Kraftstoffuntersuchungen
Die Unteren Immissionsschutzbehörden sind in Nordrhein-Westfalen zuständig für den Voll-zug der 10. BImSchV in ihrem jeweiligen räumlichen Zuständigkeitsgebiet. Zur Feststellung, ob die im Rahmen der Auszeichnungs- und Unterrichtungspflichten gemachten Angaben der Tankstellenbetreiber zutreffen und die Kraftstoffe den Anforderungen der 10. BImSchV ent-sprechen, haben die Unteren Immissionsschutzbehörden Überprüfungen vorzunehmen und dementsprechende Stichproben entnehmen und analysieren zu lassen.
Im Land Nordrhein-Westfalen werden pro Kalenderjahr ca. 270 Proben veranlasst, die sich auf sämtliche Unteren Immissionsschutzbehörden verteilen. Die Beprobungen der Winterware werden jeweils im Zeitraum vom 1.1. bis 28.2. und vom 16.11. bis 31.12 veranlasst. Die Beprobungen der Sommerware sind im Zeitraum vom 15.4. bis zum 30.9. durchzuführen. Die Zahl und die Orte der zu nehmenden Proben ergeben sich aus der Anlage. Die zu beprobenden Tankstellen werden von den Unteren Immissionsschutzbehörden vorgegeben. Die Proben verteilen sich nach Anlage 20, I und II der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der 10. BImSchV vom 4.9.2012 (BAnz. AT 10.9.2012 B2) auf die Kraftstoffe wie folgt:
— ca. 86 Stichproben Ottokraftstoff E5 (Normal, Super), die zu möglichst gleichen Teilen im Sommer- und Winterzeitraum zu nehmen und zu analysieren sind,
— ca. 78 Stichproben Dieselkraftstoff, die zu möglichst gleichen teilen im Sommer- und Winterzeitraum zu nehmen und zu analysieren sind,
— ca. 86 Stichproben Ottokraftstoff E10, die zu möglichst gleichen Teilen im Sommer- und Winterzeitraum zu nehmen und zu analysieren sind,
— Zusätzlich sind ca. 6 Proben Ottokraftstoff ?Super Plus schwefelfrei ROZ 98? und
— weitere ca. 14 Proben von sonstigen Kraftstoffen (Ethanolkraftstoff (E85), Flüssiggas, Erdgas/Biogas als Kraftstoff, Biodiesel, Pflanzenölkraftstoff) mit einem Marktanteil von unter 10 % zu möglichst gleichen teilen im Sommer- und Winterzeitraum nehmen
Die Aufteilung der Proben auf Otto-, Diesel- bzw. sonstige Kraftstoffe kann vom Auftraggeber angepasst werden. Die Zahl der zu nehmenden und zu analysierenden Proben kann um ca. 10 v. H. nach oben oder unten abweichen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-01-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-12-02.
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Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2013-12-02
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Auftragsbekanntmachung
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