Labormedizinische Untersuchungen, einschließlich der Abholung des Probenmaterials

Krankenhaus des Maßregelvollzugs (KMV)

Labormedizinische Untersuchungen, einschließlich Abholung des Probenmaterials.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-06-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-05-06.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-05-06 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2013-05-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
Menge oder Umfang:
Los 1: ca. 34 250 jährliche Drogenkontrolluntersuchungen, die sich über ca. 84 verschiedene Untersuchungsarten/Leistungen verteilen und deren arbeitstägliche Abholung bzw. Transport des Probenmaterials zum Labor.Los 2: ca. 39 357 jährliche Standardlaboruntersuchungen, die sich über 180 verschiedene Untersuchungsarten/Leistungen verteilen und deren arbeitstägliche Abholung bzw. Transport des Probenmaterials zum Labor, in Los 2 wird eine Notfallversorgung erwartet.Mit der Ausschreibung soll ein Vertrag über 48 Monate geschlossen werden, der jeweils nach Ablauf eines Vertragsjahres kündbar ist.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Krankenhaus des Maßregelvollzugs (KMV)
Postanschrift: Olbendorfer Weg 70
Postleitzahl: 13043
Postort: Berlin
Kontakt
E-Mail: heike.richter@lichtenberg.berlin.de 📧
Telefon: +49 30902967902 📞
Fax: +49 30902967919 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-05-06 📅
Einreichungsfrist: 2013-06-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-05-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 090-153164
ABl. S-Ausgabe: 90

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Labormedizinische Untersuchungen, einschließlich Abholung des Probenmaterials.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Labormedizinische Untersuchungen, einschließlich der Abholung des Probenmaterials
Kurze Beschreibung:
Das Los 1 beinhaltet alle Drogenkontrolluntersuchungen, inklusive der erforderlichen arbeitstäglichen Abholung des Probenmaterials. Im Jahr 2012 handelte es sich insgesamt um 34 254 Untersuchungen, die sich über 84 verschiedenen Untersuchungsarten/Leistungen verteilen.
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Menge oder Umfang: ca. 34 254 jährliche Untersuchungen, die sich über 84 verschiedene Untersuchungsarten/Leistungen verteilen.
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Das Los 2 beinhaltet alle Standardlaboruntersuchungen, inklusive der erforderlichen arbeitstäglichen Abholung des Probenmaterials. Im Jahr 2012 handelte es sich insgesamt um 39 357 Untersuchungen, die über 180 verschiedene Untersuchungsarten/Leistungen verteilen. Schätzungsweise 120-mal pro Vertragsjahr werden Untersuchungen im Rahmen einer Notfallversorgung erforderlich.
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Menge oder Umfang:
Los 1: ca. 34 250 jährliche Drogenkontrolluntersuchungen, die sich über ca. 84 verschiedene Untersuchungsarten/Leistungen verteilen und deren arbeitstägliche Abholung bzw. Transport des Probenmaterials zum Labor.
Los 2: ca. 39 357 jährliche Standardlaboruntersuchungen, die sich über 180 verschiedene Untersuchungsarten/Leistungen verteilen und deren arbeitstägliche Abholung bzw. Transport des Probenmaterials zum Labor, in Los 2 wird eine Notfallversorgung erwartet.
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Mit der Ausschreibung soll ein Vertrag über 48 Monate geschlossen werden, der jeweils nach Ablauf eines Vertragsjahres kündbar ist.
Beschreibung der Optionen:
Mit der Ausschreibung soll ein Vertrag über 48 Monate geschlossen werden, der jeweils nach Ablauf eines Vertragsjahres kündbar ist und automatisch nach Ablauf von 48 Monaten endet.
Referenznummer: 13/2013/FM Eink L
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Krankenhaus des Maßregelvollzugs (KMV)
13043 Berlin
Olbendorfer Weg 70

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Leistungsfähigkeit: Eignungsvoraussetzung für beide Lose: Das jeweilige auftragnehmende Unternehmen und seine unterbeauftragten Unternehmen, müssen über die Akkreditierung des Labors nach der jeweils gültigen Fassung der DIN-Norm EN ISO 15189 verfügen.
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Eignungsvoraussetzung für Los 1 — Drogenkontrolluntersuchungen:
Das auftragnehmende Unternehmen muss eine oder mehrere Referenzen für vergleichbare Tätigkeiten (Art der Untersuchungen) im vergleichbaren Umfang (Anzahl der Untersuchungen) bezogen auf den Tätigkeitsbereich der Drogenkontrolluntersuchungen nachweisen. Es kann sich hierbei um eine Referenz oder um mehrere Referenzen handeln. Die Summe aller Referenzen muss in Leistung und Umfang vergleichbar sein. Die Referenz bzw. die Referenzen darf/dürfen nicht älter als 3 Jahre sein und muss/müssen mindestens jeweils 1 Jahr abgeschlossene vertragliche Laufzeit umfassen. Das bedeutet, begonnene Vertragsverhältnisse, die jünger als 12 Monate sind, genügen dieser Eignungsvoraussetzung nicht. Setzt das auftragnehmende Unternehmen unterbeauftragte Unternehmen ein, so genügt es hierbei ebenso, wenn die Summe aller Referenzen der am Auftrag beteiligten Unternehmen die oben formulierten Forderungen erfüllen. Die jeweilige Referenz muss sich auf die vergleichbare Leistung (Art der Untersuchungen) und den vergleichbaren Umfang (Anzahl der Untersuchungen) beziehen, die durch das jeweilig unterbeauftragte Unternehmen erbracht werden. Alle weiteren auf Laufzeit und Dauer der Verträge festgesetzten Anforderungen sind pro eingereichter Referenz zu erfüllen.
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Eignungsvoraussetzung für Los 2 — Standardlaboruntersuchungen:
Das Auftrag nehmende Unternehmen muss 1 oder mehrere Referenzen für vergleichbare Tätigkeiten (Art der Untersuchungen) im vergleichbaren Umfang (Anzahl der Untersuchungen) bezogen auf den Tätigkeitsbereich der Standardlaboruntersuchungen nachweisen. Es kann sich hierbei um eine Referenz oder um mehrere Referenzen handeln. Die Summe aller Referenzen muss in Leistung und Umfang (Anzahl der Untersuchungen) vergleichbar sein. Die Referenz bzw. die Referenzen darf/dürfen nicht älter als 3 Jahre sein und muss/müssen mindestens jeweils 1 Jahr abgeschlossene vertragliche Laufzeit umfassen. Das bedeutet, begonnene Vertragsverhältnisse, die jünger als 12 Monate sind, genügen dieser Eignungsvoraussetzung nicht. Setzt das Auftrag nehmende Unternehmen unterbeauftragte Unternehmen ein, so genügt es hierbei ebenso, wenn die Summe aller Referenzen der am Auftrag beteiligten Unternehmen die oben formulierten Forderungen erfüllen. Die jeweilige Referenz muss sich auf die vergleichbare Leistung (Art der Untersuchungen) und den vergleichbaren Umfang (Anzahl der Untersuchungen) beziehen, die durch das jeweilig unterbeauftragte Unternehmen erbracht werden. Alle weiteren auf Laufzeit und Dauer der Verträge festgesetzten Anforderungen sind pro eingereichter Referenz zu erfüllen. Bedingt durch die erforderliche Notfallversorgung (in durchschnittlich 120 Fällen pro Vertragsjahr) muss das auftragnehmende Unternehmen zum Termin des Leistungsbeginns über einen Bereitschaftsdienst verfügen, der im Fall von erforderlichen Untersuchungen außerhalb der täglich vereinbarten Termine, also auch nachts an Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen, Leistungen auf telefonischen Abruf erbringen wird.
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— Zuverlässigkeit: Folgende Erklärungen sind abzugeben: Mein/unser Unternehmen gewerberechtlich ordnungsgemäß angemeldet ist, bzw. entsprechende gewerberechtliche Erlaubnisse erteilt wurden. Meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom 20.4.2009 (BGBL. I S. 799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt oder andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte einzuhalten. Meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 EUR zahle/zahlen. Meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zahlen (Tarifrechtliche Regelungen bleiben davon unberührt). Ich/wir von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmer oder von einem von mir/uns oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher verlange/verlangen, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die ich selbst/wir einzuhalten versprochen habe/haben und mit diesen die besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen (siehe Punkt 11.1. der Vergabeunterlage) vereinbaren werde/werden. Mein/unser Unternehmen im entsprechenden Register eingetragen ist, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind und ermächtige(n) die ausschreibende Stelle und/oder den Auftraggeber, Auskünfte über die Meldedateien personenunabhängig einzuholen bzw. lege(n) diese auf Verlangen der ausschreibenden Stelle und/oder des Auftraggebers vor. Ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung der Beiträge zu den Berufsgenossenschaften nachgekommen bin/sind und auch weiterhin nachkomme(n). Ich/wir eine gültige Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung, die Personen-, Sach- und Bearbeitungsschäden in geforderter Deckungshöhe gem. § 6 des Mustervertrages abdeckt, abgeschlossen habe(n) bzw. dass ich/wir mich/uns verpflichte(n) bei Leistungsbeauftragung eine solche abzuschließen. Ich/wir jederzeit einen aktuellen Gewerbezentralregisterauszug ohne Einträge vorweisen kann/können (GZR 3: vom Inhaber bei Einzelfirmen bzw. bei GbR von allen Gesellschaftern; GZR 4: für das Unternehmen von GmbH, OHG, KG bzw. AG). die einzusetzenden Arbeitsmittel und das einzusetzende Personal (insbesondere bezogen auf Qualifikation und Zertifizierung) den in den Vergabeunterlagen beschriebenen Anforderungen entsprechen und in ausreichender Kapazität vorhanden sind. Ich/wir die Regelungen des BerlAVG vom 5.6.2012 und die Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt- VwVBU vom 23.10.2012 im Rahmen der Erbringung der Leistungen beachten werden. Ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht gemäß § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz bzw. § 16 Mindestarbeitsbedingungengesetz zu einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden bin/sind und mir/uns kein aktueller Verstoß gegen die o. a. Vorschriften und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen und mir/uns kein aktueller Verstoß gegen die o.a. Vorschriften bzw. kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen bzw. die verantwortlichen Personen bekannt ist. zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über mein/unser Vermögen (je nach Gesellschaftsform Privat-/, Geschäfts-/ Gesellschaftsvermögen) nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die ausschreibende Stelle und/oder den Auftraggeber in der Zeit bis zum Ablauf des Zuschlagstermins und während der gesamten Vertragslaufzeit unverzüglich darüber zu informieren, wenn über mein/unser Vermögen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde. Sich mein(e)/unser(e) Firma/Verein/Unternehmen (je nach Rechtsform) nicht in Liquidation befindet. Nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die meine/unsere Zuverlässigkeit als bietendes Unternehmen in Frage stellen. Ich/wir die staatlichen Sicherheitsvorschriften (insbesondere Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz einschließlich der dazugehörigen Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, BetriebssicherheitsV, PSA-BenutzungsV, LastenhandhabungsV) und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften einhalte(n). Ich/wir die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch i. S. d. 3. Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhalte(n). Ich/wir einverstanden bin/sind, dass der Auftraggeber die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch Stichproben am Ort der Leistung sowie anhand von vorzulegenden Belegen prüfen kann.
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Die Belege müssen mindestens enthalten: die Namen der für die Auftragserfüllung eingesetzten gewerblichen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die im Rahmen der Auftragserfüllung von diesem Monat der Stichprobe geleisteten Arbeitsstunden sowie die an die gewerblichen Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerinnen gezahlten Brutto-Stundenlöhne ohne Zuschläge. Ich mich/wir uns verpflichte(n) Löhne und Gehälter — auch ausländischen Beschäftigten, sofern diese die Leistung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbringen — mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse im Unternehmen bereitzuhalten und auf Anforderung dem Auftraggeber vorzulegen. Ich mich/wir uns verpflichte(n) im potenziellen Auftragsfall gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz bzw. Mindestarbeitsbedingungengesetz personenbezogene Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnanschrift) bekannt zu geben. Ich mich/wir uns verpflichte(n), bei der Vergabe von Unteraufträgen die Regeln und Bestimmungen dieses Verfahrens über den Einsatz unterbeauftragter Unternehmen zu berücksichtigen und auf Verlangen der ausschreibenden Stelle innerhalb einer festgesetzten Frist geforderte Nachweise und Erklärungen der unterbeauftragten Unternehmen vorzulegen. Ich mich/wir uns verpflichte(n) die im Rahmen der ausgeschriebenen Leistung zu erbringenden Fahrleistungen nicht mit Fahrzeugen erbracht werden, die nicht zum Erhalt der sogenannten „Grünen Plakette“ berechtigt sind. Ich mich/wir uns verpflichte(n) Transportverpackungen, die aus Karton bestehen, nur mit mindestens 80 Prozent (Masse) recyceltem Material einzusetzen. Ich mich/wir uns verpflichte(n) bei unumgänglichen Verwendungen umweltgefährdender Substanzen Maßnahmen zu treffen, die es verhindern, dass die Substanzen in die Umwelt gelangen. Dies betrifft insbesondere die Entsorgungsprozesse. Ich/wir über die geforderte Akkreditierung des Labors nach der jeweils gültigen Fassung der DIN-Norm EN ISO/IEC 15189 verfüge(n) und im Falle einer Anforderung der ausschreibenden Stelle diese innerhalb der vorgeschriebenen Frist in Kopie vorgelegen werde(n). Ich mich/wir uns im Falle einer Angebotsabgabe für die Erbringung der Leistungen des Loses 2 verpflichte(n), spätestens mit Termin des Leistungsbeginns die geforderte Notfallversorgung außerhalb der täglich vereinbarten Abholtermine, also auch nachts, an Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen, sicherzustellen.
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— Erklärungen nach BerlAVG über Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom 20.4.2009 (BGBl I S. 799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt oder andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte einzuhalten. Seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 EUR zu bezahlen. Die von ihm beauftragten Nachunternehmer oder einen von ihm oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher schriftlich zu verpflichten, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die der Auftragnehmer selbst einzuhalten verspricht. Sicherzustellen, dass die Verpflichtung auf einen von ihm beauftragten Nachunternehmer oder auf einen von ihm oder von einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher jeweils schriftlich übertragen wird und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen. Sicherzustellen, dass die beauftragten Nachauftragnehmer ihrerseits die von ihnen beauftragten Nachunternehmer oder von ihnen beauftragten Verleiher die o. a. Verpflichtungen jeweils schriftlich übertragen und zu verpflichten, dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen. Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o. a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung der o. a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer oder seinen Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung. Der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter 3ter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an in- und ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o. a Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen.
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— Erklärung nach BerlAVG zur Frauenförderung:
Der Auftragnehmende verpflichtet sich, das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten. je nach Anzahl der Beschäftigten gemäß § 3 Frauenförderung (FFV) eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen. Sicher zu stellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Unterauftragnehmer sich nach Maßgabe des § 3 Frauenförderverordnung (FFV) zur Durchführung von Maßnahmen gemäß § 2 FFV und zur Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklärt. Eine Verletzung dieser Verpflichtung durch den Unterauftragnehmer wird dem Auftragnehmer zugerechnet. Verstößt der Auftragnehmende oder einer seiner Nachunternehmenden schuldhaft gegen die o. a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmenden für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmende ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmenden oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmenden begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung der o. a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmenden oder seinen Nachunternehmenden berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung. Der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter 3ter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an in- und ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o. a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen.
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— Sonstige Vordrucke, Unterlagen, die mit dem Angebot vorzulegen sind:
Angebot/Vordruck VOL für Einzelbewerber, Angebot/Vordruck VOL für Bietergemeinschaften, Anerkenntnis des Mustervertrages, Diverse Angaben zum Unternehmen; Referenzliste/eigene Erfahrungen, Referenzliste/Erfahrungen Unterauftragnehmer, Angaben über die Förderung von Frauen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, zur Prüfung des Unternehmens im Korruptionsregister des Landes Berlin erforderliche Angaben.
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Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-09-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Bezirksamt Lichtenberg Abteilung Bürgerdienste, Ordnungsangelegenheiten und Immobilien, Serviceeinheit Facility Management, Einkauf-Service, Ort: Berlin, Postanschrift: Alt-Friedrichsfelde 60, Postleitzahl: 10315
Frau Heike Richter
Adresse des Käuferprofils: http://www.vergabeplattform.de/vergabeinformation.121.0.html 🌏
Name: Bezirksamt Lichtenberg Abteilung Bürgerdienste, Ordnungsangelegenheiten und Immobilien, Serviceeinheit Facility Management, Einkauf-Service
Postanschrift: Alt-Friedrichsfelde 60
Postleitzahl: 10315
Kontaktperson: Einkauf-Service
Frau Katharina Gerdt
Telefon: +49 30902967926 📞
E-Mail: katharina.gerdt@lichtenberg.berlin.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-11-01 📅
Datum des Endes: 2014-10-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 13/2013/FM Eink L

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@senwtf.berlin.de 📧
Telefon: +49 3090138316 📞
Internetadresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/vergabe/kammer.html 🌏
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Abgebots- oder Bewerbungsfrist. Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. ä. Vergabekammer gestellt werden.
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Wiederkehrender Auftrag
halbes Jahr vor Ablauf des Vertrages.
Quelle: OJS 2013/S 090-153164 (2013-05-06)