Das Land Niedersachsen beabsichtigt ab dem Jahr 2014 landesweit kontinuierliche Verkehrszählungen mit Hilfe von automatischen Zählgeräten durchzuführen. Dabei sollen die Leitpfostenzählgeräte auf Seitenradarbasis eingesetzt werden. Die Leitpfosten werden hierzu in vorgefertigten Fundamenten an wechselnden Standorten eingesetzt. Der Auftrag umfasst die Lieferung und den Betrieb von mobilen Verkehrszählgeräten mit einer Laufzeit von 21 Monaten in Form einer Rahmenvereinbarung sowie optional zwei einseitigen Vertragsverlängerungen zu höchstens 12 weiteren Monaten. Nähere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil – (Teil B) zu entnehmen. Ob der Auftraggeber sein einseitiges Optionsrecht zur 2-maligen Vertragsverlängerung um höchstens 12 weitere Monate ausüben wird, wird dem jeweiligen Auftragnehmer spätestens drei (3) Monate vor Vertragsende schriftlich mitgeteilt. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Vertrags. Die Lieferung soll nach Zuschlagserteilung an die 13 Geschäftsbereiche der NLStBV gemäß der Anlage der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) erfolgen. Die Lieferungen sowie die Durchführung der Schulungen müssen bis spätestens 31.3.2014 abgeschlossen sein. Wird dieser Termin vom Auftragnehmer nicht eingehalten, sind kostenfrei zusätzliche Zählgeräte nebst vollständigem Zubehör solange bereitzustellen, dass insgesamt die im Jahr 2014 vorgesehenen Zählwochen bis Mitte Dezember zur Verfügung stehen. Dies ist für jeden Geschäftsbereich einzeln sicherzustellen, d. h. dass die Zusatzgeräte nur innerhalb eines Geschäftsbereiches weitergegeben werden dürfen. Im Rahmen der Angebotswertung wird eine Teststellung/Bemusterung der Bediengeräte bei der NLStBV durchgeführt. Die Muster müssen im Wesentlichen die Anforderungen der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) erfüllen und sind vom Bieter inkl. der Bedienungsanleitung unentgeltlich innerhalb von einer Woche nach Anforderung der Vergabestelle für den Zeitraum von maximal einer Woche zur Verfügung zu stellen. Die Teststellung erfolgt bei der NLStBV Dez. 23, Göttinger Chaussee 76A, 30453 Hannover und ist vom Bieter kostenlos durchzuführen. Das Ergebnis der Teststellung/Bemusterung fließt als Zuschlagskriterium „Bediengeräte“ mit in die Bewertung (siehe Ziffer 1.14 dieser Leistungsbeschreibung – Allgemeiner Teil (Teil A)) ein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-11-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-10-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-10-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrzeugzählanlagen
Gesamtwert des Auftrags: 403 400 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fahrzeugzählanlagen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistik Zentrum Niedersachsen - Landesbetrieb -, Außenstelle Hannover
Postanschrift: Podbielskistraße 166
Postleitzahl: 30177
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de🌏
E-Mail: dirk.schneppel@lzn.de📧
Fax: +49 51189848299 📠
Das schriftliche Angebot ist als solches zu kennzeichnen und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4 genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1 angegebenen Adresse (Kontaktstelle) in einem fest verschlossenen fensterlosen Umschlag einzureichen (§ 13 Abs. 2 S. 2 VOL/A-EG). Dieser Umschlag ist mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Angebotsaufkleber mit der Aufschrift: „Angebotsunterlagen im Vergabeverfahren, Nicht vor Submissionstermin öffnen“ von außen sichtbar zu kennzeichnen. Der Umschlag ist zu adressieren an das Logistik Zentrum Niedersachsen - Landesbetrieb -, Außenstelle Hannover, Podbielskistr. 166, 30177 Hannover.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen einschließlich Anlagen eventuell unbeabsichtigte unzutreffende und/oder unvollständige Angaben (Fehler) enthalten können. Das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) sowie das Land Niedersachsen übernehmen hierfür – soweit rechtlich zulässig – keine Garantie oder Gewährleistung für aus den übergebenen Unterlagen erkennbare Fehler. Der Bieter muss sich über die Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen selbst ein Bild verschaffen, die Informationen und Unterlagen des LZN entsprechend überprüfen und ggf. die Korrektur durch das LZN beantragen. Der Bieter bestätigt mit der Abgabe seines Angebots konkludent, sich ausreichend über die tatsächlichen Voraussetzungen seines Angebots informiert zu haben.
Das schriftliche Angebot ist als solches zu kennzeichnen und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4 genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1 angegebenen Adresse (Kontaktstelle) in einem fest verschlossenen fensterlosen Umschlag einzureichen (§ 13 Abs. 2 S. 2 VOL/A-EG). Dieser Umschlag ist mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Angebotsaufkleber mit der Aufschrift: „Angebotsunterlagen im Vergabeverfahren, Nicht vor Submissionstermin öffnen“ von außen sichtbar zu kennzeichnen. Der Umschlag ist zu adressieren an das Logistik Zentrum Niedersachsen - Landesbetrieb -, Außenstelle Hannover, Podbielskistr. 166, 30177 Hannover.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen einschließlich Anlagen eventuell unbeabsichtigte unzutreffende und/oder unvollständige Angaben (Fehler) enthalten können. Das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) sowie das Land Niedersachsen übernehmen hierfür – soweit rechtlich zulässig – keine Garantie oder Gewährleistung für aus den übergebenen Unterlagen erkennbare Fehler. Der Bieter muss sich über die Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen selbst ein Bild verschaffen, die Informationen und Unterlagen des LZN entsprechend überprüfen und ggf. die Korrektur durch das LZN beantragen. Der Bieter bestätigt mit der Abgabe seines Angebots konkludent, sich ausreichend über die tatsächlichen Voraussetzungen seines Angebots informiert zu haben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Land Niedersachsen beabsichtigt ab dem Jahr 2014 landesweit kontinuierliche Verkehrszählungen mit Hilfe von automatischen Zählgeräten durchzuführen. Dabei sollen die Leitpfostenzählgeräte auf Seitenradarbasis eingesetzt werden. Die Leitpfosten werden hierzu in vorgefertigten Fundamenten an wechselnden Standorten eingesetzt. Der Auftrag umfasst die Lieferung und den Betrieb von mobilen Verkehrszählgeräten mit einer Laufzeit von 21 Monaten in Form einer Rahmenvereinbarung sowie optional zwei einseitigen Vertragsverlängerungen zu höchstens 12 weiteren Monaten. Nähere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil – (Teil B) zu entnehmen.
Das Land Niedersachsen beabsichtigt ab dem Jahr 2014 landesweit kontinuierliche Verkehrszählungen mit Hilfe von automatischen Zählgeräten durchzuführen. Dabei sollen die Leitpfostenzählgeräte auf Seitenradarbasis eingesetzt werden. Die Leitpfosten werden hierzu in vorgefertigten Fundamenten an wechselnden Standorten eingesetzt. Der Auftrag umfasst die Lieferung und den Betrieb von mobilen Verkehrszählgeräten mit einer Laufzeit von 21 Monaten in Form einer Rahmenvereinbarung sowie optional zwei einseitigen Vertragsverlängerungen zu höchstens 12 weiteren Monaten. Nähere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil – (Teil B) zu entnehmen.
Ob der Auftraggeber sein einseitiges Optionsrecht zur 2-maligen Vertragsverlängerung um höchstens 12 weitere Monate ausüben wird, wird dem jeweiligen Auftragnehmer spätestens drei (3) Monate vor Vertragsende schriftlich mitgeteilt. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Vertrags.
Ob der Auftraggeber sein einseitiges Optionsrecht zur 2-maligen Vertragsverlängerung um höchstens 12 weitere Monate ausüben wird, wird dem jeweiligen Auftragnehmer spätestens drei (3) Monate vor Vertragsende schriftlich mitgeteilt. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Vertrags.
Die Lieferung soll nach Zuschlagserteilung an die 13 Geschäftsbereiche der NLStBV gemäß der Anlage der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) erfolgen.
Die Lieferungen sowie die Durchführung der Schulungen müssen bis spätestens 31.3.2014 abgeschlossen sein. Wird dieser Termin vom Auftragnehmer nicht eingehalten, sind kostenfrei zusätzliche Zählgeräte nebst vollständigem Zubehör solange bereitzustellen, dass insgesamt die im Jahr 2014 vorgesehenen Zählwochen bis Mitte Dezember zur Verfügung stehen. Dies ist für jeden Geschäftsbereich einzeln sicherzustellen, d. h. dass die Zusatzgeräte nur innerhalb eines Geschäftsbereiches weitergegeben werden dürfen.
Die Lieferungen sowie die Durchführung der Schulungen müssen bis spätestens 31.3.2014 abgeschlossen sein. Wird dieser Termin vom Auftragnehmer nicht eingehalten, sind kostenfrei zusätzliche Zählgeräte nebst vollständigem Zubehör solange bereitzustellen, dass insgesamt die im Jahr 2014 vorgesehenen Zählwochen bis Mitte Dezember zur Verfügung stehen. Dies ist für jeden Geschäftsbereich einzeln sicherzustellen, d. h. dass die Zusatzgeräte nur innerhalb eines Geschäftsbereiches weitergegeben werden dürfen.
Im Rahmen der Angebotswertung wird eine Teststellung/Bemusterung der Bediengeräte bei der NLStBV durchgeführt. Die Muster müssen im Wesentlichen die Anforderungen der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) erfüllen und sind vom Bieter inkl. der Bedienungsanleitung unentgeltlich innerhalb von einer Woche nach Anforderung der Vergabestelle für den Zeitraum von maximal einer Woche zur Verfügung zu stellen. Die Teststellung erfolgt bei der NLStBV Dez. 23, Göttinger Chaussee 76A, 30453 Hannover und ist vom Bieter kostenlos durchzuführen. Das Ergebnis der Teststellung/Bemusterung fließt als Zuschlagskriterium „Bediengeräte“ mit in die Bewertung (siehe Ziffer 1.14 dieser Leistungsbeschreibung – Allgemeiner Teil (Teil A)) ein.
Im Rahmen der Angebotswertung wird eine Teststellung/Bemusterung der Bediengeräte bei der NLStBV durchgeführt. Die Muster müssen im Wesentlichen die Anforderungen der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) erfüllen und sind vom Bieter inkl. der Bedienungsanleitung unentgeltlich innerhalb von einer Woche nach Anforderung der Vergabestelle für den Zeitraum von maximal einer Woche zur Verfügung zu stellen. Die Teststellung erfolgt bei der NLStBV Dez. 23, Göttinger Chaussee 76A, 30453 Hannover und ist vom Bieter kostenlos durchzuführen. Das Ergebnis der Teststellung/Bemusterung fließt als Zuschlagskriterium „Bediengeräte“ mit in die Bewertung (siehe Ziffer 1.14 dieser Leistungsbeschreibung – Allgemeiner Teil (Teil A)) ein.
Beschreibung der Optionen: 2 einseitige Vertragsverlängerungen zu höchstens 12 weiteren Monaten.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 12 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Dauer: 21 Monate
Referenznummer: 03.64-02435-SAM-913/2013
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Niedersachsen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Allgemeine Teilnahmebedingungen (Abschnitt III.2.1-III.2.3):
Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.2.1 bis III.2.3 aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.
Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.2.1 bis III.2.3 aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.
Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmenbedingungen unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3) gem. § 7 Abs. 9 S. 1 VOL/A-EG der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3 bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen. Im Falle der Eignungsleihe nach § 7 Abs. 9 S. 1 VOL/A-EG ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese/n benannten Dritten bei der Auftragsdurchführung in dem Umfang einzusetzen, wie er den/die Dritten zur Auftragsdurchführung benennt und sich auf dessen/deren Fachkunde und/oder Leistungsfähigkeit beruft.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmenbedingungen unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3) gem. § 7 Abs. 9 S. 1 VOL/A-EG der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3 bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen. Im Falle der Eignungsleihe nach § 7 Abs. 9 S. 1 VOL/A-EG ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese/n benannten Dritten bei der Auftragsdurchführung in dem Umfang einzusetzen, wie er den/die Dritten zur Auftragsdurchführung benennt und sich auf dessen/deren Fachkunde und/oder Leistungsfähigkeit beruft.
Beabsichtigen Bieter, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen - ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen - , haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen. Zum Nachweise der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des/der Unterauftragnehmer/s sind die unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Unterlagen für diese/n Unterauftragnehmer auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Eine namentliche Benennung der Unterauftragnehmer oder eine Vorlage der Unterlagen nach Abschnitt III.2.1) für die Unterauftragnehmer im Angebot ist nicht erforderlich.
Beabsichtigen Bieter, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen - ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen - , haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen. Zum Nachweise der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des/der Unterauftragnehmer/s sind die unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Unterlagen für diese/n Unterauftragnehmer auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Eine namentliche Benennung der Unterauftragnehmer oder eine Vorlage der Unterlagen nach Abschnitt III.2.1) für die Unterauftragnehmer im Angebot ist nicht erforderlich.
Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Angebote ist nicht erforderlich.
Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Angebote ist nicht erforderlich.
Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
B. Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. Abschnitt III.2.1 im Einzelnen:
Angaben zur Firma und zum Firmenprofil (Vordruck).
Ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft (dieser Vordruck ist nur im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft von allen Beteiligten auszufüllen und zu unterschreiben).
Ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von…
… Subunternehmen (dieser Vordruck ist nur im Falle der Inanspruchnahme von Subunternehmern von allen Beteiligten auszufüllen und zu unterschreiben).
… eignungsrelevanten Dritten (dieser Vordruck ist nur im Falle der Inanspruchnahme von Dritten von allen Beteiligten auszufüllen und zu unterschreiben).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Sind im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Referenzliste der wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind (Vordruck).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Lieferungen sowie die Durchführung der Schulungen müssen bis spätestens 31.3.2014 abgeschlossen sein. Wird dieser Termin vom Auftragnehmer nicht eingehalten, sind kostenfrei zusätzliche Zählgeräte nebst vollständigem Zubehör solange bereitzustellen, dass insgesamt die im Jahr 2014 vorgesehenen Zählwochen bis Mitte Dezember zur Verfügung stehen. Dies ist für jeden Geschäftsbereich einzeln sicherzustellen, d. h. dass die Zusatzgeräte nur innerhalb eines Geschäftsbereiches weitergegeben werden dürfen.
Die Lieferungen sowie die Durchführung der Schulungen müssen bis spätestens 31.3.2014 abgeschlossen sein. Wird dieser Termin vom Auftragnehmer nicht eingehalten, sind kostenfrei zusätzliche Zählgeräte nebst vollständigem Zubehör solange bereitzustellen, dass insgesamt die im Jahr 2014 vorgesehenen Zählwochen bis Mitte Dezember zur Verfügung stehen. Dies ist für jeden Geschäftsbereich einzeln sicherzustellen, d. h. dass die Zusatzgeräte nur innerhalb eines Geschäftsbereiches weitergegeben werden dürfen.
Im Rahmen der Angebotswertung wird eine Teststellung/Bemusterung der Bediengeräte bei der NLStBV durchgeführt. Die Muster müssen im Wesentlichen die Anforderungen der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) erfüllen und sind vom Bieter inkl. der Bedienungsanleitung unentgeltlich innerhalb von einer Woche nach Anforderung der Vergabestelle für den Zeitraum von maximal einer Woche zur Verfügung zu stellen. Die Teststellung erfolgt bei der NLStBV Dez. 23, Göttinger Chaussee 76A, 30453 Hannover und ist vom Bieter kostenlos durchzuführen. Das Ergebnis der Teststellung/Bemusterung fließt als Zuschlagskriterium „Bediengeräte“ mit in die Bewertung (siehe Ziffer 1.14 dieser Leistungsbeschreibung – Allgemeiner Teil (Teil A)) ein.
Im Rahmen der Angebotswertung wird eine Teststellung/Bemusterung der Bediengeräte bei der NLStBV durchgeführt. Die Muster müssen im Wesentlichen die Anforderungen der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) erfüllen und sind vom Bieter inkl. der Bedienungsanleitung unentgeltlich innerhalb von einer Woche nach Anforderung der Vergabestelle für den Zeitraum von maximal einer Woche zur Verfügung zu stellen. Die Teststellung erfolgt bei der NLStBV Dez. 23, Göttinger Chaussee 76A, 30453 Hannover und ist vom Bieter kostenlos durchzuführen. Das Ergebnis der Teststellung/Bemusterung fließt als Zuschlagskriterium „Bediengeräte“ mit in die Bewertung (siehe Ziffer 1.14 dieser Leistungsbeschreibung – Allgemeiner Teil (Teil A)) ein.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 21
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Vergabeunterlagen können ab sofort elektronisch unter http://vergabe.niedersachsen.de nach kostenfreier Registrierung ab sofort kostenlos heruntergeladen werden.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-01-20 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Schneppel
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 03.64-02435-SAM-913/2013
Zusätzliche Informationen
Das schriftliche Angebot ist als solches zu kennzeichnen und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4 genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1 angegebenen Adresse (Kontaktstelle) in einem fest verschlossenen fensterlosen Umschlag einzureichen (§ 13 Abs. 2 S. 2 VOL/A-EG). Dieser Umschlag ist mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Angebotsaufkleber mit der Aufschrift: „Angebotsunterlagen im Vergabeverfahren, Nicht vor Submissionstermin öffnen“ von außen sichtbar zu kennzeichnen. Der Umschlag ist zu adressieren an das Logistik Zentrum Niedersachsen - Landesbetrieb -, Außenstelle Hannover, Podbielskistr. 166, 30177 Hannover.
Das schriftliche Angebot ist als solches zu kennzeichnen und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4 genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1 angegebenen Adresse (Kontaktstelle) in einem fest verschlossenen fensterlosen Umschlag einzureichen (§ 13 Abs. 2 S. 2 VOL/A-EG). Dieser Umschlag ist mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Angebotsaufkleber mit der Aufschrift: „Angebotsunterlagen im Vergabeverfahren, Nicht vor Submissionstermin öffnen“ von außen sichtbar zu kennzeichnen. Der Umschlag ist zu adressieren an das Logistik Zentrum Niedersachsen - Landesbetrieb -, Außenstelle Hannover, Podbielskistr. 166, 30177 Hannover.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen einschließlich Anlagen eventuell unbeabsichtigte unzutreffende und/oder unvollständige Angaben (Fehler) enthalten können. Das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) sowie das Land Niedersachsen übernehmen hierfür – soweit rechtlich zulässig – keine Garantie oder Gewährleistung für aus den übergebenen Unterlagen erkennbare Fehler. Der Bieter muss sich über die Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen selbst ein Bild verschaffen, die Informationen und Unterlagen des LZN entsprechend überprüfen und ggf. die Korrektur durch das LZN beantragen. Der Bieter bestätigt mit der Abgabe seines Angebots konkludent, sich ausreichend über die tatsächlichen Voraussetzungen seines Angebots informiert zu haben.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen einschließlich Anlagen eventuell unbeabsichtigte unzutreffende und/oder unvollständige Angaben (Fehler) enthalten können. Das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) sowie das Land Niedersachsen übernehmen hierfür – soweit rechtlich zulässig – keine Garantie oder Gewährleistung für aus den übergebenen Unterlagen erkennbare Fehler. Der Bieter muss sich über die Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen selbst ein Bild verschaffen, die Informationen und Unterlagen des LZN entsprechend überprüfen und ggf. die Korrektur durch das LZN beantragen. Der Bieter bestätigt mit der Abgabe seines Angebots konkludent, sich ausreichend über die tatsächlichen Voraussetzungen seines Angebots informiert zu haben.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Postfach
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21310
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2013/S 200-345644 (2013-10-11)
Ergänzende Angaben (2013-10-31) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-12-11) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistik Zentrum Niedersachsen – Landesbetrieb – Außenstelle Hannover
Kontakt
E-Mail: michaela.wille@lzn.de📧
Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 03.64 – 02435 – SAM – 913 / 2013
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (70)
2. Servicekonzept (15)
3. Ergebnis der Teststellung der Bediengeräte (15)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-11-29 📅
Name: RTB GmbH & Co. KG
Postanschrift: Schulze-Delitzsch-Weg 10
Postort: Bad Lippspringe
Postleitzahl: 33175
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Wille
Referenz Daten
Veröffentlichungsdatum: 2013-10-31 📅
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2013/S 213-369149
Quelle: OJS 2013/S 241-419161 (2013-12-11)