Langfristszenarien und Strategien für den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland unter besonderer Berücksichtigung der nachhaltigen Entwicklung sowie regionaler Aspekte
Das Vorhaben soll Szenarien für ein optimiertes, mit den klima- und energiepolitischen Zielen der Bundesregierung (insbesondere Energiekonzept) konformes Energiesystem mit hohen EE-Anteilen in Deutschland bis 2050 entwickeln. Zu untersuchen sind dazu auch die direkten und indirekten Wirkungen dieser Entwicklungspfade auf Kosten/Preise/Gesamtwirtschaft, Versorgungs-/Systemsicherheit sowie Umwelt-, Klima-, und Naturschutz. Das Vorhaben soll als wissenschaftliche Basis für ein langfristiges Leitbild für den klima- und energiepolitischen Transformationsprozess dienen, dazu Impulse und Input für politische Initiativen und Maßnahmen liefern und das Berichtswesen des BMU unterstützen. Hierzu sind notwendig: - modellbasierte Szenarienentwicklung der Stromerzeugung als techno-ökonomische Optimierung des Energiesystems; - kostenminimale Entwicklungspfade für ein mit dem Energiekonzept konformes Energiesystem – einschließlich Netze und Verbrauchssektoren Strom, Wärme/Kälte, Verkehr; - Nutzung von dynamischen Energiesystemmodellen (insbesondere Strom und Schnittstellen zum Wärme- und Verkehrssektor) und von Netzmodellen; detaillierte Berücksichtigung der räumlichen Verteilung (z.B. der EE-Anlagen); - Berechnung von Szenariovarianten bzw. Sensitivitäten, um Hinweise auf Unsicherheits-/Stressfaktoren sowie auf Optimierungspotenziale zu geben. Der durchzuführende Auftrag enthält mehere Arbeitspakete: Arbeitspaket 1: Methodenentwicklung und Szenariendesign; Arbeitspaket 2: Analyse für einen optimierten EE-Ausbau – Referenz und Basisszenario; Arbeitspaket 3: Analyse zur regionalen Verteilung des EE-Ausbaus – Variante „Alternatives Regionalszenario"; Arbeitspaket 4: Analyse zum Netzausbau – Variante „Verzögerter Netzausbau"; Arbeitspaket 5: Analyse zur Flexibilität – Variante „Verzögerte Flexibilität"; Arbeitspaket 6: Analyse der Variante „Ausbautempo“; Arbeitspaket 7: Analyse der Variante „Technologiemix“; Zusätzliches Optionalarbeitspaket: Modellbasierte Simulation eines Variantenszenarios zu relevanten Fragen des Umbaus der Energieversorgung; Arbeitspaket 8: Ökologische Aspekte des EE-Ausbaus; Arbeitspaket 9: Übergreifende und ökonomische Analyse; Arbeitspaket 10: Empfehlungen; Arbeitspaket 11: Besprechungen und Workshops.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-08-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-07-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-07-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung
Menge oder Umfang:
Der durchzuführende Auftrag enthält mehere Arbeitspakete:Arbeitspaket 1: Methodenentwicklung und Szenariendesign;Arbeitspaket 2: Analyse für einen optimierten EE-Ausbau – Referenz und Basisszenario;Arbeitspaket 3: Analyse zur regionalen Verteilung des EE-Ausbaus – Variante „Alternatives Regionalszenario";Arbeitspaket 4: Analyse zum Netzausbau – Variante „Verzögerter Netzausbau";Arbeitspaket 5: Analyse zur Flexibilität – Variante „Verzögerte Flexibilität";Arbeitspaket 6: Analyse der Variante „Ausbautempo“;Arbeitspaket 7: Analyse der Variante „Technologiemix“;Zusätzliches Optionalarbeitspaket: Modellbasierte Simulation eines Variantenszenarios zu relevanten Fragen des Umbaus der Energieversorgung;Arbeitspaket 8: Ökologische Aspekte des EE-Ausbaus;Arbeitspaket 9: Übergreifende und ökonomische Analyse;Arbeitspaket 10: Empfehlungen;Arbeitspaket 11: Besprechungen und Workshops.
Der durchzuführende Auftrag enthält mehere Arbeitspakete:Arbeitspaket 1: Methodenentwicklung und Szenariendesign;Arbeitspaket 2: Analyse für einen optimierten EE-Ausbau – Referenz und Basisszenario;Arbeitspaket 3: Analyse zur regionalen Verteilung des EE-Ausbaus – Variante „Alternatives Regionalszenario";Arbeitspaket 4: Analyse zum Netzausbau – Variante „Verzögerter Netzausbau";Arbeitspaket 5: Analyse zur Flexibilität – Variante „Verzögerte Flexibilität";Arbeitspaket 6: Analyse der Variante „Ausbautempo“;Arbeitspaket 7: Analyse der Variante „Technologiemix“;Zusätzliches Optionalarbeitspaket: Modellbasierte Simulation eines Variantenszenarios zu relevanten Fragen des Umbaus der Energieversorgung;Arbeitspaket 8: Ökologische Aspekte des EE-Ausbaus;Arbeitspaket 9: Übergreifende und ökonomische Analyse;Arbeitspaket 10: Empfehlungen;Arbeitspaket 11: Besprechungen und Workshops.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
Postanschrift: Stresemannstraße 128-130
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmu.de🌏
E-Mail: s.tobian@fz-juelich.de📧
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A. Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die bei der Vergabestelle elektronisch per E-Mail angefordert werden können. Die Vergabestelle versendet die Vergabeunterlagen auf dem Postweg innerhalb von sechs Tagen nach Eingang der Anforderung. Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben sind schriftlich per E-Mail an die Vergabestelle unter Angabe der Absenderadresse (E-Mail), zu richten. Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist per Post sowie vorab per E-Mail erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 13.8.2013 zu stellen.
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A. Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die bei der Vergabestelle elektronisch per E-Mail angefordert werden können. Die Vergabestelle versendet die Vergabeunterlagen auf dem Postweg innerhalb von sechs Tagen nach Eingang der Anforderung. Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben sind schriftlich per E-Mail an die Vergabestelle unter Angabe der Absenderadresse (E-Mail), zu richten. Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist per Post sowie vorab per E-Mail erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 13.8.2013 zu stellen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Vorhaben soll Szenarien für ein optimiertes, mit den klima- und energiepolitischen Zielen der Bundesregierung (insbesondere Energiekonzept) konformes Energiesystem mit hohen EE-Anteilen in Deutschland bis 2050 entwickeln. Zu untersuchen sind dazu auch die direkten und indirekten Wirkungen dieser Entwicklungspfade auf Kosten/Preise/Gesamtwirtschaft, Versorgungs-/Systemsicherheit sowie Umwelt-, Klima-, und Naturschutz.
Das Vorhaben soll Szenarien für ein optimiertes, mit den klima- und energiepolitischen Zielen der Bundesregierung (insbesondere Energiekonzept) konformes Energiesystem mit hohen EE-Anteilen in Deutschland bis 2050 entwickeln. Zu untersuchen sind dazu auch die direkten und indirekten Wirkungen dieser Entwicklungspfade auf Kosten/Preise/Gesamtwirtschaft, Versorgungs-/Systemsicherheit sowie Umwelt-, Klima-, und Naturschutz.
Das Vorhaben soll als wissenschaftliche Basis für ein langfristiges Leitbild für den klima- und energiepolitischen Transformationsprozess dienen, dazu Impulse und Input für politische Initiativen und Maßnahmen liefern und das Berichtswesen des BMU unterstützen.
Das Vorhaben soll als wissenschaftliche Basis für ein langfristiges Leitbild für den klima- und energiepolitischen Transformationsprozess dienen, dazu Impulse und Input für politische Initiativen und Maßnahmen liefern und das Berichtswesen des BMU unterstützen.
Hierzu sind notwendig:
- modellbasierte Szenarienentwicklung der Stromerzeugung als techno-ökonomische Optimierung des Energiesystems;
- kostenminimale Entwicklungspfade für ein mit dem Energiekonzept konformes Energiesystem – einschließlich Netze und Verbrauchssektoren Strom, Wärme/Kälte, Verkehr;
- Nutzung von dynamischen Energiesystemmodellen (insbesondere Strom und Schnittstellen zum Wärme- und Verkehrssektor) und von Netzmodellen; detaillierte Berücksichtigung der räumlichen Verteilung (z.B. der EE-Anlagen);
- Berechnung von Szenariovarianten bzw. Sensitivitäten, um Hinweise auf Unsicherheits-/Stressfaktoren sowie auf Optimierungspotenziale zu geben.
Der durchzuführende Auftrag enthält mehere Arbeitspakete:
Arbeitspaket 1: Methodenentwicklung und Szenariendesign;
Arbeitspaket 2: Analyse für einen optimierten EE-Ausbau – Referenz und Basisszenario;
Arbeitspaket 3: Analyse zur regionalen Verteilung des EE-Ausbaus – Variante „Alternatives Regionalszenario";
Arbeitspaket 4: Analyse zum Netzausbau – Variante „Verzögerter Netzausbau";
Arbeitspaket 5: Analyse zur Flexibilität – Variante „Verzögerte Flexibilität";
Arbeitspaket 6: Analyse der Variante „Ausbautempo“;
Arbeitspaket 7: Analyse der Variante „Technologiemix“;
Zusätzliches Optionalarbeitspaket: Modellbasierte Simulation eines Variantenszenarios zu relevanten Fragen des Umbaus der Energieversorgung;
Arbeitspaket 8: Ökologische Aspekte des EE-Ausbaus;
Arbeitspaket 9: Übergreifende und ökonomische Analyse;
Arbeitspaket 10: Empfehlungen;
Arbeitspaket 11: Besprechungen und Workshops.
Menge oder Umfang:
Der durchzuführende Auftrag enthält mehere Arbeitspakete:
Arbeitspaket 1: Methodenentwicklung und Szenariendesign;
Arbeitspaket 2: Analyse für einen optimierten EE-Ausbau – Referenz und Basisszenario;
Arbeitspaket 3: Analyse zur regionalen Verteilung des EE-Ausbaus – Variante „Alternatives Regionalszenario";
Arbeitspaket 4: Analyse zum Netzausbau – Variante „Verzögerter Netzausbau";
Arbeitspaket 5: Analyse zur Flexibilität – Variante „Verzögerte Flexibilität";
Arbeitspaket 6: Analyse der Variante „Ausbautempo“;
Arbeitspaket 7: Analyse der Variante „Technologiemix“;
Zusätzliches Optionalarbeitspaket: Modellbasierte Simulation eines Variantenszenarios zu relevanten Fragen des Umbaus der Energieversorgung;
Arbeitspaket 8: Ökologische Aspekte des EE-Ausbaus;
Arbeitspaket 9: Übergreifende und ökonomische Analyse;
Arbeitspaket 10: Empfehlungen;
Arbeitspaket 11: Besprechungen und Workshops.
Beschreibung der Optionen:
Es ist ein Angebot für die Berechnung und Bewertung eines weiteren Variantenszenarios zu aktuellen und relevanten Aspekten im Zuge des notwendigen Umbaus der Energieversorgung in Deutschland zu unterbreiten. Über die Ausgestaltung dieses Szenarios wird erst im Laufe des Projektes zwischen AG und AN entschieden, im Lichte aktueller Entwicklungen bzw. der politischen Diskussion. Die AN sollen einen eigenen Vorschlag für ein geeignetes Variantenszenario unterbreiten und im Angebot kurz beschreiben.
Es ist ein Angebot für die Berechnung und Bewertung eines weiteren Variantenszenarios zu aktuellen und relevanten Aspekten im Zuge des notwendigen Umbaus der Energieversorgung in Deutschland zu unterbreiten. Über die Ausgestaltung dieses Szenarios wird erst im Laufe des Projektes zwischen AG und AN entschieden, im Lichte aktueller Entwicklungen bzw. der politischen Diskussion. Die AN sollen einen eigenen Vorschlag für ein geeignetes Variantenszenario unterbreiten und im Angebot kurz beschreiben.
Umfang und die methodische Herangehensweise dieses optionalen Arbeitspaketes sollen sich an AP 5/AP 6 anlehnen. Diese zusätzlichen Simulations, Untersuchungs- und Aufbereitungsleistungen sind auf gesonderter Anlage inhaltlich auszuführen. Die Kosten für das optionale Variantenszenario sind separat auszuweisen.
Umfang und die methodische Herangehensweise dieses optionalen Arbeitspaketes sollen sich an AP 5/AP 6 anlehnen. Diese zusätzlichen Simulations, Untersuchungs- und Aufbereitungsleistungen sind auf gesonderter Anlage inhaltlich auszuführen. Die Kosten für das optionale Variantenszenario sind separat auszuweisen.
Dauer: 36 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort des Auftragnehmers, des Auftraggebers und weitere Orte in Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter soll nachweisbar in der Lage sein, die verlangten Aufgaben fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig im vertraglich festgesetzten Zeitraum durchzuführen.
Zur Bewertung der Eignung sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen.
Zur Bewertung der Eignung sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen.
Bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z.B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für den notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die technische Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft bzw. eines notwendigen Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder der Bietergemeinschaft/der notwendige Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen. Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen, insbesondere wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Wird der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die ausgeschriebene Leistung erbracht, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
Bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z.B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für den notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die technische Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft bzw. eines notwendigen Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder der Bietergemeinschaft/der notwendige Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen. Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen, insbesondere wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Wird der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die ausgeschriebene Leistung erbracht, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
Persönliche Lage des Bieters.
- Beschreibung des Anbieters und der Partner (Organisationsform, Profil, vollständige Anschrift, Bankverbindung, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail),
- Angaben zum Auftragsverantwortlichen/Projektleiter sowie zu den Personen, die im Falle der Zuschlagserteilung die Leistung erbringen, mit Angabe wer welche Leistung erbringt,
- Der Bieter hat seine Kompetenzschwerpunkte darzustellen. Soweit es sich um eine Bietergemeinschaft handelt oder der Bieter sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bieter anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied der Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer etc.) das jeweilige Unternehmen genießt.
- Der Bieter hat seine Kompetenzschwerpunkte darzustellen. Soweit es sich um eine Bietergemeinschaft handelt oder der Bieter sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bieter anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied der Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer etc.) das jeweilige Unternehmen genießt.
- Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung ist der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen und es ist eine Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. Außerdem sind unterschriebene Angebote bzw. die Kalkulation des vorgesehenen notwendigen Unterauftragnehmers dem Angebot des Bieters beizufügen.
- Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung ist der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen und es ist eine Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. Außerdem sind unterschriebene Angebote bzw. die Kalkulation des vorgesehenen notwendigen Unterauftragnehmers dem Angebot des Bieters beizufügen.
- Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen. Mit dem Angebot ist außerdem eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z.B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben.
- Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen. Mit dem Angebot ist außerdem eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z.B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Erklärung, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder einem vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befinden und sich das/die Unternehmen nicht in Liquidation befinden. Ferner ist zu bestätigen, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben und auch sonst keine Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A“ zu nutzen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Erklärung, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder einem vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befinden und sich das/die Unternehmen nicht in Liquidation befinden. Ferner ist zu bestätigen, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben und auch sonst keine Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A“ zu nutzen).
- Erklärung, dass beim Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 4 VOL/A nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A“ zu nutzen).
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren Arbeiten/Referenzaufträgen:
Ausführliche Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 5 Jahre sind. Die entsprechenden Darstellungen müssen eine hinreichend ausführliche Beschreibung des Auftragsinhalts sowie eine Angabe des Auftraggebers sowie des zeitlichen Auftragsumfangs enthalten. Durch die Referenzen sollen insgesamt folgende Eignungskriterien nachgewiesen werden.
Ausführliche Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 5 Jahre sind. Die entsprechenden Darstellungen müssen eine hinreichend ausführliche Beschreibung des Auftragsinhalts sowie eine Angabe des Auftraggebers sowie des zeitlichen Auftragsumfangs enthalten. Durch die Referenzen sollen insgesamt folgende Eignungskriterien nachgewiesen werden.
- Nachweise zur Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters (Benennung der Mitglieder und des Projektleiters sowie ihrer Qualifikationen und Erfahrungen, Angabe von entsprechenden Vorarbeiten und Veröffentlichungen):
Insgesamt müssen durch die Referenzen und das Projektteam folgende Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die technische Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist.
-Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Erneuerbaren Energien, der Energiewirtschaft, der Netzinfrastrukturen und der Klimapolitik,
-Kenntnisse zur Anfertigung von Szenarien, Modellierungen und Prognosen sowie der Auswertung,
-Kenntnisse der nationalen und EU-weiten Energie- und Klimapolitik und der entsprechenden Zielsetzungen,
-Kenntnisse der nationalen und EU -weiten rechtlichen Regelungswerke,
-Fundierte methodische und inhaltliche Kompetenz zu volkswirtschaftlichen und energiewirtschaftlichen Fragestellungen,
-Kenntnisse der Umwelt- und Naturschutz- Anliegen im Sinne der Nachhaltigkeit für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien.
Alle geforderten Kenntnisse und Erfahrungen sind anhand ausgewählter Referenzen des Bieters oder des Projektteams nachzuweisen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das Angebot des Auftragsnehmers. Zusätzlich gilt - soweit zutreffend - die Anlage Hinweise für Zahlungsempfänger. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das Angebot des Auftragsnehmers. Zusätzlich gilt - soweit zutreffend - die Anlage Hinweise für Zahlungsempfänger. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung abgeben. Zu den Teilnahmebedingungen III.2).
Sonstige besondere Bedingungen: Die Bedingungen sind in den Vergabeunterlagen festgelegt.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-10-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Stefanie Tobian
Name: Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Postanschrift: Geschäftsbereich Zentrale Dienstleistungen, Entwicklung, Qualität, Fachbereich DEQ 5: Qualitätssicherung, Grundsatzfragen der Projektförderung, Zimmerstr. 26-27
Postleitzahl: 10969
URL für weitere Informationen: http://www.fz-juelich.de/ptj/🌏
URL der Dokumente: http://www.fz-juelich.de/ptj/🌏
URL der Teilnahme: http://www.fz-juelich.de/ptj/🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI. 4.1 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o.g. Stelle zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 101 a GWB informiert.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI. 4.1 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o.g. Stelle zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 101 a GWB informiert.
Quelle: OJS 2013/S 133-230538 (2013-07-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-09-30) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL / A. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. § 101a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL / A. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. § 101a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Inhaltliche und technische Qualität des Angebotes (60)
2. Preis für Angebot ohne Option (27)
3. Organisatorische Umsetzung (10)
4. Preis für Option (3)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-09-30 📅
Name: Consentec GmbH
Postanschrift: Grüner Weg 1
Postort: Aachen
Postleitzahl: 52070
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o. g. Stelle zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o. g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Grundsätzlich werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor dem Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o. g. Stelle zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o. g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Grundsätzlich werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor dem Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.