Leferung von Schienen und Schwellen. Jahresbedarf 2014

Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH

Die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) betreibt den öffentlichen Personennahverkehr für die Stadt Frankfurt am Main.
Gegenstand der vorliegenden Vergabe ist die Lieferung von Schienen und Gleisschwellen für Instandhaltung bzw. Erneuerung des Gleisnetzes der VGF im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main. Die Schienen werden schrittweise im Laufe des Jahres 2014 bis zum 30.6.2015 abgerufen und geliefert.
Die Auslieferung einer Abrufbestellung von Schienen erfolgt spätestens 5 Arbeitstage nach Abruf.
Die Auslieferung einer Abrufbestellung von Betonschwellen erfolgt spätestens 30 Arbeitstage nach Abruf.
Die Schienen sowie Schwellen sind auf dem Lagerplatz des Auftragnehmers kostenneutral für den Auftraggeber zu lagern.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-01-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-12-12.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-12-12 Auftragsbekanntmachung
2014-03-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-12-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Straßenbahnschienen
Menge oder Umfang:
Es ist zu liefern:ca. 11 535,00 m, Vignolschiene Profil 49E1, R260ca. 4 725,00 m, Vignolschiene Profil 49E1, R350HTca. 6 225,00 m, Rillenschiene Profil 60R2, R200ca. 135,00 m, Rillenschiene Profil 60R2, R260ca. 1 440,00 Stck, Betonschwellen für Rillenschiene mit Schallschutzanforderung, Spurweite 1 432 mmca. 2 145,00 Stck, Betonschwellen für Rillenschiene ohne Schallschutzanforderung, Spurweite 1 432 mmca. 8 691,00 Stck, Betonschwellen für Schiene 49E1, Spurweite 1 432 mm.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Straßenbahnschienen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Str. 8
Postleitzahl: 60311
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: Http://www.vgf-ffm.de 🌏
E-Mail: p.hofbauer@vgf-ffm.de 📧
Telefon: +49 6921326865748 📞
Fax: +49 6921323336 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-12-12 📅
Einreichungsfrist: 2014-01-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-12-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 242-421923
ABl. S-Ausgabe: 242
Zusätzliche Informationen
Es werden nur die Fragen der Bewerber beantwortet, die bis zum 7.1.2014, 10:00 Uhr bei der Ausschreibungsstelle in schriftlicher Form eingegangen sind. nachr. HAD-Ref. : 3360/141 nachr. V-Nr/AKZ : VGF/EU 194-13

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) betreibt den öffentlichen Personennahverkehr für die Stadt Frankfurt am Main.
Gegenstand der vorliegenden Vergabe ist die Lieferung von Schienen und Gleisschwellen für Instandhaltung bzw. Erneuerung des Gleisnetzes der VGF im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main. Die Schienen werden schrittweise im Laufe des Jahres 2014 bis zum 30.6.2015 abgerufen und geliefert.
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Die Auslieferung einer Abrufbestellung von Schienen erfolgt spätestens 5 Arbeitstage nach Abruf.
Die Auslieferung einer Abrufbestellung von Betonschwellen erfolgt spätestens 30 Arbeitstage nach Abruf.
Die Schienen sowie Schwellen sind auf dem Lagerplatz des Auftragnehmers kostenneutral für den Auftraggeber zu lagern.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Vignolschiene, Profil 49E1, R260
Kurze Beschreibung:
Lieferung der Vignolschienen, Vignolschiene Profil 49E1 (alt: S49), nach DIN EN 13674-1:2008-1, Stahlsorte R260, Profilklasse Y, Geradheitsklasse B, gerade Länge: 15 000 mm.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Vignolschiene, Profil 49E1, R350HT
Kurze Beschreibung:
Lieferung der Vignolschienen, Profiel 49E1 (alt: S49), nach DIN EN 13674-1:2008-1, Stahlsorte R350HT, Profilklasse Y, Geradheitsklasse B, gerade Länge: 15 000 mm.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Rillenschiene Profil 60R2, R200
Kurze Beschreibung:
Lieferung der Rillenschienen, Profiel 60R2 (alt: Ri60N), Stahlsorte: R200, 1. Wahl, nach DIN EN 14811:2006, gerade Länge: 15 000 mm, Lieferung der Rillenschienen Profil 60R2, (alt: Ri60N) Stahlsorte: R260, 1. Wahl, nach DIN EN 14811:2006, gerade Länge: 15 000 mm.
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Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Spannbetonschwelle, B58 (oder gleichwertig)
Kurze Beschreibung:
a. Spannbetonschwelle (Schallschutz), B58 (oder gleichwertig), KW 25, Ri 180, Länge 2,20 m, Spurweite 1.432 mm (Regelspur 1 435 mm - 3 mm) für Rillenschiene, hergestellt nach
den Vorschriften der DBAG, einschließlich der erforderlichen Schienenbefestigung,
b. Betonschwellen für Rillenschiene, 180, Länge 2,20 m, Spurweite 1 432 mm (Regelspur 1 435 mm - 3 mm) für Rillenschiene, hergestellt nach den Vorschriften der DBAG,
c. Betonschwelle für Schiene 49E1 (2,40 m) Spurweite 1.432 mm (Regelspur 1 435 mm - 3 mm) für Vignolschiene 49E1, Länge 2,40m, hergestellt nach den Vorschriften der DB AG.
Menge oder Umfang:
Es ist zu liefern:
ca. 11 535,00 m, Vignolschiene Profil 49E1, R260
ca. 4 725,00 m, Vignolschiene Profil 49E1, R350HT
ca. 6 225,00 m, Rillenschiene Profil 60R2, R200
ca. 135,00 m, Rillenschiene Profil 60R2, R260
ca. 1 440,00 Stck, Betonschwellen für Rillenschiene mit Schallschutzanforderung, Spurweite 1 432 mm
ca. 2 145,00 Stck, Betonschwellen für Rillenschiene ohne Schallschutzanforderung, Spurweite 1 432 mm
ca. 8 691,00 Stck, Betonschwellen für Schiene 49E1, Spurweite 1 432 mm.
Referenznummer: VGF/EU 194-13
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kurt-Schumacher-Straße 8, 60311 Frankfurt am Main.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Teilnehmeranträge sind zwingend anhand der vor dem Auftraggeber vorgegebenen Unterlagen zu erstellen.
Diese können per E-Mail oder per Post bei der in Ziffer I.1 angegebenen Kontaktstelle angefordert werden.
Die in Ziffern III.2.1 bis III.2.3 der Bekanntmachung benannten Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vollständig einzureichen. Das Fehlen der geforderten Nachweise kann zum Ausschluss führen; auf die einzelne Ausschlüßgründe des § 21 Sektorenverordnung (SektVO) wird verwiesen.
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Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht von den Unternehmen vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer von ihm zu bestimmenden Nachfrist anzufordern. Fehlen die Erklärungen und Nachweise nach Ablauf der gesetzten Nachfrist noch immer, wird der Bewerber zwingend ausgeschlossen.
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Erklärungen und Nachweis zur Persönlichen Lage des Wirtschaftsteilnehmer sowie Auflage hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
1. Kopie der Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Anmeldung des Gewerbes, Handels, Berufsstands oder vergleichbare Dokumente nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes;
2. Eigenerklärung des Bieters, zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 3 SektVO;
3. Eigenerklärung des Bieters zum Nichtvorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung in den Jahren 2010 bis 2013 gemäß § 21 Abs. 1 i.V.m. § 21 Abs. 2 SektVO sowie § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz; und zum Nichtvorliegen einer nachweislich schweren Verfehlung in den Jahren 2010 bis 2012, durch welche die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 21 bs. 4 Nr. 5 i.V.m. § 21 Abs. 2 SektVO). Soweit eine schwere Verfehlung nachweislich vorliegt/vorlag weisen Sie uns bitte nach, durch welche glaubwürdige und Erfolg versprechnede Maßnahmen eine Selbstreinugung erfolgreich durchgeführt wurde.
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4. Eigenerklärung des Bieters zum Nichtvorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung in den Jahren 2010 bis 2013 gemäß § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen) oder gemäß § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz;
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5. Eigenerklärung des Bieters zum Nichtvorliegen - keine Beantragung, keine Eröffnung, keine Ablehnung mangels Masse - eines Insolvenzverfahrens, oder eines vergleichbaren Verfahrens über das Vermögen des Unternehmens (§ 21 Abs. 4 Nr. 1, 2 SektVO);
6. Eigenerklärung des Bieters zum Nichtvorliegen von unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung), gemäß § 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO;
7. Angabe zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft oder vergleichbarer Einrichtung des Herkunftslandes;
8. Eigenerklärung des Bieters zur Abwicklung des gesamten Geschäftsverkehrs in deutscher Sprache/ Schrift (z.B. Korrespondenz, Verhandlungen, Schulungen);
Allgemeine Hinweise:
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise zur Persönlichen Lage des Wirtschaftsteilnehmer (Ziffer III.2.1 der Bekanntmachung) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Zuverlässigkeit (Ziffer III.2.1 der Bekanntmachung) muss von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewisen sein.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Angabe des Nettogesamtumsatzes des Unternehmens des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren; (rechtsverbindlich unterschriebene Eigenerklärung und auf
Anfrage Vorlage der Geschäftsberichte der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre).
Zur Annerkennung der Eignung:
Los-1 min. 1 200 000 EUR im Jahr
Los-2 min. 600 000 EUR im Jahr
Los-3 min. 1 000 000 EUR im Jahr
Los-4 min. 3 000 000 EUR im Jahr
2) Abschluss (und Aufrechterhaltung während der Ausführung des Auftrages) einer Betriebshaftpflichtversicherung für das Bieterunternehmen mit einer Mindestdeckungssumme von 5 000 000 EUR pauschal für Personenschäden und Sachschäden - 2-fach max. p. a. - und 1 000 000 EUR für Vermögensschäden - 1-fach max. p. a. durch den Bieter/ Auftragnehmer für den Fall der Auftragserteilung.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Eigenerklärung über vergleichbare Referenzprojekte in den letzten 3 abeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich kurzer Projektbeschreibung unter Angabe des Auftraggebers, der Angabe des Zeitpunkts des Beginns der Leistungserbringung und des abgerechneten Netto-Auftragswerts.
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Mindeststandard zur Anerkennung der Eignung: In den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, drei Projekte im Bereich Lieferung der Schienen, davon mind.:
für Los-1 - 1 Projekt mit einem Nettoauftragswert von jeweils mindestens 400 000 EUR und im Auftrag des öffentlichen Straßenverkehrsbetriebes (Stadtbahn/ Straßenbahn)
für Los-2 - 1 Projekt mit einem Nettoauftragswert von jeweils mindestens 200 000 EUR und im Auftrag des öffentlichen Straßenverkehrsbetriebes (Stadtbahn/ Straßenbahn)
für Los-3 - 1 Projekt mit einem Nettoauftragswert von jeweils mindestens 300 000 EUR und im Auftrag des öffentlichen Straßenverkehrsbetriebes (Stadtbahn/ Straßenbahn)
für Los-4 - 1 Projekt im Bereich Lieferung der Betonschwellen mit einem Nettoauftragswert von jeweils mindestens 900 000 EUR netto
– 1 Projekt im Auftrag des Straßenverkehrsbetriebes (Stadtbahn/ Straßenbahn)
2) Erklärung, welche Teile des Auftrages als Unteraufträge vergeben werden sollen. Es ist anzugeben, an wen der Unterauftrag weitergegeben werden soll;
3) Gültige Qualifikationsnachweise:
a) für Bewerber - Zertifizierung nach EN ISO 9001 oder vergleichbare Zertifizierung, Q1-Zulassung der DB AG
4) Angaben zur Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
Allgemeine Hinweise:
Bei Bietergemeinschaften: Die technische Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft wird anhand der insgesamt von der Bietergemeinschaft vorgelegten Unterlagen bewertet.
Bei Nachunternehmern: Der Bewerber/ eine Bietergemeinschaft kann sich gemäß § 20 Abs. 3 S. 1 SektVO zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten von anderen Unternehmen stützen, unabhängig von dem Rechtsverhältnis, in dem die Unternehmen oder Bietergemeinschaft zu dem anderen Unternehmen stehen. In diesem Fall muss das Unternehmen oder die Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag nachweisen, dass ihm oder ihr die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind (§ 20 Abs. 3 S. 2 SektVO).
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Dies kann unter anderem durch entsprechende Verpflichtungserklärungen des oder der anderen Unternehmen erfolgen.
Soweit der Bewerber auf Ressourcen von Dritter zugreifen will, sind außerdem jeweils eine ordnungsgemäße Unterstützungserklärung sowie gegebenenfalls der für die untervergebene Leistung erforderliche Eignungsnachweise des Subunternehmers vorzulegen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Rechnungstellung und Zahlung nach Erfolg der mangelfreien Lieferung beim Auftraggeber.
Zahlungen werden innerhalb von 30 Tage nach Zugang der prüffähigen Rechnung fällig.
Die Preise sind Festpreise bis zur endgültigen Auslieferung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine bestimmte Rechtsform ist nicht erforderlich.
Bewerber-/ Bietergemeinschaften (nachfolgend „BG“) sind zugelassen. Die BG hat mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung Abzugeben, dass im Auftragsfall:
— eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und Durchführung des Vertrages bezeichnet ist (geschäftsführendes Mitglied),
— der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der BG und späteren Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— alle Mitglieder der späteren Arbeitsgemeinschaft für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften.
Hier ist das beiliegende Formblatt „Erklärung Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft“ zu verwenden und vollständig auszufüllen. Bietergemeinschaften haben die Nachweise und Angaben gemäß Ziffer III.2.1) und III.2.2) der Vergabebekanntmachung (Ausschlusskriterien gemäß § 21 Abs. 5 Sektorenverordnung und wirtschaftliche/ finanzielle Leistungsfähigkeit) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft individuell vorzulegen.
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Beteiligt sich ein Mitglied einer BG zugleich als Einzelbewerber/ Einzelbieter mit einem eigenen Teilnahmeantrag/ Angebot an dem Vergabeverfahren, kann dies bei unzulässiger wettbewerbsbeschränkender Abrede zum Ausschluss beider Teilnahmeanträge/ Angebote führen.
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Falls der Bewerber ohne Bildung einer Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft auf Ressourcen von Dritter zugreifen will, sind außerdem jeweils eine ordnungsgemäße Unterstützungserklärung sowie gegebenenfalls der für die untervergebene Leistung erforderliche Eignungsnachweis des Subunternehmers vorzulegen.
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Zwingende Voraussetzung für die Auftragserteilung an eine Betriebsgemeinschaft ist jedoch die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner (§421 BGB) haften.
Sonstige besondere Bedingungen:
1) Eine Lieferung der Schienen erfolgt in 5 Werktagen und für Betonschwellen 30 Werktagen nach Eingang des Abrufscheines.
Siehe Ziffer II.1.5 der Bekanntmachung.
Als Liefertermin gilt der Zeitpunkt des Wareneingangs beim Auftraggeber.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Geschäftsstelle, FB NK13.02

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-02-28 📅
Datum des Endes: 2015-06-30 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816/ 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 107 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung angegebenen Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2013/S 242-421923 (2013-12-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-03-11)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-03-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-03-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 051-085889
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 242-421923
ABl. S-Ausgabe: 51
Zusätzliche Informationen
nachr. HAD-Ref.: 3360/141 nachr. V-Nr/AKZ: VGF-EU 194/13 nachr. HAD-Ref.: 3360/151 nachr. V-Nr/AKZ: VGF-EU 194/13

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kurt-Schumacher-Str. 8, 60311 Frankfurt am Main.
Quelle: OJS 2014/S 051-085889 (2014-03-11)