Kauf und Lieferung von Sozial-, Hygienebedarf und Reinigungsmittel

AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der AOK Niedersachsen mit Sozial-, Hygienebedarf und Reinigungsmittel an ca. 100 Standorte in Niedersachsen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-05-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-03-26.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-03-26 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2013-03-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Hygienepapier
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Hygienepapier 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Postanschrift: Hildesheimer Str. 273
Postleitzahl: 30519
Postort: Hannover
Kontakt
E-Mail: sebastian.heinze@nds.aok.de 📧
Telefon: +49 511870115207 📞
Fax: +49 5112853315207 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-03-26 📅
Einreichungsfrist: 2013-05-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-03-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 061-102341
ABl. S-Ausgabe: 61

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der AOK Niedersachsen mit Sozial-, Hygienebedarf und Reinigungsmittel an ca. 100 Standorte in Niedersachsen.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: 2013-013

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Handelsregisterauszug (Ausstellung nicht vor dem 1.10.2012).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben zu den Umsätzen des Unternehmens in den Jahren 2011 und 2012, Nachweis einer ausreichenden und bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung,
Die Vergabestelle behält sich vor, nach pflichtgemäßem Ermessen nach Eingang des Angebots unter Ausschlussfristsetzung folgende Eignungsnachweise nachzufordern:
— Bescheinigungen der zuständigen Stelle, dass über das Vermögen Ihres Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet worden ist oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
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— Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Unfallversicherung und der gesetzlichen Krankenkasse, bei der die Mehrheit der Arbeitnehmer des Bieters versichert ist (Bieter, die Ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, legen Bescheinigungen des für Sie zuständigen Versicherungsträger vor).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angabe von 3 von Inhalt und Umfang her vergleichbaren Referenzen, die auf Nachfrage durch den Auftraggeber überprüft werden können;
— Sicherheitsdatenblatt oder Produktblatt (Bitte reichen Sie je Produkt ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Art. 31 und der Gefahrstoffverordnung ein, soweit dieses aus der Anlage 3 Spalte „SDB erforderlich“) hervorgeht. Für Reinigungsmittel, bei denen die Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes gesetzlich nicht gefordert wird, sind die Informationen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Art. 32 einzureichen. Das Fehlen dieser Nachweise führt zum Ausschluss.
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Für Hautreinigungsmittel sind Produktblätter beizufügen.
Die AOK muss für ihre Mitarbeiter vor der Aufnahme der Tätigkeit mit den Reinigungsmitteln eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Sollte die Gefährdungsbeurteilung der angebotenen Produkte gemäß Gefahrstoffverordnung § 7 ergeben, dass das Reinigungsmittel ungeeignet ist, muss der Bieter auf Nachfrage ein Alternativprodukt zum selben Preis anbieten, welches die gesetzlichen Vorgaben erfüllt.
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Sollte ein Angebot in 4 oder mehr Fällen den Anforderungen der Gefahrstoffverordnung § 7 nicht entsprechen führt das zum Ausschluss des Angebots).
— Nachweis Blauer Engel (Für alle angebotenen Papierprodukte muss der Nachweis des Umweltzeichens „Blauer Engel“ erbracht werden).

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-06-17 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-05-14 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Sebastian Heinze

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2013-013

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, - Regierungsvertretung Lüneburg -
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber der unter 5. genannten Vergabestelle unverzüglich zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls innerhalb dieser Frist bei der Vergabestelle gerügt werden. Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB unzulässig.
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Teilt die Vergabestelle auf eine Rüge eines interessierten Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Die für die Auftraggeberin zuständige Vergabekammer ist unter 18. benannt. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Auf die gesetzliche Rügeobliegenheit des § 107 Abs.3 GWB wird ausdrücklich verwiesen.
Für Amtshandlungen der Vergabekammern werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben (§ 128 GWB). Die Vergabekammer entscheidet auch darüber, ob diese Vergabe ihrer Nachprüfung unterliegt.
Bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens nach §§ 104 ff. GWB haben alle Verfahrensbeteiligte grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht nach § 111 Abs. 1 GWB. Jeder Bieter hat daher mit der konkreten Möglichkeit zu rechnen, dass sein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen, soweit es sich in den Vergabeakten des Auftraggebers befindet, von den Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt somit im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinem Angebot auf wichtige Gründe, die nach § 111 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, insbesondere auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse hinzuweisen und diese sind in seinen Angebotsunterlagen kenntlich zu machen.
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Der Auftraggeber ist bei Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens verpflichtet, die Vergabeakten sofort der Vergabekammer zur Verfügung zu stellen (§ 110 Abs. 2 GWB).
Quelle: OJS 2013/S 061-102341 (2013-03-26)