Im Klärwerk Gut Marienhof stehen umfangreiche Um- und Neubauten im Bereich der Energieanlagen an. Die Planungen und Ausführungsarbeiten werden von externen Planungsbüros erbracht und bedürfen einer intensiven Begleitung und Betreuung von Seiten der Münchner Stadtentwässerungen. Die Gesamt-Maßnahme wird während des laufenden Betriebs durchgeführt. Ziel der Gesamt-Maßnahme ist die nachhaltige Versorgung des Klärwerks Gut Marienhof mit Energie durch die Anpassung der maschinen- und elektrotechnischen Ausrüstung an den aktuellen Stand der Technik unter Berücksichtigung von brandschutz- und betriebssicherheitstechnischen Belangen. Das bei der Schlammstabilisierung in den Faulbehältern gewonnene Klärgas (knapp 10 Mio Nm³/a) wird in Diesel-Klärgas-Motoren (DKM) verwertet und zur Stromerzeugung bzw. zum direkten Antrieb von Turbo-Verdichtern zur Lufterzeugung genutzt. Die bei der Verbrennung anfallende Abwärme deckt den Wärmebedarf des Klärwerks zu 100 %. Die Eigenstromerzeugung von rd. 20 000 MWh/a deckt zu rd. 80 % den Strombedarf des Klärwerks. Der Restbedarf von 20 % lässt sich durch eine effektivere Klärgasverstromung sowie durch Stromeinsparungen noch weiter senken, so dass ein energieautarkes Klärwerk mit einem Eigenstromdeckungsgrad von 100 % möglich wird. Neben den DKM und den direkt betriebenen Turboverdichtern sowie den elektrisch betriebenen Turboverdichtern befinden sich im Maschinenhaus auch die elektrischen Schaltanlagen sämtlicher Spannungsebenen, die die im Maschinenhaus befindlichen Aggregate und die Infrastruktur der ersten und zweiten biologischen Stufe versorgen. Da die elektrischen Schaltanlagen und Trassen veraltet und durch die Abgasführung der DKMs einer hohen thermischen Belastung ausgesetzt sind, ist eine langfristige Betriebssicherheit im bestehenden Maschinenhaus unter den extrem beengten Platzverhältnissen nicht gegeben. Zudem besteht das Maschinenhaus nur aus einem Brandabschnitt, so dass die elektro- und maschinentechnischen Anlagen brandschutztechnisch nicht getrennt sind und somit ein brandschutztechnisch redundanter Aufbau zur Zeit nicht vorhanden ist. Die Umsetzung der Maßnahme beinhaltet die Erneuerung der Motorenanlage in einer neu zu erbauenden Energiezentrale sowie die Neuordnung der Schaltanlagen und Turboverdichter im bestehenden Maschinenhaus. Die Neuordnung der Energieanlagen ist nur mit einem Neubau für die Motorentechnik zu realisieren. Mit der Ausgliederung der Motorentechnik wird die Aufrechterhaltung des laufenden Betriebes ermöglicht. Somit kann die Klärgasverwertung unabhängig vom Bestand in einem neuen Gebäude aufgebaut werden (Phase 1). Nachdem die Klärgasverwertung und somit die Energieerzeugung von dem neuen Gebäude aus stattfindet, kann im bestehenden Maschinenhaus rückgebaut werden (Phase 2). Die nicht weiter verwendeten DKMs samt Peripherie können abgebaut werden, wodurch Platz für eine Neuordnung im Maschinenhaus entsteht. Durch den freiwerdenden Platz für neue Schaltanlagen können die neuen Turboverdichter mit neuen Schaltanlagen redundant aufgebaut werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-01-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-12-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-12-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Menge oder Umfang:
1. Kostenplanung1.1. Ziel der zu beauftragenden Kostenplanung ist es, die genehmigten Projektkosten einzuhalten. Hierzu ist die Kostenplanung so zu erbringen, dass die genehmigten Projektkosten sowie die Planwerte, die Vergabewerte und die Istkosten der Vergabeeinheiten laufend verfolgt und im Bedarfsfall fortgeschrieben werden.1.2. Die Kostenplanung ist unter Berücksichtigung der Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit im Rahmen der vom Münchner Stadtrat genehmigten Projektsumme, der Planwerte der Vergabeeinheiten sowie der jeweiligen Vergabeermächtigungen aufzustellen. Jeder Vergabeermächtigung ist eine grundsätzlich einzuhaltende Vergabesumme und ggf. ein Überschreitungsrahmen in Höhe von bis zu 20 % zugeordnet. In Ausnahmefällen kann der Überschreitungsrahmen in Anspruch genommen werden, sofern dadurch der Planwert der betroffenen Vergabeeinheit nicht überschritten wird. Falls der Planwert überschritten wird, ist ein Deckungsvorschlag aufzuzeigen.1.3. Die Kostenplanung ist laufend auf aktuellen Stand zu halten, damit ein aktueller Überblick über die Kostensituation des Projekts zu sehen ist (Soll-Ist-Vergleich) und die Verantwortlichen der Münchner Stadtentwässerung in die Lage versetzt werden, die zur Kostensteuerung erforderlichen Bauherrenentscheidungen rechtzeitig zu treffen.1.4. Die Projektleitung der Münchner Stadtentwässerung benötigt während der gesamten Projektdurchführung Kostenaussagen über das Gesamtprojekt. Die beteiligten Fachbereiche der Münchner Stadtentwässerung benötigen Kostenaussagen für die von Ihnen betreuten Projektbereiche und zwar jeweils einzeln ausgewiesen.1.5. Durch Bildung und Verwaltung von Rückstellungen (Deckungsreserven) ist die jeweilige Kostendeckung nachzuweisen. Rückstellungen sind insbesondere die Differenzen zwischen Planwert und Vergabeermächtigung jeder Vergabeeinheit und der Ansatz für Unvorgesehenes für das gesamte Projekt. Dabei ist in Abstimmung mit den jeweiligen Fachbereichsleitungen nach Möglichkeit eine Deckung innerhalb des jeweiligen Fachbereichs nachzuweisen. Nur wenn dies nicht möglich ist, kann mit Genehmigung der Projektleitung und der betroffenen Fachbereichsleitung eine fachübergreifende Deckung vorgeschlagen werden. Nur wenn auch dies nicht mehr möglich ist, darf der Ansatz für Unvorhergesehenes beansprucht werden.1.6. Der Kostenplaner hat alle Kostenentwicklungen bei den einzelnen Vergabeeinheiten schriftlich zu dokumentieren (Ursachen, Entscheidungen, Daten). Gleiches gilt für die Bildung und Verwendung von Rückstellungen.1.7. Die Gestaltung der Kostenausdrucke ist mit den weiteren beauftragen Planern und der Projektleitung der Münchner Stadtentwässerung abzustimmen.1.8. Während der EntwurfsplanungsphaseDie Kostenplanung hat die Kostenberechnungen aller beteiligten Planer und der Bauüberwachung zu prüfen, zusammen zu stellen und um die von den Planern nicht erfassten Nebenkosten zu ergänzen. Die Kostenberechnung hat dem aktuellen Preisstand zu entsprechen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Kostenberechnung gemäß den Vergabeeinheiten umsortiert werden, sobald diese festgelegt worden sind.1.9. Während der Bauvorbereitung (Ausführungsplanung, Ausschreibung und Vergaben)Nach der Projektgenehmigung hat Kostenplanung in Zusammenarbeit mit allen beteiligten Planern und der Projektleitung die Kostenberechnung – soweit noch nicht geschehen – nach Vergabeeinheiten zu gliedern, fortzuschreiben und Planwerte für die Vergabeeinheiten festzulegen.Vor dem Beginn von Ausschreibungsverfahren hat die Kostenplanung auf Basis der von den weiteren beauftragten Planern ermittelten Kostenvoranschlägen die Kostendeckung nachzuweisen. Vor der Vergabe der einzelnen Aufträge ist die Kostendeckung nachzuweisen.1.10. Während der BaudurchführungErstellung von ProjektkostenprognosenZur Erzielung einer höchstmöglichen Kostensicherheit sind vierteljährlich bzw. nach Erfordernis in Zusammenarbeit mit den Planern die erwarteten Kosten zu ermitteln und dokumentieren.2. Steuerung des Nachtragsmanagements2.1. Der zu beauftragende Planer hat für alle Nachträge folgende Daten zu ermitteln und dokumentieren:2.1.1. Wann und wie wurde der Nachtrag angekündigt?2.1.2. Ist die Nachtragsankündigung gem. § 2 Abs. 6 Nr. 1 VOB/B erforderlich? Wurde der Nachtrag trotz Erfordernis nicht angekündigt, ist zu dokumentieren, warum dies der Fall ist.2.1.3. Wann wurde der Nachtrag auf Vollständigkeit geprüft (= Beginn der Prüfung)?2.1.4. Wann wurde der Nachtrag vereinbart?2.1.5. Wann wurde der Nachtrag ausgeführt?2.1.6. Wie hoch ist die angekündigte Nachtragssumme?2.1.7. Wie hoch ist die wahrscheinliche Nachtragssumme? Diese Abschätzung führt der zu beauftragende Planer mit den Bauleitungen der Ingenieurbüros durch.2.1.8. Wie hoch ist die vereinbarte Nachtragssumme?2.2. Der zu beauftragende Planer erhält von der Projektleitung der Münchner Stadtentwässerung laufend sämtliche Nachträge2.3. Soweit Firmen Nachträge mit Behinderungen begründen, hat der zu beauftragende Planer diese Nachträge in Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Planern und der Bauüberwachung terminlich zu prüfen und aufzubereiten (Analyse des diesem Nachtrag zugrunde liegenden Sachverhalts).2.4. Sofern sich abzeichnet, dass die zuletzt genehmigten Projektkosten voraussichtlich nicht eingehalten werden können, hat die Kostenplanung die Projektleitung sofort zu informieren, so dass vor Überschreitung der Projektkosten die Genehmigung neuer Projektkosten im Stadtrat der Landeshauptstadt München eingeholt werden kann.2.5. In diesem Fall hat die Kostenplanung die neuen Projektkosten wie folgt zu ermitteln:2.5.1. Hochrechnen der nicht vergebenen Vergabeeinheiten auf den Fertigstellungszeitpunkt unter Zugrundelegung einer mit dem Auftraggeber abgestimmten Prognose der Baukostenindexentwicklung und Ermittlung der daraus resultierenden Mehrkosten.2.5.2. Zusammenstellen der von den Planern ermittelten Kostenprognosen für die einzelnen Vergabeeinheiten und des aktualisierten Planerhonorars.2.5.3. Mehr- und Minderkosten durch Abweichungen der Vergabesummen der einzelnen Vergabeeinheiten von den Ansätzen in der Kostenberechnung.2.5.4. Für die Projektkostensteigerung sind die Ursachen nach Art und Umfang zu ermitteln und schriftlich darzulegen.2.6. Sofern sich abzeichnet, dass der zuletzt genehmigte Überschreitungsrahmen einer Vergabeeinheit überschritten wird, hat der zu beauftragende Planer die Projektleitung sofort darauf hinzuweisen, so dass dieser vor Überschreitung des Überschreitungsrahmens die Genehmigung neuer Kosten der Vergabeeinheit beim zuständigen Entscheidungsträger beantragen kann.2.7. Die neuen Kosten der Vergabeeinheit werden von den weiteren beauftragten Planern ermittelt. Die Kostenplanung hat für die Steigerung der Kosten der Vergabeeinheit die Ursachen nach Art und Umfang zu ermitteln und schriftlich darzulegen.3. Terminplanung3.1. Ziel ist, das Projekt zum Ende des Jahres 2019 gemäß dem Rahmenterminplan fertigzustellen.Die Terminpläne sind in Zusammenarbeit mit allen beteiligten Planern und der Bauüberwachung aufzustellen und so zu überwachen, dass ein wirtschaftlicher Bauablauf, auch unter Berücksichtigung eines sinnvollen Kapazitätseinsatzes aller Projektbeteiligten (Bauherr, Planer, bauausführende Firmen) gewährleistet ist.3.2. Die Terminüberwachung hat weiterhin zum Ziel, der Projektleitung laufend einen aktuellen Überblick über die Terminsituation des Projektes zu gewähren (Soll-Ist-Vergleich) und sie in die Lage zu versetzen, die zur Terminsteuerung erforderlichen Entscheidungen rechtzeitig zu treffen.3.3. Der zu beauftragende Planer stellt sicher, dass die einzelnen Terminpläne jeweils aufeinander abgestimmt sind, d.h. dass Änderungen in Detailplänen unmittelbar in übergeordneten und/oder nachgeordneten bzw. Nebenplänen mit vollzogen werden, soweit sich dort Veränderungen ergeben.3.4. Der zu beauftragende Planer hat in seinen Terminplänen sämtliche Randbedingungen, die sich aus dem Klärwerksbetrieb ergeben, zu berücksichtigen. Dazu gehören insbesondere Außerbetriebnahmen.3.5. Der zu beauftragende Planer hat die Terminpläne der ausführenden Firmen in Zusammenarbeit mit der Bauüberwachung zu prüfen und mit seinen Terminplänen abzustimmen.3.6. Die Terminplanung dient als verbindliche Arbeitsgrundlage für alle Projektbeteiligten. Der zu beauftragende Planer hat daher seine Terminvorschläge zunächst mit den Projektbeteiligten abzustimmenund danach der Projektleitung zur Genehmigung vorzulegen.3.7. Die Gliederung des Planungs- und Bauablaufes in Einzelaktivitäten (Vorgänge) ist mit den beteiligten Planern und der Bauüberwachung zu erarbeiten und mit der Projektleitung abzustimmen.3.8. Soweit sich im Zuge der weiteren Projektabwicklung die Notwendigkeit für kleinere Projektänderungen oder –ergänzungen ergeben, hat der zu beauftragende Planer diese in seine Terminplanung zu integrieren. Das bedeutet, dass dafür ggf. eigene Terminpläne aufzustellen sind und das vorhandene Instrumentarium zur Terminplanung der geänderten Situation anzupassen ist.3.9. Der zu beauftragende Planer hat einen Gesamtablaufplan zu erstellen. Der Gesamtablaufplan beginnt mit der Entwurfsplanung und endet mit dem Abschluss der Inbetriebsetzung.Grundlage dafür ist der von der Projektleitung übergebene Grobterminplan für die Planungsphase.Der Gesamtablaufplan bildet die Grundlage für die weitere Terminplanung und Koordinierung des Bauvorhabens. Detaillierungsgrad und Gliederung sind mit der Projektleitung abzustimmen.3.10. Aus dem mit der Projektleitung abgestimmten Gesamtablaufplan ist ein Rahmenterminplan zu entwickeln, der die wesentlichen Ecktermine der Entwicklung der Projekte darstellt.3.11. Gesamtablaufplan und Rahmenterminplan sind laufend der aktuellen Terminsituation anzupassen. Änderungen sind herauszuarbeiten und unverzüglich der Projektleitung mitzuteilen, da diese der Zustimmung der Projektleitung unterliegen.3.12. Im Rahmen der Bauvorbereitung (Planung, Ausschreibungen und Vergaben)3.12.1. Der zu beauftragende Planer hat nach Erstellung des Gesamtablaufplans einen Ablaufplan vorzulegen; dieser stellt die Verfeinerung des Gesamtablaufplanes für die Phase der Bauvorbereitung dar. Er bildet die Grundlage für den Ablauf und die Koordinierung der gesamten Bauvorbereitungsphase. Gliederung und Detaillierung sind mit der Projektleitung abzustimmen.3.12.2. Ggf. sind zusätzlich Steuerungspläne zu erstellen. Diese stellen eine Verfeinerung von Teilen des Ablaufplanes dar.3.12.3. Die Kontrolle und Steuerung des Terminablaufes ist laufend durchzuführen3.12.4. Der Auftragnehmer hat die Vertragstermine für die nach Vertragsabschluss zu erstellenden Ausschreibungsunterlagen vorzugeben (Baubeginn, Bauende, Zwischentermine).3.13. Während der Baudurchführung3.13.1. Der zu beauftragende Planer hat die von allen beteiligten Planern zu erstellenden Ablaufpläne für die Phase der Baudurchführung rechtzeitig einzufordern und zusammenzuführen. Dieser stellt die Verfeinerung des Gesamtablaufplanes als Grundlage für den Ablauf und die Koordinierung der Baudurchführungsphase dar.Während der Baudurchführung erfolgt eine stete Überwachung der Vorgänge, so dass eine laufende Kontrolle und Steuerung des Bauablaufes gewährleistet ist. In dieser Phase ist die Projektleitung laufend zu informieren.3.13.2. Ggf. sind Ablaufvarianten zu untersuchen, deren Konsequenzen und den jeweilig erforderlichen Kapazitätseinsatz aufzuzeigen und sie in bauabwicklungstechnischer und wirtschaftlicher Hinsicht zu bewerten.3.13.3. Ggf. sind Steuerungspläne zu erstellen; diese stellen eine Verfeinerung des Ablaufplanes dar.3.13.4. Die Vorgangsgliederung des Ablaufplanes ist dabei weiter zu detaillieren. Neben den eigentlichen Ausführungsvorgängen sind öffentlich-rechtliche Genehmigungsschritte (z. B. Immisionsschutzrechtliche Genehmigung, Prüfen von Statiken, Bewehrungsplänen und sonstigen Tragwerksplänen), Planlieferungstermine, Abnahmetermine und ggf. Funktionsprüfungen (Beginn und Dauer) zu berücksichtigen. Bei den Steuerungsplänen sind weitere Abhängigkeiten aus dem Bauablauf, der Bauvorbereitungsphase, dem laufenden Klärwerksbetrieb sowie aus anderen Projekten im Umgriff des Klärwerkes Gut Marienhof zu berücksichtigen.Die Vorgangsdauern sind über den Arbeitsaufwand unter Berücksichtigung eines wirtschaftlichen Kapazitätseinsatzes zu ermitteln.Die Steuerungspläne sind mit allen Beteiligten (Projektleitung, Planer, Bauüberwachung und ausführende Firmen) abzustimmen; deren Zustimmung ist genau zu dokumentieren.3.14. Kontrolle und TerminsteuerungDie Kontrolle und Steuerung des Bauablaufes während der Baudurchführung umfasst folgende Leistungen:3.14.1. Feststellen vor Ort bzw. Aufnehmen des von den ausführenden Firmen gemeldeten und/oder vom zu beauftragenden Planer abgefragten Ist-Standes sowie Aufnehmen des Kapazitätseinsatzes der ausführenden Firmen in Zusammenarbeit mit der örtlichen Bauüberwachung, den Fachbauleitungen und den ausführenden Firmen; diese Daten sind vom zu beauftragenden Planer grundsätzlich wöchentlich zu überprüfen; sie sind schriftlich zu dokumentieren und jederzeit abrufbereit zu halten.3.14.2. Ermittlung von Abweichungen gegenüber dem Soll-Stand der Ablauf- und Steuerungspläne.3.14.3. Analyse der Abweichungen, Aufzeigen von Alternativen sowie Unterbreitung von Vorschlägen zur Terminsteuerung.3.14.4. Unterstützung der Projektleitung bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Terminbesprechungen mit allen beteiligten Planern und der Bauüberwachung sowie den bauausführenden Firmen.3.14.5. Laufende Fortschreibung des Ablaufplans und der Steuerungspläne entsprechend der tatsächlichen Terminentwicklung und in Abstimmung mit allen beteiligten Planern, der Bauüberwachung sowie den ausführenden Firmen. Soweit durch die tatsächliche Terminentwicklung Kostenänderungen zu besorgen sind, hat der Auftragnehmer diese Kostenrelevanz zu dokumentieren, zu bewerten und der Projektleitung unverzüglich mitzuteilen. Die Änderungen von Vertragsterminen bedürfen der Zustimmung der Projektleitung.3.15. Dokumentation des tatsächlichen Bauablaufs.3.16. Bei erkennbarem Verzug der Vertragstermine durch ausführende Firmen ist die Projektleitung unverzüglich zu unterrichten und bei der Durchsetzung der Vertragstermine zu unterstützen. Dazu gehören insbesondere die rechtzeitige und unverzügliche Einleitung/Vorbereitung der Abmahnung der ausführenden Firmen bei erkennbaren Abweichungen gegenüber dem Soll-Stand der Ablauf- und Steuerungspläne in Abstimmung mit der Projektleitung.3.17. Soweit zur Terminsteuerung besondere/zusätzliche Maßnahmen (z.B. Beschleunigungsmaßnahmen) anzuordnen sind, sind entsprechende Notwendigkeiten der Projektleitung sofort schriftlich aufzuzeigen, Vorschläge für Art und Durchführung und voraussichtliche Kosten der Maßnahmen zu unterbreiten und diese mit der Projektleitung abzustimmen.3.18. Analyse von Behinderungsanzeigen der ausführenden Firmen.
1. Kostenplanung1.1. Ziel der zu beauftragenden Kostenplanung ist es, die genehmigten Projektkosten einzuhalten. Hierzu ist die Kostenplanung so zu erbringen, dass die genehmigten Projektkosten sowie die Planwerte, die Vergabewerte und die Istkosten der Vergabeeinheiten laufend verfolgt und im Bedarfsfall fortgeschrieben werden.1.2. Die Kostenplanung ist unter Berücksichtigung der Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit im Rahmen der vom Münchner Stadtrat genehmigten Projektsumme, der Planwerte der Vergabeeinheiten sowie der jeweiligen Vergabeermächtigungen aufzustellen. Jeder Vergabeermächtigung ist eine grundsätzlich einzuhaltende Vergabesumme und ggf. ein Überschreitungsrahmen in Höhe von bis zu 20 % zugeordnet. In Ausnahmefällen kann der Überschreitungsrahmen in Anspruch genommen werden, sofern dadurch der Planwert der betroffenen Vergabeeinheit nicht überschritten wird. Falls der Planwert überschritten wird, ist ein Deckungsvorschlag aufzuzeigen.1.3. Die Kostenplanung ist laufend auf aktuellen Stand zu halten, damit ein aktueller Überblick über die Kostensituation des Projekts zu sehen ist (Soll-Ist-Vergleich) und die Verantwortlichen der Münchner Stadtentwässerung in die Lage versetzt werden, die zur Kostensteuerung erforderlichen Bauherrenentscheidungen rechtzeitig zu treffen.1.4. Die Projektleitung der Münchner Stadtentwässerung benötigt während der gesamten Projektdurchführung Kostenaussagen über das Gesamtprojekt. Die beteiligten Fachbereiche der Münchner Stadtentwässerung benötigen Kostenaussagen für die von Ihnen betreuten Projektbereiche und zwar jeweils einzeln ausgewiesen.1.5. Durch Bildung und Verwaltung von Rückstellungen (Deckungsreserven) ist die jeweilige Kostendeckung nachzuweisen. Rückstellungen sind insbesondere die Differenzen zwischen Planwert und Vergabeermächtigung jeder Vergabeeinheit und der Ansatz für Unvorgesehenes für das gesamte Projekt. Dabei ist in Abstimmung mit den jeweiligen Fachbereichsleitungen nach Möglichkeit eine Deckung innerhalb des jeweiligen Fachbereichs nachzuweisen. Nur wenn dies nicht möglich ist, kann mit Genehmigung der Projektleitung und der betroffenen Fachbereichsleitung eine fachübergreifende Deckung vorgeschlagen werden. Nur wenn auch dies nicht mehr möglich ist, darf der Ansatz für Unvorhergesehenes beansprucht werden.1.6. Der Kostenplaner hat alle Kostenentwicklungen bei den einzelnen Vergabeeinheiten schriftlich zu dokumentieren (Ursachen, Entscheidungen, Daten). Gleiches gilt für die Bildung und Verwendung von Rückstellungen.1.7. Die Gestaltung der Kostenausdrucke ist mit den weiteren beauftragen Planern und der Projektleitung der Münchner Stadtentwässerung abzustimmen.1.8. Während der EntwurfsplanungsphaseDie Kostenplanung hat die Kostenberechnungen aller beteiligten Planer und der Bauüberwachung zu prüfen, zusammen zu stellen und um die von den Planern nicht erfassten Nebenkosten zu ergänzen. Die Kostenberechnung hat dem aktuellen Preisstand zu entsprechen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Kostenberechnung gemäß den Vergabeeinheiten umsortiert werden, sobald diese festgelegt worden sind.1.9. Während der Bauvorbereitung (Ausführungsplanung, Ausschreibung und Vergaben)Nach der Projektgenehmigung hat Kostenplanung in Zusammenarbeit mit allen beteiligten Planern und der Projektleitung die Kostenberechnung – soweit noch nicht geschehen – nach Vergabeeinheiten zu gliedern, fortzuschreiben und Planwerte für die Vergabeeinheiten festzulegen.Vor dem Beginn von Ausschreibungsverfahren hat die Kostenplanung auf Basis der von den weiteren beauftragten Planern ermittelten Kostenvoranschlägen die Kostendeckung nachzuweisen. Vor der Vergabe der einzelnen Aufträge ist die Kostendeckung nachzuweisen.1.10. Während der BaudurchführungErstellung von ProjektkostenprognosenZur Erzielung einer höchstmöglichen Kostensicherheit sind vierteljährlich bzw. nach Erfordernis in Zusammenarbeit mit den Planern die erwarteten Kosten zu ermitteln und dokumentieren.2. Steuerung des Nachtragsmanagements2.1. Der zu beauftragende Planer hat für alle Nachträge folgende Daten zu ermitteln und dokumentieren:2.1.1. Wann und wie wurde der Nachtrag angekündigt?2.1.2. Ist die Nachtragsankündigung gem. § 2 Abs. 6 Nr. 1 VOB/B erforderlich? Wurde der Nachtrag trotz Erfordernis nicht angekündigt, ist zu dokumentieren, warum dies der Fall ist.2.1.3. Wann wurde der Nachtrag auf Vollständigkeit geprüft (= Beginn der Prüfung)?2.1.4. Wann wurde der Nachtrag vereinbart?2.1.5. Wann wurde der Nachtrag ausgeführt?2.1.6. Wie hoch ist die angekündigte Nachtragssumme?2.1.7. Wie hoch ist die wahrscheinliche Nachtragssumme? Diese Abschätzung führt der zu beauftragende Planer mit den Bauleitungen der Ingenieurbüros durch.2.1.8. Wie hoch ist die vereinbarte Nachtragssumme?2.2. Der zu beauftragende Planer erhält von der Projektleitung der Münchner Stadtentwässerung laufend sämtliche Nachträge2.3. Soweit Firmen Nachträge mit Behinderungen begründen, hat der zu beauftragende Planer diese Nachträge in Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Planern und der Bauüberwachung terminlich zu prüfen und aufzubereiten (Analyse des diesem Nachtrag zugrunde liegenden Sachverhalts).2.4. Sofern sich abzeichnet, dass die zuletzt genehmigten Projektkosten voraussichtlich nicht eingehalten werden können, hat die Kostenplanung die Projektleitung sofort zu informieren, so dass vor Überschreitung der Projektkosten die Genehmigung neuer Projektkosten im Stadtrat der Landeshauptstadt München eingeholt werden kann.2.5. In diesem Fall hat die Kostenplanung die neuen Projektkosten wie folgt zu ermitteln:2.5.1. Hochrechnen der nicht vergebenen Vergabeeinheiten auf den Fertigstellungszeitpunkt unter Zugrundelegung einer mit dem Auftraggeber abgestimmten Prognose der Baukostenindexentwicklung und Ermittlung der daraus resultierenden Mehrkosten.2.5.2. Zusammenstellen der von den Planern ermittelten Kostenprognosen für die einzelnen Vergabeeinheiten und des aktualisierten Planerhonorars.2.5.3. Mehr- und Minderkosten durch Abweichungen der Vergabesummen der einzelnen Vergabeeinheiten von den Ansätzen in der Kostenberechnung.2.5.4. Für die Projektkostensteigerung sind die Ursachen nach Art und Umfang zu ermitteln und schriftlich darzulegen.2.6. Sofern sich abzeichnet, dass der zuletzt genehmigte Überschreitungsrahmen einer Vergabeeinheit überschritten wird, hat der zu beauftragende Planer die Projektleitung sofort darauf hinzuweisen, so dass dieser vor Überschreitung des Überschreitungsrahmens die Genehmigung neuer Kosten der Vergabeeinheit beim zuständigen Entscheidungsträger beantragen kann.2.7. Die neuen Kosten der Vergabeeinheit werden von den weiteren beauftragten Planern ermittelt. Die Kostenplanung hat für die Steigerung der Kosten der Vergabeeinheit die Ursachen nach Art und Umfang zu ermitteln und schriftlich darzulegen.3. Terminplanung3.1. Ziel ist, das Projekt zum Ende des Jahres 2019 gemäß dem Rahmenterminplan fertigzustellen.Die Terminpläne sind in Zusammenarbeit mit allen beteiligten Planern und der Bauüberwachung aufzustellen und so zu überwachen, dass ein wirtschaftlicher Bauablauf, auch unter Berücksichtigung eines sinnvollen Kapazitätseinsatzes aller Projektbeteiligten (Bauherr, Planer, bauausführende Firmen) gewährleistet ist.3.2. Die Terminüberwachung hat weiterhin zum Ziel, der Projektleitung laufend einen aktuellen Überblick über die Terminsituation des Projektes zu gewähren (Soll-Ist-Vergleich) und sie in die Lage zu versetzen, die zur Terminsteuerung erforderlichen Entscheidungen rechtzeitig zu treffen.3.3. Der zu beauftragende Planer stellt sicher, dass die einzelnen Terminpläne jeweils aufeinander abgestimmt sind, d.h. dass Änderungen in Detailplänen unmittelbar in übergeordneten und/oder nachgeordneten bzw. Nebenplänen mit vollzogen werden, soweit sich dort Veränderungen ergeben.3.4. Der zu beauftragende Planer hat in seinen Terminplänen sämtliche Randbedingungen, die sich aus dem Klärwerksbetrieb ergeben, zu berücksichtigen. Dazu gehören insbesondere Außerbetriebnahmen.3.5. Der zu beauftragende Planer hat die Terminpläne der ausführenden Firmen in Zusammenarbeit mit der Bauüberwachung zu prüfen und mit seinen Terminplänen abzustimmen.3.6. Die Terminplanung dient als verbindliche Arbeitsgrundlage für alle Projektbeteiligten. Der zu beauftragende Planer hat daher seine Terminvorschläge zunächst mit den Projektbeteiligten abzustimmenund danach der Projektleitung zur Genehmigung vorzulegen.3.7. Die Gliederung des Planungs- und Bauablaufes in Einzelaktivitäten (Vorgänge) ist mit den beteiligten Planern und der Bauüberwachung zu erarbeiten und mit der Projektleitung abzustimmen.3.8. Soweit sich im Zuge der weiteren Projektabwicklung die Notwendigkeit für kleinere Projektänderungen oder –ergänzungen ergeben, hat der zu beauftragende Planer diese in seine Terminplanung zu integrieren. Das bedeutet, dass dafür ggf. eigene Terminpläne aufzustellen sind und das vorhandene Instrumentarium zur Terminplanung der geänderten Situation anzupassen ist.3.9. Der zu beauftragende Planer hat einen Gesamtablaufplan zu erstellen. Der Gesamtablaufplan beginnt mit der Entwurfsplanung und endet mit dem Abschluss der Inbetriebsetzung.Grundlage dafür ist der von der Projektleitung übergebene Grobterminplan für die Planungsphase.Der Gesamtablaufplan bildet die Grundlage für die weitere Terminplanung und Koordinierung des Bauvorhabens. Detaillierungsgrad und Gliederung sind mit der Projektleitung abzustimmen.3.10. Aus dem mit der Projektleitung abgestimmten Gesamtablaufplan ist ein Rahmenterminplan zu entwickeln, der die wesentlichen Ecktermine der Entwicklung der Projekte darstellt.3.11. Gesamtablaufplan und Rahmenterminplan sind laufend der aktuellen Terminsituation anzupassen. Änderungen sind herauszuarbeiten und unverzüglich der Projektleitung mitzuteilen, da diese der Zustimmung der Projektleitung unterliegen.3.12. Im Rahmen der Bauvorbereitung (Planung, Ausschreibungen und Vergaben)3.12.1. Der zu beauftragende Planer hat nach Erstellung des Gesamtablaufplans einen Ablaufplan vorzulegen; dieser stellt die Verfeinerung des Gesamtablaufplanes für die Phase der Bauvorbereitung dar. Er bildet die Grundlage für den Ablauf und die Koordinierung der gesamten Bauvorbereitungsphase. Gliederung und Detaillierung sind mit der Projektleitung abzustimmen.3.12.2. Ggf. sind zusätzlich Steuerungspläne zu erstellen. Diese stellen eine Verfeinerung von Teilen des Ablaufplanes dar.3.12.3. Die Kontrolle und Steuerung des Terminablaufes ist laufend durchzuführen3.12.4. Der Auftragnehmer hat die Vertragstermine für die nach Vertragsabschluss zu erstellenden Ausschreibungsunterlagen vorzugeben (Baubeginn, Bauende, Zwischentermine).3.13. Während der Baudurchführung3.13.1. Der zu beauftragende Planer hat die von allen beteiligten Planern zu erstellenden Ablaufpläne für die Phase der Baudurchführung rechtzeitig einzufordern und zusammenzuführen. Dieser stellt die Verfeinerung des Gesamtablaufplanes als Grundlage für den Ablauf und die Koordinierung der Baudurchführungsphase dar.Während der Baudurchführung erfolgt eine stete Überwachung der Vorgänge, so dass eine laufende Kontrolle und Steuerung des Bauablaufes gewährleistet ist. In dieser Phase ist die Projektleitung laufend zu informieren.3.13.2. Ggf. sind Ablaufvarianten zu untersuchen, deren Konsequenzen und den jeweilig erforderlichen Kapazitätseinsatz aufzuzeigen und sie in bauabwicklungstechnischer und wirtschaftlicher Hinsicht zu bewerten.3.13.3. Ggf. sind Steuerungspläne zu erstellen; diese stellen eine Verfeinerung des Ablaufplanes dar.3.13.4. Die Vorgangsgliederung des Ablaufplanes ist dabei weiter zu detaillieren. Neben den eigentlichen Ausführungsvorgängen sind öffentlich-rechtliche Genehmigungsschritte (z. B. Immisionsschutzrechtliche Genehmigung, Prüfen von Statiken, Bewehrungsplänen und sonstigen Tragwerksplänen), Planlieferungstermine, Abnahmetermine und ggf. Funktionsprüfungen (Beginn und Dauer) zu berücksichtigen. Bei den Steuerungsplänen sind weitere Abhängigkeiten aus dem Bauablauf, der Bauvorbereitungsphase, dem laufenden Klärwerksbetrieb sowie aus anderen Projekten im Umgriff des Klärwerkes Gut Marienhof zu berücksichtigen.Die Vorgangsdauern sind über den Arbeitsaufwand unter Berücksichtigung eines wirtschaftlichen Kapazitätseinsatzes zu ermitteln.Die Steuerungspläne sind mit allen Beteiligten (Projektleitung, Planer, Bauüberwachung und ausführende Firmen) abzustimmen; deren Zustimmung ist genau zu dokumentieren.3.14. Kontrolle und TerminsteuerungDie Kontrolle und Steuerung des Bauablaufes während der Baudurchführung umfasst folgende Leistungen:3.14.1. Feststellen vor Ort bzw. Aufnehmen des von den ausführenden Firmen gemeldeten und/oder vom zu beauftragenden Planer abgefragten Ist-Standes sowie Aufnehmen des Kapazitätseinsatzes der ausführenden Firmen in Zusammenarbeit mit der örtlichen Bauüberwachung, den Fachbauleitungen und den ausführenden Firmen; diese Daten sind vom zu beauftragenden Planer grundsätzlich wöchentlich zu überprüfen; sie sind schriftlich zu dokumentieren und jederzeit abrufbereit zu halten.3.14.2. Ermittlung von Abweichungen gegenüber dem Soll-Stand der Ablauf- und Steuerungspläne.3.14.3. Analyse der Abweichungen, Aufzeigen von Alternativen sowie Unterbreitung von Vorschlägen zur Terminsteuerung.3.14.4. Unterstützung der Projektleitung bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Terminbesprechungen mit allen beteiligten Planern und der Bauüberwachung sowie den bauausführenden Firmen.3.14.5. Laufende Fortschreibung des Ablaufplans und der Steuerungspläne entsprechend der tatsächlichen Terminentwicklung und in Abstimmung mit allen beteiligten Planern, der Bauüberwachung sowie den ausführenden Firmen. Soweit durch die tatsächliche Terminentwicklung Kostenänderungen zu besorgen sind, hat der Auftragnehmer diese Kostenrelevanz zu dokumentieren, zu bewerten und der Projektleitung unverzüglich mitzuteilen. Die Änderungen von Vertragsterminen bedürfen der Zustimmung der Projektleitung.3.15. Dokumentation des tatsächlichen Bauablaufs.3.16. Bei erkennbarem Verzug der Vertragstermine durch ausführende Firmen ist die Projektleitung unverzüglich zu unterrichten und bei der Durchsetzung der Vertragstermine zu unterstützen. Dazu gehören insbesondere die rechtzeitige und unverzügliche Einleitung/Vorbereitung der Abmahnung der ausführenden Firmen bei erkennbaren Abweichungen gegenüber dem Soll-Stand der Ablauf- und Steuerungspläne in Abstimmung mit der Projektleitung.3.17. Soweit zur Terminsteuerung besondere/zusätzliche Maßnahmen (z.B. Beschleunigungsmaßnahmen) anzuordnen sind, sind entsprechende Notwendigkeiten der Projektleitung sofort schriftlich aufzuzeigen, Vorschläge für Art und Durchführung und voraussichtliche Kosten der Maßnahmen zu unterbreiten und diese mit der Projektleitung abzustimmen.3.18. Analyse von Behinderungsanzeigen der ausführenden Firmen.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt München, Baureferat, Stadtentwässerung
Postanschrift: Friedenstraße 40
Postleitzahl: 81671
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.muenchen.de🌏
E-Mail: submissionsbuero.bau@muenchen.de📧
Telefon: +49 8923360205📞
Fax: +49 8923360215 📠
Der Auftraggeber korrespondiert ausschließlich per Post, Fax oder E-Mail.
Die Anforderung des Bewerbungsbogens ist mittels einer dieser Übertragungswege möglich. Sofern nichts abweichendes vom Bewerber verlangt wird, werden die Unterlagen per E-Mail übermittelt, wenn eine E-Mail-Adresse des Bewerbers in der Anforderung angegeben ist.
Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung des Bewerbungsbogens möglich. Formlose Bewerbungen werden nicht gewertet. Die Bewerbung muss in Schriftform (unterschriebenes Schriftstück, per Post oder persönlich (Adresse siehe Ziff. I.1) unter Verwendung des mitgelieferten Bewerbungsaufklebers eingereicht werden.
Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem ARGE-Partner bzw. auch für solche Unternehmen (Nachunternehmer) auszufüllen, deren sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages zu bedienen beabsichtigt! Es darf jedoch pro Bewerber (inklusive evtl. Nachunternehmer) nur die max. zulässige Anzahl (siehe Ziff. III.2.3) an Referenzen abgegeben werden.
Auskünfte zum technischen Inhalt, zur Auswahl der Bewerber und zur Wertung erteilt:
Auskünfte werden grundsätzlich nur in Textform und nur auf schriftliche Anfrage hin (Brief, Fax, Mail) erteilt.
Frau Sabine Dunkl, Abt. Münchner Stadtentwässerung, Abteilung Klärwerksbau, Tel. +49 8923362499
E-Mail: sabine.dunkl@muenchen.de
Auskünfte zum Verfahren:
Herr Egon Prell, Baureferat - VZ 1, Tel.: +49 8923360128, Fax. +49 8923360105
E-Mail: egon.prell@muenchen.de (Mittwoch bis Freitag)
Auskünfte zum Erhalt des Bewerbungsbogens:
Frau Sandra Wessig, Baureferat - VZ - Submissionsbüro, Fax: +49 8923360215
E-Mail: submissionsbuero.bau@muenchen.de
Der Auftraggeber korrespondiert ausschließlich per Post, Fax oder E-Mail.
Die Anforderung des Bewerbungsbogens ist mittels einer dieser Übertragungswege möglich. Sofern nichts abweichendes vom Bewerber verlangt wird, werden die Unterlagen per E-Mail übermittelt, wenn eine E-Mail-Adresse des Bewerbers in der Anforderung angegeben ist.
Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung des Bewerbungsbogens möglich. Formlose Bewerbungen werden nicht gewertet. Die Bewerbung muss in Schriftform (unterschriebenes Schriftstück, per Post oder persönlich (Adresse siehe Ziff. I.1) unter Verwendung des mitgelieferten Bewerbungsaufklebers eingereicht werden.
Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem ARGE-Partner bzw. auch für solche Unternehmen (Nachunternehmer) auszufüllen, deren sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages zu bedienen beabsichtigt! Es darf jedoch pro Bewerber (inklusive evtl. Nachunternehmer) nur die max. zulässige Anzahl (siehe Ziff. III.2.3) an Referenzen abgegeben werden.
Auskünfte zum technischen Inhalt, zur Auswahl der Bewerber und zur Wertung erteilt:
Auskünfte werden grundsätzlich nur in Textform und nur auf schriftliche Anfrage hin (Brief, Fax, Mail) erteilt.
Im Klärwerk Gut Marienhof stehen umfangreiche Um- und Neubauten im Bereich der Energieanlagen an. Die Planungen und Ausführungsarbeiten werden von externen Planungsbüros erbracht und bedürfen einer intensiven Begleitung und Betreuung von Seiten der Münchner Stadtentwässerungen. Die Gesamt-Maßnahme wird während des laufenden Betriebs durchgeführt.
Im Klärwerk Gut Marienhof stehen umfangreiche Um- und Neubauten im Bereich der Energieanlagen an. Die Planungen und Ausführungsarbeiten werden von externen Planungsbüros erbracht und bedürfen einer intensiven Begleitung und Betreuung von Seiten der Münchner Stadtentwässerungen. Die Gesamt-Maßnahme wird während des laufenden Betriebs durchgeführt.
Ziel der Gesamt-Maßnahme ist die nachhaltige Versorgung des Klärwerks Gut Marienhof mit Energie durch die Anpassung der maschinen- und elektrotechnischen Ausrüstung an den aktuellen Stand der Technik unter Berücksichtigung von brandschutz- und betriebssicherheitstechnischen Belangen.
Ziel der Gesamt-Maßnahme ist die nachhaltige Versorgung des Klärwerks Gut Marienhof mit Energie durch die Anpassung der maschinen- und elektrotechnischen Ausrüstung an den aktuellen Stand der Technik unter Berücksichtigung von brandschutz- und betriebssicherheitstechnischen Belangen.
Das bei der Schlammstabilisierung in den Faulbehältern gewonnene Klärgas (knapp 10 Mio Nm³/a) wird in Diesel-Klärgas-Motoren (DKM) verwertet und zur Stromerzeugung bzw. zum direkten Antrieb von Turbo-Verdichtern zur Lufterzeugung genutzt. Die bei der Verbrennung anfallende Abwärme deckt den Wärmebedarf des Klärwerks zu 100 %. Die Eigenstromerzeugung von rd. 20 000 MWh/a deckt zu rd. 80 % den Strombedarf des Klärwerks. Der Restbedarf von 20 % lässt sich durch eine effektivere Klärgasverstromung sowie durch Stromeinsparungen noch weiter senken, so dass ein energieautarkes Klärwerk mit einem Eigenstromdeckungsgrad von 100 % möglich wird.
Das bei der Schlammstabilisierung in den Faulbehältern gewonnene Klärgas (knapp 10 Mio Nm³/a) wird in Diesel-Klärgas-Motoren (DKM) verwertet und zur Stromerzeugung bzw. zum direkten Antrieb von Turbo-Verdichtern zur Lufterzeugung genutzt. Die bei der Verbrennung anfallende Abwärme deckt den Wärmebedarf des Klärwerks zu 100 %. Die Eigenstromerzeugung von rd. 20 000 MWh/a deckt zu rd. 80 % den Strombedarf des Klärwerks. Der Restbedarf von 20 % lässt sich durch eine effektivere Klärgasverstromung sowie durch Stromeinsparungen noch weiter senken, so dass ein energieautarkes Klärwerk mit einem Eigenstromdeckungsgrad von 100 % möglich wird.
Neben den DKM und den direkt betriebenen Turboverdichtern sowie den elektrisch betriebenen Turboverdichtern befinden sich im Maschinenhaus auch die elektrischen Schaltanlagen sämtlicher Spannungsebenen, die die im Maschinenhaus befindlichen Aggregate und die Infrastruktur der ersten und zweiten biologischen Stufe versorgen. Da die elektrischen Schaltanlagen und Trassen veraltet und durch die Abgasführung der DKMs einer hohen thermischen Belastung ausgesetzt sind, ist eine langfristige Betriebssicherheit im bestehenden Maschinenhaus unter den extrem beengten Platzverhältnissen nicht gegeben. Zudem besteht das Maschinenhaus nur aus einem Brandabschnitt, so dass die elektro- und maschinentechnischen Anlagen brandschutztechnisch nicht getrennt sind und somit ein brandschutztechnisch redundanter Aufbau zur Zeit nicht vorhanden ist.
Neben den DKM und den direkt betriebenen Turboverdichtern sowie den elektrisch betriebenen Turboverdichtern befinden sich im Maschinenhaus auch die elektrischen Schaltanlagen sämtlicher Spannungsebenen, die die im Maschinenhaus befindlichen Aggregate und die Infrastruktur der ersten und zweiten biologischen Stufe versorgen. Da die elektrischen Schaltanlagen und Trassen veraltet und durch die Abgasführung der DKMs einer hohen thermischen Belastung ausgesetzt sind, ist eine langfristige Betriebssicherheit im bestehenden Maschinenhaus unter den extrem beengten Platzverhältnissen nicht gegeben. Zudem besteht das Maschinenhaus nur aus einem Brandabschnitt, so dass die elektro- und maschinentechnischen Anlagen brandschutztechnisch nicht getrennt sind und somit ein brandschutztechnisch redundanter Aufbau zur Zeit nicht vorhanden ist.
Die Umsetzung der Maßnahme beinhaltet die Erneuerung der Motorenanlage in einer neu zu erbauenden Energiezentrale sowie die Neuordnung der Schaltanlagen und Turboverdichter im bestehenden Maschinenhaus.
Die Neuordnung der Energieanlagen ist nur mit einem Neubau für die Motorentechnik zu realisieren. Mit der Ausgliederung der Motorentechnik wird die Aufrechterhaltung des laufenden Betriebes ermöglicht. Somit kann die Klärgasverwertung unabhängig vom Bestand in einem neuen Gebäude aufgebaut werden (Phase 1). Nachdem die Klärgasverwertung und somit die Energieerzeugung von dem neuen Gebäude aus stattfindet, kann im bestehenden Maschinenhaus rückgebaut werden (Phase 2). Die nicht weiter verwendeten DKMs samt Peripherie können abgebaut werden, wodurch Platz für eine Neuordnung im Maschinenhaus entsteht. Durch den freiwerdenden Platz für neue Schaltanlagen können die neuen Turboverdichter mit neuen Schaltanlagen redundant aufgebaut werden.
Die Neuordnung der Energieanlagen ist nur mit einem Neubau für die Motorentechnik zu realisieren. Mit der Ausgliederung der Motorentechnik wird die Aufrechterhaltung des laufenden Betriebes ermöglicht. Somit kann die Klärgasverwertung unabhängig vom Bestand in einem neuen Gebäude aufgebaut werden (Phase 1). Nachdem die Klärgasverwertung und somit die Energieerzeugung von dem neuen Gebäude aus stattfindet, kann im bestehenden Maschinenhaus rückgebaut werden (Phase 2). Die nicht weiter verwendeten DKMs samt Peripherie können abgebaut werden, wodurch Platz für eine Neuordnung im Maschinenhaus entsteht. Durch den freiwerdenden Platz für neue Schaltanlagen können die neuen Turboverdichter mit neuen Schaltanlagen redundant aufgebaut werden.
Menge oder Umfang:
1. Kostenplanung
1.1. Ziel der zu beauftragenden Kostenplanung ist es, die genehmigten Projektkosten einzuhalten. Hierzu ist die Kostenplanung so zu erbringen, dass die genehmigten Projektkosten sowie die Planwerte, die Vergabewerte und die Istkosten der Vergabeeinheiten laufend verfolgt und im Bedarfsfall fortgeschrieben werden.
1.1. Ziel der zu beauftragenden Kostenplanung ist es, die genehmigten Projektkosten einzuhalten. Hierzu ist die Kostenplanung so zu erbringen, dass die genehmigten Projektkosten sowie die Planwerte, die Vergabewerte und die Istkosten der Vergabeeinheiten laufend verfolgt und im Bedarfsfall fortgeschrieben werden.
1.2. Die Kostenplanung ist unter Berücksichtigung der Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit im Rahmen der vom Münchner Stadtrat genehmigten Projektsumme, der Planwerte der Vergabeeinheiten sowie der jeweiligen Vergabeermächtigungen aufzustellen. Jeder Vergabeermächtigung ist eine grundsätzlich einzuhaltende Vergabesumme und ggf. ein Überschreitungsrahmen in Höhe von bis zu 20 % zugeordnet. In Ausnahmefällen kann der Überschreitungsrahmen in Anspruch genommen werden, sofern dadurch der Planwert der betroffenen Vergabeeinheit nicht überschritten wird. Falls der Planwert überschritten wird, ist ein Deckungsvorschlag aufzuzeigen.
1.2. Die Kostenplanung ist unter Berücksichtigung der Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit im Rahmen der vom Münchner Stadtrat genehmigten Projektsumme, der Planwerte der Vergabeeinheiten sowie der jeweiligen Vergabeermächtigungen aufzustellen. Jeder Vergabeermächtigung ist eine grundsätzlich einzuhaltende Vergabesumme und ggf. ein Überschreitungsrahmen in Höhe von bis zu 20 % zugeordnet. In Ausnahmefällen kann der Überschreitungsrahmen in Anspruch genommen werden, sofern dadurch der Planwert der betroffenen Vergabeeinheit nicht überschritten wird. Falls der Planwert überschritten wird, ist ein Deckungsvorschlag aufzuzeigen.
1.3. Die Kostenplanung ist laufend auf aktuellen Stand zu halten, damit ein aktueller Überblick über die Kostensituation des Projekts zu sehen ist (Soll-Ist-Vergleich) und die Verantwortlichen der Münchner Stadtentwässerung in die Lage versetzt werden, die zur Kostensteuerung erforderlichen Bauherrenentscheidungen rechtzeitig zu treffen.
1.3. Die Kostenplanung ist laufend auf aktuellen Stand zu halten, damit ein aktueller Überblick über die Kostensituation des Projekts zu sehen ist (Soll-Ist-Vergleich) und die Verantwortlichen der Münchner Stadtentwässerung in die Lage versetzt werden, die zur Kostensteuerung erforderlichen Bauherrenentscheidungen rechtzeitig zu treffen.
1.4. Die Projektleitung der Münchner Stadtentwässerung benötigt während der gesamten Projektdurchführung Kostenaussagen über das Gesamtprojekt. Die beteiligten Fachbereiche der Münchner Stadtentwässerung benötigen Kostenaussagen für die von Ihnen betreuten Projektbereiche und zwar jeweils einzeln ausgewiesen.
1.4. Die Projektleitung der Münchner Stadtentwässerung benötigt während der gesamten Projektdurchführung Kostenaussagen über das Gesamtprojekt. Die beteiligten Fachbereiche der Münchner Stadtentwässerung benötigen Kostenaussagen für die von Ihnen betreuten Projektbereiche und zwar jeweils einzeln ausgewiesen.
1.5. Durch Bildung und Verwaltung von Rückstellungen (Deckungsreserven) ist die jeweilige Kostendeckung nachzuweisen. Rückstellungen sind insbesondere die Differenzen zwischen Planwert und Vergabeermächtigung jeder Vergabeeinheit und der Ansatz für Unvorgesehenes für das gesamte Projekt. Dabei ist in Abstimmung mit den jeweiligen Fachbereichsleitungen nach Möglichkeit eine Deckung innerhalb des jeweiligen Fachbereichs nachzuweisen. Nur wenn dies nicht möglich ist, kann mit Genehmigung der Projektleitung und der betroffenen Fachbereichsleitung eine fachübergreifende Deckung vorgeschlagen werden. Nur wenn auch dies nicht mehr möglich ist, darf der Ansatz für Unvorhergesehenes beansprucht werden.
1.5. Durch Bildung und Verwaltung von Rückstellungen (Deckungsreserven) ist die jeweilige Kostendeckung nachzuweisen. Rückstellungen sind insbesondere die Differenzen zwischen Planwert und Vergabeermächtigung jeder Vergabeeinheit und der Ansatz für Unvorgesehenes für das gesamte Projekt. Dabei ist in Abstimmung mit den jeweiligen Fachbereichsleitungen nach Möglichkeit eine Deckung innerhalb des jeweiligen Fachbereichs nachzuweisen. Nur wenn dies nicht möglich ist, kann mit Genehmigung der Projektleitung und der betroffenen Fachbereichsleitung eine fachübergreifende Deckung vorgeschlagen werden. Nur wenn auch dies nicht mehr möglich ist, darf der Ansatz für Unvorhergesehenes beansprucht werden.
1.6. Der Kostenplaner hat alle Kostenentwicklungen bei den einzelnen Vergabeeinheiten schriftlich zu dokumentieren (Ursachen, Entscheidungen, Daten). Gleiches gilt für die Bildung und Verwendung von Rückstellungen.
1.7. Die Gestaltung der Kostenausdrucke ist mit den weiteren beauftragen Planern und der Projektleitung der Münchner Stadtentwässerung abzustimmen.
1.8. Während der Entwurfsplanungsphase
Die Kostenplanung hat die Kostenberechnungen aller beteiligten Planer und der Bauüberwachung zu prüfen, zusammen zu stellen und um die von den Planern nicht erfassten Nebenkosten zu ergänzen. Die Kostenberechnung hat dem aktuellen Preisstand zu entsprechen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Kostenberechnung gemäß den Vergabeeinheiten umsortiert werden, sobald diese festgelegt worden sind.
Die Kostenplanung hat die Kostenberechnungen aller beteiligten Planer und der Bauüberwachung zu prüfen, zusammen zu stellen und um die von den Planern nicht erfassten Nebenkosten zu ergänzen. Die Kostenberechnung hat dem aktuellen Preisstand zu entsprechen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Kostenberechnung gemäß den Vergabeeinheiten umsortiert werden, sobald diese festgelegt worden sind.
1.9. Während der Bauvorbereitung (Ausführungsplanung, Ausschreibung und Vergaben)
Nach der Projektgenehmigung hat Kostenplanung in Zusammenarbeit mit allen beteiligten Planern und der Projektleitung die Kostenberechnung – soweit noch nicht geschehen – nach Vergabeeinheiten zu gliedern, fortzuschreiben und Planwerte für die Vergabeeinheiten festzulegen.
Nach der Projektgenehmigung hat Kostenplanung in Zusammenarbeit mit allen beteiligten Planern und der Projektleitung die Kostenberechnung – soweit noch nicht geschehen – nach Vergabeeinheiten zu gliedern, fortzuschreiben und Planwerte für die Vergabeeinheiten festzulegen.
Vor dem Beginn von Ausschreibungsverfahren hat die Kostenplanung auf Basis der von den weiteren beauftragten Planern ermittelten Kostenvoranschlägen die Kostendeckung nachzuweisen. Vor der Vergabe der einzelnen Aufträge ist die Kostendeckung nachzuweisen.
Vor dem Beginn von Ausschreibungsverfahren hat die Kostenplanung auf Basis der von den weiteren beauftragten Planern ermittelten Kostenvoranschlägen die Kostendeckung nachzuweisen. Vor der Vergabe der einzelnen Aufträge ist die Kostendeckung nachzuweisen.
1.10. Während der Baudurchführung
Erstellung von Projektkostenprognosen
Zur Erzielung einer höchstmöglichen Kostensicherheit sind vierteljährlich bzw. nach Erfordernis in Zusammenarbeit mit den Planern die erwarteten Kosten zu ermitteln und dokumentieren.
2. Steuerung des Nachtragsmanagements
2.1. Der zu beauftragende Planer hat für alle Nachträge folgende Daten zu ermitteln und dokumentieren:
2.1.1. Wann und wie wurde der Nachtrag angekündigt?
2.1.2. Ist die Nachtragsankündigung gem. § 2 Abs. 6 Nr. 1 VOB/B erforderlich? Wurde der Nachtrag trotz Erfordernis nicht angekündigt, ist zu dokumentieren, warum dies der Fall ist.
2.1.3. Wann wurde der Nachtrag auf Vollständigkeit geprüft (= Beginn der Prüfung)?
2.1.4. Wann wurde der Nachtrag vereinbart?
2.1.5. Wann wurde der Nachtrag ausgeführt?
2.1.6. Wie hoch ist die angekündigte Nachtragssumme?
2.1.7. Wie hoch ist die wahrscheinliche Nachtragssumme? Diese Abschätzung führt der zu beauftragende Planer mit den Bauleitungen der Ingenieurbüros durch.
2.1.8. Wie hoch ist die vereinbarte Nachtragssumme?
2.2. Der zu beauftragende Planer erhält von der Projektleitung der Münchner Stadtentwässerung laufend sämtliche Nachträge
2.3. Soweit Firmen Nachträge mit Behinderungen begründen, hat der zu beauftragende Planer diese Nachträge in Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Planern und der Bauüberwachung terminlich zu prüfen und aufzubereiten (Analyse des diesem Nachtrag zugrunde liegenden Sachverhalts).
2.3. Soweit Firmen Nachträge mit Behinderungen begründen, hat der zu beauftragende Planer diese Nachträge in Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Planern und der Bauüberwachung terminlich zu prüfen und aufzubereiten (Analyse des diesem Nachtrag zugrunde liegenden Sachverhalts).
2.4. Sofern sich abzeichnet, dass die zuletzt genehmigten Projektkosten voraussichtlich nicht eingehalten werden können, hat die Kostenplanung die Projektleitung sofort zu informieren, so dass vor Überschreitung der Projektkosten die Genehmigung neuer Projektkosten im Stadtrat der Landeshauptstadt München eingeholt werden kann.
2.4. Sofern sich abzeichnet, dass die zuletzt genehmigten Projektkosten voraussichtlich nicht eingehalten werden können, hat die Kostenplanung die Projektleitung sofort zu informieren, so dass vor Überschreitung der Projektkosten die Genehmigung neuer Projektkosten im Stadtrat der Landeshauptstadt München eingeholt werden kann.
2.5. In diesem Fall hat die Kostenplanung die neuen Projektkosten wie folgt zu ermitteln:
2.5.1. Hochrechnen der nicht vergebenen Vergabeeinheiten auf den Fertigstellungszeitpunkt unter Zugrundelegung einer mit dem Auftraggeber abgestimmten Prognose der Baukostenindexentwicklung und Ermittlung der daraus resultierenden Mehrkosten.
2.5.2. Zusammenstellen der von den Planern ermittelten Kostenprognosen für die einzelnen Vergabeeinheiten und des aktualisierten Planerhonorars.
2.5.3. Mehr- und Minderkosten durch Abweichungen der Vergabesummen der einzelnen Vergabeeinheiten von den Ansätzen in der Kostenberechnung.
2.5.4. Für die Projektkostensteigerung sind die Ursachen nach Art und Umfang zu ermitteln und schriftlich darzulegen.
2.6. Sofern sich abzeichnet, dass der zuletzt genehmigte Überschreitungsrahmen einer Vergabeeinheit überschritten wird, hat der zu beauftragende Planer die Projektleitung sofort darauf hinzuweisen, so dass dieser vor Überschreitung des Überschreitungsrahmens die Genehmigung neuer Kosten der Vergabeeinheit beim zuständigen Entscheidungsträger beantragen kann.
2.6. Sofern sich abzeichnet, dass der zuletzt genehmigte Überschreitungsrahmen einer Vergabeeinheit überschritten wird, hat der zu beauftragende Planer die Projektleitung sofort darauf hinzuweisen, so dass dieser vor Überschreitung des Überschreitungsrahmens die Genehmigung neuer Kosten der Vergabeeinheit beim zuständigen Entscheidungsträger beantragen kann.
2.7. Die neuen Kosten der Vergabeeinheit werden von den weiteren beauftragten Planern ermittelt. Die Kostenplanung hat für die Steigerung der Kosten der Vergabeeinheit die Ursachen nach Art und Umfang zu ermitteln und schriftlich darzulegen.
3. Terminplanung
3.1. Ziel ist, das Projekt zum Ende des Jahres 2019 gemäß dem Rahmenterminplan fertigzustellen.
Die Terminpläne sind in Zusammenarbeit mit allen beteiligten Planern und der Bauüberwachung aufzustellen und so zu überwachen, dass ein wirtschaftlicher Bauablauf, auch unter Berücksichtigung eines sinnvollen Kapazitätseinsatzes aller Projektbeteiligten (Bauherr, Planer, bauausführende Firmen) gewährleistet ist.
Die Terminpläne sind in Zusammenarbeit mit allen beteiligten Planern und der Bauüberwachung aufzustellen und so zu überwachen, dass ein wirtschaftlicher Bauablauf, auch unter Berücksichtigung eines sinnvollen Kapazitätseinsatzes aller Projektbeteiligten (Bauherr, Planer, bauausführende Firmen) gewährleistet ist.
3.2. Die Terminüberwachung hat weiterhin zum Ziel, der Projektleitung laufend einen aktuellen Überblick über die Terminsituation des Projektes zu gewähren (Soll-Ist-Vergleich) und sie in die Lage zu versetzen, die zur Terminsteuerung erforderlichen Entscheidungen rechtzeitig zu treffen.
3.2. Die Terminüberwachung hat weiterhin zum Ziel, der Projektleitung laufend einen aktuellen Überblick über die Terminsituation des Projektes zu gewähren (Soll-Ist-Vergleich) und sie in die Lage zu versetzen, die zur Terminsteuerung erforderlichen Entscheidungen rechtzeitig zu treffen.
3.3. Der zu beauftragende Planer stellt sicher, dass die einzelnen Terminpläne jeweils aufeinander abgestimmt sind, d.h. dass Änderungen in Detailplänen unmittelbar in übergeordneten und/oder nachgeordneten bzw. Nebenplänen mit vollzogen werden, soweit sich dort Veränderungen ergeben.
3.3. Der zu beauftragende Planer stellt sicher, dass die einzelnen Terminpläne jeweils aufeinander abgestimmt sind, d.h. dass Änderungen in Detailplänen unmittelbar in übergeordneten und/oder nachgeordneten bzw. Nebenplänen mit vollzogen werden, soweit sich dort Veränderungen ergeben.
3.4. Der zu beauftragende Planer hat in seinen Terminplänen sämtliche Randbedingungen, die sich aus dem Klärwerksbetrieb ergeben, zu berücksichtigen. Dazu gehören insbesondere Außerbetriebnahmen.
3.5. Der zu beauftragende Planer hat die Terminpläne der ausführenden Firmen in Zusammenarbeit mit der Bauüberwachung zu prüfen und mit seinen Terminplänen abzustimmen.
3.6. Die Terminplanung dient als verbindliche Arbeitsgrundlage für alle Projektbeteiligten. Der zu beauftragende Planer hat daher seine Terminvorschläge zunächst mit den Projektbeteiligten abzustimmen
und danach der Projektleitung zur Genehmigung vorzulegen.
3.7. Die Gliederung des Planungs- und Bauablaufes in Einzelaktivitäten (Vorgänge) ist mit den beteiligten Planern und der Bauüberwachung zu erarbeiten und mit der Projektleitung abzustimmen.
3.8. Soweit sich im Zuge der weiteren Projektabwicklung die Notwendigkeit für kleinere Projektänderungen oder –ergänzungen ergeben, hat der zu beauftragende Planer diese in seine Terminplanung zu integrieren. Das bedeutet, dass dafür ggf. eigene Terminpläne aufzustellen sind und das vorhandene Instrumentarium zur Terminplanung der geänderten Situation anzupassen ist.
3.8. Soweit sich im Zuge der weiteren Projektabwicklung die Notwendigkeit für kleinere Projektänderungen oder –ergänzungen ergeben, hat der zu beauftragende Planer diese in seine Terminplanung zu integrieren. Das bedeutet, dass dafür ggf. eigene Terminpläne aufzustellen sind und das vorhandene Instrumentarium zur Terminplanung der geänderten Situation anzupassen ist.
3.9. Der zu beauftragende Planer hat einen Gesamtablaufplan zu erstellen. Der Gesamtablaufplan beginnt mit der Entwurfsplanung und endet mit dem Abschluss der Inbetriebsetzung.
Grundlage dafür ist der von der Projektleitung übergebene Grobterminplan für die Planungsphase.
Der Gesamtablaufplan bildet die Grundlage für die weitere Terminplanung und Koordinierung des Bauvorhabens. Detaillierungsgrad und Gliederung sind mit der Projektleitung abzustimmen.
3.10. Aus dem mit der Projektleitung abgestimmten Gesamtablaufplan ist ein Rahmenterminplan zu entwickeln, der die wesentlichen Ecktermine der Entwicklung der Projekte darstellt.
3.11. Gesamtablaufplan und Rahmenterminplan sind laufend der aktuellen Terminsituation anzupassen. Änderungen sind herauszuarbeiten und unverzüglich der Projektleitung mitzuteilen, da diese der Zustimmung der Projektleitung unterliegen.
3.12. Im Rahmen der Bauvorbereitung (Planung, Ausschreibungen und Vergaben)
3.12.1. Der zu beauftragende Planer hat nach Erstellung des Gesamtablaufplans einen Ablaufplan vorzulegen; dieser stellt die Verfeinerung des Gesamtablaufplanes für die Phase der Bauvorbereitung dar. Er bildet die Grundlage für den Ablauf und die Koordinierung der gesamten Bauvorbereitungsphase. Gliederung und Detaillierung sind mit der Projektleitung abzustimmen.
3.12.1. Der zu beauftragende Planer hat nach Erstellung des Gesamtablaufplans einen Ablaufplan vorzulegen; dieser stellt die Verfeinerung des Gesamtablaufplanes für die Phase der Bauvorbereitung dar. Er bildet die Grundlage für den Ablauf und die Koordinierung der gesamten Bauvorbereitungsphase. Gliederung und Detaillierung sind mit der Projektleitung abzustimmen.
3.12.2. Ggf. sind zusätzlich Steuerungspläne zu erstellen. Diese stellen eine Verfeinerung von Teilen des Ablaufplanes dar.
3.12.3. Die Kontrolle und Steuerung des Terminablaufes ist laufend durchzuführen
3.12.4. Der Auftragnehmer hat die Vertragstermine für die nach Vertragsabschluss zu erstellenden Ausschreibungsunterlagen vorzugeben (Baubeginn, Bauende, Zwischentermine).
3.13. Während der Baudurchführung
3.13.1. Der zu beauftragende Planer hat die von allen beteiligten Planern zu erstellenden Ablaufpläne für die Phase der Baudurchführung rechtzeitig einzufordern und zusammenzuführen. Dieser stellt die Verfeinerung des Gesamtablaufplanes als Grundlage für den Ablauf und die Koordinierung der Baudurchführungsphase dar.
3.13.1. Der zu beauftragende Planer hat die von allen beteiligten Planern zu erstellenden Ablaufpläne für die Phase der Baudurchführung rechtzeitig einzufordern und zusammenzuführen. Dieser stellt die Verfeinerung des Gesamtablaufplanes als Grundlage für den Ablauf und die Koordinierung der Baudurchführungsphase dar.
Während der Baudurchführung erfolgt eine stete Überwachung der Vorgänge, so dass eine laufende Kontrolle und Steuerung des Bauablaufes gewährleistet ist. In dieser Phase ist die Projektleitung laufend zu informieren.
3.13.2. Ggf. sind Ablaufvarianten zu untersuchen, deren Konsequenzen und den jeweilig erforderlichen Kapazitätseinsatz aufzuzeigen und sie in bauabwicklungstechnischer und wirtschaftlicher Hinsicht zu bewerten.
3.13.3. Ggf. sind Steuerungspläne zu erstellen; diese stellen eine Verfeinerung des Ablaufplanes dar.
3.13.4. Die Vorgangsgliederung des Ablaufplanes ist dabei weiter zu detaillieren. Neben den eigentlichen Ausführungsvorgängen sind öffentlich-rechtliche Genehmigungsschritte (z. B. Immisionsschutzrechtliche Genehmigung, Prüfen von Statiken, Bewehrungsplänen und sonstigen Tragwerksplänen), Planlieferungstermine, Abnahmetermine und ggf. Funktionsprüfungen (Beginn und Dauer) zu berücksichtigen. Bei den Steuerungsplänen sind weitere Abhängigkeiten aus dem Bauablauf, der Bauvorbereitungsphase, dem laufenden Klärwerksbetrieb sowie aus anderen Projekten im Umgriff des Klärwerkes Gut Marienhof zu berücksichtigen.
3.13.4. Die Vorgangsgliederung des Ablaufplanes ist dabei weiter zu detaillieren. Neben den eigentlichen Ausführungsvorgängen sind öffentlich-rechtliche Genehmigungsschritte (z. B. Immisionsschutzrechtliche Genehmigung, Prüfen von Statiken, Bewehrungsplänen und sonstigen Tragwerksplänen), Planlieferungstermine, Abnahmetermine und ggf. Funktionsprüfungen (Beginn und Dauer) zu berücksichtigen. Bei den Steuerungsplänen sind weitere Abhängigkeiten aus dem Bauablauf, der Bauvorbereitungsphase, dem laufenden Klärwerksbetrieb sowie aus anderen Projekten im Umgriff des Klärwerkes Gut Marienhof zu berücksichtigen.
Die Vorgangsdauern sind über den Arbeitsaufwand unter Berücksichtigung eines wirtschaftlichen Kapazitätseinsatzes zu ermitteln.
Die Steuerungspläne sind mit allen Beteiligten (Projektleitung, Planer, Bauüberwachung und ausführende Firmen) abzustimmen; deren Zustimmung ist genau zu dokumentieren.
3.14. Kontrolle und Terminsteuerung
Die Kontrolle und Steuerung des Bauablaufes während der Baudurchführung umfasst folgende Leistungen:
3.14.1. Feststellen vor Ort bzw. Aufnehmen des von den ausführenden Firmen gemeldeten und/oder vom zu beauftragenden Planer abgefragten Ist-Standes sowie Aufnehmen des Kapazitätseinsatzes der ausführenden Firmen in Zusammenarbeit mit der örtlichen Bauüberwachung, den Fachbauleitungen und den ausführenden Firmen; diese Daten sind vom zu beauftragenden Planer grundsätzlich wöchentlich zu überprüfen; sie sind schriftlich zu dokumentieren und jederzeit abrufbereit zu halten.
3.14.1. Feststellen vor Ort bzw. Aufnehmen des von den ausführenden Firmen gemeldeten und/oder vom zu beauftragenden Planer abgefragten Ist-Standes sowie Aufnehmen des Kapazitätseinsatzes der ausführenden Firmen in Zusammenarbeit mit der örtlichen Bauüberwachung, den Fachbauleitungen und den ausführenden Firmen; diese Daten sind vom zu beauftragenden Planer grundsätzlich wöchentlich zu überprüfen; sie sind schriftlich zu dokumentieren und jederzeit abrufbereit zu halten.
3.14.2. Ermittlung von Abweichungen gegenüber dem Soll-Stand der Ablauf- und Steuerungspläne.
3.14.3. Analyse der Abweichungen, Aufzeigen von Alternativen sowie Unterbreitung von Vorschlägen zur Terminsteuerung.
3.14.4. Unterstützung der Projektleitung bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Terminbesprechungen mit allen beteiligten Planern und der Bauüberwachung sowie den bauausführenden Firmen.
3.14.5. Laufende Fortschreibung des Ablaufplans und der Steuerungspläne entsprechend der tatsächlichen Terminentwicklung und in Abstimmung mit allen beteiligten Planern, der Bauüberwachung sowie den ausführenden Firmen. Soweit durch die tatsächliche Terminentwicklung Kostenänderungen zu besorgen sind, hat der Auftragnehmer diese Kostenrelevanz zu dokumentieren, zu bewerten und der Projektleitung unverzüglich mitzuteilen. Die Änderungen von Vertragsterminen bedürfen der Zustimmung der Projektleitung.
3.14.5. Laufende Fortschreibung des Ablaufplans und der Steuerungspläne entsprechend der tatsächlichen Terminentwicklung und in Abstimmung mit allen beteiligten Planern, der Bauüberwachung sowie den ausführenden Firmen. Soweit durch die tatsächliche Terminentwicklung Kostenänderungen zu besorgen sind, hat der Auftragnehmer diese Kostenrelevanz zu dokumentieren, zu bewerten und der Projektleitung unverzüglich mitzuteilen. Die Änderungen von Vertragsterminen bedürfen der Zustimmung der Projektleitung.
3.15. Dokumentation des tatsächlichen Bauablaufs.
3.16. Bei erkennbarem Verzug der Vertragstermine durch ausführende Firmen ist die Projektleitung unverzüglich zu unterrichten und bei der Durchsetzung der Vertragstermine zu unterstützen. Dazu gehören insbesondere die rechtzeitige und unverzügliche Einleitung/Vorbereitung der Abmahnung der ausführenden Firmen bei erkennbaren Abweichungen gegenüber dem Soll-Stand der Ablauf- und Steuerungspläne in Abstimmung mit der Projektleitung.
3.16. Bei erkennbarem Verzug der Vertragstermine durch ausführende Firmen ist die Projektleitung unverzüglich zu unterrichten und bei der Durchsetzung der Vertragstermine zu unterstützen. Dazu gehören insbesondere die rechtzeitige und unverzügliche Einleitung/Vorbereitung der Abmahnung der ausführenden Firmen bei erkennbaren Abweichungen gegenüber dem Soll-Stand der Ablauf- und Steuerungspläne in Abstimmung mit der Projektleitung.
3.17. Soweit zur Terminsteuerung besondere/zusätzliche Maßnahmen (z.B. Beschleunigungsmaßnahmen) anzuordnen sind, sind entsprechende Notwendigkeiten der Projektleitung sofort schriftlich aufzuzeigen, Vorschläge für Art und Durchführung und voraussichtliche Kosten der Maßnahmen zu unterbreiten und diese mit der Projektleitung abzustimmen.
3.17. Soweit zur Terminsteuerung besondere/zusätzliche Maßnahmen (z.B. Beschleunigungsmaßnahmen) anzuordnen sind, sind entsprechende Notwendigkeiten der Projektleitung sofort schriftlich aufzuzeigen, Vorschläge für Art und Durchführung und voraussichtliche Kosten der Maßnahmen zu unterbreiten und diese mit der Projektleitung abzustimmen.
3.18. Analyse von Behinderungsanzeigen der ausführenden Firmen.
Beschreibung der Optionen:
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung
Erste Stufe: Beauftragung von Leistungen der Termin- und Kostenplanung bis zur Vorprojektgenehmigung, d.h. Abschluss der Entwurfplanungsphase nach HOAI.
Zweite Stufe: Beauftragung von Leistungen der Termin- und Kostenplanung sowie der Steuerung des Nachtragsmanagements für die Ausführungsplanung nach HOAI und Durchführung der Baumaßnahme sowie Inbetriebnahme.
Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Referenznummer: VOF-Verfahren Termin- und Kostenplanung zum Projekt Neuordnung der Energieanlagen im Klärwerk Gut Marienhof
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Klärwerk Gut Marienhof, München.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 4 Abs. 6 Buchst. a - g und Abs. 9 Buchst. a - d VOF
2.) Angaben zu wirtschaftlichen und/oder rechtlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen nach § 4 Abs. 2 VOF
3.) Nachweise der geforderten Qualifikation des Bewerbers (Büro). Sofern es sich beim Bewerber um eine juristische Person handelt, ist die Qualifikation des verantwortlichen Berufsangehöriger nach § 19 Abs. 3 VOF (siehe auch Ziff. III.3.2) nachzuweisen.
3.) Nachweise der geforderten Qualifikation des Bewerbers (Büro). Sofern es sich beim Bewerber um eine juristische Person handelt, ist die Qualifikation des verantwortlichen Berufsangehöriger nach § 19 Abs. 3 VOF (siehe auch Ziff. III.3.2) nachzuweisen.
(Zugelassen werden (Diplom, Master, Bachelor) Ingenieure (FH/Univ.) der Fachrichtungen Bauingenieurwesen, Maschinenbau, Elektrotechnik, Umweltingenieurwesen, Verfahrenstechnik, Wirtschaftsingenieurwesen oder vergleichbare Qualifikationen)
4.) Erklärung der Bereitschaft zur Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz
5.) Angabe von Name und Qualifikation der Person/en, die die Leistung tatsächlich erbringen/t.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1.) Erklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (2010, 2011 und 2012)
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung im Sinne der Ziffer III.1.1
2.) Erklärung über die Anzahl der Mitarbeiter in den Jahren 2010, 2011 und 2012
3.) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er diese zu benennen und für sie und ggf. für noch weiter nachgeordnete Unternehmen mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist auf Anforderung nachzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3.) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er diese zu benennen und für sie und ggf. für noch weiter nachgeordnete Unternehmen mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist auf Anforderung nachzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1.) Angabe der Funktion im Projekt, der Erfahrung, des beruflichen Werdegangs und Kopien der Zeugnisse der unter Ziff. III.2.1 Nr. 5 genannten Leistungserbringer
2.) entfällt
3.) Vorlage von max. 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen des Büros in der Termin- und Kostensteuerung (Termin- und Kostenplanung) in umfangreicheren Bauprojekten und Steuerung des Nachtragsmanagements von Bauprojekten,
die jeweiligen Leistungen müssen in den Jahren 2010 mit 2013 tatsächlich erbracht und abgeschlossen worden sein, das Gesamtprojekt kann sich noch in Ausführung befinden. Die Referenzen werden anhand nachfolgender Kriterien bewertet:
— Zusammenführende Terminplanung in einem min. dreijährigen Projekt;
— Zusammenführende Kostenplanung/-steuerung in einem min. 20 000 000 EUR Projekt;
— Zusammenarbeit in der Terminplanung mit min. drei weiteren Beteiligten in Planung und Bauüberwachung;
— Terminplanung in einem Projekt mit min. 10 Gewerken;
— Terminplanung in einem Projekt in einer Kläranlage/ Industrieanlage/ Kraftwerk;
— Terminplanung in einem Projekt während des laufenden Betriebs, Umbau, Errichtung;
— Nachtragsmanagement;
— Projekte bei öffentlichen Auftraggebern, wobei die Deutsche Bahn als öffentlicher Auftraggeber zu zählen ist.
Die Referenzen sind anschaulich zu präsentieren. Der Umfang der Präsentation darf nicht mehr als 2 DIN A3 oder 4 DIN A4 Seiten je Projekt umfassen. Die Auswahl des Inhalts sollte eine Beurteilung des Projektes ermöglichen (z. B. Pläne, Details und Erläuterungen).
Die Referenzen sind anschaulich zu präsentieren. Der Umfang der Präsentation darf nicht mehr als 2 DIN A3 oder 4 DIN A4 Seiten je Projekt umfassen. Die Auswahl des Inhalts sollte eine Beurteilung des Projektes ermöglichen (z. B. Pläne, Details und Erläuterungen).
4.) Vorlage von vergleichbaren Referenzen (siehe Ziff. 3) für die Leistungserbringer (Max. 3 Referenzen je Leistungserbringer (Projektverantwortlicher und Stellvertreter), Bewertungskriterien hierzu siehe Nr. 3.)
Folgende Angaben sind bei den Referenzen zu jedem Projekt aufzuführen:
— tatsächlich ausgeführte Leistungsphasen im Zeitraum von 2010-2013;
— Gesamtkosten brutto.
Die Referenzen zu Ziff. 3 und 4 sind Hauptauswahlkriterien im Auswahlverfahren.
Die volle Punktezahl in der Wertung der Referenzen wird nur erreicht, wenn alle Referenzen mit der zu vergebenden Leistung voll vergleichbar sind.
5.) Vorbehalten wird die Vorlage von Bescheinigungen öffentlicher oder privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte und die Darstellung des beim Bewerber vorhandenen Qualitätsmanagementsystems.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Berufshaftpflichtversicherung über mind. 2 000 000,00 EUR für Personenschäden und 500 000,00 EUR für sonstige Schäden. Zudem muss die Ersatzleistung der Versicherung mindestens die zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Falls derzeit keine Berufshaftpflichtversicherung besteht, ist die Erklärung eines Versicherers beizufügen, wonach diese bereit ist, im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung zu den o.g. Bedingungen mit dem Bewerber abzuschließen. Die Versicherung muss mindestens für die Dauer der Ausführungsfrist (siehe Ziff. II.3) z.B. unbefristet, sich automatisch verlängernd o.ä. abgeschlossen sein oder in Aussicht gestellt sein. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o.g. Bedingungen nachzuweisen, bzw. eine entsprechende Absichtserklärung eines Versicherers beizubringen. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft ist gleichzeitig eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/ den Vertrag/ Bedingungen beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbers als Partner einer Arge, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den o.g. Bedingungen eintritt.
Berufshaftpflichtversicherung über mind. 2 000 000,00 EUR für Personenschäden und 500 000,00 EUR für sonstige Schäden. Zudem muss die Ersatzleistung der Versicherung mindestens die zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Falls derzeit keine Berufshaftpflichtversicherung besteht, ist die Erklärung eines Versicherers beizufügen, wonach diese bereit ist, im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung zu den o.g. Bedingungen mit dem Bewerber abzuschließen. Die Versicherung muss mindestens für die Dauer der Ausführungsfrist (siehe Ziff. II.3) z.B. unbefristet, sich automatisch verlängernd o.ä. abgeschlossen sein oder in Aussicht gestellt sein. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o.g. Bedingungen nachzuweisen, bzw. eine entsprechende Absichtserklärung eines Versicherers beizubringen. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft ist gleichzeitig eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/ den Vertrag/ Bedingungen beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbers als Partner einer Arge, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den o.g. Bedingungen eintritt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungen nach Stand der Leistungserbringung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Angaben und Erklärungen aus den Ziff. III.2.1 bis III.2.3, zusammengefasst im Bewerbungsbogen (siehe Ziff. VI.3), dienen zur Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren (Auswahlkriterien). Die Auswahlkriterien neben den bereits genannten Eignungskriterien aus Referenzen sind: - Das Umsatzmittel und die gemittelten Mitarbeiterzahlen aus den Jahren 2010 mit 2012 bezogen auf den ermittelten geschätzten Jahreskosten und Mitarbeiterbedarf (Wertung: Erreichen oder Überschreiten der geschätzten Jahresdurchschnittskostenum ein 5-faches werden 3 Punkte vergeben, ab Erreichen oder Überschreiten desWertes um ein 15-faches werden 6 Punkte vergeben. Für den durchschnittlichen Mitarbeiterbedarf wurden 0,5 Personen/a angesetzt. Ein errechneter Wert beimBewerber von 3 bis 5 Mitarbeiterbedarf wird mit 3 Punkten bewertet und ein Wertüber 5 wird mit 6 Punkten bewertet. Jedes Eignungseinzelkriterium aus Nr. III.2.3 erhält einen Wert von 1 Punkt, je Referenz für Bewerber, tatsächlicher Leistungserbinger und Stellvertreter. Für die Erfahrungen mit öffentlichen Auftraggebern ergibt sich eine Punktevergabevon keine Projekte mit öffentlichen Auftraggebern 0 Punkte, 1 Projekt 2 Punkte und 2-3 Projekte 4 Punkte). Aus der ermittelten Gesamtpunktezahl ergibt sich für die Bewerbungen eine Rangfolge, aus dieser werden maximal die fünf erst Gereihten zur weiteren Verhandlung aufgefordert.
Die Angaben und Erklärungen aus den Ziff. III.2.1 bis III.2.3, zusammengefasst im Bewerbungsbogen (siehe Ziff. VI.3), dienen zur Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren (Auswahlkriterien). Die Auswahlkriterien neben den bereits genannten Eignungskriterien aus Referenzen sind: - Das Umsatzmittel und die gemittelten Mitarbeiterzahlen aus den Jahren 2010 mit 2012 bezogen auf den ermittelten geschätzten Jahreskosten und Mitarbeiterbedarf (Wertung: Erreichen oder Überschreiten der geschätzten Jahresdurchschnittskostenum ein 5-faches werden 3 Punkte vergeben, ab Erreichen oder Überschreiten desWertes um ein 15-faches werden 6 Punkte vergeben. Für den durchschnittlichen Mitarbeiterbedarf wurden 0,5 Personen/a angesetzt. Ein errechneter Wert beimBewerber von 3 bis 5 Mitarbeiterbedarf wird mit 3 Punkten bewertet und ein Wertüber 5 wird mit 6 Punkten bewertet. Jedes Eignungseinzelkriterium aus Nr. III.2.3 erhält einen Wert von 1 Punkt, je Referenz für Bewerber, tatsächlicher Leistungserbinger und Stellvertreter. Für die Erfahrungen mit öffentlichen Auftraggebern ergibt sich eine Punktevergabevon keine Projekte mit öffentlichen Auftraggebern 0 Punkte, 1 Projekt 2 Punkte und 2-3 Projekte 4 Punkte). Aus der ermittelten Gesamtpunktezahl ergibt sich für die Bewerbungen eine Rangfolge, aus dieser werden maximal die fünf erst Gereihten zur weiteren Verhandlung aufgefordert.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Verwaltung und Recht, Submissionsbüro
Frau Sandra Wessig
Internetadresse: www.muenchen.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-07-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VOF-Verfahren Termin- und Kostenplanung zum Projekt Neuordnung der Energieanlagen im Klärwerk Gut Marienhof
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber korrespondiert ausschließlich per Post, Fax oder E-Mail.
Die Anforderung des Bewerbungsbogens ist mittels einer dieser Übertragungswege möglich. Sofern nichts abweichendes vom Bewerber verlangt wird, werden die Unterlagen per E-Mail übermittelt, wenn eine E-Mail-Adresse des Bewerbers in der Anforderung angegeben ist.
Die Anforderung des Bewerbungsbogens ist mittels einer dieser Übertragungswege möglich. Sofern nichts abweichendes vom Bewerber verlangt wird, werden die Unterlagen per E-Mail übermittelt, wenn eine E-Mail-Adresse des Bewerbers in der Anforderung angegeben ist.
Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung des Bewerbungsbogens möglich. Formlose Bewerbungen werden nicht gewertet. Die Bewerbung muss in Schriftform (unterschriebenes Schriftstück, per Post oder persönlich (Adresse siehe Ziff. I.1) unter Verwendung des mitgelieferten Bewerbungsaufklebers eingereicht werden.
Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung des Bewerbungsbogens möglich. Formlose Bewerbungen werden nicht gewertet. Die Bewerbung muss in Schriftform (unterschriebenes Schriftstück, per Post oder persönlich (Adresse siehe Ziff. I.1) unter Verwendung des mitgelieferten Bewerbungsaufklebers eingereicht werden.
Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem ARGE-Partner bzw. auch für solche Unternehmen (Nachunternehmer) auszufüllen, deren sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages zu bedienen beabsichtigt! Es darf jedoch pro Bewerber (inklusive evtl. Nachunternehmer) nur die max. zulässige Anzahl (siehe Ziff. III.2.3) an Referenzen abgegeben werden.
Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem ARGE-Partner bzw. auch für solche Unternehmen (Nachunternehmer) auszufüllen, deren sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages zu bedienen beabsichtigt! Es darf jedoch pro Bewerber (inklusive evtl. Nachunternehmer) nur die max. zulässige Anzahl (siehe Ziff. III.2.3) an Referenzen abgegeben werden.
Auskünfte zum technischen Inhalt, zur Auswahl der Bewerber und zur Wertung erteilt:
Auskünfte werden grundsätzlich nur in Textform und nur auf schriftliche Anfrage hin (Brief, Fax, Mail) erteilt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer (§ 104 GWB): Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Weitere Auskünfte zur Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt die in Ziffer VI.4.1 genannte Stelle.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1
Quelle: OJS 2013/S 238-414087 (2013-12-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-10-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 480 400 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Verfahrensart: V: Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung
Angebotsart: Entfällt
Auskünfte zum technischen Inhalt, zur Auswahl der Bewerber und zur Wertung erteilt:
Auskünfte werden grundsätzlich nur in Textform und nur auf schriftliche Anfrage hin (Brief, Fax, E-Mail) erteilt.
Frau Sabine Dunkl, Abt. Münchner Stadtentwässerung, Abteilung Klärwerksbau, Tel. +49 8923362499
E-Mail: sabine.dunkl@muenchen.de
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Klärwerk Gut Marienhof,
München.
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Vorgehensweise für die Zusammenarbeit mit weiteren Beteiligten (anhand eines vergleichbaren Beispiels) durch die Leistungserbringer (6)
2. Methodik und Dokumentation der Leistungserbringer in der Terminverfolgung im Hinblick auf Unterkriterien anhand eines vergleichbaren Beispiels (12)
3. Methodik und Dokumentation der Leistungserbringer zur Kostenplanung/-verfolgung im Hinblick auf Unterkriterien (12)
4. Projekteinschätzung mit weiteren Unterkriterien (10)
5. Darstellung des Nachtragsmanagements in Bezug auf Erfassung und Dokumentation (6)
6. Methode zum Abweichungs- und Krisenmanagements (mit Krisendefinition) anhand eines vergleichbaren Beispiels (6)
7. Preis/Honorar in Abhängigkeit zum optimalen Honorar mit einer Spannweite von 5 v. H. nach oben wie unten (48)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-07-31 📅
Name: DU Diederichs & Partner GmbH
Postanschrift: Gutenbergstraße 13
Postort: Puchheim
Postleitzahl: 82178
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Weitere Auskünfte zur Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt die in Ziffer VI.4.1) genannte Stelle.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1)
Postanschrift: Siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2014/S 193-341288 (2014-10-06)