Kauf eines Fluoreszenz- und Lumineszenz-Detektor für Mäuse

Universitätsmedizin Greifswald

Kauf eines Fluoreszenz- und Lumineszenz-Detektor für Mäuse.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-06-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-05-03.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-05-03 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2013-05-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
Menge oder Umfang: 1 Stück.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsmedizin Greifswald
Postanschrift: Fleischmannstraße 8
Postleitzahl: 17489
Postort: Greifswald
Kontakt
Internetadresse: http://www.medizin.uni-greifswald.de/ 🌏
E-Mail: christin.totzke@uni-greifswald.de 📧
Telefon: +49 3834865208 📞
Fax: +49 3834865202 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-05-03 📅
Einreichungsfrist: 2013-06-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-05-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 088-149669
ABl. S-Ausgabe: 88

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Kauf eines Fluoreszenz- und Lumineszenz-Detektor für Mäuse.
Referenznummer: E-10/2013

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Nachweis über den Eintrag im Handelsregister.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung hinsichtlich der ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Abgaben und der ordnungsgemäßen Zahlung der Beiträge zur Sozialversicherung
Umsatz der letzten abgeschlossenen 3 Geschäftsjahre
Referenzen der letzten 3 Jahre bezogen auf den Leistungsgegenstand mit Angabe der Anschrift und des jeweilgien Ansprechpartners.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: 21 Tage 3 %, 30 Tage netto ab Rechnungseingang.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-10-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Universitätsmedizin Greifswald - Dezernat Einkauf
Frau Christin Totzke
Name: Über die Internetseite der Universitätsmedizin Greifswald können alle Informationen abgefordert werden. Internetseite wie in den Unterlagen bekannt gemacht.
URL für weitere Informationen: http://www.medizin.uni-greifswald.de/index.php?id=121 🌏
URL der Dokumente: http://www.medizin.uni-greifswald.de/index.php?id=121 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: E-10/2013

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft
Postanschrift: Johannes Stelling-Str. 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de 📧
Telefon: +49 3855880 📞
Internetadresse: http://www.regierung-mv.de 🌏
Fax: +49 3855885861/5862 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Staffhafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 107ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Zif. VI.4.1)
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstroß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe der zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2013/S 088-149669 (2013-05-03)