Konzession zur Errichtung und dem Betrieb einer Alarmempfangsstelle im regionalen Zuständigkeitsbereich der Landeshauptstadt Düsseldorf
Bei der Feuerwehr der Landeshauptstadt Düsseldorf ist derzeit auf der Grundlage eines Konzessionsvertrages für Alarmübertragungsanlagen eine Alarmempfangsstelle für Brandmeldeanlagen eingerichtet. Auf diese sind aktuell rund 1100 Brandmeldeanlagen aufgeschaltet (einschließlich eigener Anschlüsse der Stadt Düsseldorf).
Der zukünftige Konzessionär wird Grundversorger der neuen Alarmübertragungsanlage für Brandmeldeeanlagen im regionalen Zuständigkeitsbereich der Landeshauptstadt Düsseldorf. Er wird zu diesem Zweck eine Alarmempfangsstelle errichten und betreiben und Übertragungseinrichtungen im erforderlichen Umfang und nach Bedarf installieren. Hierzu stellt der zukünftige Konzessionär sicher, dass zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme eine funktionstüchtige Alarmempfangstelle für Brandmeldeanlagen installiert und sämtliche zur Aufschaltung verpflichteten Brandmeldeanlagen funktionstüchtig angeschlossen sind. Als Zeitpunkt der Inbetriebnahme ist gegenwärtig der 1.1.2015 vorgesehen. Der bestehende Konzessionsvertrag endet mit der Inbetriebnahme der neuen Alarmempfangsstelle und der funktionstüchtigen Aufschaltung sämtlicher Übertragungseinrichtungen.
Auf die zukünftig vom Konzessionär betriebene Alarmempfangseinrichtung können sowohl eigene Übertragungseinrichtungen des Konzessionärs als auch von Dritten errichtete Übertragungseinrichtungen für Brandmeldeanlagen direkt oder indirekt über eine zwischengeschaltete Alarmempfangsstelle aufgeschaltet werden.
Die Konzession umfasst im Wesentlichen folgende Leistungsbestandteile der Alarmübertragungsanlage für Brandmeldeanlagen, die vom Konzessionär während der Vertragslaufzeit erbracht werden:
a) Bereitstellung einer den Anforderungen der DIN EN 50518 genügenden Alarmempfangsstelle (zertifiziert nach DIN 50518 oder gleichwertig) (im Folgenden: "Haupt-Clearingstelle)
b) Errichtung, Betrieb und Wartung einer Alarmempfangseinrichtung mit je zwei redundanten Bedienplätzen an unterschiedlichen Standorten als Rückfallebene bei Ausfall des Einsatzleitsystems der Feuerwehrleitstelle und einer Schnittstelle zum Einsatzleitsystem der Feuerwehrleitstelle
c) Errichtung, Betrieb und Wartung von Übertragungseinrichtungen als zertifizierter Facherrichter nach DIN 14675 (oder gleichwertig); diese Verpflichtung erstreckt sich grundsätzlich auf alle Teilnehmer-Anschlüsse im regionalen Zuständigkeitsgebiet der Stadt Düsseldorf (Grundversorgermodell)
d) Soweit einzelne Teilnehmer die Aufschaltung ihrer Übertragungseinrichtung über zugelassene "Neben-Clearingstellen" (d.h. Alarmempfangstellen, die nicht vom Konzessionär bereitgestellt werden) nachweisen, entfällt insoweit die Verpflichtung des Konzessionärs der Errichtung, des Betriebs und der Wartung der Übertragungseinrichtung
e) Bereitstellung eines redundanten Übertragungsnetzes für Brandmeldesignale bis zum Netzabschluss/Übergabepunkt auf dem Grundstück der "Neben-Clearingstelle", bzw. an der Übertragungseinrichtung, soweit der Teilnehmer direkt auf die "Haupt-Clearingstelle" des Konzessionärs aufgeschaltet ist
f) die Anforderungen an die Übertragungsbedingungen richten sich nach DIN EN 50136 („Alarmanlagen, Alarmübertragungsanlagen und Einrichtungen“) und den einschlägigen Normen und VdS-Richtlinien (oder gleichwertig)
g) zentrale Bearbeitung von Erstaufschaltungen und der Bearbeitung von vierteljährlichen Test-Alarmübertragungen an sämtlichen im Gebiet der Stadt Düsseldorf betriebenen Übertragunsgeinrichtungen über die Haupt-Clearingstelle; bei der Erstaufschaltung einer Übertragungseinrichtung ist die Durchführung einer Funktionsprüfung zur Sicherstellung der Kompatibilität mit der Alarmempfangseinrichtung des Konzessionärs im Rahmen der Aufschaltabnahme und den Technischen Anschlussbedingungen der Stadt Düsseldorf TAB erforderlich. Die Funktionsprüfung umfasst die Übertragung aller Meldungen über beide Übertragungswege und die Störungsmeldungen bei Ausfall der Übertragungswege.
Beziehunsgdefinitionen:
Der Konzessionär unterhält zukünftig eine Geschäftsbeziehung:
— im Rahmen des Konzessionsvertrages zur Landeshauptstadt Düsseldorf als Betreiberin der Alarm-/Interventionsdienststelle und
— im Rahmen eines separat zu schließenden Vertrages über die Aufschaltung von Übertragunsgeinrichtungen der Brandmeldeanlagen-Betreiber
a. zum Brandmeldeanlagen-Betreiber, wenn der Brandmeldeanlagen-Betreiber die Aufschaltung auf die Alarmempfangseinrichtung unter Verwendung von (i) Übertragungseinrichtungen des Konzessionärs oder von (ii) Übertragungseinrichtungen, die ein Zugelassener Errichter nach Wahl des Brandmeldeanlagen-Betreibers installiert hat, wählt oder
b. zum Betreiber der "Neben-Clearingstelle", wenn der Brandmeldeanlagen-Betreiber nach seiner Wahl mit der Aufschaltung der Übertragsungseinrichtung den Betreiber einer Neben-Clearingstelle nach Maßgabe dieser Leistungsbeschreibung beauftragt.
Weitere Einzelheiten zur Leistungsausführung werden den geeigneten Bewerbern mit Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gegeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-01-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-12-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2013-12-17
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Auftragsbekanntmachung
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2014-07-29
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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