Der Auftraggeber ist eine Gesellschaft des Landes Berlin. Er verwaltet und vermarktet das nicht für Verwaltungsaufgaben benötigte Immobilienvermögen des Landes. Die Anzahl hiervon umfasster Grundstücke und damit die verwaltete Gesamtgrundstücksfläche sowie aufstehende Gebäude verändert sich demzufolge regelmäßig durch reguläre Zu- und Abgänge. Gegenstand der Vergabe ist daher der Abschluss eines Rahmenvertrages über eine kombinierte Sach- /Haftpflichtversicherung des Besitzers/Eigentümers für die sich regelmäßig in der Anzahl verändernden Grundstücke und Gebäude. Der Vertrag hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr ab dem 01.01.2014, vorzugsweise von 2 Jahren. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht gekündigt wird. Für die Betreuung der Verträge und die Abwicklung der Schäden ist ein Makler beauftragt, so dass Maklerleistungen nicht Gegenstand des Vertrages und der einzureichenden Angebote sind.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-06-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-04-15.
Auftragsbekanntmachung (2013-04-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schaden- oder Verlustversicherungen
Menge oder Umfang:
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für ca. 2.800 Objekte mit einer Grundstücksfläche von ca. 11.000.000 m²Sachversicherung (Gebäude) für ca. 530 Objekte mit ca. 850.000 m²
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schaden- oder Verlustversicherungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG
Postanschrift: Warschauerstr. 41/42
Postleitzahl: 10243
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.liegenschaftsfonds.de/🌏
E-Mail: kerstin.ross@liegenschaftsfonds.de📧
Telefon: +49 3022336882📞
Fax: +49 3022336784 📠
1. Die Ausschreibung richtet sich ausdrücklich an Versicherer. Vermittlerleistungen sind nicht ausgeschrieben. Angebote von Versicherungsmaklern, Assekuradeuren sowie gebundenen oder ungebundenen Versicherungsvertretern sind daher ausgeschlossen. Sofern jedoch der Versicherer einen Dritten mit der Angebotslegung bevollmächtigt, hat sich der bevollmächtigte Vertreter durch Vorlage einer entsprechenden Vollmacht zur Abforderung der Vergabeunterlagen zu legitimieren. Spätestens mit Einreichung des Angebotes ist zudem die Vollmacht des beauftragten Vertreters im Original vorzulegen.
2. Die den Bietern überlassenen Unterlagen dürfen nur in Zusammenhang mit dieser Vergabe zum Zwecke der Angebotserstellung genutzt werden. Eine Nutzung (Bearbeitung, Vervielfältigung, Veröffentlichung) für andere Zwecke sowie die Weitergabe an Dritte ist ausdrücklich untersagt.
Der Bieter verpflichtet sich, seine Mitarbeiter und alle durch ihn zur Abwicklung des Vertrages beauftragten Dritten zur Geheimhaltung aller während der Vergabe und des Vertrages erlangten Kenntnisse über innerdienstliche Angelegenheiten des Auftraggebers. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Vergabe und des Vertrages hinaus. Der Bieter hat daher eine entsprechende über die Dauer des Arbeitsverhältnisses hinaus gehende Regelung mit seinen Mitarbeitern zu treffen. Gleiches gilt für sonstige vom Bieter während der Vergabe oder zur Erfüllung des Vertrages beauftragte oder beteiligte Dritte.
1. Die Ausschreibung richtet sich ausdrücklich an Versicherer. Vermittlerleistungen sind nicht ausgeschrieben. Angebote von Versicherungsmaklern, Assekuradeuren sowie gebundenen oder ungebundenen Versicherungsvertretern sind daher ausgeschlossen. Sofern jedoch der Versicherer einen Dritten mit der Angebotslegung bevollmächtigt, hat sich der bevollmächtigte Vertreter durch Vorlage einer entsprechenden Vollmacht zur Abforderung der Vergabeunterlagen zu legitimieren. Spätestens mit Einreichung des Angebotes ist zudem die Vollmacht des beauftragten Vertreters im Original vorzulegen.
2. Die den Bietern überlassenen Unterlagen dürfen nur in Zusammenhang mit dieser Vergabe zum Zwecke der Angebotserstellung genutzt werden. Eine Nutzung (Bearbeitung, Vervielfältigung, Veröffentlichung) für andere Zwecke sowie die Weitergabe an Dritte ist ausdrücklich untersagt.
Der Bieter verpflichtet sich, seine Mitarbeiter und alle durch ihn zur Abwicklung des Vertrages beauftragten Dritten zur Geheimhaltung aller während der Vergabe und des Vertrages erlangten Kenntnisse über innerdienstliche Angelegenheiten des Auftraggebers. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Vergabe und des Vertrages hinaus. Der Bieter hat daher eine entsprechende über die Dauer des Arbeitsverhältnisses hinaus gehende Regelung mit seinen Mitarbeitern zu treffen. Gleiches gilt für sonstige vom Bieter während der Vergabe oder zur Erfüllung des Vertrages beauftragte oder beteiligte Dritte.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber ist eine Gesellschaft des Landes Berlin. Er verwaltet und vermarktet das nicht für Verwaltungsaufgaben benötigte Immobilienvermögen des Landes. Die Anzahl hiervon umfasster Grundstücke und damit die verwaltete Gesamtgrundstücksfläche sowie aufstehende Gebäude verändert sich demzufolge regelmäßig durch reguläre Zu- und Abgänge. Gegenstand der Vergabe ist daher der Abschluss eines Rahmenvertrages über eine kombinierte Sach- /Haftpflichtversicherung des Besitzers/Eigentümers für die sich regelmäßig in der Anzahl verändernden Grundstücke und Gebäude. Der Vertrag hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr ab dem 01.01.2014, vorzugsweise von 2 Jahren. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht gekündigt wird. Für die Betreuung der Verträge und die Abwicklung der Schäden ist ein Makler beauftragt, so dass Maklerleistungen nicht Gegenstand des Vertrages und der einzureichenden Angebote sind.
Der Auftraggeber ist eine Gesellschaft des Landes Berlin. Er verwaltet und vermarktet das nicht für Verwaltungsaufgaben benötigte Immobilienvermögen des Landes. Die Anzahl hiervon umfasster Grundstücke und damit die verwaltete Gesamtgrundstücksfläche sowie aufstehende Gebäude verändert sich demzufolge regelmäßig durch reguläre Zu- und Abgänge. Gegenstand der Vergabe ist daher der Abschluss eines Rahmenvertrages über eine kombinierte Sach- /Haftpflichtversicherung des Besitzers/Eigentümers für die sich regelmäßig in der Anzahl verändernden Grundstücke und Gebäude. Der Vertrag hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr ab dem 01.01.2014, vorzugsweise von 2 Jahren. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht gekündigt wird. Für die Betreuung der Verträge und die Abwicklung der Schäden ist ein Makler beauftragt, so dass Maklerleistungen nicht Gegenstand des Vertrages und der einzureichenden Angebote sind.
Menge oder Umfang:
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für ca. 2.800 Objekte mit einer Grundstücksfläche von ca. 11.000.000 m²
Sachversicherung (Gebäude) für ca. 530 Objekte mit ca. 850.000 m²
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit des Bewerbers, d.h.§ 6 EG Abs. 4 und Abs. 6 VOL/A sowie § 16 Abs. 1 MiArbG,
§ 21 Abs. 1 AEntG, § 21 SchwarzArbG, zu Eintragungen im Gewerbezentralregister und zu Eintragungen im Korruptionsregister des Landes Berlin nach dem Korruptionsregistergesetz. Der Auftraggeber behält sich die Anforderung eines aktuellen Auszugs aus dem Gewerbezentralregister des sich bewerbenden Unternehmens gemäß § 150 a der Gewerbeordnung sowie die Abforderung anderer Bescheinigungen von zuständigen Stellen im Sinne von § 7 EG Abs. 6 bis 8 VOL/A, die der Bieter beizubringen hat, zur Überprüfung der Eigenerklärungen vor.
§ 21 Abs. 1 AEntG, § 21 SchwarzArbG, zu Eintragungen im Gewerbezentralregister und zu Eintragungen im Korruptionsregister des Landes Berlin nach dem Korruptionsregistergesetz. Der Auftraggeber behält sich die Anforderung eines aktuellen Auszugs aus dem Gewerbezentralregister des sich bewerbenden Unternehmens gemäß § 150 a der Gewerbeordnung sowie die Abforderung anderer Bescheinigungen von zuständigen Stellen im Sinne von § 7 EG Abs. 6 bis 8 VOL/A, die der Bieter beizubringen hat, zur Überprüfung der Eigenerklärungen vor.
2. Eigenerklärung der Bieter zur Tariftreue, Mindestentlohnung und zu Sozialversicherungsbeiträgen, zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie zur Frauenförderung nach dem BerlAVG.
3. Eigenerklärung über die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer in den Sparten Gebäudesachversicherung und der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung in der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der §§ 5 ff., 110aff. des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Der Auftraggeber behält sich in Zweifelsfällen die Vorlage der Genehmigungsurkunde der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen oder die Erbringung ggf. anderer Nachweise aus anderen Mitgliedsstaaten der EU oder des EWR gemäß der Bestimmungen des VAG vor.
3. Eigenerklärung über die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer in den Sparten Gebäudesachversicherung und der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung in der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der §§ 5 ff., 110aff. des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Der Auftraggeber behält sich in Zweifelsfällen die Vorlage der Genehmigungsurkunde der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen oder die Erbringung ggf. anderer Nachweise aus anderen Mitgliedsstaaten der EU oder des EWR gemäß der Bestimmungen des VAG vor.
4. Mitglieder von Versicherungsgemeinschaften haben vorgenannte Unterlagen ebenfalls beizubringen. Von Nachunternehmern behält sich der Auftraggeber die Beibringung von entsprechenden Erklärungen und Nachweisen, soweit für deren Leistungsanteil von Relevanz, auf gesondertes Verlangen vor.
4. Mitglieder von Versicherungsgemeinschaften haben vorgenannte Unterlagen ebenfalls beizubringen. Von Nachunternehmern behält sich der Auftraggeber die Beibringung von entsprechenden Erklärungen und Nachweisen, soweit für deren Leistungsanteil von Relevanz, auf gesondertes Verlangen vor.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart Sachversicherung (Gebäude) und Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
2. Eigenerklärung des Bieters, dass er unter Berücksichtigung der Objekte und Höchstentschädigungssummen über ausreichenden Rückversicherungsschutz verfügt und die Versicherungsverträge bei bonitätsstarken deutschen oder internationalen Rückversicherungsgesellschaften abgeschlossen sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Eigenerklärung des Bieters, dass er unter Berücksichtigung der Objekte und Höchstentschädigungssummen über ausreichenden Rückversicherungsschutz verfügt und die Versicherungsverträge bei bonitätsstarken deutschen oder internationalen Rückversicherungsgesellschaften abgeschlossen sind.
3. Mitglieder von Versicherungsgemeinschaften haben vorgenannte Unterlagen ebenfalls beizubringen, soweit für deren Leistungsanteil zurteffend. Von Nachunternehmern behält sich der Auftraggeber die Beibringung von entsprechenden Erklärungen und Nachweisen, soweit für deren Leistungsanteil von Relevanz, auf gesondertes Verlangen vor.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3. Mitglieder von Versicherungsgemeinschaften haben vorgenannte Unterlagen ebenfalls beizubringen, soweit für deren Leistungsanteil zurteffend. Von Nachunternehmern behält sich der Auftraggeber die Beibringung von entsprechenden Erklärungen und Nachweisen, soweit für deren Leistungsanteil von Relevanz, auf gesondertes Verlangen vor.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers: Eine Liste mit Referenzen über gezeichnete und bearbeitete Versicherungsverträge in den Sparten der Sachversicherung (Gebäude)und der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung in Form einer Eigenerklärung unter Benennung des Ansprechpartners beim Auftraggeber nebst dessen Telefonnummer. Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers: Eine Liste mit Referenzen über gezeichnete und bearbeitete Versicherungsverträge in den Sparten der Sachversicherung (Gebäude)und der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung in Form einer Eigenerklärung unter Benennung des Ansprechpartners beim Auftraggeber nebst dessen Telefonnummer. Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die besonderen vertraglichen Regelungen i.V.m. mit § 17 VOL/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften mit gesamtschuldnerischer Haftung aller Mitglieder sind ebenso zu gelassen wie Versicherergemeinschaften mit quotalen Haftungsanteilen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Bei der Auftragsvergabe und -ausführung sind die Regelungen des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG), des § 13 des Landesgleichstellungsgesetzes sowie der Frauenförderverordnung des Landes Berlin zu beachten. Die Bieter und ggf. vorgesehene Nachunternehmer haben daher entsprechende Verpflichtungserklärungen mit ihrem Angebot abzugeben.
Bei der Auftragsvergabe und -ausführung sind die Regelungen des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG), des § 13 des Landesgleichstellungsgesetzes sowie der Frauenförderverordnung des Landes Berlin zu beachten. Die Bieter und ggf. vorgesehene Nachunternehmer haben daher entsprechende Verpflichtungserklärungen mit ihrem Angebot abzugeben.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: §§ 5 ff., 110aff. VAG
Die Ausschreibung richtet sich ausdrücklich an zugelassene Versicherer. Vermittlerleistungen sind nicht ausgeschrieben. Angebote von Versicherungsmaklern, Assekuradeuren sowie gebundenen oder ungebundenen Versicherungsvertretern sind daher ausgeschlossen. Sofern jedoch der Versicherer einen Dritten mit der Angebotslegung bevollmächtigt, hat sich der bevollmächtigte Vertreter durch Vorlage einer entsprechenden Vollmacht zur Abforderung der Vergabeunterlagen zu legitimieren. Spätestens mit Einreichung des Angebotes ist zudem die Vollmacht des beauftragten Vertreters im Original vorzulegen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Die Ausschreibung richtet sich ausdrücklich an zugelassene Versicherer. Vermittlerleistungen sind nicht ausgeschrieben. Angebote von Versicherungsmaklern, Assekuradeuren sowie gebundenen oder ungebundenen Versicherungsvertretern sind daher ausgeschlossen. Sofern jedoch der Versicherer einen Dritten mit der Angebotslegung bevollmächtigt, hat sich der bevollmächtigte Vertreter durch Vorlage einer entsprechenden Vollmacht zur Abforderung der Vergabeunterlagen zu legitimieren. Spätestens mit Einreichung des Angebotes ist zudem die Vollmacht des beauftragten Vertreters im Original vorzulegen.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-08-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-06-10 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG
Frau Ross
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-01-01 📅
Datum des Endes: 2015-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
1. Die Ausschreibung richtet sich ausdrücklich an Versicherer. Vermittlerleistungen sind nicht ausgeschrieben. Angebote von Versicherungsmaklern, Assekuradeuren sowie gebundenen oder ungebundenen Versicherungsvertretern sind daher ausgeschlossen. Sofern jedoch der Versicherer einen Dritten mit der Angebotslegung bevollmächtigt, hat sich der bevollmächtigte Vertreter durch Vorlage einer entsprechenden Vollmacht zur Abforderung der Vergabeunterlagen zu legitimieren. Spätestens mit Einreichung des Angebotes ist zudem die Vollmacht des beauftragten Vertreters im Original vorzulegen.
1. Die Ausschreibung richtet sich ausdrücklich an Versicherer. Vermittlerleistungen sind nicht ausgeschrieben. Angebote von Versicherungsmaklern, Assekuradeuren sowie gebundenen oder ungebundenen Versicherungsvertretern sind daher ausgeschlossen. Sofern jedoch der Versicherer einen Dritten mit der Angebotslegung bevollmächtigt, hat sich der bevollmächtigte Vertreter durch Vorlage einer entsprechenden Vollmacht zur Abforderung der Vergabeunterlagen zu legitimieren. Spätestens mit Einreichung des Angebotes ist zudem die Vollmacht des beauftragten Vertreters im Original vorzulegen.
2. Die den Bietern überlassenen Unterlagen dürfen nur in Zusammenhang mit dieser Vergabe zum Zwecke der Angebotserstellung genutzt werden. Eine Nutzung (Bearbeitung, Vervielfältigung, Veröffentlichung) für andere Zwecke sowie die Weitergabe an Dritte ist ausdrücklich untersagt.
2. Die den Bietern überlassenen Unterlagen dürfen nur in Zusammenhang mit dieser Vergabe zum Zwecke der Angebotserstellung genutzt werden. Eine Nutzung (Bearbeitung, Vervielfältigung, Veröffentlichung) für andere Zwecke sowie die Weitergabe an Dritte ist ausdrücklich untersagt.
Der Bieter verpflichtet sich, seine Mitarbeiter und alle durch ihn zur Abwicklung des Vertrages beauftragten Dritten zur Geheimhaltung aller während der Vergabe und des Vertrages erlangten Kenntnisse über innerdienstliche Angelegenheiten des Auftraggebers. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Vergabe und des Vertrages hinaus. Der Bieter hat daher eine entsprechende über die Dauer des Arbeitsverhältnisses hinaus gehende Regelung mit seinen Mitarbeitern zu treffen. Gleiches gilt für sonstige vom Bieter während der Vergabe oder zur Erfüllung des Vertrages beauftragte oder beteiligte Dritte.
Der Bieter verpflichtet sich, seine Mitarbeiter und alle durch ihn zur Abwicklung des Vertrages beauftragten Dritten zur Geheimhaltung aller während der Vergabe und des Vertrages erlangten Kenntnisse über innerdienstliche Angelegenheiten des Auftraggebers. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Vergabe und des Vertrages hinaus. Der Bieter hat daher eine entsprechende über die Dauer des Arbeitsverhältnisses hinaus gehende Regelung mit seinen Mitarbeitern zu treffen. Gleiches gilt für sonstige vom Bieter während der Vergabe oder zur Erfüllung des Vertrages beauftragte oder beteiligte Dritte.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Internetadresse: http://www.berlin.de🌏
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§107 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Wiederkehrender Auftrag
15.04.2015
Quelle: OJS 2013/S 075-125955 (2013-04-15)