Bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist sind Sie an Ihr Angebot gebunden unter der Voraussetzung, dass Sie innerhalb von 4 Börsentagen (am letzten Tag bis 13 Uhr, sofern dies ein Montag, Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag ist, Freitags bis 11 Uhr) ab Ende der Angebotsfrist die formlose Mitteilung über die beabsichtigte Vergabe erhalten. Die Annahme des Angebotes erfolgt durch Zuschlagserteilung.