Die Niedersächsische Staatskanzlei sucht mit dieser Ausschreibung einen Bieter, der bei den zentralen Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit 2014 in Hannover das Bürgerfest konzipiert, plant und durchführt. Der Bieter soll als Generalunternehmer tätig werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-08-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-07-16.
Auftragsbekanntmachung (2013-07-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Event-Organisation
Menge oder Umfang:
“1 260 000”
Gesamtwert des Auftrags: 1 260 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Event-Organisation📦
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Niedersachsen, vertreten durch die Niedersächsische Staatskanzlei
Postanschrift: Planckstr. 2
Postleitzahl: 30169
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.stk.niedersachsen.de🌏
E-Mail: tdde2014@stk.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 5111206730📞
Fax: +49 5111206834 📠
“1. Weitere Angaben zum Verfahren und zum Teilnahmewettbewerb müssen interessierte Unternehmen bei der unter I.1) dieser Bekanntmachung genannten Stelle...”
1. Weitere Angaben zum Verfahren und zum Teilnahmewettbewerb müssen interessierte Unternehmen bei der unter I.1) dieser Bekanntmachung genannten Stelle anfordern. 2. Die Niedersächsische Staatskanzlei weist darauf hin, dass sämtliche geforderten Nachweise und Erklärungen jeweils mit dem Angebot vorzulegen sind. Sollten einzelne Erklärungen und Nachweise nicht bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung des Angebots vorgelegt worden sein, wird die Staatskanzlei gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A unter Setzung einer Nachfrist den Bewerbern und Bietern die Möglichkeit einräumen, diese nachzureichen.
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Quelle: OJS 2013/S 139-241982 (2013-07-16)