Die Gesundheitswirtschaft ist eine starke Zukunftsbranche und ein Wachstumsmotor der wirtschaftlichen Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern. Als Querschnittsbranche, die eng mit anderen Wirtschaftsbranchen verflochten ist, erfährt sie insbesondere vor dem Hintergrund der markanten demografischen Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern eine besondere Bedeutung. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat bereits frühzeitig die Gesundheitswirtschaft als strategisch wichtigen Zukunftsmarkt identifiziert, sie schon 2004 per Landtagsbeschluss zu einem Entwicklungsschwerpunkt erklärt und mit dem „Masterplan Gesundheitswirtschaft 2010“ einen Handlungsrahmen festgelegt. Dieser wurde in 2011 als „Masterplan Gesundheitswirtschaft Mecklenburg-Vorpommern 2020“ mit einem Entwicklungshorizont bis 2020 fortgeschrieben. Ziel der Landesregierung ist es, Mecklenburg-Vorpommern zu einem führenden Gesundheitsland in Deutschland zu entwickeln und das Wachstumspotenzial für Beschäftigung und Wertschöpfung optimal auszunutzen. Mit dem „Masterplan Gesundheitswirtschaft 2020“ verfügt Mecklenburg-Vorpommern über ein Zukunftskonzept für die weitere Entwicklung der Gesundheitswirtschaft. Er zeigt die nationale und internationale Positionierung der Branche im Land auf und benennt mit: — Life Science, — Gesundheitsdienstleistungen, — Gesundes Alter(n), — Gesundheitstourismus und — Ernährung für die Gesundheit die 5 wichtigsten Gestaltungsfelder für die kommenden Jahre. Im Rahmen dieser Entwicklungsstrategie sollen die Aktivitäten und Initiativen der Akteure der Branche abgestimmt und vernetzt werden. Das Land sucht hierzu einen zentralen Ansprechpartner und Dienstleister. Der Gegenstand des Auftrages umfasst vier Themenblöcke: 1. Netzwerkmanagement und Branchenmonitoring, 2. Projektinitiierung und -betreuung, 3. Internationalisierung der Gesundheitswirtschaft, 4. Öffentlichkeitsarbeit und Durchführung von Veranstaltungen. Der Auftrag steht in Verbindung mit dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und bezieht sich auf die Förderperioden 2007-2013 (Los 1) und 2014-2020 (Los 2).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-10-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-09-27.
Auftragsbekanntmachung (2013-09-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen der Verwaltung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen der Verwaltung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postleitzahl: 19053
Postort: Schwerin
Kontakt
Internetadresse: http://www.mv-regierung.de🌏
E-Mail: h.borufka@wm.mv-regierung.de📧
Telefon: +49 3855885231📞
Fax: +49 3855884855231 📠
Die Gesundheitswirtschaft ist eine starke Zukunftsbranche und ein Wachstumsmotor der wirtschaftlichen Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern. Als Querschnittsbranche, die eng mit anderen Wirtschaftsbranchen verflochten ist, erfährt sie insbesondere vor dem Hintergrund der markanten demografischen Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern eine besondere Bedeutung. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat bereits frühzeitig die Gesundheitswirtschaft als strategisch wichtigen Zukunftsmarkt identifiziert, sie schon 2004 per Landtagsbeschluss zu einem Entwicklungsschwerpunkt erklärt und mit dem „Masterplan Gesundheitswirtschaft 2010“ einen Handlungsrahmen festgelegt. Dieser wurde in 2011 als „Masterplan Gesundheitswirtschaft Mecklenburg-Vorpommern 2020“ mit einem Entwicklungshorizont bis 2020 fortgeschrieben. Ziel der Landesregierung ist es, Mecklenburg-Vorpommern zu einem führenden Gesundheitsland in Deutschland zu entwickeln und das Wachstumspotenzial für Beschäftigung und Wertschöpfung optimal auszunutzen.
Die Gesundheitswirtschaft ist eine starke Zukunftsbranche und ein Wachstumsmotor der wirtschaftlichen Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern. Als Querschnittsbranche, die eng mit anderen Wirtschaftsbranchen verflochten ist, erfährt sie insbesondere vor dem Hintergrund der markanten demografischen Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern eine besondere Bedeutung. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat bereits frühzeitig die Gesundheitswirtschaft als strategisch wichtigen Zukunftsmarkt identifiziert, sie schon 2004 per Landtagsbeschluss zu einem Entwicklungsschwerpunkt erklärt und mit dem „Masterplan Gesundheitswirtschaft 2010“ einen Handlungsrahmen festgelegt. Dieser wurde in 2011 als „Masterplan Gesundheitswirtschaft Mecklenburg-Vorpommern 2020“ mit einem Entwicklungshorizont bis 2020 fortgeschrieben. Ziel der Landesregierung ist es, Mecklenburg-Vorpommern zu einem führenden Gesundheitsland in Deutschland zu entwickeln und das Wachstumspotenzial für Beschäftigung und Wertschöpfung optimal auszunutzen.
Mit dem „Masterplan Gesundheitswirtschaft 2020“ verfügt Mecklenburg-Vorpommern über ein Zukunftskonzept für die weitere Entwicklung der Gesundheitswirtschaft. Er zeigt die nationale und internationale Positionierung der Branche im Land auf und benennt mit:
Mit dem „Masterplan Gesundheitswirtschaft 2020“ verfügt Mecklenburg-Vorpommern über ein Zukunftskonzept für die weitere Entwicklung der Gesundheitswirtschaft. Er zeigt die nationale und internationale Positionierung der Branche im Land auf und benennt mit:
— Life Science,
— Gesundheitsdienstleistungen,
— Gesundes Alter(n),
— Gesundheitstourismus und
— Ernährung für die Gesundheit
die 5 wichtigsten Gestaltungsfelder für die kommenden Jahre.
Im Rahmen dieser Entwicklungsstrategie sollen die Aktivitäten und Initiativen der Akteure der Branche abgestimmt und vernetzt werden. Das Land sucht hierzu einen zentralen Ansprechpartner und Dienstleister. Der Gegenstand des Auftrages umfasst vier Themenblöcke:
Im Rahmen dieser Entwicklungsstrategie sollen die Aktivitäten und Initiativen der Akteure der Branche abgestimmt und vernetzt werden. Das Land sucht hierzu einen zentralen Ansprechpartner und Dienstleister. Der Gegenstand des Auftrages umfasst vier Themenblöcke:
1. Netzwerkmanagement und Branchenmonitoring,
2. Projektinitiierung und -betreuung,
3. Internationalisierung der Gesundheitswirtschaft,
4. Öffentlichkeitsarbeit und Durchführung von Veranstaltungen.
Der Auftrag steht in Verbindung mit dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und bezieht sich auf die Förderperioden 2007-2013 (Los 1) und 2014-2020 (Los 2).
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Koordinierung von Maßnahmen der Gesundheitswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern im Zusammenhang mit dem Operationellen Programm des Landes Mecklenburg-Vorpommern für den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) für die Förderperiode 2007-2013
Kurze Beschreibung:
Die Förderperiode des Operationellen Programms des Landes Mecklenburg-Vorpommern für den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) 2007-2013 endet zum 31.12.2013. Auf der Grundlage der n+2-Regel können Mittel aus dieser Förderperiode noch bis zum 31.12.2015 nachgewiesen werden. Los 1 umfasst daher Leistungen des Auftraggebers zur Koordinierung der Maßnahmen der Gesundheitswirtschaft, die die Abwicklung der Förderperiode 2007-2013 betreffen.
Die Förderperiode des Operationellen Programms des Landes Mecklenburg-Vorpommern für den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) 2007-2013 endet zum 31.12.2013. Auf der Grundlage der n+2-Regel können Mittel aus dieser Förderperiode noch bis zum 31.12.2015 nachgewiesen werden. Los 1 umfasst daher Leistungen des Auftraggebers zur Koordinierung der Maßnahmen der Gesundheitswirtschaft, die die Abwicklung der Förderperiode 2007-2013 betreffen.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Leistungen zu Los 1 und Los 2 sind in den Jahren 2014 und 2015 getrennt abzurechnen, sofern derselbe Bieter beide Aufträge erhält.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Koordinierung von Maßnahmen der Gesundheitswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern im Zusammenhang mit der Förderperiode 2014-2020 für den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE)
Kurze Beschreibung:
Los 2 betrifft alle Leistungen zur Koordinierung von Maßnahmen der Gesundheitswirtschaft, die im Rahmen der Förderperiode 2014-2020 anfallen.
Beschreibung der Optionen: Optionale Verlängerungen der Vertragslaufzeit bis maximal 31.12.2023.
Referenznummer: V230 - Vergabeverfahren Koordinierung von Maßnahmen der Gesundheitswirtschaft
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms:
Operationelles Programm des Landes Mecklenburg-Vorpommern für den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) - Förderperiode 2007 bis 2013 und Förderperiode 2014 bis 2020.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mecklenburg-Vorpommern.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Antrag auf Teilnahme sind folgende Erklärungen, Nachweise und Unterlagen vorzulegen:
— § 4 (2) VOF: Es sind verbindliche Erklärungen zu allen Punkten vorzulegen.
— § 4 (3) VOF: Angaben sowie berufliche Nachweise der Personen, die die Leistung tatsächlich erbringen.
— § 4 (6) bis (9) VOF: Es sind verbindliche Erklärungen zu allen Punkten vorzulegen.
— § 5 (5) a bis f und h VOF: Es sind alle entsprechenden Nachweise als Eigenerklärungen vorzulegen.
— § 5 (6) VOF: Es ist eine verbindliche Erklärung vorzulegen.
Die für die Leistungsausführung vorgesehenen Mitarbeiter des Bewerbers müssen über die entsprechenden Erfahrungen in der Ausführung der zu erbringenden Leistungen in einem Land der Europäischen Union verfügen und diese dem Auftraggeber durch Vorlage entsprechender Unterlagen nachweisen. Die Unterlagen sind in chronologischer Reihenfolge dem Antrag auf Teilnahme beizulegen. Fehlende Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer noch zu bestimmenden Nachfrist nachgereicht werden.
Die für die Leistungsausführung vorgesehenen Mitarbeiter des Bewerbers müssen über die entsprechenden Erfahrungen in der Ausführung der zu erbringenden Leistungen in einem Land der Europäischen Union verfügen und diese dem Auftraggeber durch Vorlage entsprechender Unterlagen nachweisen. Die Unterlagen sind in chronologischer Reihenfolge dem Antrag auf Teilnahme beizulegen. Fehlende Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer noch zu bestimmenden Nachfrist nachgereicht werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Antrag auf Teilnahme sind folgende Erklärungen, Nachweise und Unterlagen vorzulegen:
— § 5 (4) c VOF: Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für entsprechende Dienstleistungen,
jeweils in den letzten 3 Jahren.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Finanzierbarkeit steht unter der Voraussetzung der jährlichen haushaltsrechtlichen Genehmigung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Keine besondere Rechtsform gefordert. BGB-Gesellschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Auswahlkriterien:
— allgemeine und spezielle Fachkunde zur Branche der Gesundheitswirtschaft insbesondere in Mecklenburg-Vorpommern,-Erfahrungen bei der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern,Hinweis: Bei der Auswahl der Bewerber kommt das Losverfahren im Fall von gleichwertigen Bewerbern zum Einsatz.
— allgemeine und spezielle Fachkunde zur Branche der Gesundheitswirtschaft insbesondere in Mecklenburg-Vorpommern,-Erfahrungen bei der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern,Hinweis: Bei der Auswahl der Bewerber kommt das Losverfahren im Fall von gleichwertigen Bewerbern zum Einsatz.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2013-11-12 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern, Referat 230 „Gesundheitswirtschaft“
Frau Heidrun Borufka
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-04-01 📅
Datum des Endes: 2015-12-31 📅
2018-12-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2007-04-21 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: V230 - Vergabeverfahren Koordinierung von Maßnahmen der Gesundheitswirtschaft
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2007/S 78-095495
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern beim Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3855885160📞
Fax: +49 3855885166 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragabschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle eingereicht werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße bei der unter I.1) genannten Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes werden den nicht berücksichtigten Bewerbern gemäß § 10 (5) VOF innerhalb von 15 Tagen die Gründe für die Ablehnung der Bewerbung um Teilnahme am Verhandlungsverfahren mitgeteilt. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB informiert.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragabschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle eingereicht werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße bei der unter I.1) genannten Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes werden den nicht berücksichtigten Bewerbern gemäß § 10 (5) VOF innerhalb von 15 Tagen die Gründe für die Ablehnung der Bewerbung um Teilnahme am Verhandlungsverfahren mitgeteilt. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB informiert.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe Ziffer VI.4.1) - zuständige Stelle für das Nachprüfungsverfahren
Quelle: OJS 2013/S 190-328324 (2013-09-27)