Leistungsbeschreibung für die Instandhaltung der Gebäudeautomation der KfW Bankengruppe am Standort Frankfurt 1. Die KfW Bankengruppe Die KfW Bankengruppe ist eine der führenden und erfahrensten Förderbanken der Welt. Ihr Wissen und ihre Kraft setzt sie für die nachhaltige Verbesserung wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Lebensbedingungen ein. Neben ihrem Hauptsitz in Frankfurt am Main hat die Bank weitere Niederlassungen in Berlin und Bonn. Die KfW gehört zu 80 Prozent dem Bund und zu 20 Prozent den Ländern. Ihre Aufgaben sind im Gesetz über die KfW verankert. Unter der Prämisse, zielsicher, effizient, subsidiär und marktkonform zu handeln, fördert sie den Mittelstand sowie Existenzgründungen, Wohneigentum und Wohnraummodernisierung, die Aus- und Fortbildung, kommunale und soziale Infrastrukturvorhaben sowie den Schutz von Umwelt und Klima. Im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit finanziert die KfW Investitionen und begleitende Beratungsleistungen in Entwicklungs- und Transformationsländern. Die DEG (Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft), ein KfW-Tochterunternehmen mit Sitz in Köln, finanziert und strukturiert Investitionen privater Unternehmen in Entwicklungs- und Transformationsländern. Für das Geschäftsfeld der internationalen Export- und Projektfinanzierung ist die KfW IPEX-Bank, ein weiteres Tochterunternehmen der KfW, zuständig. Den größten Teil der Förderkredite refinanziert die Bank am Kapitalmarkt. Gewinne fließen zurück in die Förderung und die langfristige Sicherung des Förderpotenzials. Ausführliche Informationen finden sich im Internetauftritt der KfW unter www.kfw.de 2. Technische Beschreibung In den Gebäuden der KfW Bankengruppe am Standort Frankfurt sind überwiegend Gebäudeautomationssysteme der Fabrikate Schneider Electric (vormals T.A.C.) und Wago zur Überwachung, Steuerung, Regelung und Optimierung von technischen Anlagen installiert. Die Gebäudeautomation ist hierarisch über vier Ebenen aufgebaut: - Feldebene. - Automationsebene. - Managementebene (Bezeichnung in der KFW mit Insel-GLT). - Übergeordnete Managementebene (Bezeichnung in der KFW mit Infra-GLT – Endausbau > 150 000 physikalische Datenpunkte). Verbunden sind die Ebenen über ein eigenes Netzwerk in den Gebäuden und übergeordnet über ein separates Netzwerk das teilweise in die Netzwerkstruktur der IT-Technik eingebunden ist. Über Insel-GLT und Infra-GLT werden Daten zur Verarbeitung an weitere Systeme zur Verfügung gestellt. Dieses sind z.b. Systeme für Alarmierungen, FM-Systeme, Monitoring. Über eine durch die IT gemanagte Firewall ist die Möglichkeit des Zugangs zu dem GA-Netzwerk gegeben. Innerhalb der IT-Welt der KFW ist über einen Explorer von jedem Arbeitsplatz ein Zugang zur GA möglich. 3. Gebäude der KFW am Standort Frankfurt und deren Besonderheiten Neben kleineren Gebäuden und Mietobjekten, aus denen nur geringfügige Informationen an die GA übertragen werden, sind die nachfolgenden Gebäude vollumfänglich in die GA integriert. Auf die Besonderheiten wird im Einzelnen nachfolgend eingegangen. Gebäude A - Senckenberganlage 30 - 36, 60325 Frankfurt am Main: - Hauptnutzfläche 6 355 m², 2 Untergeschosse, 7 Obergeschosse, - Insel-GLT, - Integriert in die Infra-GLT, - Einzelraumregelung und Beleuchtungssteuerung in den Büros ohne Netzwerkanbindung, - System Schneider Electric, Gebäude B - Bockenheimer Landstraße 109, 60325 Frankfurt am Main, - Hauptnutzfläche 1 262 m², 1 Untergeschoss, 6 Obergeschosse, - Überwachung, Regelung und Steuerung von Anlagen, - Keine Einzelraumregelung - Keine Insel-GLT. Gebäude H - Palmengartenstraße 5 - 9 (Haupthaus), 60325 Frankfurt am Main: - Hauptnutzfläche 10 061 m², 1 Untergeschoss, 17 Obergeschosse, - Insel-GLT, - Integriert in die Infra-GLT, - Einzelraumregelung über System WAGO - Beleuchtungssteuerung integriert in die Einzelraumregelung, - Primäranlagen über System Schneider Electric, Gebäude N - Bockenheimer Landstraße 124 (Nordarkade), 60325 Frankfurt am Main, - Hauptnutzfläche 12 861 m², 5 Untergeschoss, 8 Obergeschosse, - Insel-GLT, - Integriert in die Infra-GLT (derzeit in Ausführung), - Primäranlagen, Einzelraumregelung über Schneider Electric, - Beleuchtungssteuerung integriert in die Einzelraumregelung - Entrauchungssystem über RK-Tec. - Technische Besonderheiten: o Casino mit ca. 2 000 Essensausgaben pro Tag o BHKW-Anlage o Zentrale Kälteerzeugung für 3 Gebäude o Redundante Anbindung Heizung und Kälte an das Gebäude Westarkade Gebäude O - Palmengartenstraße 5 - 9 (Ostarkade), 60325 Frankfurt am Main - Hauptnutzfläche 6 509 m², 2 Untergeschoss, 7 Obergeschosse - Insel-GLT - Integriert in die Infra-GLT) - Primäranlagen, Einzelraumregelung über Schneider Electric - Beleuchtungssteuerung integriert in die Einzelraumregelung Gebäude S - Bockenheimer Landstraße 111 (Südarkade), 60325 Frankfurt am Main - Hauptnutzfläche 6 005 m², 3 Untergeschoss, 8 Obergeschosse - Insel-GLT - Integriert in die Infra-GLT (derzeit in Ausführung) - Primäranlagen, Einzelraumregelung über Schneider Electric - Beleuchtungssteuerung integriert in die Einzelraumregelung - Entrauchungssystem über RK-Tec Gebäude W - Zeppelinallee 6 (Westarkade), 60325 Frankfurt am Main: - Hauptnutzfläche 10 777 m², 5 Untergeschoss, 16 Obergeschosse, - Insel-GLT, - Integriert in die Infra-GLT (geplant), - Primäranlagen, Einzelraumregelung über Schneider Electric, - Beleuchtungssteuerung integriert in die Einzelraumregelung, - Entrauchungssystem über RK-Tec. - Technische Besonderheiten: o Rechenzentrum o Druckringfassade 4. Leistungsmerkmale der Instandhaltung Angefragt wird die Instandhaltung (Wartung, Inspektion, wiederkehrende Prüfungen, Instandsetzungen), Tätigkeiten, Außer- und Wiederinbetriebnahme, Stilllegung, Störungsmanagement, Zusatzleistungen und Sonderleistungen an den GA-Systemen um Betriebssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Werterhalt zu gewährleisten. Komponenten der Instandhaltung sind alle Einzelkomponenten der Gebäudeautomation, ohne die Schaltanlagen der MSR. Es wird eine Rufbereitschaft (24h/365d) ebenso abverlangt wie die Bereitschaft eines Störungseinsatzes innerhalb zu garantierender Reaktionszeiten Eine Erstreaktion zur Erstanalyse im System wird innerhalb einer Stunde erwartet wobei dem Auftragnehmer .hierfür ein Fernzugang zum GA-Netzwerk ermöglicht wird. Sollte mit dem Personal der KFW oder über Fernzugriff keine Störungsbeseitigung möglich sein so wird erwartet, das innerhalb einer noch zu definierenden Zeit fachlich versiertes und mit den Anlagen betrautes Personal in die KFW kommt. Durchzuführende Wartungs- und Prüfungsleistungen werden zeitlich und fachlich von der KfW vorgegeben. 5. Instandhaltungskomponenten Nachfolgend sind Hauptkomponenten (Bauteilen) aufgelistet an denen Instandhaltungsleistungen zum derzeitigen Zeitpunkt geplant sind: — Gebäudeautomation, wie, —— DDC-Unterstationen, —— Server, —— USV für Server, —— Bedienplätze (Workstations), —— Übertragungsnetze, —— Wetterstationen, Steuerungen für Entrauchungsanlagen, —— CPU/Controller, —— DDC-Module, —— Ein-/Ausgangsmodule, —— Meldemodule, —— Bediengeräte (OP-Panel), —— Management- und Bedieneinrichtungen, —— KVM-Switche, —— Software, —— Datenpunkte, —— Grafiken, —— LON-Verteiler Jalousie, —— LON-Verteiler Heizen, —— LON-Verteiler Beleuchtung, —— LON-Verteiler Fassade, —— Zonenregler (CPU mit Ein/und Ausgängen), —— Raumbediengeräte (BCU mit Busankoppler), —— Übertragungsnetze, —— L-Switch, L-IP (Router), —— L-Proxy Multiport Gateway, —— Spannungsversorgung für LON-Geräte, Diese Zusammenstellung hat keinen Charakter der Vollständigkeit und dient nur als Indikator möglicher Komponeten. Als Anhang beigefügt ist eine vorläufige Massenzusammenstellung einzelner ausgewählter Komponenten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-04-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-04-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-04-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden📦
Verfahren
Verfahrensart: Beschleunigtes Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: KfW
Postanschrift: Palmengartenstr. 5-9
Postleitzahl: 60325
Postort: Frankfurt
Kontakt
Internetadresse: http://www.kfw.de🌏
E-Mail: vergabestelle@kfw.de📧
Fax: +49 6974313106 📠
1.) Die KfW hat bereits im Januar 2013 eine Markterkundung unter potenziell für den Auftrag in Frage kommenden Unternehmen durchgeführt. Als Ergebnis der Markterkundung wird die KfW folgende, geeignete Unternehmen an dem Vergabeverfahren beteiligen:
- HGI mbh, 48477 Hörstel,
- Hörburger AG, 87448 Waltenhofen,
- Schneider Electric Buildings Germany GmbH, 63263 Neu Isenburg,
- Syscontrol GmbH, 53639 Königswinter,
- J&K Regeltechnik GmbH, 85716 Lohhof/Unterschleißheim.
2.) Die KfW bittet alle Unternehmen,
- die die Eignungskriterien gem. Ziffer III.2) dieser Bekanntmachung erfüllen,
- die sich an diesem Vergabeverfahren beteiligen wollen,
- aber im Rahmen der Markterkundung nicht angesprochen wurden,
- eine E-Mail mit folgendem Inhalt an kaiser@wollmann.de zu richten:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben die Bekanntmachung zu dem Vergabeverfahren "VSt. 168/12 - TGM Frankfurt - TGM09 Gebäudeautomation" der KfW zur Kenntnis genommen.
Wir erfüllen sämtliche unter Ziffer III.2) der Bekanntmachung genannten Eignungskriterien und sind insb. zertifizierter Systempartner entsprechend dem TAC-Partnerkonzept der Firma Schneider Elektric Buildings Germany GmbH (Gold oder Platin).
Bitten berücksichtigen Sie unser Unternehmen im Rahmen des Verhandlungsverfahrens."
Bitte teilen Sie unbedingt die vollständigen Kontaktdaten mit (Firma, Adresse, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail-Adresse).
Dieser Hinweis muss zwingend bis zum 18.4.2013, 10:00 Uhr bei der vorbezeichneten E-Mail-Adresse eingegangen sein.
3. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) an den in Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung genannten Ansprechpartner für weitere Auskünfte, E-Mail-Adresse:kaiser@wollmann.de zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 15.4.2013, 12:00 Uhr eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
4. Zeitplan
Bekanntmachung: 2.4.2013
Ablauf Bewerbungsfrist: 18.4.2013, 10:00 Uhr
Verhandlungsgespräche: 2./3.5.2013
Ende der Angebotsfrist: 22.5.2013, 10:00 Uhr
1.) Die KfW hat bereits im Januar 2013 eine Markterkundung unter potenziell für den Auftrag in Frage kommenden Unternehmen durchgeführt. Als Ergebnis der Markterkundung wird die KfW folgende, geeignete Unternehmen an dem Vergabeverfahren beteiligen:
- HGI mbh, 48477 Hörstel,
- Hörburger AG, 87448 Waltenhofen,
- Schneider Electric Buildings Germany GmbH, 63263 Neu Isenburg,
wir haben die Bekanntmachung zu dem Vergabeverfahren "VSt. 168/12 - TGM Frankfurt - TGM09 Gebäudeautomation" der KfW zur Kenntnis genommen.
Wir erfüllen sämtliche unter Ziffer III.2) der Bekanntmachung genannten Eignungskriterien und sind insb. zertifizierter Systempartner entsprechend dem TAC-Partnerkonzept der Firma Schneider Elektric Buildings Germany GmbH (Gold oder Platin).
Bitten berücksichtigen Sie unser Unternehmen im Rahmen des Verhandlungsverfahrens."
Bitte teilen Sie unbedingt die vollständigen Kontaktdaten mit (Firma, Adresse, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail-Adresse).
Dieser Hinweis muss zwingend bis zum 18.4.2013, 10:00 Uhr bei der vorbezeichneten E-Mail-Adresse eingegangen sein.
3. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) an den in Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung genannten Ansprechpartner für weitere Auskünfte, E-Mail-Adresse:kaiser@wollmann.de zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 15.4.2013, 12:00 Uhr eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
4. Zeitplan
Bekanntmachung: 2.4.2013
Ablauf Bewerbungsfrist: 18.4.2013, 10:00 Uhr
Verhandlungsgespräche: 2./3.5.2013
Ende der Angebotsfrist: 22.5.2013, 10:00 Uhr
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsbeschreibung für die Instandhaltung der Gebäudeautomation der KfW Bankengruppe am Standort Frankfurt
1. Die KfW Bankengruppe
Die KfW Bankengruppe ist eine der führenden und erfahrensten Förderbanken der Welt. Ihr Wissen und ihre Kraft setzt sie für die nachhaltige Verbesserung wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Lebensbedingungen ein. Neben ihrem Hauptsitz in Frankfurt am Main hat die Bank weitere Niederlassungen in Berlin und Bonn.
Die KfW Bankengruppe ist eine der führenden und erfahrensten Förderbanken der Welt. Ihr Wissen und ihre Kraft setzt sie für die nachhaltige Verbesserung wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Lebensbedingungen ein. Neben ihrem Hauptsitz in Frankfurt am Main hat die Bank weitere Niederlassungen in Berlin und Bonn.
Die KfW gehört zu 80 Prozent dem Bund und zu 20 Prozent den Ländern. Ihre Aufgaben sind im Gesetz über die KfW verankert. Unter der Prämisse, zielsicher, effizient, subsidiär und marktkonform zu handeln, fördert sie den Mittelstand sowie Existenzgründungen, Wohneigentum und Wohnraummodernisierung, die Aus- und Fortbildung, kommunale und soziale Infrastrukturvorhaben sowie den Schutz von Umwelt und Klima.
Die KfW gehört zu 80 Prozent dem Bund und zu 20 Prozent den Ländern. Ihre Aufgaben sind im Gesetz über die KfW verankert. Unter der Prämisse, zielsicher, effizient, subsidiär und marktkonform zu handeln, fördert sie den Mittelstand sowie Existenzgründungen, Wohneigentum und Wohnraummodernisierung, die Aus- und Fortbildung, kommunale und soziale Infrastrukturvorhaben sowie den Schutz von Umwelt und Klima.
Im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit finanziert die KfW Investitionen und begleitende Beratungsleistungen in Entwicklungs- und Transformationsländern. Die DEG (Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft), ein KfW-Tochterunternehmen mit Sitz in Köln, finanziert und strukturiert Investitionen privater Unternehmen in Entwicklungs- und Transformationsländern. Für das Geschäftsfeld der internationalen Export- und Projektfinanzierung ist die KfW IPEX-Bank, ein weiteres Tochterunternehmen der KfW, zuständig.
Im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit finanziert die KfW Investitionen und begleitende Beratungsleistungen in Entwicklungs- und Transformationsländern. Die DEG (Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft), ein KfW-Tochterunternehmen mit Sitz in Köln, finanziert und strukturiert Investitionen privater Unternehmen in Entwicklungs- und Transformationsländern. Für das Geschäftsfeld der internationalen Export- und Projektfinanzierung ist die KfW IPEX-Bank, ein weiteres Tochterunternehmen der KfW, zuständig.
Den größten Teil der Förderkredite refinanziert die Bank am Kapitalmarkt. Gewinne fließen zurück in die Förderung und die langfristige Sicherung des Förderpotenzials.
Ausführliche Informationen finden sich im Internetauftritt der KfW unter www.kfw.de
2. Technische Beschreibung
In den Gebäuden der KfW Bankengruppe am Standort Frankfurt sind überwiegend Gebäudeautomationssysteme der Fabrikate Schneider Electric (vormals T.A.C.) und Wago zur Überwachung, Steuerung, Regelung und Optimierung von technischen Anlagen installiert.
In den Gebäuden der KfW Bankengruppe am Standort Frankfurt sind überwiegend Gebäudeautomationssysteme der Fabrikate Schneider Electric (vormals T.A.C.) und Wago zur Überwachung, Steuerung, Regelung und Optimierung von technischen Anlagen installiert.
Die Gebäudeautomation ist hierarisch über vier Ebenen aufgebaut:
- Feldebene.
- Automationsebene.
- Managementebene (Bezeichnung in der KFW mit Insel-GLT).
- Übergeordnete Managementebene (Bezeichnung in der KFW mit Infra-GLT – Endausbau > 150 000 physikalische Datenpunkte).
Verbunden sind die Ebenen über ein eigenes Netzwerk in den Gebäuden und übergeordnet über ein separates Netzwerk das teilweise in die Netzwerkstruktur der IT-Technik eingebunden ist.
Über Insel-GLT und Infra-GLT werden Daten zur Verarbeitung an weitere Systeme zur Verfügung gestellt. Dieses sind z.b. Systeme für Alarmierungen, FM-Systeme, Monitoring.
Über eine durch die IT gemanagte Firewall ist die Möglichkeit des Zugangs zu dem GA-Netzwerk gegeben. Innerhalb der IT-Welt der KFW ist über einen Explorer von jedem Arbeitsplatz ein Zugang zur GA möglich.
3. Gebäude der KFW am Standort Frankfurt und deren Besonderheiten
Neben kleineren Gebäuden und Mietobjekten, aus denen nur geringfügige Informationen an die GA übertragen werden, sind die nachfolgenden Gebäude vollumfänglich in die GA integriert. Auf die Besonderheiten wird im Einzelnen nachfolgend eingegangen.
Gebäude A - Senckenberganlage 30 - 36, 60325 Frankfurt am Main:
Angefragt wird die Instandhaltung (Wartung, Inspektion, wiederkehrende Prüfungen, Instandsetzungen), Tätigkeiten, Außer- und Wiederinbetriebnahme, Stilllegung, Störungsmanagement, Zusatzleistungen und Sonderleistungen an den GA-Systemen um Betriebssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Werterhalt zu gewährleisten.
Angefragt wird die Instandhaltung (Wartung, Inspektion, wiederkehrende Prüfungen, Instandsetzungen), Tätigkeiten, Außer- und Wiederinbetriebnahme, Stilllegung, Störungsmanagement, Zusatzleistungen und Sonderleistungen an den GA-Systemen um Betriebssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Werterhalt zu gewährleisten.
Komponenten der Instandhaltung sind alle Einzelkomponenten der Gebäudeautomation, ohne die Schaltanlagen der MSR.
Es wird eine Rufbereitschaft (24h/365d) ebenso abverlangt wie die Bereitschaft eines Störungseinsatzes innerhalb zu garantierender Reaktionszeiten Eine Erstreaktion zur Erstanalyse im System wird innerhalb einer Stunde erwartet wobei dem Auftragnehmer .hierfür ein Fernzugang zum GA-Netzwerk ermöglicht wird. Sollte mit dem Personal der KFW oder über Fernzugriff keine Störungsbeseitigung möglich sein so wird erwartet, das innerhalb einer noch zu definierenden Zeit fachlich versiertes und mit den Anlagen betrautes Personal in die KFW kommt.
Es wird eine Rufbereitschaft (24h/365d) ebenso abverlangt wie die Bereitschaft eines Störungseinsatzes innerhalb zu garantierender Reaktionszeiten Eine Erstreaktion zur Erstanalyse im System wird innerhalb einer Stunde erwartet wobei dem Auftragnehmer .hierfür ein Fernzugang zum GA-Netzwerk ermöglicht wird. Sollte mit dem Personal der KFW oder über Fernzugriff keine Störungsbeseitigung möglich sein so wird erwartet, das innerhalb einer noch zu definierenden Zeit fachlich versiertes und mit den Anlagen betrautes Personal in die KFW kommt.
Durchzuführende Wartungs- und Prüfungsleistungen werden zeitlich und fachlich von der KfW vorgegeben.
5. Instandhaltungskomponenten
Nachfolgend sind Hauptkomponenten (Bauteilen) aufgelistet an denen Instandhaltungsleistungen zum derzeitigen Zeitpunkt geplant sind:
— Gebäudeautomation, wie,
—— DDC-Unterstationen,
—— Server,
—— USV für Server,
—— Bedienplätze (Workstations),
—— Übertragungsnetze,
—— Wetterstationen,
Steuerungen für Entrauchungsanlagen,
—— CPU/Controller,
—— DDC-Module,
—— Ein-/Ausgangsmodule,
—— Meldemodule,
—— Bediengeräte (OP-Panel),
—— Management- und Bedieneinrichtungen,
—— KVM-Switche,
—— Software,
—— Datenpunkte,
—— Grafiken,
—— LON-Verteiler Jalousie,
—— LON-Verteiler Heizen,
—— LON-Verteiler Beleuchtung,
—— LON-Verteiler Fassade,
—— Zonenregler (CPU mit Ein/und Ausgängen),
—— Raumbediengeräte (BCU mit Busankoppler),
—— L-Switch, L-IP (Router),
—— L-Proxy Multiport Gateway,
—— Spannungsversorgung für LON-Geräte,
Diese Zusammenstellung hat keinen Charakter der Vollständigkeit und dient nur als Indikator möglicher Komponeten.
Als Anhang beigefügt ist eine vorläufige Massenzusammenstellung einzelner ausgewählter Komponenten.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Dauer: 37 Monate
Referenznummer: VSt. 168/12
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Frankfurt am Main, Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Allgemeine Informationen zu den Ziffern III.2.1) bis III.2.3):
Sämtliche Angaben, Erklärungen und Nachweise sind - mit Ausnahme der in Ziffer VI.3.2) geforderten Bewerbererklärung (hier Frist: 18.4.2013, 10:00 Uhr) - erst bis zum Ablauf der Angebotsfrist (vgl. Ziffer VI.3.4) mit dem Angebot einzureichen. Ein Verweis auf frühere Angebote/Bewerbungen ist nicht ausreichend. Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot einzureichen sind, behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage von Eignungsnachweisen im Original innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen.
Sämtliche Angaben, Erklärungen und Nachweise sind - mit Ausnahme der in Ziffer VI.3.2) geforderten Bewerbererklärung (hier Frist: 18.4.2013, 10:00 Uhr) - erst bis zum Ablauf der Angebotsfrist (vgl. Ziffer VI.3.4) mit dem Angebot einzureichen. Ein Verweis auf frühere Angebote/Bewerbungen ist nicht ausreichend. Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot einzureichen sind, behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage von Eignungsnachweisen im Original innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen.
Wenn der Bieter beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er die Art und den Umfang dieser Leistungen angeben. Die konkrete Benennung von Art und Umfang der Leistungen soll im Formblatt "Bietererklärung" erfolgen. Anlage 6 zu Teil B (B07 "Nachunternehmer") ist vollständig auszufüllen und mit dem Angebot abzugeben.
Wenn der Bieter beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er die Art und den Umfang dieser Leistungen angeben. Die konkrete Benennung von Art und Umfang der Leistungen soll im Formblatt "Bietererklärung" erfolgen. Anlage 6 zu Teil B (B07 "Nachunternehmer") ist vollständig auszufüllen und mit dem Angebot abzugeben.
Die Namen der Nachunternehmen sind nur auf Verlangen der KfW anzugeben. Ferner hat der Bieter auf Verlangen der KfW die Eignung der Nachunternehmen, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen, nachzuweisen. Die KfW wird die Angabe der Namen und den Nachweis der Eignung der Nachunternehmen erst dann verlangen, wenn der Bieter ernsthaft für die Erteilung des Zuschlags in Frage kommt. In diesem Fall sind die verlangten Informationen innerhalb einer von der KfW zu bestimmenden Frist – die ggf. nur wenige Tage beträgt - einzureichen.
Die Namen der Nachunternehmen sind nur auf Verlangen der KfW anzugeben. Ferner hat der Bieter auf Verlangen der KfW die Eignung der Nachunternehmen, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen, nachzuweisen. Die KfW wird die Angabe der Namen und den Nachweis der Eignung der Nachunternehmen erst dann verlangen, wenn der Bieter ernsthaft für die Erteilung des Zuschlags in Frage kommt. In diesem Fall sind die verlangten Informationen innerhalb einer von der KfW zu bestimmenden Frist – die ggf. nur wenige Tage beträgt - einzureichen.
Wenn sich der Bieter bei der Erfüllung eines Auftrags der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen möchte (siehe § 7 EG Abs. 9 VOL/A), hat er bereits in seinem Angebot
— die Namen dieser Unternehmen anzugeben,
— den Nachweis zu führen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (z.B. mittels einer Verpflichtungserklärung der Unternehmen, in der sich diese unwiderruflich verpflichten, dem Bieter die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen) und,
— den Nachweis zu führen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (z.B. mittels einer Verpflichtungserklärung der Unternehmen, in der sich diese unwiderruflich verpflichten, dem Bieter die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen) und,
— die Eignung dieser Unternehmen nachzuweisen.
Der Nachweis kann mit dem Muster gem. Anlage 2 zum Formblatt "Bietererklärung" geführt werden. Handelt es sich bei den Unternehmen, derer sich der Bieter zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde bedienen möchte, um Nachunternehmen, sind die genannten Informationen und Nachweise abweichend von den vorstehenden Ausführungen bereits mit dem Angebot einzureichen.
Der Nachweis kann mit dem Muster gem. Anlage 2 zum Formblatt "Bietererklärung" geführt werden. Handelt es sich bei den Unternehmen, derer sich der Bieter zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde bedienen möchte, um Nachunternehmen, sind die genannten Informationen und Nachweise abweichend von den vorstehenden Ausführungen bereits mit dem Angebot einzureichen.
Kann ein Bieter aus einem berechtigten Grund die von der KfW geforderten Nachweise nicht beibringen, sokann er den Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der KfW für geeignet erachteter Belege nachweisen (siehe § 7 EG Abs. 5 S. 2 VOL/A). Der Bieter sollte der KfW in diesem Fall rechtzeitig vor der Einreichung seines Angebots anzeigen, dass er einen Nachweis nicht beibringen kann und der KfW in diesem Zusammenhang den berechtigten Grund angeben sowie einen alternativen Beleg vorschlagen. Die KfW wird dem Bieter dann mitteilen, ob sie den alternativen Beleg für geeignet erachtet.
Kann ein Bieter aus einem berechtigten Grund die von der KfW geforderten Nachweise nicht beibringen, sokann er den Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der KfW für geeignet erachteter Belege nachweisen (siehe § 7 EG Abs. 5 S. 2 VOL/A). Der Bieter sollte der KfW in diesem Fall rechtzeitig vor der Einreichung seines Angebots anzeigen, dass er einen Nachweis nicht beibringen kann und der KfW in diesem Zusammenhang den berechtigten Grund angeben sowie einen alternativen Beleg vorschlagen. Die KfW wird dem Bieter dann mitteilen, ob sie den alternativen Beleg für geeignet erachtet.
Der Bieter erklärt erst mit Angebotsabgabe, dass:
- er alle gewerbe- und standesrechtlichen Voraussetzungen, die gemäß den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, erfüllt, soweit diese für die Erbringung der angebotenen Leistung erforderlich sind,
- über sein Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
- er sich nicht in Liquidation befindet,
- er nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt,
- er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
- er nicht im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat,
- ihm keine Kenntnis über einen Ausschlussgrund der Unzuverlässigkeit nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt,
- er Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile angeboten,
versprochen oder gewährt hat,
- er bei Abgabe dieses Angebotes keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat, wie z.B. eine Absprache über Preise oder über die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Bietergemeinschaft als günstigster Bieter und
- er bei Abgabe dieses Angebotes keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat, wie z.B. eine Absprache über Preise oder über die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Bietergemeinschaft als günstigster Bieter und
- er den folgenden Wortlaut des § 21 Absatz 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zur Kenntnis genommen hat:
§ 21 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge:
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert EUR belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert EUR belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht
und dass die dort den genannten Voraussetzungen für einen Ausschluss nicht vorliegen,
- er zertifizierter Systempartner entsprechend dem TAC-Partnerkonzept der Firma Schneider Elektric Buildings Germany GmbH ist (Gold oder Platin).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter gilt als wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig, wenn er mit Angebotsabgabe erklärt,
- den Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung (vgl. Ziffer III.1.1) der Bekanntmachung) spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung mit folgenden Mindestdeckungssummen zu erbringen (zweifach maximiert/Versicherungsjahr):
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- den Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung (vgl. Ziffer III.1.1) der Bekanntmachung) spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung mit folgenden Mindestdeckungssummen zu erbringen (zweifach maximiert/Versicherungsjahr):
o EUR 5 000 000 für Personen- und Sachschäden,
o EUR 2 500 000 für reine Vermögensschäden,
o EUR 500 000 für Schlüsselschäden (inkl. Codekarten),
o EUR 500 000 pro Schadensfall für Bearbeitungsschäden,
o EUR 500 000 für Allmählichkeitsschäden.
und den Versicherungsschutz mit mindestens den vorgenannten Merkmalen über die gesamte Vertragslaufzeit vorzuhalten,
- vor Zuschlagserteilung binnen 6 KT nach Aufforderung eine positive Bankauskunft gem. § 7 EG Abs. 2 lit. a) VOL/A vorzulegen.
Mindeststandards:
Der Bieter gilt als wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig, wenn er mit Angebotsabgabe erklärt,
- den Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung (vgl. Ziffer III.1.1) der Bekanntmachung) spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung mit folgenden Mindestdeckungssummen zu erbringen (zweifach maximiert/Versicherungsjahr):
- den Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung (vgl. Ziffer III.1.1) der Bekanntmachung) spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung mit folgenden Mindestdeckungssummen zu erbringen (zweifach maximiert/Versicherungsjahr):
o EUR 5 000 000 für Personen- und Sachschäden,
o EUR 2 500 000 für reine Vermögensschäden,
o EUR 500 000 für Schlüsselschäden (inkl. Codekarten),
o EUR 500 000 pro Schadensfall für Bearbeitungsschäden,
o EUR 500 000 für Allmählichkeitsschäden.
und den Versicherungsschutz mit mindestens den vorgenannten Merkmalen über die gesamte Vertragslaufzeit vorzuhalten.
- vor Zuschlagserteilung binnen 6 KT nach Aufforderung eine positive Bankauskunft gem. § 7 EG Abs. 2 lit. a) VOL/A vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter gilt als technisch leistungsfähig, wenn er mit Angebotsabgabe erklärt, dass er zertifizierter Systempartner entsprechend dem TAC-Partnerkonzept der Firma Schneider Elektric Buildings Germany GmbH ist (Gold oder Platin).
Mindeststandards:
Der Bieter gilt als technisch leistungsfähig, wenn er mit Angebotsabgabe erklärt, dass er zertifizierter Systempartner entsprechend dem TAC-Partnerkonzept der Firma Schneider Elektric Buildings Germany GmbH ist (Gold oder Platin).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
vgl. Vergabeunterlagen
Der Bieter hat mit Angebotsabgabe zu erklären,
- den Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung (vgl. Ziffer III.1.1) der Bekanntmachung) spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung mit folgenden Mindestdeckungssummen zu erbringen:
- den Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung (vgl. Ziffer III.1.1) der Bekanntmachung) spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung mit folgenden Mindestdeckungssummen zu erbringen:
(zweifach maximiert/Versicherungsjahr):
- EUR 5 000 000 für Personen- und Sachschäden,
- EUR 2 500 000 für reine Vermögensschäden,
- EUR 500 000 für Schlüsselschäden (inkl. Codekarten),
- EUR 500 000 pro Schadensfall für Bearbeitungsschäden,
- EUR 500 000 für Allmählichkeitsschäden.
und den Versicherungsschutz mit mindestens den vorgenannten Merkmalen über die gesamte Laufzeit des Vertrags vorzuhalten.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Vgl. Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft im Original unterzeichnete Erklärung (Formblatt in den Vergabeunterlagen) abzugeben, aus der hervorgeht:
— dass im Fall der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird,
— aus welchen Mitgliedern sie besteht,
— wen die Bietergemeinschaft als bevollmächtigten Vertreter benennt,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder in allen Phasen des Vergabeverfahrens und auch während der Auftragsdurchführung gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Sonstige besondere Bedingungen:
Vgl. Ziffer 1.3 Teil C02 der Vergabeunterlagen: Die nachfolgenden Nachweise und Genehmigungen sind vom AN im Auftragsfall, zusätzlich zu den in den Ausschreibungsunterlagen genannten Nachweisen und Genehmigungen, innerhalb von 4 Kalenderwochen nach Zuschlagserteilung, einzureichen:
Vgl. Ziffer 1.3 Teil C02 der Vergabeunterlagen: Die nachfolgenden Nachweise und Genehmigungen sind vom AN im Auftragsfall, zusätzlich zu den in den Ausschreibungsunterlagen genannten Nachweisen und Genehmigungen, innerhalb von 4 Kalenderwochen nach Zuschlagserteilung, einzureichen:
- Personalorganigramm gemäß Ziffer 5.5 Teil C02 der Vergabeunterlagen,
- Qualifikationsnachweise (Sach- und Fachkunde; Berufserfahrung) des eingesetzten Personals,
- Nachweis der Mitgliedschaft in einem für die vertragsgegenständliche Leistung zuständigen Fachverband, sofern es einen solchen gibt,
- Vorlage der polizeilichen Führungszeugnisse für dauerhaft im Auftrag eingesetzte Mitarbeiter,
- Gesetzlich vorgeschriebene Befähigungsnachweise zur Wartung / Prüfung von Anlagen (z. B. Sachkundenachweise, etc.),
- Unterweisungsbescheinigungen für Arbeiten in hygienisch sensiblen Bereichen (z.B. Großküchen),
- Notwendige Konzessionsnachweise bzw. Errichteranerkennungen, Zertifizierungsnachweise,
- Sonstige Nachweise und Daten (Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, etc.) über die im Vertrag geforderte VdS- anerkannte Notruf- und Service-Leitstelle des AN,
- Unterschriftenliste der Mitarbeiter.
Vom AN ist insbesondere regelmäßig während der Vertragslaufzeit, mindestens einmal jährlich, ein aktueller Nachweis der zertifizierten Partnerschaft mit der Herstellerfirma Schneider Electric Buildings Germany GmbH im Rahmen des TAC-Partnerkonzepts vorzulegen.
Vom AN ist insbesondere regelmäßig während der Vertragslaufzeit, mindestens einmal jährlich, ein aktueller Nachweis der zertifizierten Partnerschaft mit der Herstellerfirma Schneider Electric Buildings Germany GmbH im Rahmen des TAC-Partnerkonzepts vorzulegen.
Vgl. Ziffer 5.2 Teil C02 der Vergabeunterlagen:
Der vom AN eingesetzte Ansprechpartner in den Vertragsobjekten des AG muss über die notwendigen fachlichen und sozialen Kompetenzen verfügen.
Die nachfolgenden Anforderungen hat der Ansprechpartner mindestens zu erfüllen:
- Staatlich geprüfter Techniker oder entsprechend mindestens gleichwertige Qualifikation aus anderen EU-Mitgliedsstaaten,
- mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der Instandhaltung und dem Betrieb gebäudetechnischer Anlagen,
- mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der Errichtung und Instandhaltung von Anlagen der Gebäudeautomation als Ansprechpartner bzw. stellvertretender Ansprechpartner,
- mindestens 2 Jahre Betriebszugehörigkeit zum Unternehmen des AN,
- Erfahrung in den Bereichen haustechnische Gewerke HLSK, ELT, Sicherheits-, Nachrichten- , Energietechnik,
- Erfahrung in der Mitarbeiterführung,
- betriebstechnische und kaufmännische Erfahrung sowie Kenntnisse in der Arbeitsvorbereitung,
- umfassendes Wissen zum Thema Gesundheit und Umweltschutz,
- Fähigkeit, betriebliche Abläufe kontrolliert aktiv zu steuern,
- gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift,
- sicherer Umgang mit EDV-Einrichtungen,
- ausgeprägte Dienstleistermentalität,
- sicheres und verbindliches Auftreten,
- sehr gute Kenntnisse der gesetzlichen und technischen Regelwerke sowie der Unfallverhütungsvorschriften.
5.2.2 Operatives Personal
Die für die Leistungserbringung in den Vertragsobjekten eingesetzten Mitarbeiter des AN müssen fachlich geeignet sein und über eine dem Aufgabengebiet entsprechende Ausbildung verfügen. Darüber hinaus müssen sie die nachfolgenden fachlichen Anforderungen erfüllen:
Die für die Leistungserbringung in den Vertragsobjekten eingesetzten Mitarbeiter des AN müssen fachlich geeignet sein und über eine dem Aufgabengebiet entsprechende Ausbildung verfügen. Darüber hinaus müssen sie die nachfolgenden fachlichen Anforderungen erfüllen:
- Urteilsfähigkeit über Ausmaß und Umfang gemeldeter Störungen und Schäden,
- Urteilsfähigkeit über die zu benachrichtigenden Stellen (z.B. Vorgesetzte, AG, etc.), soweit nicht ausdrücklich in einem Betriebshandbuch geregelt.
Das vom AN eingesetzte Personal muss ferner folgende persönliche Anforderungen erfüllen:
- Zuverlässigkeit,
- Sorgfalt,
- Belastbarkeit,
- sicheres und verbindliches Auftreten.
Der AN hat seine Mitarbeiter regelmäßig über die Inhalte der geltenden Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Richtlinien, anerkannten Regeln der Technik sowie über die AG-spezifischen Sonderregelungen nachweislich zu unterweisen.
Alle genannten Punkte sind auch für Personal von etwaigen Nachunternehmern bindend.
Verfahren
Begründung des beschleunigten Verfahrens:
Das Verfahren ist besonders eilbedürftig, da die KfW ohne einen fristgemäßen Übergang der Leistung ihren gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten nicht nachkommen kann. Ein fristgemäßer Leistungsbeginn ist bei Einhaltung der Regelfristen nicht gewährleistet.
Das Verfahren ist besonders eilbedürftig, da die KfW ohne einen fristgemäßen Übergang der Leistung ihren gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten nicht nachkommen kann. Ein fristgemäßer Leistungsbeginn ist bei Einhaltung der Regelfristen nicht gewährleistet.
Objektive Auswahlkriterien:
Keine Begrenzung bei Nachweis der Eignung und insb. der Zertifizierung gem. Ziffer III.2.3).
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Weber
Name: Wollmann und Partner Rechtsanwälte
Postanschrift: Solmsstr. 6
Postleitzahl: 60486
Kontaktperson: RA Kaiser
E-Mail: kaiser@wollmann.de📧
URL für weitere Informationen: www.wollmann.de🌏
URL der Dokumente: www.wollmann.de🌏
1.) Die KfW hat bereits im Januar 2013 eine Markterkundung unter potenziell für den Auftrag in Frage kommenden Unternehmen durchgeführt. Als Ergebnis der Markterkundung wird die KfW folgende, geeignete Unternehmen an dem Vergabeverfahren beteiligen:
- HGI mbh, 48477 Hörstel,
- Hörburger AG, 87448 Waltenhofen,
- Schneider Electric Buildings Germany GmbH, 63263 Neu Isenburg,
wir haben die Bekanntmachung zu dem Vergabeverfahren "VSt. 168/12 - TGM Frankfurt - TGM09 Gebäudeautomation" der KfW zur Kenntnis genommen.
Wir erfüllen sämtliche unter Ziffer III.2) der Bekanntmachung genannten Eignungskriterien und sind insb. zertifizierter Systempartner entsprechend dem TAC-Partnerkonzept der Firma Schneider Elektric Buildings Germany GmbH (Gold oder Platin).
Bitten berücksichtigen Sie unser Unternehmen im Rahmen des Verhandlungsverfahrens."
Bitte teilen Sie unbedingt die vollständigen Kontaktdaten mit (Firma, Adresse, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail-Adresse).
Dieser Hinweis muss zwingend bis zum 18.4.2013, 10:00 Uhr bei der vorbezeichneten E-Mail-Adresse eingegangen sein.
3. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) an den in Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung genannten Ansprechpartner für weitere Auskünfte, E-Mail-Adresse:kaiser@wollmann.de zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 15.4.2013, 12:00 Uhr eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
3. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) an den in Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung genannten Ansprechpartner für weitere Auskünfte, E-Mail-Adresse:kaiser@wollmann.de zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 15.4.2013, 12:00 Uhr eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
4. Zeitplan
Bekanntmachung: 2.4.2013
Ablauf Bewerbungsfrist: 18.4.2013, 10:00 Uhr
Verhandlungsgespräche: 2./3.5.2013
Ende der Angebotsfrist: 22.5.2013, 10:00 Uhr
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Erkennt ein Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese spätesten innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 101a und 107 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Erkennt ein Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese spätesten innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 101a und 107 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Quelle: OJS 2013/S 067-111941 (2013-04-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-08-15) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-06-10 📅
Name: Syscontrol GmbH
Postanschrift: Königswinterer Straße 399
Postort: Königswinter
Postleitzahl: 53639
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Frank Weber