Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 29.07.2013, 12:00 Uhr bei derangegebenen Auskunft erteilenden Stelle eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht mehr bearbeitet. Nur durch diese Verfahrensbedingungen verbleibt dem Auftraggeber ausreichend Gelegenheit, angemessenauf Anzeigen zu reagieren, dies allen Bietern mitzuteilen und die Möglichkeit zu geben, diese Aspekte bei der Bearbeitung der Angebote rechtzeitig zu berücksichtigen.