Konzept zur Bewertung der technischen Innovationen zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben bei stationären Kälte- und Klimaanlagen

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)

Ziel des Vorhabens ist es, zu klären, welche technischen Innovationen für die Einhaltung der Grenzwerte der ChemKlimaschutzV notwendig waren und in welchem Umfang sie bereits realisiert sind. Es ist ein Bericht mit konzeptionellem Charakter zu erarbeiten, in dem Empfehlungen zur Umsetzung der Aufzeichnungspflichten sowie Anforderungen an Bauteile bzw. an die gesamte Bauweise mit dem Ziel der Verringerung der Emissionen enthalten sind. Es ist jedoch kein umfassendes Konzept zu erarbeiten. Vielmehr liegt der Schwerpunkt bei der Erstellung von einzelnen Produkten wie:
- ein Katalog von technischen Möglichkeiten zur Verbesserung der Dichtheit von Anlagen,
- eine Checkliste, mit der vor Ort überprüft werden kann, ob mindestens die im Katalog genannten notwendigen Maßnahmen für die Dichtheit der Anlagen erfolgt sind
- ein Muster für die Umsetzung der Aufzeichnungspflichten nach ChemKlimaschutzV und der Verordnung (EG) 842/2006 in Form eines Handbuches/Erfassungsbogens/
inhaltliche Auflistung für eine elektronische Erfassung.
Die erforderlichen Daten sind durch Literaturrecherchen und Anlagenbesichtigungen zu beschaffen. Um die bei den Vor-Ort Begehungen gewonnenen Daten zu vervollständigen und zu verifizieren sind Recherchen und Interviews bei Fachbetrieben, die sachkundige Dichtheitskontrollen bzw. Instandhaltungen bei den besichtigten Anlagen durchführen und bei Herstellern von Kältemittel enthaltenen Produkten und Erzeugnissen, Anwendern solcher Produkte und Erzeugnisse sowie Fachleuten von Kälte-und Klimafachbetrieben, Fachleuten des SHK-Handwerks und Kältefachschulen durchzuführen.
Als Abschluss des Vorhabens wird eine Veranstaltung organisiert und durchgeführt, auf der die wesentlichen Ergebnisse des Projektes präsentiert und mit Fachexperten diskutiert werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-03-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-01-15.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-01-15 Auftragsbekanntmachung
2013-04-30 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-01-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse
Menge oder Umfang:
Der Schwerpunkt liegt bei der Erstellung von einzelnen Produkten wie:- ein Katalog von technischen Möglichkeiten zur Verbesserung der Dichtheit von Anlagen,- eine Checkliste, mit der vor Ort überprüft werden kann, ob mindestens die im Katalog genannten notwendigen Maßnahmen für die Dichtheit der Anlagen erfolgt sind- ein Muster für die Umsetzung der Aufzeichnungspflichten nach ChemKlimaschutzV und der Verordnung (EG) 842/2006 in Form eines Handbuches/Erfassungsbogens/inhaltliche Auflistung für eine elektronische Erfassung.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
Postanschrift: Stresemannstr. 128-130
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmu.de 🌏
E-Mail: c.niebergall@fz-juelich.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-01-15 📅
Einreichungsfrist: 2013-03-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-01-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 013-017442
ABl. S-Ausgabe: 13
Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A. Weitere Bedingungen insbes. zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die bei der Vergabestelle elektronisch per E-Mail angefordert werden können. Die Vergabestelle versendet die Vergabeunterlagen auf dem Postweg innerhalb von sechs Tagen nach Eingang der Anforderung. Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben sind schriftlich per E-Mail an die Vergabestelle unter Angabe der Absenderadresse (E-Mail) zu richten. Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist per Post sowie vorab per E-Mail erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 21.2.2013 zu stellen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel des Vorhabens ist es, zu klären, welche technischen Innovationen für die Einhaltung der Grenzwerte der ChemKlimaschutzV notwendig waren und in welchem Umfang sie bereits realisiert sind. Es ist ein Bericht mit konzeptionellem Charakter zu erarbeiten, in dem Empfehlungen zur Umsetzung der Aufzeichnungspflichten sowie Anforderungen an Bauteile bzw. an die gesamte Bauweise mit dem Ziel der Verringerung der Emissionen enthalten sind. Es ist jedoch kein umfassendes Konzept zu erarbeiten. Vielmehr liegt der Schwerpunkt bei der Erstellung von einzelnen Produkten wie:
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- ein Katalog von technischen Möglichkeiten zur Verbesserung der Dichtheit von Anlagen,
- eine Checkliste, mit der vor Ort überprüft werden kann, ob mindestens die im Katalog genannten notwendigen Maßnahmen für die Dichtheit der Anlagen erfolgt sind
- ein Muster für die Umsetzung der Aufzeichnungspflichten nach ChemKlimaschutzV und der Verordnung (EG) 842/2006 in Form eines Handbuches/Erfassungsbogens/
inhaltliche Auflistung für eine elektronische Erfassung.
Die erforderlichen Daten sind durch Literaturrecherchen und Anlagenbesichtigungen zu beschaffen. Um die bei den Vor-Ort Begehungen gewonnenen Daten zu vervollständigen und zu verifizieren sind Recherchen und Interviews bei Fachbetrieben, die sachkundige Dichtheitskontrollen bzw. Instandhaltungen bei den besichtigten Anlagen durchführen und bei Herstellern von Kältemittel enthaltenen Produkten und Erzeugnissen, Anwendern solcher Produkte und Erzeugnisse sowie Fachleuten von Kälte-und Klimafachbetrieben, Fachleuten des SHK-Handwerks und Kältefachschulen durchzuführen.
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Als Abschluss des Vorhabens wird eine Veranstaltung organisiert und durchgeführt, auf der die wesentlichen Ergebnisse des Projektes präsentiert und mit Fachexperten diskutiert werden.
Menge oder Umfang:
Der Schwerpunkt liegt bei der Erstellung von einzelnen Produkten wie:
- ein Katalog von technischen Möglichkeiten zur Verbesserung der Dichtheit von Anlagen,
- eine Checkliste, mit der vor Ort überprüft werden kann, ob mindestens die im Katalog genannten notwendigen Maßnahmen für die Dichtheit der Anlagen erfolgt sind
- ein Muster für die Umsetzung der Aufzeichnungspflichten nach ChemKlimaschutzV und der Verordnung (EG) 842/2006 in Form eines Handbuches/Erfassungsbogens/
inhaltliche Auflistung für eine elektronische Erfassung.
Dauer: 18 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort des Auftragnehmers, des Auftraggebers und weitere Orte in Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eignungsangaben Bieter / Bietergemeinschaften / Unterauftragnehmer.
Der Bieter soll nachweisbar in der Lage sein, die verlangten Aufgaben fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig im vertraglich festgesetzten Zeitraum durchzuführen.
Zur Bewertung der Eignung sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen.
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Bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z.B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für den notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die technische Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft bzw. eines notwendigen Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder der Bietergemeinschaft/der notwendige Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen. Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen, insbesondere wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Wird der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die ausgeschriebene Leistung erbracht, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
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Persönliche Lage des Bieters
- Beschreibung des Anbieters und der Partner (Organisationsform, Profil, vollständige Anschrift, Bankverbindung, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail),
- Angaben zum Auftragsverantwortlichen/Projektleiter sowie zu den Personen, die im Falle der Zuschlagserteilung die Leistung erbringen, mit Angabe wer welche Leistung erbringt,
- Der Bieter hat seine Kompetenzschwerpunkte darzustellen. Soweit es sich um eine Bietergemeinschaft handelt oder der Bieter sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bieter anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied der Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer etc.) das jeweilige Unternehmen genießt.
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- Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung ist der notwendige Unterauftragnehmer zu benennen und es ist eine Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. Außerdem sind unterschriebene Angebote bzw. die Kalkulation des vorgesehenen notwendigen Unterauftragnehmers dem Angebot des Bieters beizufügen.
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- Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen. Mit dem Angebot ist außerdem eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z.B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Erklärung, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder einem vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befinden und sich das/die Unternehmen nicht in Liquidation befinden. Ferner ist zu bestätigen, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben und auch sonst keine Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A“ zu nutzen).
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- Erklärung, dass beim Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 4 VOL/A nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A“ zu nutzen).
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren Arbeiten/Referenzaufträgen:
Ausführliche Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind. Die entsprechenden Darstellungen müssen eine hinreichend ausführliche Beschreibung des Auftragsinhalts sowie eine Angabe des Auftraggebers sowie des zeitlichen Auftragsumfangs enthalten. Durch die Referenzen sollen insgesamt folgende Eignungskriterien nachgewiesen werden:
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- Erfahrungen im Bereich der Verwendung halogenierten Kohlenwasserstoffe als Kältemittel in stationären Kälte-, und Klimaanlagen; Nachweis durch mindestens zwei Veröffentlichungen (nicht älter als 10 Jahre).
- Erfahrungen in der Sammlung und Auswertung von Verwendungsmengen und/oder Emissionsdaten halogenierter Treibhausgase durch eigene Recherchen im deutschsprachigen und/oder europäischen Raum; Nachweis durch mindestens zwei Veröffentlichungen (nicht älter als 10 Jahre).
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- Erste Erfahrungen mit elektronischen Aufzeichnungssystemen der Anlagen im Sinne der ChemKlimaschtzV (als Alternative zur Erfassung in Papierform); Nachweis durch eine Veröffentlichung (nicht älter als 10 Jahre).
- Erfahrungen in der Politikberatung, Nachweis durch mindestens zwei für Regierungs- oder Nicht-Regierungsorganisationen durchgeführte Studien, die einen beratenden Charakter haben (nicht älter als 10 Jahre)
Nachweise zur Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters
(Benennung der Mitglieder und des Projektleiters sowie ihrer Qualifikationen und Erfahrungen, Angabe von entsprechenden Vorarbeiten und Veröffentlichungen):
Insgesamt müssen durch das Projektteam folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Es müssen Kenntnisse über den Anwendungsbereich Kälte-/Klimatechnik beim gesamten Projektteam und dem Projektleiter bestehen; Nachweis durch mindestens drei Veröffentlichungen oder Projektbeteiligungen oder Vorträgen pro Projektmitglied (nicht älter als 10 Jahre). Mindestens ein Nachweis pro Projektmitglied muss den nationalen Raum abdecken.
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- Das Mitarbeiterteam muss Erfahrungen und Kontakte im Anwendungsbereich halogenierter Treibhausgase in Deutschland besitzen. Dies ist durch mindestens jeweils zwei Veröffentlichungen oder Forschungsberichte oder gehaltene Vorträge nachzuweisen (nicht älter als 10 Jahre).
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- Es wird zusätzlich mindestens ein nach der Verordnung(EG) 303/2008 zertifizierter Fachmann benötigt. Die Hinzuziehung eines Unterauftragnehmers zur Sicherstellung dieser Anforderung ist ausdrücklich möglich. Die Erfüllung dieser Anforderung ist durch Benennung einer konkreten Person oder entsprechenden Institution, die den Fachmann stellen wird, im Angebot darzustellen.
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das Angebot des Auftragsnehmers. Zusätzlich gilt - soweit zutreffend - die Anlage Hinweise für Zahlungsempfänger. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung abgeben. Zu den Teilnahmebedingungen III.2).
Sonstige besondere Bedingungen: Die Bedingungen sind in den Vergabeunterlagen festgelegt.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-05-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Claudia Niebergall
Name: Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Postanschrift: Geschäftsbereich Zentrale Dienstleistungen, Entwicklung, Qualität (DEQ), Fachbereich DEQ 5,Zimmerstr. 26-27
Postleitzahl: 10969
URL für weitere Informationen: http://www.fz-juelich.de/ptj/ 🌏
URL der Dokumente: http://www.fz-juelich.de/ptj/ 🌏
URL der Teilnahme: http://www.fz-juelich.de/ptj/ 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A.
Weitere Bedingungen insbes. zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die bei der Vergabestelle elektronisch per E-Mail angefordert werden können. Die Vergabestelle versendet die Vergabeunterlagen auf dem Postweg innerhalb von sechs Tagen nach Eingang der Anforderung.
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Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben sind schriftlich per E-Mail an die Vergabestelle unter Angabe der Absenderadresse (E-Mail) zu richten. Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist per Post sowie vorab per E-Mail erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 21.2.2013 zu stellen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein
Nachprüfungsantrag bei der unter VI 4.1 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1 genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o.g. Stelle zu rügen.
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Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB).
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Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 101 a GWB informiert.
Quelle: OJS 2013/S 013-017442 (2013-01-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-04-30)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-04-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-05-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 086-145383
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 13-017442
ABl. S-Ausgabe: 86
Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL / A. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. § 101a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
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Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort des Auftragnehmers, des Auftraggebers und weitere Orte in Deutschland

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Inhaltliche und technische Qualität des Angebotes (40)
2. Preis (40)
3. Organisatorische Umsetzung (20)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-04-30 📅
Name: Öko-Recherche Büro für Umweltforschung und –beratung GmbH
Postanschrift: Münchener Str. 23
Postort: Frankfurt
Postleitzahl: 60329
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o.g. Stelle zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Grundsätzlich werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor dem Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.
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Quelle: OJS 2013/S 086-145383 (2013-04-30)