Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe für die Belieferung von: 1.1) Technischen Gasen - in Gas-Flaschen und in Tankanlagen. (Definition Tankanlagen: Dieses sind Tanks/Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung vor Ort durchgeführt wird). 1.2) Prüfgase in Gas-Flaschen. (Definition Gas-Flaschen: Dieses sind Flaschen/Zylinder, Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung durch Behältertausch erfolgt). Die Belieferung von Laborgasen ist in 5 Lose unterteilt. Hierzu wird eine Rahmenvereinbarung europaweit ausgeschrieben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-10-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-09-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Regionallose für Belieferung von Technische Gasen (Los 1 bis Los 4)Los 1:LANUV NRW-Dienststelle Bonn: Geschätzter Gesamt-Jahresumfang (brutto): 20 000,00 EUR;LANUV NRW-Dienststelle Bad Honnef: Geschätzter Gesamt-Jahresumfang (brutto): 17 000,00 EUR;Der geschätzte Gesamt-Jahresumfang für Los 1 beträgt ca. 37 000,00 EUR.Los 2:CVUA-RRW-Krefeld: Geschätzter Gesamt-Jahresumfang (brutto): 68 000,00 EUR;GD NRW Krefeld: Geschätzter Gesamt-Jahresumfang (brutto): 10 000,00 EUR;LKA NRW-Düsseldorf: Geschätzter Gesamt-Jahresumfang (brutto): 40 000,00 EUR;LANUV NRW-Dienststelle Düsseldorf: Geschätzter Gesamt-Jahresumfang (brutto): 100 000,00 EUR;LANUV NRW-Dienststelle Essen: Geschätzter Gesamt-Jahresumfang(brutto): 47 000,00 EUR;MZB Hünxe/Bez.-Reg. Düsseldorf: Geschätzter Gesamt-Jahresumfang(brutto): 4 000,00 EUR;Der geschätzte Gesamt-Jahresumfang für Los 2 beträgt ca. 273 000,00 EUR.Los 3:MPA NRW-Dortmund: Geschätzter Gesamt-Jahresumfang (brutto) = 22 000,00 EU ;LANUV NRW-Dienststelle Lippstadt: Geschätzter Gesamt-Jahresumfang: 28 000,00 EUR;LANUV NRW-Dienststelle Herten: Geschätzter Gesamt-Jahresumfang (brutto): 23 000,00 EUR;Der geschätzte Gesamt-Jahresumfang für Los 3 beträgt ca. 73 000,00 EUR.Los 4:CVUA-OWL Detmold: Geschätzter Gesamt-Jahresumfang: 40 000,00 EUR;LANUV NRW-Dienststelle Minden: Geschätzter Gesamt-Jahresumfang: 10 000,00 EUR;Der geschätzte Gesamt-Jahresumfang für Los 4 beträgt ca. 50 000,00 EUR.Los 5: PrüfgaseMZB Hünxe/Bez.-Reg. Düsseldorf: Geschätzter Gesamt-Jahresumfang: 10 000,00 EUR;LANUV NRW-Dienststelle Essen: Geschätzter Gesamt-Jahresumfang: 22 000,00 EUR ;Der geschätzte Gesamt-Jahresumfang für Los 5 beträgt ca. 32 000,00 EUR.Währung: EUR.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gase📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Postanschrift: Leibnizstraße 10
Postleitzahl: 45659
Postort: Recklinghausen
Kontakt
Internetadresse: http://www.lanuv.nrw.de🌏
E-Mail: vergabestelle@lanuv.nrw.de📧
Telefon: +49 23613053007📞
Fax: +49 23613053268 📠
a) Das LANUV NRW - als ausschreibende Stelle - führt dieses Verfahren in eigenem Namen und für die nachfolgend aufgeführten Behörden als öffentliche Auftraggeber durch:
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe (CVUA-OWL); Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper (CVUA-RRW); Geologischer Dienst NRW (GD); Landeskriminalamt (LKA) NRW; Munitionszerlegebetrieb (MZB) Hünxe der Bezirksregierung Düsseldorf; Materialprüfungsamt Nordrhein-Westfalen (MPA NRW);
b) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz NRW (http://www.evergabe.nrw.de) zur Verfügung gestellt.
Die Nutzung des Vergabemarktplatzes ist kostenfrei. Nach einer Registrierung und erneuten Anmeldung können die Vergabeunterlagen kostenlos angefordert bzw. heruntergeladen werden. So weit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes NRW zu stellen. Angebote in elektronischer Form sind nicht zulässig.
c) Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYRCYD44
II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung:
Geschätzter Gesamtauftragswert über die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 900,000
Währung: EUR.
a) Das LANUV NRW - als ausschreibende Stelle - führt dieses Verfahren in eigenem Namen und für die nachfolgend aufgeführten Behörden als öffentliche Auftraggeber durch:
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe (CVUA-OWL); Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper (CVUA-RRW); Geologischer Dienst NRW (GD); Landeskriminalamt (LKA) NRW; Munitionszerlegebetrieb (MZB) Hünxe der Bezirksregierung Düsseldorf; Materialprüfungsamt Nordrhein-Westfalen (MPA NRW);
b) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz NRW (http://www.evergabe.nrw.de) zur Verfügung gestellt.
Die Nutzung des Vergabemarktplatzes ist kostenfrei. Nach einer Registrierung und erneuten Anmeldung können die Vergabeunterlagen kostenlos angefordert bzw. heruntergeladen werden. So weit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes NRW zu stellen. Angebote in elektronischer Form sind nicht zulässig.
Geschätzter Gesamtauftragswert über die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 900,000
Währung: EUR.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe für die Belieferung von:
1.1) Technischen Gasen - in Gas-Flaschen und in Tankanlagen.
(Definition Tankanlagen: Dieses sind Tanks/Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung vor Ort durchgeführt wird).
1.2) Prüfgase in Gas-Flaschen.
(Definition Gas-Flaschen: Dieses sind Flaschen/Zylinder, Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung durch Behältertausch erfolgt).
Die Belieferung von Laborgasen ist in 5 Lose unterteilt.
Hierzu wird eine Rahmenvereinbarung europaweit ausgeschrieben.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Regionallos 1: Technische Gase
Kurze Beschreibung:
Los 1: Gegenstand ist die Belieferung von:1.1) Technischen Gasen – in Gas-Flaschen und in Tankanlagen.(Definition Tankanlagen: Dieses sind Tanks/Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung vor Ort durchgeführt wird).1.2) Prüfgase in Gas-Flaschen.(Definition Gas-Flaschen: Dieses sind Flaschen/Zylinder, Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung durch Behältertausch erfolgt).Für die nachfolgend benannten Auftraggeber:LANUV NRW-Dienststelle Bonn: Geschätzter Gesamt-Jahresumfang (brutto): 20 000,00 EUR;LANUV NRW-Dienststelle Bad Honnef: Geschätzter Gesamt-Jahresumfang (brutto): 17 000,00 EUR.
Los 1: Gegenstand ist die Belieferung von:1.1) Technischen Gasen – in Gas-Flaschen und in Tankanlagen.(Definition Tankanlagen: Dieses sind Tanks/Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung vor Ort durchgeführt wird).1.2) Prüfgase in Gas-Flaschen.(Definition Gas-Flaschen: Dieses sind Flaschen/Zylinder, Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung durch Behältertausch erfolgt).Für die nachfolgend benannten Auftraggeber:LANUV NRW-Dienststelle Bonn: Geschätzter Gesamt-Jahresumfang (brutto): 20 000,00 EUR;LANUV NRW-Dienststelle Bad Honnef: Geschätzter Gesamt-Jahresumfang (brutto): 17 000,00 EUR.
Los 1: Gegenstand ist die Belieferung von:
1.1) Technischen Gasen – in Gas-Flaschen und in Tankanlagen.
LANUV NRW-Dienststelle Bad Honnef: Geschätzter Gesamt-Jahresumfang (brutto): 17 000,00 EUR.
Menge oder Umfang: Währung: EUR.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Regionallos 2: Technische Gase
Kurze Beschreibung:
Los 2: Gegenstand der Belieferung von:1.1) Technischen Gasen – in Gas-Flaschen und in Tankanlagen.(Definition Tankanlagen: Dieses sind Tanks/Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung vor Ort durchgeführt wird).1.2) Prüfgase in Gas-Flaschen.(Definition Gas-Flaschen: Dieses sind Flaschen/Zylinder, Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung durch Behältertausch erfolgt).Für die nachfolgend benannten Auftraggeber:CVUA-RRW-Krefeld: Geschätzter Gesamt-Jahresumfang (brutto): 68 000,00 EUR;GD NRW Krefeld: Geschätzter Gesamt-Jahresumfang (brutto): 10 000,00 EUR;LKA NRW-Düsseldorf: Geschätzter Gesamt-Jahresumfang (brutto): 40 000,00 EUR;LANUV NRW-Dienststelle Düsseldorf: Geschätzter Gesamt-Jahresumfang (brutto): 100 000,00 EUR;LANUV NRW-Dienststelle Essen: Geschätzter Gesamt-Jahresumfang(brutto): 47 000,00 EUR ;MZB Hünxe/Bez.-Reg. Düsseldorf: Geschätzter Gesamt-Jahresumfang(brutto): 4 000,00 EUR;Der geschätzte Gesamt-Jahresumfang für Los 2 beträgt ca. 273 000,00 EUR.
Los 2: Gegenstand der Belieferung von:1.1) Technischen Gasen – in Gas-Flaschen und in Tankanlagen.(Definition Tankanlagen: Dieses sind Tanks/Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung vor Ort durchgeführt wird).1.2) Prüfgase in Gas-Flaschen.(Definition Gas-Flaschen: Dieses sind Flaschen/Zylinder, Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung durch Behältertausch erfolgt).Für die nachfolgend benannten Auftraggeber:CVUA-RRW-Krefeld: Geschätzter Gesamt-Jahresumfang (brutto): 68 000,00 EUR;GD NRW Krefeld: Geschätzter Gesamt-Jahresumfang (brutto): 10 000,00 EUR;LKA NRW-Düsseldorf: Geschätzter Gesamt-Jahresumfang (brutto): 40 000,00 EUR;LANUV NRW-Dienststelle Düsseldorf: Geschätzter Gesamt-Jahresumfang (brutto): 100 000,00 EUR;LANUV NRW-Dienststelle Essen: Geschätzter Gesamt-Jahresumfang(brutto): 47 000,00 EUR ;MZB Hünxe/Bez.-Reg. Düsseldorf: Geschätzter Gesamt-Jahresumfang(brutto): 4 000,00 EUR;Der geschätzte Gesamt-Jahresumfang für Los 2 beträgt ca. 273 000,00 EUR.
Der geschätzte Gesamt-Jahresumfang für Los 2 beträgt ca. 273 000,00 EUR.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Regionallos 3: Technische Gase
Kurze Beschreibung:
Los 3: Gegenstand der Belieferung von:1.1) Technischen Gasen – in Gas-Flaschen und in Tankanlagen.(Definition Tankanlagen: Dieses sind Tanks/Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung vor Ort durchgeführt wird).1.2) Prüfgase in Gas-Flaschen.(Definition Gas-Flaschen: Dieses sind Flaschen/Zylinder, Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung durch Behältertausch erfolgt).Für die nachfolgend benannten Auftraggeber:MPA NRW-Dortmund: Geschätzter Gesamt-Jahresumfang (brutto) = 22 000,00 EUR ;LANUV NRW-Dienststelle Lippstadt: Geschätzter Gesamt-Jahresumfang: 28 000,00 EUR ;LANUV NRW-Dienststelle Herten: Geschätzter Gesamt-Jahresumfang (brutto): 23 000,00 EUR ;Der geschätzte Gesamt-Jahresumfang für Los 3 beträgt ca. 73 000,00 EUR.
Los 3: Gegenstand der Belieferung von:1.1) Technischen Gasen – in Gas-Flaschen und in Tankanlagen.(Definition Tankanlagen: Dieses sind Tanks/Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung vor Ort durchgeführt wird).1.2) Prüfgase in Gas-Flaschen.(Definition Gas-Flaschen: Dieses sind Flaschen/Zylinder, Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung durch Behältertausch erfolgt).Für die nachfolgend benannten Auftraggeber:MPA NRW-Dortmund: Geschätzter Gesamt-Jahresumfang (brutto) = 22 000,00 EUR ;LANUV NRW-Dienststelle Lippstadt: Geschätzter Gesamt-Jahresumfang: 28 000,00 EUR ;LANUV NRW-Dienststelle Herten: Geschätzter Gesamt-Jahresumfang (brutto): 23 000,00 EUR ;Der geschätzte Gesamt-Jahresumfang für Los 3 beträgt ca. 73 000,00 EUR.
Der geschätzte Gesamt-Jahresumfang für Los 3 beträgt ca. 73 000,00 EUR.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Regionallos 4: Technische Gase
Kurze Beschreibung:
Los 43: Gegenstand der Belieferung von:1.1) Technischen Gasen – in Gas-Flaschen und in Tankanlagen.(Definition Tankanlagen: Dieses sind Tanks/Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung vor Ort durchgeführt wird).1.2) Prüfgase in Gas-Flaschen.(Definition Gas-Flaschen: Dieses sind Flaschen/Zylinder, Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung durch Behältertausch erfolgt).Für die nachfolgend benannten Auftraggeber:CVUA-OWL Detmold: Geschätzter Gesamt-Jahresumfang: 40 000,00 EUR;LANUV NRW-Dienststelle Minden: Geschätzter Gesamt-Jahresumfang: 10 000,00 EUR;Der geschätzte Gesamt-Jahresumfang für Los 4 beträgt ca. 50 000,00 EUR.
Los 43: Gegenstand der Belieferung von:1.1) Technischen Gasen – in Gas-Flaschen und in Tankanlagen.(Definition Tankanlagen: Dieses sind Tanks/Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung vor Ort durchgeführt wird).1.2) Prüfgase in Gas-Flaschen.(Definition Gas-Flaschen: Dieses sind Flaschen/Zylinder, Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung durch Behältertausch erfolgt).Für die nachfolgend benannten Auftraggeber:CVUA-OWL Detmold: Geschätzter Gesamt-Jahresumfang: 40 000,00 EUR;LANUV NRW-Dienststelle Minden: Geschätzter Gesamt-Jahresumfang: 10 000,00 EUR;Der geschätzte Gesamt-Jahresumfang für Los 4 beträgt ca. 50 000,00 EUR.
Der geschätzte Gesamt-Jahresumfang für Los 4 beträgt ca. 50 000,00 EUR.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Los 5: Prüfgase
Kurze Beschreibung:
Los 5: Prüfgase:Die Prüfgase dienen in der Analytik zur Kalibrierung und Überprüfung der Messgeräte. Die Sondergase/Prüfgase werden u. a. hoch rein als Transferstandards für den Einsatz im nationalen Referenzlabor (GERLAP, German Reference Laboratory for Air Polution) und innerhalb des LUQS-Prüflabors als Referenzsystem sowie zur Kalibrierung vor Ort an den Luftqualitätsüberwachungssystem (LUQS)-Messstationen als sogenannte direkte Prüfgase eingesetzt.Innerhalb eines Verdünnungssystems werden die Prüfgase auch in den Messstationen für die alle 25 Stunden durchzuführende Regelüberprüfung von Messtechniken eingesetzt.Die Gase, die für Verdünnungssysteme eingesetzt werden, haben wegen der geringen Entnahmemengen sehr lange Standzeiten (bis zu drei Jahren).Ferner werden Prüfgase zum Betrieb bzw. Kalibrierung der Emissionsmessgeräte im Munitionszerlegebetrieb des Landes NRW eingesetzt.Die Beschaffung der Prüfgase erfolgt die nachfolgend benannten Auftraggeber:MZB Hünxe/Bez.-Reg. Düsseldorf: Geschätzter Gesamt-Jahresumfang: 10 000,00 EUR;LANUV NRW-Dienststelle Essen: Geschätzter Gesamt-Jahresumfang: 22 000,00 EUR ;Der geschätzte Gesamt-Jahresumfang für Los 5 beträgt ca. 32 000,00 EUR.
Los 5: Prüfgase:Die Prüfgase dienen in der Analytik zur Kalibrierung und Überprüfung der Messgeräte. Die Sondergase/Prüfgase werden u. a. hoch rein als Transferstandards für den Einsatz im nationalen Referenzlabor (GERLAP, German Reference Laboratory for Air Polution) und innerhalb des LUQS-Prüflabors als Referenzsystem sowie zur Kalibrierung vor Ort an den Luftqualitätsüberwachungssystem (LUQS)-Messstationen als sogenannte direkte Prüfgase eingesetzt.Innerhalb eines Verdünnungssystems werden die Prüfgase auch in den Messstationen für die alle 25 Stunden durchzuführende Regelüberprüfung von Messtechniken eingesetzt.Die Gase, die für Verdünnungssysteme eingesetzt werden, haben wegen der geringen Entnahmemengen sehr lange Standzeiten (bis zu drei Jahren).Ferner werden Prüfgase zum Betrieb bzw. Kalibrierung der Emissionsmessgeräte im Munitionszerlegebetrieb des Landes NRW eingesetzt.Die Beschaffung der Prüfgase erfolgt die nachfolgend benannten Auftraggeber:MZB Hünxe/Bez.-Reg. Düsseldorf: Geschätzter Gesamt-Jahresumfang: 10 000,00 EUR;LANUV NRW-Dienststelle Essen: Geschätzter Gesamt-Jahresumfang: 22 000,00 EUR ;Der geschätzte Gesamt-Jahresumfang für Los 5 beträgt ca. 32 000,00 EUR.
Los 5: Prüfgase:
Die Prüfgase dienen in der Analytik zur Kalibrierung und Überprüfung der Messgeräte. Die Sondergase/Prüfgase werden u. a. hoch rein als Transferstandards für den Einsatz im nationalen Referenzlabor (GERLAP, German Reference Laboratory for Air Polution) und innerhalb des LUQS-Prüflabors als Referenzsystem sowie zur Kalibrierung vor Ort an den Luftqualitätsüberwachungssystem (LUQS)-Messstationen als sogenannte direkte Prüfgase eingesetzt.
Die Prüfgase dienen in der Analytik zur Kalibrierung und Überprüfung der Messgeräte. Die Sondergase/Prüfgase werden u. a. hoch rein als Transferstandards für den Einsatz im nationalen Referenzlabor (GERLAP, German Reference Laboratory for Air Polution) und innerhalb des LUQS-Prüflabors als Referenzsystem sowie zur Kalibrierung vor Ort an den Luftqualitätsüberwachungssystem (LUQS)-Messstationen als sogenannte direkte Prüfgase eingesetzt.
Innerhalb eines Verdünnungssystems werden die Prüfgase auch in den Messstationen für die alle 25 Stunden durchzuführende Regelüberprüfung von Messtechniken eingesetzt.
Die Gase, die für Verdünnungssysteme eingesetzt werden, haben wegen der geringen Entnahmemengen sehr lange Standzeiten (bis zu drei Jahren).
Ferner werden Prüfgase zum Betrieb bzw. Kalibrierung der Emissionsmessgeräte im Munitionszerlegebetrieb des Landes NRW eingesetzt.
Die Beschaffung der Prüfgase erfolgt die nachfolgend benannten Auftraggeber:
Der geschätzte Gesamt-Jahresumfang für Los 5 beträgt ca. 32 000,00 EUR.
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: 10462/15/EU
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Nordrhein-Westfalen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs auch zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaats des EWR-Abkommens eingetragen sind, in dem es ansässig ist (§ 7 EG Abs. 8 VOL/A). Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt.;
a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs auch zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaats des EWR-Abkommens eingetragen sind, in dem es ansässig ist (§ 7 EG Abs. 8 VOL/A). Dieses ist auch dann erforderlich, wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland erfolgt.;
b) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs auch zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.;
c) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach den Landesregelungen in NRW zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption. Beinhaltet die Erklärung, dass keine Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss des Bieters von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten. (Vordruck VOL 5b EG) - ggf. auch für alle Subunternehmen/allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft;
c) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach den Landesregelungen in NRW zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption. Beinhaltet die Erklärung, dass keine Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss des Bieters von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten. (Vordruck VOL 5b EG) - ggf. auch für alle Subunternehmen/allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft;
d) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A (Vordruck VOL 5c EG) - ggf. auch für alle Subunternehmen/allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft;
e) Eigenerklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG - NRW) (Vordruck VOL 5f EG);
f) Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, ggf. auch für alle Subunternehmen/allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft (Vordruck VOL 5i EG);
g) Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. eines Leistungsportofolie (maximal 4 DIN-A-4-Seiten);
h) Darstellung der Serviceorganisation und Servicestandorte (u. a. Standorte der Servicebereiche, Prinzipien der vor Ort Unterstützung, Hotline, etc.);
i) Darstellung von Maßnahmen im Bereich des Umweltschutzes;
j) Nachweis, dass der Bieter über ein Prüf- und Kalibrationslabor zur Abfüllung von Gasgemischen gemäß ISO 17025 verfügt;
K) Bietergemeinschaftserklärung, soweit mehrere Bieter ein Angebot als Bietergemeinschaft abgeben (Formblatt – Bietergemeinschaftserkärung).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs auch zur Berufshaftpflichtversicherung (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für Sie zuständigen Versicherungsträger an) sowie zum Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 aufeinander folgenden Geschäftsjahre (§ 7 EG Abs. 2 VOL/A);
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs auch zur Berufshaftpflichtversicherung (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für Sie zuständigen Versicherungsträger an) sowie zum Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 aufeinander folgenden Geschäftsjahre (§ 7 EG Abs. 2 VOL/A);
b) Hinweis: Der Auftraggeber wird vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GWO (Gewerbeordnung) für den/die Bieter anfordern, der/die einen Zuschlag erhalten soll(en).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs:
a) auch zu den wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des öffentlichen Auftraggebers, Leistungsumfang (Art der Leistung, Höhe der Auftragssumme in EUR), Vertragsdauer, Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse (§ 7 EG Abs. 3 VOL/A) gemäß Anlage: Formblatt – Referenzen;
a) auch zu den wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des öffentlichen Auftraggebers, Leistungsumfang (Art der Leistung, Höhe der Auftragssumme in EUR), Vertragsdauer, Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse (§ 7 EG Abs. 3 VOL/A) gemäß Anlage: Formblatt – Referenzen;
b) auch für die Erklärung, dass ausreichend personelle, finanzielle und technischen Kapazitäten zur Verfügung stehen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Punkt 10.1 - Vergütung - der Ausschreibungsbestimmungen:
Die im Angebot enthaltenen Preise sind als Festpreise anzubieten und decken alle Funktionalitäten und Bestandteile der angebotenen Preise und Produkte ab.
Die Preisgestaltung ist so vorzunehmen, dass in den Preisen alle einzukalkulierenden Kosten gemäß den Leistungsbeschreibungen, alle Mietkosten (alle Arten von Behältnissen; Paletten, etc.), sowie sämtliche Nebenkosten (inkl. GGVS, Mautgebühren, Ökosteuer, Transport-/Energiekosten, An- und Abfahrkosten, Entladung, Entsorgung, Reinigung, TÜV-,Personal-, Material- und Versiche-rungskosten, sowie Sach- und Reisekostenaufwand, etc.) im angegebenen Preis enthalten sind.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die Preisgestaltung ist so vorzunehmen, dass in den Preisen alle einzukalkulierenden Kosten gemäß den Leistungsbeschreibungen, alle Mietkosten (alle Arten von Behältnissen; Paletten, etc.), sowie sämtliche Nebenkosten (inkl. GGVS, Mautgebühren, Ökosteuer, Transport-/Energiekosten, An- und Abfahrkosten, Entladung, Entsorgung, Reinigung, TÜV-,Personal-, Material- und Versiche-rungskosten, sowie Sach- und Reisekostenaufwand, etc.) im angegebenen Preis enthalten sind.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur kostenlosen Rücknahme und ordnungsgemäßen Entsorgung der Verpackungsmaterialien nach den gesetzlichen Vorschriften.
In den Leistungsverzeichnissen der Lose 1-5 sind die Gas-Preise gemäß Punkt 10.1-Preisangebot- der Ausschreibungsbestimmungen sowie unter Berücksichtigung der in den Leistungsbeschreibungen dargestellten Gegebenheiten/Anforderungen einzutragen.
— Punkt 10.3 der Ausschreibungsbestimmungen:
Jeder Auftraggeber erhält eine eigene Kunden-Nummer, unter dieser der Auftragnehmer alle Rechnungen in Papierform als monatliche Sammelrechnungen ausstellt und an die noch von den Auftraggebern noch zu benennenden verschiedenen Anschriften versendet.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Jeder Auftraggeber erhält eine eigene Kunden-Nummer, unter dieser der Auftragnehmer alle Rechnungen in Papierform als monatliche Sammelrechnungen ausstellt und an die noch von den Auftraggebern noch zu benennenden verschiedenen Anschriften versendet.
Die Rechnungen müssen allen Auftraggebern innerhalb 1 Woche nach Monatsende vorliegen.
Nach Eingang der Sammelrechnungen bei den Auftraggebern (maßgeblich ist der Posteingangsstempel), erfolgen die Zahlungen nach Wahl der Auftraggeber innerhalb der angebotenen Zahlungsfrist unter Abzug des vom Bieter eingeräumten Skontos oder nach 30 Tagen netto.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Nach Eingang der Sammelrechnungen bei den Auftraggebern (maßgeblich ist der Posteingangsstempel), erfolgen die Zahlungen nach Wahl der Auftraggeber innerhalb der angebotenen Zahlungsfrist unter Abzug des vom Bieter eingeräumten Skontos oder nach 30 Tagen netto.
Bei einer Skonto-Gewährung von mindestens 14 Tagen wird dieser bei der Wertung des Angebots berücksichtigt.
Bei einer Skonto-Gewährung und einem angebotenen Zahlungsziel von weniger als 14 Tagen, wird dieser bei der Wertungsphase nicht berücksichtigt.
Erhält ein Angebot, bei dem Skonto in der Wertungsphase wegen kürzerer Fristen nicht berücksichtigt wurde, den Zuschlag, so wird Skonto bei der Zahlung in An-spruch genommen, wenn die Skontofrist eingehalten werden kann.
Zusätzliche Vertragsbedingungen des Landes NRW (ZVB - NRW) - VOL 8 EG ZVB - NRW mit VOL/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Soweit mehrere Bieter ein Angebot als Bietergemeinschaft abgeben, muss zum Nachweis des Vorliegens einer Bietergemeinschaft eine ausdrückliche Erklärung der Gemeinschaft eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie dasjenige Mitglied benannt werden, welches die Bietergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorgeschriebene Bietergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein (siehe Formblatt – Bietergemeinschaftserklärung).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Soweit mehrere Bieter ein Angebot als Bietergemeinschaft abgeben, muss zum Nachweis des Vorliegens einer Bietergemeinschaft eine ausdrückliche Erklärung der Gemeinschaft eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie dasjenige Mitglied benannt werden, welches die Bietergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorgeschriebene Bietergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein (siehe Formblatt – Bietergemeinschaftserklärung).
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
1) Flaschen-Gase:
(Definition: Dieses sind Flaschen/Zylinder, Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung durch Behältertausch erfolgt).
Der Vertrag läuft bis zum 30.6.2018 – beginnend mit dem unter Punkt 3 der Ausschreibungsbedingungen genannten Einstiegsdaten.
2) Tankanlagen:
(Definition: Dieses sind Tanks/Kannen/Flüssigbehälter, bei denen eine Befüllung vor Ort durchgeführt wird).
Der Vertrag läuft bis zum 30.6.2022 – beginnend mit dem unter Punkt 3 der Ausschreibungsbestimmungen genannten Einstiegsdaten.
Währung: EUR.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-11-25 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-10-29 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Frau Elke Pflips
Internetadresse: www.lanuv.nrw.de🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 10462/15/EU
Zusätzliche Informationen
a) Das LANUV NRW - als ausschreibende Stelle - führt dieses Verfahren in eigenem Namen und für die nachfolgend aufgeführten Behörden als öffentliche Auftraggeber durch:
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe (CVUA-OWL); Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper (CVUA-RRW); Geologischer Dienst NRW (GD); Landeskriminalamt (LKA) NRW; Munitionszerlegebetrieb (MZB) Hünxe der Bezirksregierung Düsseldorf; Materialprüfungsamt Nordrhein-Westfalen (MPA NRW);
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe (CVUA-OWL); Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper (CVUA-RRW); Geologischer Dienst NRW (GD); Landeskriminalamt (LKA) NRW; Munitionszerlegebetrieb (MZB) Hünxe der Bezirksregierung Düsseldorf; Materialprüfungsamt Nordrhein-Westfalen (MPA NRW);
b) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz NRW (http://www.evergabe.nrw.de) zur Verfügung gestellt.
Die Nutzung des Vergabemarktplatzes ist kostenfrei. Nach einer Registrierung und erneuten Anmeldung können die Vergabeunterlagen kostenlos angefordert bzw. heruntergeladen werden. So weit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes NRW zu stellen. Angebote in elektronischer Form sind nicht zulässig.
Die Nutzung des Vergabemarktplatzes ist kostenfrei. Nach einer Registrierung und erneuten Anmeldung können die Vergabeunterlagen kostenlos angefordert bzw. heruntergeladen werden. So weit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes NRW zu stellen. Angebote in elektronischer Form sind nicht zulässig.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfugung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfugung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fallen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat...
§ 107 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind...
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Antrage nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Antrage nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...
Es wird der folgende Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird der folgende Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Quelle: OJS 2013/S 179-308637 (2013-09-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-05-06) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
6️⃣ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
5
2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Telefon: +49 2514111604📞
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfugung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfugung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat ...
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. ...
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ...
Es wird der folgende Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr "unverzüglich" i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird der folgende Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr "unverzüglich" i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.