Klimaschutz durch energieeffiziente Beleuchtungsanlagen

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)

In Deutschland entfallen ca. 8 % des gesamten Stromverbrauchs auf den Betrieb von Be-leuchtungsanlagen, weltweit sind es etwa 19 %. In Nichtwohngebäuden können die Beleuchtungsanlagen unter Umständen mehr als 30 % des gesamten Primärenergiebedarfs verursachen.
Der Energieverbrauch durch Beleuchtungsanlagen und die hierdurch verursachten CO2- und Treibhausgasemissionen können jedoch durch effizienzsteigernde Maßnahmen bei den Beleuchtungsanlagen selbst, beim Lichtmanagement und – nicht zuletzt – durch die verbesserte Nutzung der „erneuerbaren Energiequelle“ Tageslicht teilweise drastisch reduziert werden. Dies wäre ein wirksamer und zudem kosteneffizienter Beitrag zur Energiewende. So liegen z. B. die Leuchtenbetriebswirkungsgrade neu geplanter Anlagen teilweise unter 50 %, obwohl heute über 90 % erreichbar sind.
Beim Ersatz alter Beleuchtungsanlagen in bestehenden Gebäuden gibt es bislang keine klaren Empfehlungen oder energetischen Anforderungen. Zudem genießen Verbesserungen bei der Tageslichtversorgung und der Planung von Beleuchtungsanlagen bislang noch nicht den gleichen Stellenwert wie Verbesserungen an Heizungsanlagen. Dies trifft leider sowohl auf die Planung als auch auf den Betrieb von Gebäuden zu. Die jährliche Erneuerungsquote beträgt daher nur geschätzte 3 %.
Für einen spürbaren Klimaschutzeffekt müssten die Bestandsanlagen also verstärkt durch energieeffiziente Anlagen ersetzt und Neubauten von vornherein für einen geringen Beleuch-tungsaufwand optimiert werden. Dies setzt abgestimmte Planungsprozesse und entsprechende Berechnungsgrundlagen voraus. So kann z. B. die erforderliche elektrische Beleuchtungsleistung für horizontale Ebenen noch nicht mit einer vereinfachten, schnell anwendbaren Methodik bewertet werden – Fehlbeurteilungen mit entsprechend höheren Energiever-bräuchen können die Folge sein. Da Beleuchtungsanlagen eine Systembetrachtung erfordern, greifen hier produktbezogene Regelungen zu kurz. Vor diesem Hintergrund besteht bei Beleuchtungsanlagen ein enormes Klimaschutzpotenzial.
Als Basis sollen daher die wissenschaftlichen Grundlagen für die energetische Bewertung von Beleuchtungsanlagen weiterentwickelt werden.
Darauf aufbauend sollen Anforderungssystematiken an die In- und Außerbetriebnahme von Beleuchtungsanlagen entwickelt und die Herleitung dieser neuen Methode erläutert werden. Dieses Systematiken sollten so gestaltet sein, dass sowohl Planer als auch Betreiber den Status Quo von Beleuchtungsanlagen einschätzen und daraus leicht Handlungsempfehlungen ableiten können. Hierbei sind alle drei Teilaspekte Tageslichtversorgung/nutzung, Effizienz der Beleuchtungsanlagen und Lichtmanagement zu berücksichtigen.
Schlussendlich sollen die gesammelten Erkenntnisse sowie auch bereits bestehende sinnvolle Materialien für die Zielgruppe zusammengestellt und aufbereitet werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-01-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-11-26.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-11-26 Auftragsbekanntmachung
2014-01-15 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2013-11-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für Lichttechnik und Tageslichttechnik
Menge oder Umfang:
Arbeitspaket 1: „Weiterentwicklung energetischer Bewertungsverfahren“.Arbeitspaket 1.1: „Vereinfachtes Verfahren“.Arbeitspaket 1.2: „Elektrische Bewertungsleistung für vertikale Beleuchtungsstärken“.Arbeitspaket 2: „Steigerung der Sanierungsquote bei Beleuchtungsanlagen“.Arbeitspaket 2.1: „Anforderungssystematik für die Inbetriebnahme“.Arbeitspaket 2.2: „Anforderungssystematik für die Außerbetriebnahme“.Arbeitspaket 3: „Information und Kommunikation“.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen für Lichttechnik und Tageslichttechnik 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
Postanschrift: Stresemannstraße 128-130
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmu.de 🌏
E-Mail: s.weigt@fz-juelich.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-11-26 📅
Einreichungsfrist: 2014-01-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-11-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 231-401269
ABl. S-Ausgabe: 231
Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A. Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die bei der Vergabestelle elektronisch per E-Mail angefordert werden können. Die Vergabestelle versendet die Vergabeunterlagen auf dem Postweg innerhalb von sechs Tagen nach Eingang der Anforderung. Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben sind schriftlich per E-Mail an die Vergabestelle unter Angabe der Absenderadresse (E-Mail), zu richten. Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist per Post sowie vorab per E-Mail erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 16.1.2013 zu stellen. Bitte beachten Sie, dass aufgrund von Betriebsferien zwischen Weihnachten und Neujahr in der Zeit vom 23.12.2013 bis 1.1.2014 keine Bieterfragen beantwortet werden können und auch keine Vergabeunterlagen versendet werden, wenn die Anfragen nach dem 20.12.2013, 10:00 Uhr eingehen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In Deutschland entfallen ca. 8 % des gesamten Stromverbrauchs auf den Betrieb von Be-leuchtungsanlagen, weltweit sind es etwa 19 %. In Nichtwohngebäuden können die Beleuchtungsanlagen unter Umständen mehr als 30 % des gesamten Primärenergiebedarfs verursachen.
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Der Energieverbrauch durch Beleuchtungsanlagen und die hierdurch verursachten CO2- und Treibhausgasemissionen können jedoch durch effizienzsteigernde Maßnahmen bei den Beleuchtungsanlagen selbst, beim Lichtmanagement und – nicht zuletzt – durch die verbesserte Nutzung der „erneuerbaren Energiequelle“ Tageslicht teilweise drastisch reduziert werden. Dies wäre ein wirksamer und zudem kosteneffizienter Beitrag zur Energiewende. So liegen z. B. die Leuchtenbetriebswirkungsgrade neu geplanter Anlagen teilweise unter 50 %, obwohl heute über 90 % erreichbar sind.
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Beim Ersatz alter Beleuchtungsanlagen in bestehenden Gebäuden gibt es bislang keine klaren Empfehlungen oder energetischen Anforderungen. Zudem genießen Verbesserungen bei der Tageslichtversorgung und der Planung von Beleuchtungsanlagen bislang noch nicht den gleichen Stellenwert wie Verbesserungen an Heizungsanlagen. Dies trifft leider sowohl auf die Planung als auch auf den Betrieb von Gebäuden zu. Die jährliche Erneuerungsquote beträgt daher nur geschätzte 3 %.
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Für einen spürbaren Klimaschutzeffekt müssten die Bestandsanlagen also verstärkt durch energieeffiziente Anlagen ersetzt und Neubauten von vornherein für einen geringen Beleuch-tungsaufwand optimiert werden. Dies setzt abgestimmte Planungsprozesse und entsprechende Berechnungsgrundlagen voraus. So kann z. B. die erforderliche elektrische Beleuchtungsleistung für horizontale Ebenen noch nicht mit einer vereinfachten, schnell anwendbaren Methodik bewertet werden – Fehlbeurteilungen mit entsprechend höheren Energiever-bräuchen können die Folge sein. Da Beleuchtungsanlagen eine Systembetrachtung erfordern, greifen hier produktbezogene Regelungen zu kurz. Vor diesem Hintergrund besteht bei Beleuchtungsanlagen ein enormes Klimaschutzpotenzial.
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Als Basis sollen daher die wissenschaftlichen Grundlagen für die energetische Bewertung von Beleuchtungsanlagen weiterentwickelt werden.
Darauf aufbauend sollen Anforderungssystematiken an die In- und Außerbetriebnahme von Beleuchtungsanlagen entwickelt und die Herleitung dieser neuen Methode erläutert werden. Dieses Systematiken sollten so gestaltet sein, dass sowohl Planer als auch Betreiber den Status Quo von Beleuchtungsanlagen einschätzen und daraus leicht Handlungsempfehlungen ableiten können. Hierbei sind alle drei Teilaspekte Tageslichtversorgung/nutzung, Effizienz der Beleuchtungsanlagen und Lichtmanagement zu berücksichtigen.
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Schlussendlich sollen die gesammelten Erkenntnisse sowie auch bereits bestehende sinnvolle Materialien für die Zielgruppe zusammengestellt und aufbereitet werden.
Menge oder Umfang:
Arbeitspaket 1: „Weiterentwicklung energetischer Bewertungsverfahren“.
Arbeitspaket 1.1: „Vereinfachtes Verfahren“.
Arbeitspaket 1.2: „Elektrische Bewertungsleistung für vertikale Beleuchtungsstärken“.
Arbeitspaket 2: „Steigerung der Sanierungsquote bei Beleuchtungsanlagen“.
Arbeitspaket 2.1: „Anforderungssystematik für die Inbetriebnahme“.
Arbeitspaket 2.2: „Anforderungssystematik für die Außerbetriebnahme“.
Arbeitspaket 3: „Information und Kommunikation“.
Dauer: 20 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort des Auftragnehmers, des Auftraggebers und weitere Orte in Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eignungsangaben Bieter/Bietergemeinschaften/Unterauftragnehmer.
Der Bieter soll nachweisbar in der Lage sein, die verlangten Aufgaben fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig im vertraglich festgesetzten Zeitraum durchzuführen.
Zur Bewertung der Eignung sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen.
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Bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z. B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für den notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die technische Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft bzw. eines notwendigen Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder der Bietergemeinschaft/der notwendige Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen. Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen, insbesondere wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Wird der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die ausgeschriebene Leistung erbracht, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
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Persönliche Lage des Bieters
— Beschreibung des Anbieters und der Partner (Organisationsform, Profil, vollständige Anschrift, Bankverbindung, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail),
— Angaben zum Auftragsverantwortlichen/Projektleiter sowie zu den Personen, die im Falle der Zuschlagserteilung die Leistung erbringen, mit Angabe wer welche Leistung erbringt,
— Der Bieter hat seine Kompetenzschwerpunkte darzustellen. Soweit es sich um eine Bietergemeinschaft handelt oder der Bieter sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bieter anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied der Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer etc.) das jeweilige Unternehmen genießt.
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— Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung ist der notwendige Unterauftragnehmer zu benennen und es ist eine Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. Außerdem sind unterschriebene Angebote bzw. die Kalkulation des vorgesehenen notwendigen Unterauftragnehmers dem Angebot des Bieters beizufügen.
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— Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen. Mit dem Angebot ist außerdem eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z. B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder einem vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befinden und sich das/die Unternehmen nicht in Liquidation befinden. Ferner ist zu bestätigen, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben und auch sonst keine Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A“ zu nutzen).
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— Erklärung, dass beim Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 4 VOL/A nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A“ zu nutzen). (Achtung: gilt nur für Vergaben oberhalb des Schwellenwertes und nicht für Ausnahmen nach § 4 Abs. 2 VgV)
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— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren Arbeiten/Referenzaufträge des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers (bezogen auf das Unternehmen bzw. die Einrichtung):
Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 5 Jahre sind. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte.
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— Nachweise zur Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters:
— abschließende Benennung aller vorgesehenen Mitglieder des Projektteams und des Projektleiters.
— Angabe ihrer Qualifikationen (Angaben zum beruflichen Werdegang und Abschluss, Erfahrungen wie z. B. entsprechende Vorarbeiten und Veröffentlichungen)
Insgesamt müssen durch die Referenzen des Bieters oder das Projektteam folgende Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die technische Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist:
1. Erfahrungen im Bereich der Planung/Auslegung/Bemessung/Bewertung von Beleuchtungsanlagen und der Tageslichtversorgung.
2. Erfahrungen im Bereich des energetischen Nachweises, insbesondere des Wirkungsgradverfahrens und von Sensitivitätsanalysen, im Bereich der Beleuchtungsanlagen
3. gute Schreibfertigkeiten in der Amtssprache deutsch, Erfahrungen in der zielgruppenspezifischen Darstellung von Fachinformationen, inkl. grafischen Darstellungen (Nachweis durch mind. 3 Mustertexte, Broschüren, Veröffentlichungen).
Es sind zu den Punkten 1. bis 2. jeweils 2 Referenzen (entweder im Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge des Bieters oder im Rahmen der Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters) auf je max. 2 DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben. Die Referenzen sind den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
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— Projektbezeichnung,
— Projektinhalt,
— Projektlaufzeit,
— erbrachte Leistungen innerhalb des Projektes,
— Vergleichbarkeit mit dem hier ausgeschriebenem Auftragsgegenstand (ggf. Bezug zum Arbeitspaket/Arbeitsschritt),
— Angabe des Auftraggebers (falls möglich).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das Angebot des Auftragsnehmers. Zusätzlich gilt - soweit zutreffend - die Anlage Hinweise für Zahlungsempfänger. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung abgeben. Zu den Teilnahmebedingungen III.2)).
Sonstige besondere Bedingungen: Die Bedingungen sind in den Vergabeunterlagen festgelegt.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-03-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Sabrina Weigt
Name: Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Postanschrift: Geschäftsbereich Zentrale Dienstleistungen, Entwicklung, Qualität, Fachbereich DEQ 5: Qualitätssicherung, Grundsatzfragen der Projektförderung, Zimmerstr. 26-27
Postleitzahl: 10969
URL für weitere Informationen: http://www.fz-juelich.de/ptj/ 🌏
URL der Dokumente: http://www.fz-juelich.de/ptj/ 🌏
URL der Teilnahme: http://www.fz-juelich.de/ptj/ 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die bei der Vergabestelle elektronisch per E-Mail angefordert werden können. Die Vergabestelle versendet die Vergabeunterlagen auf dem Postweg innerhalb von sechs Tagen nach Eingang der Anforderung.
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Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben sind schriftlich per E-Mail an die Vergabestelle unter Angabe der Absenderadresse (E-Mail), zu richten. Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist per Post sowie vorab per E-Mail erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 16.1.2013 zu stellen.
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Bitte beachten Sie, dass aufgrund von Betriebsferien zwischen Weihnachten und Neujahr in der Zeit vom 23.12.2013 bis 1.1.2014 keine Bieterfragen beantwortet werden können und auch keine Vergabeunterlagen versendet werden, wenn die Anfragen nach dem 20.12.2013, 10:00 Uhr eingehen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
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Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o.g. Stelle zu rügen.
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Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o. g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB).
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Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 101 a GWB informiert.
Quelle: OJS 2013/S 231-401269 (2013-11-26)
Ergänzende Angaben (2014-01-15)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-01-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-01-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 011-015115
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 231-401269
ABl. S-Ausgabe: 11
Quelle: OJS 2014/S 011-015115 (2014-01-15)