Lieferung von ca. 150 GWh elektrischer Energie pro Jahr für ca. 2 500 Abnahmestellen von 2014 bis 2016. Es wird 100 % Ökostrom mit Herkunftsnachweis gefordert; dabei darf ein maximaler Anteil von 50% der jährlichen elektrischen Energie aus hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK Anlagen) stammen, die mit fossilen Brennstoffen (z. B. Erdgas) betrieben werden. Die Preisbildung erfolgt im Rahmen einer sog. rollierenden Beschaffung unter Berücksichtigung der börsentäglichen Strompreisentwicklung an der Strombörse European Energy Exchange AG (EEX). Der zukünftige Lieferant hat einmalig binnen fünf Monaten nach Vertragsbeginn ein 5 – 10-seitiges, konkretes Konzept zur Energieeinsparung mit konkreten Einsparvorschlägen für die Stadt Frankfurt am Main zu erstellen. Durch den hohen verwaltungsinternen Anspruch der Stadt Frankfurt am Main den Energieverbrauch transparent nach innen (Stadt Frankfurt am Main) und nach außen (Internet) weiterhin darzustellen und auf Basis von detaillierten Energiedaten Energieeinsparmaßnahmen zu identifizieren und Energieeffizienzmaßnahmen zu priorisieren, werden hohe Ansprüche an das zukünftige Lieferverhältnis erhoben, insbesondere auch im Rahmen der hierzu benötigten Informationen. Um diese Standards aufrechtzuerhalten, benötigt die Stadt Frankfurt am Main regelmäßig nachfolgende Daten: — Tägliche Lastgangübermittlung aller RLM Abnahmestellen; — Tägliche Datenübermittlung von ca. 50 ausgewählten SLP-Abnahmestellen mit Smart Metern; — Quartalsweise Bereitstellung von Abrechnungsdaten in einem definierten csv-Format; — Quartalsweise Bereitstellung aller zugehörigen Abrechnungen im pdf-Format; — Zugriff auf Abrechnungsdaten über internetbasiertes Kundenportal. Weiterhin müssen die Abrechnungs- und Abschlagsdaten über eine individuelle SAP-FI Schnittstelle bedient werden. D.h. die Exportschnittstelle für Abrechnungsdaten beim zukünftigen Lieferanten muss ggfs. auf die Anforderungen der Stadt Frankfurt am Main angepasst werden. Diese Anforderungen werden in den Vergabeunterlagen umfänglich beschrieben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-10-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-08-15.
Auftragsbekanntmachung (2013-08-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Menge oder Umfang:
Für die genannte Laufzeit von 2014–2016 handelt es sich um ein Liefervolumen von ca. 450 GWh elektrische Energie (Ökostrom).35 294 117,65
Gesamtwert des Auftrags: 35 294 117,65 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Frankfurt am Main, Hochbauamt
Postanschrift: Gerbermühlstr. 48
Postleitzahl: 60594
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.vergabe.stadt-frankfurt.de🌏
E-Mail: bernd.joeckel@stadt-frankfurt.de📧
Telefon: +49 6921270417📞
— Systembedingt können die Standardformulare und - vertragsbestandteile der Stadt Frankfurt am Main nicht geändert werden.
Deshalb werden Änderungen und Präzisierungen der Standardformulare und -vertragsbestandteile für diese Ausschreibung durch die Anlage 1 - Abänderungen der Standardformulare und -vertragsbestandteile (Anlage zur Aufforderung zur Angebotsabgabe) dokumentiert.
— Zur Erleichterung der Angebotsbearbeitung wird den Bietern ein ausführliches Verzeichnis „Nachweise und Erklärungen” zur Verfügung gestellt.
— Zwischen dem zukünftigen Lieferanten und der Stadt Frankfurt am Main werden Vertragsstrafen vereinbart bei Verstößen gegen die vereinbarte Ökostromqualität, verspäteter Abgabe des Energiekonzepts sowie verspäteter Lieferung von Energiedaten. Einzelheiten ergeben sich aus Ziffer 13 der BVB.
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Offizielle Bezeichnung: Lieferung elektrischer Energie (Ökostrom).
— Systembedingt können die Standardformulare und - vertragsbestandteile der Stadt Frankfurt am Main nicht geändert werden.
Deshalb werden Änderungen und Präzisierungen der Standardformulare und -vertragsbestandteile für diese Ausschreibung durch die Anlage 1 - Abänderungen der Standardformulare und -vertragsbestandteile (Anlage zur Aufforderung zur Angebotsabgabe) dokumentiert.
— Zur Erleichterung der Angebotsbearbeitung wird den Bietern ein ausführliches Verzeichnis „Nachweise und Erklärungen” zur Verfügung gestellt.
— Zwischen dem zukünftigen Lieferanten und der Stadt Frankfurt am Main werden Vertragsstrafen vereinbart bei Verstößen gegen die vereinbarte Ökostromqualität, verspäteter Abgabe des Energiekonzepts sowie verspäteter Lieferung von Energiedaten. Einzelheiten ergeben sich aus Ziffer 13 der BVB.
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Offizielle Bezeichnung: Lieferung elektrischer Energie (Ökostrom).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von ca. 150 GWh elektrischer Energie pro Jahr für ca. 2 500 Abnahmestellen von 2014 bis 2016. Es wird 100 % Ökostrom mit Herkunftsnachweis gefordert; dabei darf ein maximaler Anteil von 50% der jährlichen elektrischen Energie aus hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK Anlagen) stammen, die mit fossilen Brennstoffen (z. B. Erdgas) betrieben werden. Die Preisbildung erfolgt im Rahmen einer sog. rollierenden Beschaffung unter Berücksichtigung der börsentäglichen Strompreisentwicklung an der Strombörse European Energy Exchange AG (EEX).
Lieferung von ca. 150 GWh elektrischer Energie pro Jahr für ca. 2 500 Abnahmestellen von 2014 bis 2016. Es wird 100 % Ökostrom mit Herkunftsnachweis gefordert; dabei darf ein maximaler Anteil von 50% der jährlichen elektrischen Energie aus hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK Anlagen) stammen, die mit fossilen Brennstoffen (z. B. Erdgas) betrieben werden. Die Preisbildung erfolgt im Rahmen einer sog. rollierenden Beschaffung unter Berücksichtigung der börsentäglichen Strompreisentwicklung an der Strombörse European Energy Exchange AG (EEX).
Der zukünftige Lieferant hat einmalig binnen fünf Monaten nach Vertragsbeginn ein 5 – 10-seitiges, konkretes Konzept zur Energieeinsparung mit konkreten Einsparvorschlägen für die Stadt Frankfurt am Main zu erstellen.
Durch den hohen verwaltungsinternen Anspruch der Stadt Frankfurt am Main den Energieverbrauch transparent nach innen (Stadt Frankfurt am Main) und nach außen (Internet) weiterhin darzustellen und auf Basis von detaillierten Energiedaten Energieeinsparmaßnahmen zu identifizieren und Energieeffizienzmaßnahmen zu priorisieren, werden hohe Ansprüche an das zukünftige Lieferverhältnis erhoben, insbesondere auch im Rahmen der hierzu benötigten Informationen. Um diese Standards aufrechtzuerhalten, benötigt die Stadt Frankfurt am Main regelmäßig nachfolgende Daten:
Durch den hohen verwaltungsinternen Anspruch der Stadt Frankfurt am Main den Energieverbrauch transparent nach innen (Stadt Frankfurt am Main) und nach außen (Internet) weiterhin darzustellen und auf Basis von detaillierten Energiedaten Energieeinsparmaßnahmen zu identifizieren und Energieeffizienzmaßnahmen zu priorisieren, werden hohe Ansprüche an das zukünftige Lieferverhältnis erhoben, insbesondere auch im Rahmen der hierzu benötigten Informationen. Um diese Standards aufrechtzuerhalten, benötigt die Stadt Frankfurt am Main regelmäßig nachfolgende Daten:
— Tägliche Lastgangübermittlung aller RLM Abnahmestellen;
— Tägliche Datenübermittlung von ca. 50 ausgewählten SLP-Abnahmestellen mit Smart Metern;
— Quartalsweise Bereitstellung von Abrechnungsdaten in einem definierten csv-Format;
— Quartalsweise Bereitstellung aller zugehörigen Abrechnungen im pdf-Format;
— Zugriff auf Abrechnungsdaten über internetbasiertes Kundenportal.
Weiterhin müssen die Abrechnungs- und Abschlagsdaten über eine individuelle SAP-FI Schnittstelle bedient werden. D.h. die Exportschnittstelle für Abrechnungsdaten beim zukünftigen Lieferanten muss ggfs. auf die Anforderungen der Stadt Frankfurt am Main angepasst werden. Diese Anforderungen werden in den Vergabeunterlagen umfänglich beschrieben.
Weiterhin müssen die Abrechnungs- und Abschlagsdaten über eine individuelle SAP-FI Schnittstelle bedient werden. D.h. die Exportschnittstelle für Abrechnungsdaten beim zukünftigen Lieferanten muss ggfs. auf die Anforderungen der Stadt Frankfurt am Main angepasst werden. Diese Anforderungen werden in den Vergabeunterlagen umfänglich beschrieben.
Menge oder Umfang:
Für die genannte Laufzeit von 2014–2016 handelt es sich um ein Liefervolumen von ca. 450 GWh elektrische Energie (Ökostrom).
Referenznummer: 65-2013-00134
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Dienststellen der Stadt Frankfurt am Main, Eigenbetriebe, städtische Gesellschaften, Stiftungen und Vereine verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die unter lll.2.1)-lll.2.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Die unter lll.2.1)-lll.2.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Der Bieter/Bietergemeinschaft kann sich bei der Erfüllung der Eignungsanforderungen der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Für die Eignungsleihe sind folgende Vorgaben zu beachten: Die Fähigkeiten, die ein solches Unternehmen zur Verfügung stellt, müssen nicht in der Übernahme von Unteraufträgen bestehen. Das Bereitstellen von Fähigkeiten im Sinne eines Know-How-Transfers ist ausreichend.
Der Bieter/Bietergemeinschaft kann sich bei der Erfüllung der Eignungsanforderungen der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Für die Eignungsleihe sind folgende Vorgaben zu beachten: Die Fähigkeiten, die ein solches Unternehmen zur Verfügung stellt, müssen nicht in der Übernahme von Unteraufträgen bestehen. Das Bereitstellen von Fähigkeiten im Sinne eines Know-How-Transfers ist ausreichend.
Soweit die Bieter/Bietergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung auf andere Unternehmen verweisen, müssen sie diese anderen Unternehmen bereits im Angebot mit Name und Anschrift benennen. Außerdem ist auf den jeweiligen Formblättern für die Eignungsnachweise im Einzelnen deutlich zu machen, welche Angaben von diesem/diesen anderen Unternehmen stammen.
Soweit die Bieter/Bietergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung auf andere Unternehmen verweisen, müssen sie diese anderen Unternehmen bereits im Angebot mit Name und Anschrift benennen. Außerdem ist auf den jeweiligen Formblättern für die Eignungsnachweise im Einzelnen deutlich zu machen, welche Angaben von diesem/diesen anderen Unternehmen stammen.
Die Bieter/Bietergemeinschaften müssen in diesem Fall außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der anderen Unternehmen tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der anderen Unternehmen(s), in welcher diese(s) sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bieter/Bietergemeinschaft(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet/n, die erforderlichen Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist im Fall der Eignungsleihe mit dem Angebot vorzulegen.
Die Bieter/Bietergemeinschaften müssen in diesem Fall außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der anderen Unternehmen tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der anderen Unternehmen(s), in welcher diese(s) sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bieter/Bietergemeinschaft(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet/n, die erforderlichen Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist im Fall der Eignungsleihe mit dem Angebot vorzulegen.
Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, ohne dass sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft, müssen die Bieter/Bietergemeinschaften in ihrem Angebot die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen
Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, ohne dass sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft, müssen die Bieter/Bietergemeinschaften in ihrem Angebot die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen
Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Weiterhin sind in diesem Fall (kein Fall der Eignungsleihe) folgende Vorgaben zu beachten: Auf Aufforderung des Auftraggebers sind Name und Anschrift sowie die im Schreiben gegebenenfalls genannten Eignungsnachweise für den Nachunternehmer einzureichen. Maßgeblich sind die im Folgenden aufgeführten Nachweise und Mindeststandards. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass ein Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat wie der Bieter für jenen Leistungsteil (OLG Düsseldorf, Beschl. vom 16.11.2011 - Verg 60/11). Erfüllt der Nachunternehmer diese Eignungsanforderungen nicht, kann das Angebot deswegen insgesamt ausgeschlossen werden.
Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Weiterhin sind in diesem Fall (kein Fall der Eignungsleihe) folgende Vorgaben zu beachten: Auf Aufforderung des Auftraggebers sind Name und Anschrift sowie die im Schreiben gegebenenfalls genannten Eignungsnachweise für den Nachunternehmer einzureichen. Maßgeblich sind die im Folgenden aufgeführten Nachweise und Mindeststandards. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass ein Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat wie der Bieter für jenen Leistungsteil (OLG Düsseldorf, Beschl. vom 16.11.2011 - Verg 60/11). Erfüllt der Nachunternehmer diese Eignungsanforderungen nicht, kann das Angebot deswegen insgesamt ausgeschlossen werden.
Die Bieter/Bietergemeinschaften müssen außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der Nachunternehmer(s) tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der Nachunternehmer(s), in welcher dieser sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bieter/Bietergemeinschaft(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist in diesem Fall (im Gegensatz zum Fall der Eignungsleihe) auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
Die Bieter/Bietergemeinschaften müssen außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der Nachunternehmer(s) tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der Nachunternehmer(s), in welcher dieser sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bieter/Bietergemeinschaft(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist in diesem Fall (im Gegensatz zum Fall der Eignungsleihe) auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
Folgende Erklärungen sind einzureichen:
1) Kopie der Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes;
andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters/jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft. Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 6 Monate sein;
andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters/jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft. Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 6 Monate sein;
2) Erklärungen des Einzelbieters/der Bietergemeinschaft, dass das Unternehmen nicht wegen einer der in § 6 Abs. 4 EG VOL/A genannten Vorschriften verurteilt ist und dass keine Ausschlussgründe nach § 6 Abs. 6 EG VOL/A vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Leistungsblatt Abschnitt I (Angaben/Erklärung zum Unternehmen der letzten 3 Jahre).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Leistungsblatt Abschnitt II (aktuelle Referenzliste für die Lieferung von Ökostrom) mit mindestens einer gleichwertigen Referenz über die Belieferung von energiewirtschaftlich ähnlichen Abnahmestellen mit elektrischer Energie.
2) Methodische Beschreibung der Erstellung des im Rahmen der Leistungserbringung zu erstellenden Energieeinsparungskonzepts mit mindestens einem Referenzprojekt.
Jede/r Bieter/gemeinschaft hat mit seinem/ihrem Angebot eine kurze Beschreibung seiner methodischen Herangehensweise zur Erstellung des Konzepts zur Energieeinsparung für die Stadt Frankfurt am Main darzustellen, die er im Fall der Zuschlagserteilung wählen würde.
Jede/r Bieter/gemeinschaft hat mit seinem/ihrem Angebot eine kurze Beschreibung seiner methodischen Herangehensweise zur Erstellung des Konzepts zur Energieeinsparung für die Stadt Frankfurt am Main darzustellen, die er im Fall der Zuschlagserteilung wählen würde.
Hierzu ist eine maximal einseitige Skizze seines methodischen Vorgehens vorzulegen. Die Skizze muss zudem mindestens eine Referenz über eine Leistung enthalten, die dem von der Stadt Frankfurt am Main ausgeschriebenen Energiekonzept vergleichbar ist und die vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbracht wurde. Ein Angebot ohne die Skizze zur methodischen Herangehensweise ist im Fall der Zuschlagserteilung unvollständig und wird zwingend von der Angebotswertung ausgeschlossen.
Hierzu ist eine maximal einseitige Skizze seines methodischen Vorgehens vorzulegen. Die Skizze muss zudem mindestens eine Referenz über eine Leistung enthalten, die dem von der Stadt Frankfurt am Main ausgeschriebenen Energiekonzept vergleichbar ist und die vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbracht wurde. Ein Angebot ohne die Skizze zur methodischen Herangehensweise ist im Fall der Zuschlagserteilung unvollständig und wird zwingend von der Angebotswertung ausgeschlossen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Zahlungen erfolgen gemäß den Vertragsunterlagen des Auftraggebers, die Teil der Vergabeunterlagen sind.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-01-01 📅
Datum des Endes: 2016-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 65-2013-00134
Zusätzliche Informationen
— Systembedingt können die Standardformulare und - vertragsbestandteile der Stadt Frankfurt am Main nicht geändert werden.
Deshalb werden Änderungen und Präzisierungen der Standardformulare und -vertragsbestandteile für diese Ausschreibung durch die Anlage 1 - Abänderungen der Standardformulare und -vertragsbestandteile (Anlage zur Aufforderung zur Angebotsabgabe) dokumentiert.
Deshalb werden Änderungen und Präzisierungen der Standardformulare und -vertragsbestandteile für diese Ausschreibung durch die Anlage 1 - Abänderungen der Standardformulare und -vertragsbestandteile (Anlage zur Aufforderung zur Angebotsabgabe) dokumentiert.
— Zur Erleichterung der Angebotsbearbeitung wird den Bietern ein ausführliches Verzeichnis „Nachweise und Erklärungen” zur Verfügung gestellt.
— Zwischen dem zukünftigen Lieferanten und der Stadt Frankfurt am Main werden Vertragsstrafen vereinbart bei Verstößen gegen die vereinbarte Ökostromqualität, verspäteter Abgabe des Energiekonzepts sowie verspäteter Lieferung von Energiedaten. Einzelheiten ergeben sich aus Ziffer 13 der BVB.
— Zwischen dem zukünftigen Lieferanten und der Stadt Frankfurt am Main werden Vertragsstrafen vereinbart bei Verstößen gegen die vereinbarte Ökostromqualität, verspäteter Abgabe des Energiekonzepts sowie verspäteter Lieferung von Energiedaten. Einzelheiten ergeben sich aus Ziffer 13 der BVB.
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Offizielle Bezeichnung: Lieferung elektrischer Energie (Ökostrom).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstr. 1-3, oder Postfach, 64278 Darmstadt (Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2)
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind je nach Sachlage innerhalb von 3 bis 7 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, wenn Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gerügt werden, § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, wenn Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gerügt werden, § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsantrags ist…
… unzulässig, wenn seit dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind, § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB.
… zudem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde.