Antrag:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“