Leasingvertrag über eine Schwarz-Weiß- und eine Farbdruckmaschine mit Vollservice

Stadt Lünen

Leasingvertrag über eine Schwarz-Weiß- und eine Farbdruckmaschine mit Vollservice.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-08-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-06-03.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-06-03 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2013-06-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Offsetdruckmaschinen zur Verwendung im Büro
Menge oder Umfang: 162 000202 500
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Offsetdruckmaschinen zur Verwendung im Büro 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Lünen
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 1
Postleitzahl: 44532
Postort: Lünen
Kontakt
Internetadresse: http://luenen.de 🌏
E-Mail: andreas.fenske.40@luenen.de 📧
Telefon: +49 23061041760 📞
Fax: +49 23061041816 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-06-03 📅
Einreichungsfrist: 2013-08-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-06-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 106-181461
ABl. S-Ausgabe: 106

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leasingvertrag über eine Schwarz-Weiß- und eine Farbdruckmaschine mit Vollservice.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 162 000 💰
202 500 💰
Referenznummer: 4.0 - 112/13
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtverwaltung Lünen, Willy-Brandt-Platz 1, 44532 Lünen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: sind Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: sind Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten: sind Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Für Mängelansprüche 3. v. H. der Auftragssumme einschließlich erteilter Nachträge.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: VOL.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-09-27 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-08-02 📅
Öffnungsort: Stadt Lünen, Technisches Rathaus, Zimmer 332, Willy-Brandt-Platz 5.
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Lünen, Technisches Rathaus, Zimmer 332, Willy-Brandt-Platz 5.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Wirtschaftlichkeit / Kosten (60)
2. Ausstattung / Technische Leistungsfähigkeit (25)
3. Serviceleistung (15)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadt Lünen, Abt. 4.0, Vergabe und Service, Willy-Brandt-Platz 5, 44532 Lünen
Andreas Fenske

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-11-01 📅
Datum des Endes: 2018-10-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 4.0 - 112/13

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg
Postanschrift: Seibertzstraße 1
Postort: Arnsberg
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bez-reg-arnsberg.nrw.de 📧
Telefon: +49 2931822759 📞
Internetadresse: http://bezreg-arnsberg.nrw.de 🌏
Fax: +49 29318240322 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist auf die Rechtsfolge des § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung vom Bewerber/Bieter nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zurückweisung einer Rüge durch den Auftraggeber beantragt wird. Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Rüge im Sinne des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unverzüglich, d. h. je nach Sachlage 3-7 Tage nach Erkennen des Verstoßes zu erheben ist. Eine auf Verstöße in der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen Bezug nehmende Rüge muss zudem spätestens bis zum Ablauf der genannten Frist zur Abgabe eines Teilnahmeantrages erhoben werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
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Quelle: OJS 2013/S 106-181461 (2013-06-03)