Kauf und betriebsfertige Lieferung einer zu bauenden Personen- und Fahrzeugfähre (Wagenfähre als Doppelendfähre) freischwimmend auf der Weser am Lieferort

Fähren Bremen-Stedingen GmbH

Kauf und betriebsfertige Lieferung einer zu bauenden Personen- und Fahrzeugfähre (Wagenfähre als Doppelendfähre). Lieferung freischwimmend auf der Weser am Lieferort in Bremen, gebaut unter Aufsicht und Abnahme des Germanischen Lloyd mit Klassezeichen: GL 100 A5 IN (0,6) Z Passenger Vessel / Ferry MC SUK-Zone 2 (Binnen)
Hauptabmessungen:
Länge über Klappen ca. 56,00 m
Länge über Schiffskörper ca. 40,00 m
Breite auf Spant ca. 13,50 m
Breite über alles ca. 13,80 m
Breite der Fahrbahn ca. 9,00 – 10,00 m
Seitenhöhe bis Hauptdeck ca. 2,20 m
Tiefgang max. 1,50 m
Zuladung (Fahrzeuge u. Personen) max. 150,00 to
Tragfähigkeit ca. 200,00 to
Gewicht schwerstes Einzelfahrzeug max. 60,00 to
Achslast max. 18,00 to
Doppelachslast (bei 1,5m Achsabstand) max. 25,00 to
Personenzahl max. 249 Pers.
gemäß Generalplan 1418/655-001.
Das Schiff erhält vier (4) dieselmechanisch angetriebene Ruderpropeller mit Abgasnachbehandlungsanlagen (optional: Platzhalter für mögliche Nachrüstung).
Es wird als Binnenschiff mit Schiffsattest der Zentralen Schiffsuntersuchungskommission (ZSUK) zugelassen mit Eintragung in das Binnenschiffsregister.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-08-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-06-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-06-10 Auftragsbekanntmachung
2013-09-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-06-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fähren
Menge oder Umfang:
Lieferung des unter Ziffer II.1.5 näher beschriebenen Fährschiffes, das insgesamt betriebsfertig zu liefern ist, freischwimmend am Lieferort.4 300 0004 800 000
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fähren 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Fähren Bremen-Stedingen GmbH
Postanschrift: Rönnebecker Straße 11
Postleitzahl: 28777
Postort: Bremen
Kontakt
Internetadresse: http://www.faehren-bremen.de 🌏
E-Mail: bettray-fbs@ewetel.net 📧
Telefon: +49 421690369 📞
Fax: +49 4216903688 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-06-10 📅
Einreichungsfrist: 2013-08-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-06-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 120-205150
ABl. S-Ausgabe: 120

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Kauf und betriebsfertige Lieferung einer zu bauenden Personen- und Fahrzeugfähre (Wagenfähre als Doppelendfähre). Lieferung freischwimmend auf der Weser am Lieferort in Bremen, gebaut unter Aufsicht und Abnahme des Germanischen Lloyd mit Klassezeichen: GL 100 A5 IN (0,6) Z Passenger Vessel / Ferry MC SUK-Zone 2 (Binnen)
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Hauptabmessungen:
Länge über Klappen ca. 56,00 m
Länge über Schiffskörper ca. 40,00 m
Breite auf Spant ca. 13,50 m
Breite über alles ca. 13,80 m
Breite der Fahrbahn ca. 9,00 – 10,00 m
Seitenhöhe bis Hauptdeck ca. 2,20 m
Tiefgang max. 1,50 m
Zuladung (Fahrzeuge u. Personen) max. 150,00 to
Tragfähigkeit ca. 200,00 to
Gewicht schwerstes Einzelfahrzeug max. 60,00 to
Achslast max. 18,00 to
Doppelachslast (bei 1,5m Achsabstand) max. 25,00 to
Personenzahl max. 249 Pers.
gemäß Generalplan 1418/655-001.
Das Schiff erhält vier (4) dieselmechanisch angetriebene Ruderpropeller mit Abgasnachbehandlungsanlagen (optional: Platzhalter für mögliche Nachrüstung).
Es wird als Binnenschiff mit Schiffsattest der Zentralen Schiffsuntersuchungskommission (ZSUK) zugelassen mit Eintragung in das Binnenschiffsregister.
Menge oder Umfang:
Lieferung des unter Ziffer II.1.5 näher beschriebenen Fährschiffes, das insgesamt betriebsfertig zu liefern ist, freischwimmend am Lieferort.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 4 300 000 💰
4 800 000 💰
Beschreibung der Optionen: Abgasnachbehandlungsanlagen.
Dauer: 15 Monate
Referenznummer: NB 1/2013
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bremen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Vorlage eines Handelsregisterauszuges (falls der Bewerber eine Handelsgesellschaft ist) oder von vergleichbaren Eintragungen/Nachweisen;
2. Vorlage eines Nachweises einer Betriebshaftpflichtversicherung unter Angabe der Mindestversicherungssumme(n)
3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6 Abs. 4 EG VOL/A vorliegen, nämlich nach der Kenntnis des Bieters keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist aufgrund:
— § 129 Strafgesetzbuch (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
— § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
— § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften (EG) oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in deren Auftrag verwaltet werden,
— § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in deren Auftrag verwaltet werden,
— § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
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— Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
— § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisation und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in deren Auftrag verwaltet werden.
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Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
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4. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6 Abs. 6 EG VOL/A vorliegen, nämlich dass
— über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, die Eröffnung nicht beantragt und dieser Antrag nicht mangels Masse abgelehnt worden ist,
— der Bieter sich nicht in Liquidation befindet,
— der Bieter nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
— der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
— der Bieter im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärungen über den Gesamtumsatz des Unternehmens und über den Umsatz in dem ausgeschriebenen Leistungsbereich (jeweils in den letzten 3 Geschäftsjahren).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vorlage einer Referenzliste aus den letzten fünf Jahren über (1.) gebaute vergleichbare Objekte und (2.) Erfahrungen - sofern vorhanden - mit innovativen Komponenten/Produkten zur Reduktion des Kraftstoffverbrauchs/Verbesserung der Umwelteigenschaften/Reduktion der Betriebskosten.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Verdingungsunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Verdingungsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Im Falle von Bietergemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Zusendung der Unterlagen erfolgt nach Vorlage der Einzahlungsquittung über den Preis von 150 EUR bei der Sparkasse Bremen, BLZ 290 501 01, Kto.-Nr. 60 17 362. Als Verwendungszweck ist anzugeben: Ausschreibung Fähre.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-08-05 📅
Öffnungsort: Beim Auftraggeber (siehe Ziffer I dieser Bekanntmachung).
Ort des Eröffnungstermins: Beim Auftraggeber (siehe Ziffer I dieser Bekanntmachung).
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Andreas, Bettray
Internetadresse: www.faehren-bremen.de 🌏
E-Mail: vergabekammer@bau.bremen.de 📧

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: NB 1/2013

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen beim Senator um Umwelt, Bau und Verkehr
Postanschrift: Ansgaritorstraße 2
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bau.bremen.de 📧
Telefon: +49 4213616704 📞
Fax: +49 4214966704 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Wird ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt, muss dies gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Ein Vergabenachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit den vorstehenden Rügeobliegenheiten (§ 107 Abs. 3 Nr. 1, 2 und 3 GWB) nicht nachgekommen wurde oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren auf Antrag ein (§ 107 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, wenn die oben genannten Rügeobliegenheiten nicht erfüllt sind oder die 15 Tagesfrist nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB (siehe oben) abgelaufen ist. Zuständig ist die Vergabekammer Bremen (siehe Ziffer VI.4.1). Das Vergabenachprüfungsverfahren ist statthaft, solange ein Zuschlag noch nicht erteilt ist. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer
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Bremen einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist. Sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen. Gegen Entscheidungen der Vergabekammer ist die sofortige Beschwerde zulässig. Sie ist binnen einer Notfrist von 2 Wochen schriftlich bei dem Oberlandesgericht Bremen, Vergabesenat, einzulegen und sogleich mit ihrer Einlegung zu begründen.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Quelle: OJS 2013/S 120-205150 (2013-06-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-09-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 4 421 692 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: http://www.Faehren-Bremen.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-09-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-10-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 195-336221
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 120-205150
ABl. S-Ausgabe: 195
Zusätzliche Informationen
V.4) Angaben zum Auftragswert: Ursprünglich veranschlagter Gesamtauftragswert: 4 300 000,00 bis 4 800 000,00.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (Angebotssumme) (50%)
2. Reduzierter Kraftstoffverbrauch (über die Mindestanforderungenaus dem Leistungsverzeichnis, Pos. 9.3.1 hinaus) (20%)
3. Qualität: bessere Konservierung der Fähre (über die Mindestanforderungen aus dem Leistungsverzeichnis hinaus) in den Pos. 8.0 bis 8.4.5 des Leistungsverzeichnisses (20%)
4. Kundendienst und technische Hilfe (10%)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-09-24 📅
Name: SET Schiffbau- und Entwicklungsgesellschaft Tangermünde mbH
Postanschrift: Carlbau 7b
Postort: Tangermünde
Postleitzahl: 39590
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: mail@set-schiffbau.de 📧
Internetadresse: www.set-schiffbau.de 🌏
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Andreas Bettray

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Wird ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt, muss dies gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Ein Vergabenachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit den vorstehenden Rügeobliegenheiten (§ 107 Abs. 3 Nr. 1, 2 und 3 GWB) nicht nachgekommen wurde oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren auf Antrag ein (§ 107 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, wenn die oben genannten Rügeobliegenheiten nicht erfüllt sind oder die 15 Tagesfrist nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB (siehe oben) abgelaufen ist. Zuständig ist die Vergabekammer Bremen (siehe Ziffer VI.4.1). Das Vergabenachprüfungsverfahren ist statthaft, solange ein Zuschlag noch nicht erteilt ist. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer Bremen einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist. Sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen. Gegen Entscheidungen der Vergabekammer ist die sofortige Beschwerde zulässig. Sie ist binnen einer Notfrist von 2 Wochen schriftlich bei dem Oberlandesgericht Bremen, Vergabesenat, einzulegen und sogleich mit ihrer Einlegung zu begründen.
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Quelle: OJS 2013/S 195-336221 (2013-09-27)