KN_KS Lieferung von Fällmittel [LDL025]

Stadtentwässerung Frankfurt am Main

Lieferung von Fällmittel zur Phosphatelimination als Natriumaluminat mit mindestens 10 % AL und pH Wert >=13.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-08-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-05-10.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-05-10 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2013-05-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Flüssiges Natriumoxid
Menge oder Umfang: Lieferung von Fällmittel von ca. 6 300 t/a pro Jahr, Laufzeit 2 Jahre.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Flüssiges Natriumoxid 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtentwässerung Frankfurt am Main
Postanschrift: Goldsteinstr. 160
Postleitzahl: 60528
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.vergabe.stadt-frankfurt.de 🌏
E-Mail: ursula.froehlich@stadt-frankfurt.de 📧
Telefon: +49 6921232607 📞
Fax: +49 6921232871 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-05-10 📅
Einreichungsfrist: 2013-08-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-05-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 091-154925
ABl. S-Ausgabe: 91

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Fällmittel zur Phosphatelimination als Natriumaluminat mit mindestens 10 % AL und pH Wert >=13.
Referenznummer: 68-2013-00044
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stadtentwässerung Frankfurt am Main, ARA Niederrad, Goldsteinstraße 160, 60528 Frankfurt am Main, Stadtentwässerung Frankfurt am Main, ARA Sindlingen, Roter Weg 4, 65931 Frankfurt am Main.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Nachweis Berufshaftpflicht,
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
— Nachweis über die ordnungsgemäße Beitragszahlung zur gesetzlichen Sozialversicherung,
— Nachweis, dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder ein Antrag mangels Masse abgelehnt wurde.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Nachweis über die Zahlung von Steuern und Abgaben, Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes der letzten 3 Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Nachweis über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungen erfolgen nach § 17 VOL/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-08-06 📅
Öffnungsort: entfällt.
Ort des Eröffnungstermins: entfällt.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Ursula Fröhlich
URL der Teilnahme: http://www.vergabe.stadt-frankfurt.de 🌏
Name: Stadt Frankfurt am Main, Hochbauamt –Submissionsstelle–
Postanschrift: Gerbermühlstr. 48
Postleitzahl: 60594
URL der Dokumente: http://www.vergabe.stadt-frankfurt.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-01-01 📅
Datum des Endes: 2015-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 68-2013-00044

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4
Postanschrift: Wilhelminenstr. 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind je nach Sachlage innerhalb von 3 bis 7 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, wenn Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gerügt werden, § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB.
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Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsantrags ist
unzulässig, wenn seit dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind, § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB.
zudem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde.
Quelle: OJS 2013/S 091-154925 (2013-05-10)