Lagerung, Transport und Hängung von Kunstexponaten

Deutscher Bundestag - Verwaltung -

Leistungsgegenstand ist die fachgerechte Lagerung der zirka 1 700 Kunstexponate (zum Beispiel: Gemälde, Fotografien, Statuen) des Deutschen Bundestages in einem zentralen Lager in Berlin, das über eine Lagerfläche von zirka 600 Quadratmetern verfügen muss. Das Lager darf sich nicht weiter als 12 km Luftlinie vom Reichstagsgebäude entfernt befinden, um eine kurzfristige Erreichbarkeit zu gewährleisten. Es muss sich in einem optisch ansprechenden und gepflegten Zustand befinden, da sich die Leihnehmer der Kunstexponate diese im Lager auswählen können. Der Auftragnehmer muss die Kunstexponate innerhalb Berlins, in Deutschland und Europa transportieren, aufhängen/aufbauen beziehungsweise abnehmen/abbauen. Außerdem muss er bis zu zweimal pro Jahr für voraussichtlich jeweils einen Monat eine zusätzliche Lagerfläche von ebenfalls zirka 250 Quadratmetern für die stattfindenden Ankaufsitzungen zur Verfügung stellen. Ergänzend muss er gelegentlich auch weitere Ausstellungsgegenstände der politisch-parlamentarischen Ausstellungen (insbesondere des Ausstellungssystems inklusive der dazugehörigen EDV-Geräte sowie von überlicherweise 1-2 Metallstelen, mit einem Gewicht von jeweils zirka 240 kg) transportieren,aufstellen oder abbauen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-05-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-03-28.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-03-28 Auftragsbekanntmachung
2013-07-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-03-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Unbestimmt
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutscher Bundestag - Verwaltung -
Postanschrift: Platz der Republik 1
Postleitzahl: 11011
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundestag.de 🌏
E-Mail: vergabereferat@bundestag.de 📧
Telefon: +49 3022733234 📞
Fax: +49 3022730374 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-03-28 📅
Einreichungsfrist: 2013-05-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-03-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 064-107666
ABl. S-Ausgabe: 64
Zusätzliche Informationen
Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis zum 20.5.2012 gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabestelle. Die AG wird im Rahmen der Angebotswertung bei den drei wirtschaftlichsten Bietern eine Ortsbesichtigung im angebotenen Lager durchführen, um die Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen an Lager und Gelände in Augenschein zu nehmen und zu überprüfen. Der Termin für die Ortsbesichtigung wird den Bietern mindestens eine Woche vorher mitgeteilt. Die Nichterfüllung einer oder mehrerer Anforderungen führt zum Ausschluss des Angebotes.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die fachgerechte Lagerung der zirka 1 700 Kunstexponate (zum Beispiel: Gemälde, Fotografien, Statuen) des Deutschen Bundestages in einem zentralen Lager in Berlin, das über eine Lagerfläche von zirka 600 Quadratmetern verfügen muss. Das Lager darf sich nicht weiter als 12 km Luftlinie vom Reichstagsgebäude entfernt befinden, um eine kurzfristige Erreichbarkeit zu gewährleisten. Es muss sich in einem optisch ansprechenden und gepflegten Zustand befinden, da sich die Leihnehmer der Kunstexponate diese im Lager auswählen können. Der Auftragnehmer muss die Kunstexponate innerhalb Berlins, in Deutschland und Europa transportieren, aufhängen/aufbauen beziehungsweise abnehmen/abbauen. Außerdem muss er bis zu zweimal pro Jahr für voraussichtlich jeweils einen Monat eine zusätzliche Lagerfläche von ebenfalls zirka 250 Quadratmetern für die stattfindenden Ankaufsitzungen zur Verfügung stellen. Ergänzend muss er gelegentlich auch weitere Ausstellungsgegenstände der politisch-parlamentarischen Ausstellungen (insbesondere des Ausstellungssystems inklusive der dazugehörigen EDV-Geräte sowie von überlicherweise 1-2 Metallstelen, mit einem Gewicht von jeweils zirka 240 kg) transportieren,aufstellen oder abbauen.
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Beschreibung der Optionen:
2 x 1 Jahr, sofern die Auftraggeberin von ihrem Recht auf einseitige Verlängerung Gebrauch macht
Referenznummer: ZT6-1133-2013-042-11-ZT530
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin, Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht. (Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.)
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- Sofern eine Bietergemeinschaft gebildet werden soll, muss die Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht, von jedem Mitglied eingereicht werden.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
-Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er die angebotenen Leistungen betrifft. Der Jahresumsatz muss jeweils mindestens 2 000 000 EUR betragen.
-Bei Insolvenz einen von allen Gläubigern angenommenen Insolvenzplan und die gerichtliche Bestätigung des Insolvenzplanes als eigene Anlage mit der Bezeichnung „INS“.
-Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens 1 500 000 EUR).
-Die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird durch Unterschrift des Angebots mit abgegeben.
-Sofern Bietergemeinschaften gebildet werden sollen, sind die oben aufgeführten Angaben und Formalitäten von jedem Mitglied zu erbringen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.
-Sofern Unterauftragnehmer eingesetzt werden sollen, wird die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch die Angebotsabgabe auch für den Unterauftragnehmer abgegeben.
Mindeststandards: siehe links.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Mindestens 3 aussagekräftige Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren. Die Referenzen müssen sich auf die Lagerung, den Transport und die Hängung von Kunstexponaten beziehen sowie Erfahrungen im Umgang mit originalen Kunstwerken zeitgenössischer Kunst aller Gattungen belegen. Sie werden anhand der Kontaktdaten überprüft. Referenzen von mit dem Bieter verbundenen Unternehmen werden nicht akzeptiert.
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- Eigenerklärung über die Anzahl der beim Bieter in den letzten 3 Jahren beschäftigten
Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen (Im Betrieb müssen mindestens 20 Mitarbeiter (aller Berufsgruppen) beschäftigt sein, drei Teams mit jeweils 2 Personen müssen jederzeit gleichzeitig für die Auftraggeberin eingesetzt werden können.)
- Erklärung über Anzahl und Art der Fahrzeuge im Fuhrpark (Der Betrieb muss über mindestens drei LKWs, die für den Transport von Kunstexponaten geeignet sind, verfügen.)
- Sofern der Einsatz eines Unterauftragnehmers beabsichtigt ist, sind Art und Umfang der durch Unterauftragnehmer auszuführenden Leistung anzugeben und die vorgesehenen Unterauftragnehmer zubenennen. Ferner ist eine Erklärung des vorgesehenen Unterauftragnehmers beizufügen, in welcher er angibt, im Falle des Zuschlags auf Ihr Angebot, Teilleistungen im Rahmen dieser Vertragsabwicklung zu erbringen. Auch sind die Nachweise für den Teilbereich der Leistung, für den der Unterauftragnehmer benannt wurde, vom Unterauftragnehmer vorzulegen, sofern dies zum Nachweis der Eignung notwendig ist.
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- Sofern Bietergemeinschaften gebildet werden sollen, sind die oben aufgeführten Angaben und Formalitäten von jedem Mitglied zu erbringen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.
Mindeststandards: siehe links
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zusätzliche Vertragsbedingungen der Verwaltung des Deutschen Bundestages, Allgemeine
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Angebotsabgabe gültigen Fassung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
- dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, Zahlungen mit befreiender Wirkung entgegenzunehmen und;
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Bei nicht offenem Verfahren werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-07-23 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Referat ZT 6 - Vergaben

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-09-01 📅
Datum des Endes: 2015-08-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ZT6-1133-2013-042-11-ZT530
Zusätzliche Informationen
Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis zum 20.5.2012 gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabestelle.
Die AG wird im Rahmen der Angebotswertung bei den drei wirtschaftlichsten Bietern eine Ortsbesichtigung im angebotenen Lager durchführen, um die Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen an Lager und Gelände in Augenschein zu nehmen und zu überprüfen. Der Termin für die Ortsbesichtigung wird den Bietern mindestens eine Woche vorher mitgeteilt. Die Nichterfüllung einer oder mehrerer Anforderungen führt zum Ausschluss des Angebotes.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 228/94990 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 228/9499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist
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oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2013/S 064-107666 (2013-03-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-07-15)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-07-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-07-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 139-242312
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 64-107666
ABl. S-Ausgabe: 139

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-07-11 📅
Name: HASENKAMP Internationale Transporte GmbH
Postanschrift: Tabbertstr. 13
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12459
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Telefon: +49 22894990 📞
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Absatz 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 107 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine
Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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Der Antrag ist nach § 107 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
§ 107 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Festellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 101 a Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2013/S 139-242312 (2013-07-15)