Kraftstoffuntersuchungen

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW

Die Unteren Immissionsschutzbehörden sind in Nordrhein-Westfalen zuständig für den Voll-zug der 10. BImSchV in ihrem jeweiligen räumlichen Zuständigkeitsgebiet. Zur Feststellung, ob die im Rahmen der Auszeichnungs- und Unterrichtungspflichten gemachten Angaben der Tankstellenbetreiber zutreffen und die Kraftstoffe den Anforderungen der 10. BImSchV ent-sprechen, haben die Unteren Immissionsschutzbehörden Überprüfungen vorzunehmen und dementsprechende Stichproben entnehmen und analysieren zu lassen.
Im Land Nordrhein-Westfalen werden pro Kalenderjahr ca. 270 Proben veranlasst, die sich auf sämtliche Unteren Immissionsschutzbehörden verteilen. Die Beprobungen der Winterware werden jeweils im Zeitraum vom 1.1. bis 28.2. und vom 16.11. bis 31.12 veranlasst. Die Beprobungen der Sommerware sind im Zeitraum vom 15.4. bis zum 30.9. durchzuführen. Die Zahl und die Orte der zu nehmenden Proben ergeben sich aus der Anlage. Die zu beprobenden Tankstellen werden von den Unteren Immissionsschutzbehörden vorgegeben. Die Proben verteilen sich nach Anlage 20, I und II der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der 10. BImSchV vom 4.9.2012 (BAnz. AT 10.9.2012 B2) auf die Kraftstoffe wie folgt:
— ca. 86 Stichproben Ottokraftstoff E5 (Normal, Super), die zu möglichst gleichen Teilen im Sommer- und Winterzeitraum zu nehmen und zu analysieren sind,
— ca. 78 Stichproben Dieselkraftstoff, die zu möglichst gleichen teilen im Sommer- und Winterzeitraum zu nehmen und zu analysieren sind,
— ca. 86 Stichproben Ottokraftstoff E10, die zu möglichst gleichen Teilen im Sommer- und Winterzeitraum zu nehmen und zu analysieren sind,
— Zusätzlich sind ca. 6 Proben Ottokraftstoff ?Super Plus schwefelfrei ROZ 98? und
— weitere ca. 14 Proben von sonstigen Kraftstoffen (Ethanolkraftstoff (E85), Flüssiggas, Erdgas/Biogas als Kraftstoff, Biodiesel, Pflanzenölkraftstoff) mit einem Marktanteil von unter 10 % zu möglichst gleichen teilen im Sommer- und Winterzeitraum nehmen
Die Aufteilung der Proben auf Otto-, Diesel- bzw. sonstige Kraftstoffe kann vom Auftraggeber angepasst werden. Die Zahl der zu nehmenden und zu analysierenden Proben kann um ca. 10 v. H. nach oben oder unten abweichen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-01-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-12-02.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-12-02 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2013-12-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Analysen
Menge oder Umfang:
“Jährlich sind:— ca. 86 Stichproben Ottokraftstoff E5 (Normal, Super), die zu möglichst gleichen Teilen im Sommer- und Winterzeitraum zu nehmen und zu...”    Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Analysen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Postanschrift: Leibnizstraße 10
Postleitzahl: 45659
Postort: Recklinghausen
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@lanuv.nrw.de 📧
Fax: +49 23613053268 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-12-02 📅
Einreichungsfrist: 2014-01-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-12-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 235-408287
ABl. S-Ausgabe: 235
Zusätzliche Informationen

“Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Sofern die Vergabestelle dies ermöglicht, können Sie dort...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2013/S 235-408287 (2013-12-02)