Lieferung und Installation von professionellen Broadcast HD-TV tauglichen XDCAM Recordern

Deutscher Bundestag - Verwaltung -

Mit der Einführung des HD-TV Standards für die Übertragung der Debatten aus dem Plenarsaal des Deutschen Bundestages wird für die Aufzeichnung ein HD-TV fähiges Medium benötigt. Aus Kompatibilitätsgründen muss die Aufzeichnung auf XDCAM-kompatiblen Medien erfolgen. In der Sommerpause dieses Jahres wird die entsprechende TV-Regie auf den HD-TV Standard umgerüstet. Die übrige Infrastruktur beim Parlamentsfernsehen bleibt weiterhin im SD-TV Standard erhalten. Die bisherige Aufzeichnung erfolgt auf Digital-Betacam-Medien. Es werden insgesamt fünf XDCAM-fähige Rekorder benötigt, die in die vorhandene Infrastruktur in verschiedenen Räumlichkeiten integriert werden müssen. Zwei XDCAM-Rekorder müssen jeweils in den Räumlichkeiten „TV-Regie 1“ und „Nachbearbeitung“ sowie ein XDCAM-Rekorder am sogenannten „Sichtplatz“ installiert werden. Dazu gehört, dass benötigte Kabelverbindungen hergestellt und Änderungen an der zentralen Kreuzschienensteuerung (Jupiter) programmiert werden müssen. Zudem muss die Bestandsdokumentation angepasst werden. Der AN hat alle Geräte und Komponenten zu liefern und betriebsbereit zu installieren. Als Installationsleistungen sind Kabelverbindungen herzustellen. Einige Kabelverbindungen müssen neu verlegt und konfektioniert werden ,andere sind innerhalb der bestehenden Installation neu anzulegen. Alle Rekorder sind mit einer GB-Ethernet-Netzwerkverbindung auszustatten. Die Senke für alle Netzwerkverbindungen ist der Serverraum, in dem an einem vorhandenen Switch (HP, Pro Curve 2900) die Verbindungen zusammenlaufen. An diesem Switch ist ein PC angeschlossen, auf dem eine Software (Content Browser) der Firma Sony installiert ist. Geräte und Software sind so zu konfigurieren, dass alle XDCAM-Geräte über das Netzwerk steuerbar sind und die Inhalte der Medien über das Netzwerk transferiert werden können.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-08-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-07-12.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-07-12 Auftragsbekanntmachung
2013-10-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-07-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Geräte zur Bild- und Tonaufzeichnung und -wiedergabe
Menge oder Umfang:
Lieferung und Installation von fünf Broadcast HD-TV XDCAM Recordern sowie Zubehör:2x XDCAM Recorder, Typ Sony PDW-HD1500 oder gleichwertiger Art;1x 19" Einbaurahmen für PDW-HD1500;1x HD Eingangskarte für Monitor Sony BVM-F250 (Typ Sony BKM-243HS oder gleichwertiger Art);1x Start-Folge-Automatik (Typ: Firma Kurrer);2x XDCAM Recorder, Typ Sony PDW-F1600 oder gleichwertiger Art;1x 19" Einbaurahmen für PDW-F1600;1x 19" Baugruppenträger Firma Snell Typ: IQH3B-S-P;2x Videoverteiler SD-SDI, für Maschine 1&2 Output;2x Videoverteiler HD-SDI, für Maschine 1&2 Output;2x Audioverteiler AES/EBU, für Maschine 2, Audio1/2 und Audio3/4;2x Monitore 17", Typ TV Logic LVM-172W oder gleichwertiger Art;1x XDCAM Recorder XDS-PD1000 oder gleichwertiger Art;2x Nahfeldmonitor Abhörlautsprecher, Typ Klein und Hummel KH120 oder gleichwertiger Art;1x Monitor 32", Typ: TV Logic LVM-323W oder gleichwertiger Art;1x Edit Controller, Typ: Sony RM-280 oder gleichwertiger Art.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Unbestimmt
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Geräte zur Bild- und Tonaufzeichnung und -wiedergabe 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutscher Bundestag - Verwaltung -
Postanschrift: Platz der Republik 1
Postleitzahl: 11011
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundestag.de 🌏
E-Mail: vergabereferat@bundestag.de 📧
Telefon: +49 3022733234 📞
Fax: +49 3022730374 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-07-12 📅
Einreichungsfrist: 2013-08-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-07-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 137-237592
ABl. S-Ausgabe: 137
Zusätzliche Informationen
Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis zum 22.8.2013 gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabestelle.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit der Einführung des HD-TV Standards für die Übertragung der Debatten aus dem Plenarsaal des Deutschen Bundestages wird für die Aufzeichnung ein HD-TV fähiges Medium benötigt. Aus Kompatibilitätsgründen muss die Aufzeichnung auf XDCAM-kompatiblen Medien erfolgen. In der Sommerpause dieses Jahres wird die entsprechende TV-Regie auf den HD-TV Standard umgerüstet. Die übrige Infrastruktur beim Parlamentsfernsehen bleibt weiterhin im SD-TV Standard erhalten. Die bisherige Aufzeichnung erfolgt auf Digital-Betacam-Medien. Es werden insgesamt fünf XDCAM-fähige Rekorder benötigt, die in die vorhandene Infrastruktur in verschiedenen Räumlichkeiten integriert werden müssen. Zwei XDCAM-Rekorder müssen jeweils in den Räumlichkeiten „TV-Regie 1“ und „Nachbearbeitung“ sowie ein XDCAM-Rekorder am sogenannten „Sichtplatz“ installiert werden. Dazu gehört, dass benötigte Kabelverbindungen hergestellt und Änderungen an der zentralen Kreuzschienensteuerung (Jupiter) programmiert werden müssen. Zudem muss die Bestandsdokumentation angepasst werden. Der AN hat alle Geräte und Komponenten zu liefern und betriebsbereit zu installieren. Als Installationsleistungen sind Kabelverbindungen herzustellen. Einige Kabelverbindungen müssen neu verlegt und konfektioniert werden ,andere sind innerhalb der bestehenden Installation neu anzulegen. Alle Rekorder sind mit einer GB-Ethernet-Netzwerkverbindung auszustatten. Die Senke für alle Netzwerkverbindungen ist der Serverraum, in dem an einem vorhandenen Switch (HP, Pro Curve 2900) die Verbindungen zusammenlaufen. An diesem Switch ist ein PC angeschlossen, auf dem eine Software (Content Browser) der Firma Sony installiert ist. Geräte und Software sind so zu konfigurieren, dass alle XDCAM-Geräte über das Netzwerk steuerbar sind und die Inhalte der Medien über das Netzwerk transferiert werden können.
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Menge oder Umfang:
Lieferung und Installation von fünf Broadcast HD-TV XDCAM Recordern sowie Zubehör:
2x XDCAM Recorder, Typ Sony PDW-HD1500 oder gleichwertiger Art;
1x 19" Einbaurahmen für PDW-HD1500;
1x HD Eingangskarte für Monitor Sony BVM-F250 (Typ Sony BKM-243HS oder gleichwertiger Art);
1x Start-Folge-Automatik (Typ: Firma Kurrer);
2x XDCAM Recorder, Typ Sony PDW-F1600 oder gleichwertiger Art;
1x 19" Einbaurahmen für PDW-F1600;
1x 19" Baugruppenträger Firma Snell Typ: IQH3B-S-P;
2x Videoverteiler SD-SDI, für Maschine 1&2 Output;
2x Videoverteiler HD-SDI, für Maschine 1&2 Output;
2x Audioverteiler AES/EBU, für Maschine 2, Audio1/2 und Audio3/4;
2x Monitore 17", Typ TV Logic LVM-172W oder gleichwertiger Art;
1x XDCAM Recorder XDS-PD1000 oder gleichwertiger Art;
2x Nahfeldmonitor Abhörlautsprecher, Typ Klein und Hummel KH120 oder gleichwertiger Art;
1x Monitor 32", Typ: TV Logic LVM-323W oder gleichwertiger Art;
1x Edit Controller, Typ: Sony RM-280 oder gleichwertiger Art.
Dauer: 1 Monate
Referenznummer: ZT6-1133-2013-224-16-PUK4

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/ in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht erhalten soll, (Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern).
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-Sofern eine Bietergemeinschaft gebildet werden soll, muss die Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht, von jedem Mitglied eingereicht werden.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird durch Unterschrift des Angebots mit abgegeben. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit seiner Unterschrift auch für den/die Unterauftragnehmer.
- Bei Insolvenz einen von allen Gläubigern angenommenen Insolvenzplan und die gerichtliche Bestätigung des Insolvenzplanes als eigene Anlage mit der Bezeichnung „INS“.
- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Erklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die nachfolgend genannten Nachweise beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.
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-Sofern Unterauftragnehmer eingesetzt werden sollen, wird die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch die Angebotsabgabe auch für den Unterauftragnehmer abgegeben.
Mindeststandards: siehe links.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Angabe von mindestens zwei aussagekräftigen Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei Jahren. Sie werden anhand der Kontaktdaten überprüft. Referenzen von mit dem Bieter verbundenen Unternehmen werden nicht akzeptiert.
- Sofern Produkte gleichwertiger Art angeboten werden, sind dem Angebot aussagekräftige Prospekte (inklusive Bildmaterial) beizufügen.
- Projektplan.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zusätzliche Vertragsbedingungen der Verwaltung des Deutschen Bundestages, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Angebotsabgabe gültigen Fassung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
- dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, Zahlungen mit befreiender Wirkung entgegenzunehmen und
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Bei nicht offenem Verfahren werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-10-07 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Referat ZT 6 – Vergaben
Internetadresse: www.bundestag.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ZT6-1133-2013-224-16-PUK4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2013/S 137-237592 (2013-07-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-10-09)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutscher Bundestag - Verwaltung-

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-10-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-10-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 198-341945
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 137-237592
ABl. S-Ausgabe: 198

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: ZT6-1133-2013-224-16-PuK4

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-10-07 📅
Name: BTS broadcast technology solutions GmbH
Postanschrift: Brunnenweg 11
Postort: Weiterstadt
Postleitzahl: 64311
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Absatz 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 107 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
Der Antrag ist nach § 107 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 107 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Festellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 101 a Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2013/S 198-341945 (2013-10-09)