Klinikum Fürth, Umbau ZNA/ Anfahrt LIEKRA, LV 501 Stahlbauarbeiten

Klinikum Fürth, eigenständiges Kommunalunternehmen, "Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Fürth"

Die Baustelle befindet sich auf der Nordseite des Klinikum Fürth im Erdgeschoss eines mehrgeschossigen
Massivgebäudes. Die ehemalige Notaufnahme wird derzeit umgebaut; die Zufahrt zur Notaufnahme (Brückenbauwerk) musste saniert werden. Zu Vergeben sind Leistungen Schlosser- und Metallbauarbeiten Geländer und Vordächer im Außenbereich. Direkte Andienung der Baustelle von außen ohne Kreuzung mit fußläufigem Patienten- oder Besucherverkehr ist gewährleistet.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-04-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-03-12.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-03-12 Auftragsbekanntmachung
2013-07-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-03-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Stahlkonstruktionen
Menge oder Umfang:
Ca. 140 m Stahlgeländer im Außenbereich; ca. 53 qm Windschutz Glas inkl. Stahlunterkonstruktion; ca. 25 qm Grundfläche Erweiterung Stahltragkonstruktion Vordach z.B. Stützen und Träger; ca. 190 qm Demontage alte Dachhaut; ca. 215 qm neue Dachhaut (Metallbau- Kassettenwand mit Lichtbändern), 3 kleinere Vordächer Glas.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Stahlkonstruktionen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Klinikum Fürth, eigenständiges Kommunalunternehmen, "Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Fürth"
Postanschrift: Jakob-Henle-Straße 1
Postleitzahl: 90766
Postort: Fürth
Kontakt
Internetadresse: http://www.klinikum-fuerth.de 🌏
E-Mail: elke.braun@klinikum-fuerth.de 📧
Telefon: +49 91175804940 📞
Fax: +49 91175804909 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-03-12 📅
Einreichungsfrist: 2013-04-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-03-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 053-086840
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 101-165356
ABl. S-Ausgabe: 53

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Baustelle befindet sich auf der Nordseite des Klinikum Fürth im Erdgeschoss eines mehrgeschossigen
Massivgebäudes. Die ehemalige Notaufnahme wird derzeit umgebaut; die Zufahrt zur Notaufnahme (Brückenbauwerk) musste saniert werden. Zu Vergeben sind Leistungen Schlosser- und Metallbauarbeiten Geländer und Vordächer im Außenbereich. Direkte Andienung der Baustelle von außen ohne Kreuzung mit fußläufigem Patienten- oder Besucherverkehr ist gewährleistet.
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Referenznummer: Tebn/ zna
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Klinikum Fürth
Jakob-Henle-Str. 1
90766 Fürth.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Nachweis der Eignung nach § 6 Abs. 3 Nr. 2 VOB/A kann durch Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Nicht präqualifizierte
Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung nach § 6 Abs. 3 Nr. 2 VOB/A mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärungen zur Eignung (Anlage 2.5) vorzulegen. Das Formblatt zur Eignung (Anlage 2.5) ist über die Homepage des Klinikum Fürth www.klinikum-fuerth.de unter der Rubrik Aktuelles & Hintergrund - "Ausschreibungen/ VOB" als pdf zum download eingestellt. URL: http://www.klinikum-fuerth.de/hn/aktuelles-amp-hintergrund/ausschreibungen-vob/?fs=0 Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen innerhalb 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
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Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannter Stelle ihres Herkunftlandes vorzulegen. Ab einer Auftragssumme von 30 000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftlandes nach Aufforderung innerhalb 6 Kalendertagen vorzulegen.
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Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb von 6 Kalendertagen Vorname, Name und Geburtsdatum aller Geschäftsführer des Auftragnehmers vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Nachweis der Eignung nach § 6 Abs. 3 Nr. 2 VOB/A kann durch Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung nach § 6 Abs. 3 Nr. 2 VOB/A mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärungen zur Eignung (Anlage 2.5) vorzulegen. Das Formblatt zur Eignung (Anlage 2.5) ist über die Homepage des Klinikum Fürth www.klinikum-fuerth.de unter der Rubrik Aktuelles & Hintergrund - "Ausschreibungen/ VOB" als pdf zum download eingestellt. URL: http:// www.klinikum-fuerth.de/hn/aktuelles-amp-hintergrund/ ausschreibungen-vob/?fs=0. Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen innerhalb 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannter Stelle ihres Herkunftlandes vorzulegen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Wie III.2.2) zusätzlich: Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungen in seinem Angebot bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu dem von dieser bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250 000 Euro beträgt. Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit
beträgt 3 v.H. der Auftragssumme einschließlich erteilter Nachträge. Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B): Eine nicht verwendete Sicherheit wird
zurückgegeben, wenn die Verjährungsfristen für Mängelansprüche abgelaufen sind. Stellt der Auftragnehmer die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des
Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer Bürgschaft, so ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist. Nach Abnahme und
Erfüllung aller bis dahin erhobenen Ansprüche einschließlich Schadenersatz kann der Auftragnehmer verlangen, dass die Sicherheit für die Vertragserfüllung in eine Mängelansprüchesicherheit umgewandelt wird.
Für die Vertragserfüllung und die Mängelansprüche kann Sicherheit wahlweise durch Einbehalt oder Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden.
Der Auftragnehmer kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere der vorgenannten ersetzen. Für vereinbarte Abschlagszahlungen (§16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B) und für vereinbarte
Vorauszahlungen ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten. Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, sind die den Ausschreibungsunterlagen beiliegende Formblätter zu verwenden. Die Bürgschaft ist von einem
in den Europäischen Gemeinschaften oder in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kredit- oder Kautionsversicherer zu stellen.
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Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen: „Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht. Auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770,771 BGB wird verzichtet.
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Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners. Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung
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zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen
Stelle“. Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur einer Urkunde zu stellen. Die Urkunde über die Abschlagszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile, für die Sicherheit geleistet worden ist, eingebaut sind. Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung auf fällige Zahlungen angerechnet worden ist.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gemäß § 16 VOB/B: Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet. Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber an den für die Durchführung des Vertrags
bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
Überzahlungen: Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§§ 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen. Im Falle der Überzahlung
hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten. Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz des § 247 BGB zu zahlen. Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, in der weiterhin erklärt ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
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Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Bar oder per Verrechnungsscheck oder Überweisung auf das Konto Stadt Fürth, Kto Nr.: 18 bei der Stadtsparkasse Fürth, BLZ 76250000, Kennwort: Klinikum, ZNA, LV 501 Stahlbauarbeiten.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-05-18 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-04-18 📅
Öffnungsort: Submissionsstelle Stadt Fürth.
Ort des Eröffnungstermins: Submissionsstelle Stadt Fürth.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter oder deren Bevollmächtigte.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Elke Braun
Internetadresse: www.klinikum-fuerth.de 🌏
Name: Stadt Fürth, Submissionsstelle, Zimmer 002
Postanschrift: Hirschenstrasse 2
Postleitzahl: 90762
Kontaktperson: Herrn Sittig, Frau Schmidt
Telefon: +49 9119743106 📞
E-Mail: submission@fuerth.de 📧
Fax: +49 9119743108 📠

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-05-21 📅
Datum des Endes: 2013-07-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-05-26 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Tebn/ zna
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2011/S 101-165356

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Allgemeine Fach/ Rechtsaufsicht der Regierung Mittelfranken, VOB Stelle
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981530 📞
Name: http://regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt4/abt40vob.htm
Quelle: OJS 2013/S 053-086840 (2013-03-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-07-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 198 127,14 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Klinikum Fürth, eigenständiges Kommunalunternehmen, „Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Fürth“

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-07-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-07-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 141-244917
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 53-086840
ABl. S-Ausgabe: 141

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: Tebn
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 90766 Fürth

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-05-14 📅
Name: Beck GmbH
Postanschrift: Benzstrasse 1
Postort: Cleebronn
Postleitzahl: 74389
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Allgemeine Fach / Rechtsaufsicht bei der Regierung Mittelfranken, VOB Stelle
Internetadresse: http://regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt4/abt40vob.htm 🌏
Quelle: OJS 2013/S 141-244917 (2013-07-18)