Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 6.8.2013, 12.00 Uhr bei der angegebenen Auskunft erteilenden Stelle eingegangen sind. Später eingehende Auskunftersuchen werden nicht mehr bearbeitet. Nur durch diese Verfahrensbedingungen verbleibt dem Auftraggeber ausreichend Gelegenheit, angemessen auf Anzeigen zu reagieren, dies allen Bietern mitzuteilen und die Möglichkeit zu geben, diese Aspekte bei der Bearbeitung der Angebote rechtzeitig zu berücksichtigen. Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.