Auf dem Grundstück Heinrichstrasse in 53721 Siegburg wird der Neubau eines Seniorenzentrums mit vollstationärer Pflege für 80 Bewohner vom Erdgeschoss bis 2. Obergeschoss errichtet. Im 3. und 4. Obergeschoss entstehen insgesamt 11 Wohnungen auf Mietbasis mit Service. Betreiber des Seniorenzentrums ist die Seniorenzentrum Siegburg Gmbh. Vor diesem Hintergrund schreibt die Seniorenzentrum Siegburg GmbH vorliegend als Auftraggeber Leistungen betreffend die Lieferung und Montage der Einrichtungsgegenstände bzw. des Mobiliars für den Bereich der Tagespflege aus. Vom Bereich der Tagespflege erfasst sind beispielsweise folgende Räumlichkeiten: Büros, Dienstzimmer, Therapieräume, Gruppenräume, Lager und Ruheräume. Für den Bereich der Tagespflege sollen insbesondere folgende Einrichtungsgegenstände geliefert und ggf. montiert werden: Schreibtischanlagen, Stühle, Aktenschrankanlagen, Tische, Stapelstühle, Pflegesessel, Stahlregalanlagen sowie die Fensterdekoration.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-11-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-09-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-09-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Möbel
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Möbel📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Seniorenzentrum Siegburg GmbH
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 16
Postleitzahl: 53721
Postort: Siegburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.seniorenzentrum-siegburg.de🌏
Telefon: +49 224125042220📞
Fax: +49 224125042163 📠
1. Die Vergabeunterlagen sind bei der unter Ziffer I.1 angegebenen Stelle abzufordern.
2. Für die Ausführung der Leistungen gelten die Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) Teil B – Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen, Ausgabe 2003.
3. Eventuelle Rückfragen richten Sie bitte ausschließlich schriftlich an die unter Ziffer I.1 genannte Kontaktstelle.
4. Fehlen geforderte Erklärungen oder Nachweise kann der Auftraggeber die fehlenden Erklärungen oder Nachweise nachfordern (19 Abs. 2 VOL/A-EG). Diese sind spätestens innerhalb der vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorzulegen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch den Auftraggeber. Werden die Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, ist das Angebot auszuschließen.
5. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der
— erklärt wird, dass im Falle der Auftragserteilung die Leistungen als Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch ausgeführt werden,
— ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und
— erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
1. Die Vergabeunterlagen sind bei der unter Ziffer I.1 angegebenen Stelle abzufordern.
2. Für die Ausführung der Leistungen gelten die Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) Teil B – Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen, Ausgabe 2003.
3. Eventuelle Rückfragen richten Sie bitte ausschließlich schriftlich an die unter Ziffer I.1 genannte Kontaktstelle.
4. Fehlen geforderte Erklärungen oder Nachweise kann der Auftraggeber die fehlenden Erklärungen oder Nachweise nachfordern (19 Abs. 2 VOL/A-EG). Diese sind spätestens innerhalb der vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorzulegen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch den Auftraggeber. Werden die Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, ist das Angebot auszuschließen.
5. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der
— erklärt wird, dass im Falle der Auftragserteilung die Leistungen als Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch ausgeführt werden,
— ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und
— erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auf dem Grundstück Heinrichstrasse in 53721 Siegburg wird der Neubau eines Seniorenzentrums mit vollstationärer Pflege für 80 Bewohner vom Erdgeschoss bis 2. Obergeschoss errichtet. Im 3. und 4. Obergeschoss entstehen insgesamt 11 Wohnungen auf Mietbasis mit Service. Betreiber des Seniorenzentrums ist die Seniorenzentrum Siegburg Gmbh. Vor diesem Hintergrund schreibt die Seniorenzentrum Siegburg GmbH vorliegend als Auftraggeber Leistungen betreffend die Lieferung und Montage der Einrichtungsgegenstände bzw. des Mobiliars für den Bereich der Tagespflege aus. Vom Bereich der Tagespflege erfasst sind beispielsweise folgende Räumlichkeiten: Büros, Dienstzimmer, Therapieräume, Gruppenräume, Lager und Ruheräume. Für den Bereich der Tagespflege sollen insbesondere folgende Einrichtungsgegenstände geliefert und ggf. montiert werden: Schreibtischanlagen, Stühle, Aktenschrankanlagen, Tische, Stapelstühle, Pflegesessel, Stahlregalanlagen sowie die Fensterdekoration.
Auf dem Grundstück Heinrichstrasse in 53721 Siegburg wird der Neubau eines Seniorenzentrums mit vollstationärer Pflege für 80 Bewohner vom Erdgeschoss bis 2. Obergeschoss errichtet. Im 3. und 4. Obergeschoss entstehen insgesamt 11 Wohnungen auf Mietbasis mit Service. Betreiber des Seniorenzentrums ist die Seniorenzentrum Siegburg Gmbh. Vor diesem Hintergrund schreibt die Seniorenzentrum Siegburg GmbH vorliegend als Auftraggeber Leistungen betreffend die Lieferung und Montage der Einrichtungsgegenstände bzw. des Mobiliars für den Bereich der Tagespflege aus. Vom Bereich der Tagespflege erfasst sind beispielsweise folgende Räumlichkeiten: Büros, Dienstzimmer, Therapieräume, Gruppenräume, Lager und Ruheräume. Für den Bereich der Tagespflege sollen insbesondere folgende Einrichtungsgegenstände geliefert und ggf. montiert werden: Schreibtischanlagen, Stühle, Aktenschrankanlagen, Tische, Stapelstühle, Pflegesessel, Stahlregalanlagen sowie die Fensterdekoration.
Dauer: 70 Tage Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Siegburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.pq-vol.de) oder Eigenerklärungen nachzuweisen. Dies gilt im Falle von Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer in der Präqualifizierungsdatenbank für das andere Unternehmen zu benennen oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. In diesem Fall muss dem Auftraggeber durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Dritten auch nachgewiesen werden, dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die erforderlichen Mittel des Dritten bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer in der Präqualifizierungsdatenbank für das andere Unternehmen zu benennen oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. In diesem Fall muss dem Auftraggeber durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Dritten auch nachgewiesen werden, dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die erforderlichen Mittel des Dritten bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen.
Die nachstehend aufgeführten Verpflichtungserklärungen zu §§ 18 und 19 TVgG-NRW sind von präqualifizierten und nicht präqualifizierten Bietern sowie von den Unternehmen, auf deren Fähigkeiten sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages beruft, ebenfalls mit dem Angebot einzureichen.
Die nachstehend aufgeführten Verpflichtungserklärungen zu §§ 18 und 19 TVgG-NRW sind von präqualifizierten und nicht präqualifizierten Bietern sowie von den Unternehmen, auf deren Fähigkeiten sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages beruft, ebenfalls mit dem Angebot einzureichen.
Bei Angeboten durch eine Bietergemeinschaft sind alle nachstehend aufgeführten Nachweise und Erklärungen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Die persönliche Lage des Bieters betreffen folgende abzugebende Erklärungen:
2. Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter bzw. das Unternehmen ansässig ist oder Erklärung, dass eine Pflicht zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nicht besteht.
2. Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter bzw. das Unternehmen ansässig ist oder Erklärung, dass eine Pflicht zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nicht besteht.
Der Auftraggeber behält sich vor, sich zur Bestätigung der Erklärung eine Gewerbeanmeldung oder einen Handelsregisterauszug oder eine Eintragung in die Handwerksrolle oder in das Vereinsregister vorlegen zu lassen (bei Vorlage nicht älter als drei Monate); Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben auf Anforderung eine entsprechende Bescheinigung des Berufsregisters ihres Herkunftslandes vorzulegen (bei Vorlage nicht älter als drei Monate).
Der Auftraggeber behält sich vor, sich zur Bestätigung der Erklärung eine Gewerbeanmeldung oder einen Handelsregisterauszug oder eine Eintragung in die Handwerksrolle oder in das Vereinsregister vorlegen zu lassen (bei Vorlage nicht älter als drei Monate); Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben auf Anforderung eine entsprechende Bescheinigung des Berufsregisters ihres Herkunftslandes vorzulegen (bei Vorlage nicht älter als drei Monate).
3. Eigenerklärung darüber, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder aber ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und auf Verlangen vorgelegt wird.
3. Eigenerklärung darüber, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder aber ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und auf Verlangen vorgelegt wird.
4. Eigenerklärung darüber, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, wie z. B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO).
4. Eigenerklärung darüber, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, wie z. B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO).
5. Eigenerklärung darüber, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen einer der folgenden Strafnormen oder der entsprechenden Strafnormen anderer Staaten:
— § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
— § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
— § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
— § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
— Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
— § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
— § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
6. Eigenerklärung darüber, dass der Bieter:
— im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat und
— in seinem Unternehmen keine illegalen Arbeitskräfte beschäftigt sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, einen Auszug aus dem Bundes-/Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands zu fordern bzw. anzufordern. Wenn eine Urkunde oder Bescheinigung vom Herkunftsland nicht ausgestellt wird oder nicht vollständig alle vorgesehenen Fälle erwähnt, kann dies durch eine eidesstattliche Erklärung oder eine förmliche Erklärung vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dafür qualifizierten Berufsorganisation des Herkunftslands ersetzt werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, einen Auszug aus dem Bundes-/Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands zu fordern bzw. anzufordern. Wenn eine Urkunde oder Bescheinigung vom Herkunftsland nicht ausgestellt wird oder nicht vollständig alle vorgesehenen Fälle erwähnt, kann dies durch eine eidesstattliche Erklärung oder eine förmliche Erklärung vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dafür qualifizierten Berufsorganisation des Herkunftslands ersetzt werden.
7. Eigenerklärung darüber, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit der Bieter der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt wurde/wird.
Der Auftraggeber behält sich vor, sich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (bei Vorlage nicht älter als drei Monate) bzw. derjenigen gesetzlichen Krankenversicherung, bei der gemäß Eigenerklärung die meisten Beschäftigten des Bieters versichert sind, vorlegen zu lassen.
Der Auftraggeber behält sich vor, sich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (bei Vorlage nicht älter als drei Monate) bzw. derjenigen gesetzlichen Krankenversicherung, bei der gemäß Eigenerklärung die meisten Beschäftigten des Bieters versichert sind, vorlegen zu lassen.
8. Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Der Auftraggeber behält sich vor, sich eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung (bei Vorlage nicht älter als 3 Monate) der Berufsgenossenschaft des für den Bieter zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen zu lassen.
Der Auftraggeber behält sich vor, sich eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung (bei Vorlage nicht älter als 3 Monate) der Berufsgenossenschaft des für den Bieter zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen zu lassen.
9. Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG-NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen.
10. Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Hinweis: Soweit sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (z. B. Unterauftragnehmer) beruft, sind die vorgenannten Erklärungen bzw. Nachweise für dieses Unternehmen abzugeben.
Hinweis: Soweit sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (z. B. Unterauftragnehmer) beruft, sind die vorgenannten Erklärungen bzw. Nachweise für dieses Unternehmen abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.pq-vol.de) oder Eigenerklärungen nachzuweisen. Dies gilt im Falle von Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer in der Präqualifizierungsdatenbank für das andere Unternehmen zu benennen oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer in der Präqualifizierungsdatenbank für das andere Unternehmen zu benennen oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Bei Angeboten durch eine Bietergemeinschaft ist die nachstehend aufgeführte Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist wie folgt nachzuweisen:
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Der Auftraggeber behält sich vor, eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen anzufordern.
Hinweis: Soweit sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (z. B. Unterauftragnehmer) beruft, ist die vorgenannte Erklärung bzw. Nachweis für dieses Unternehmen abzugeben. In diesem Fall muss dem Auftraggeber durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Dritten auch nachgewiesen werden, dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die erforderlichen Mittel des Dritten bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Hinweis: Soweit sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (z. B. Unterauftragnehmer) beruft, ist die vorgenannte Erklärung bzw. Nachweis für dieses Unternehmen abzugeben. In diesem Fall muss dem Auftraggeber durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Dritten auch nachgewiesen werden, dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die erforderlichen Mittel des Dritten bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.pq-vol.de) oder Eigenerklärungen nachzuweisen. Dies gilt im Falle von Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer in der Präqualifizierungsdatenbank für das andere Unternehmen zu benennen oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer in der Präqualifizierungsdatenbank für das andere Unternehmen zu benennen oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Bei Angeboten durch eine Bietergemeinschaft ist die nachstehend aufgeführte Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Die technische Leistungsfähigkeit ist wie folgt nachzuweisen:
Erklärung des Bieters darüber, dass in den letzten 3 Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden. Benennung von Referenzen mit folgenden Mindestangaben: Bezeichnung der Leistung; Name, Anschrift und Telefonnummer des Auftraggebers; Ansprechpartner; Ort der Leistungserbringung; Leistungszeit; Auftragswert der beschriebenen Leistungen.
Erklärung des Bieters darüber, dass in den letzten 3 Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden. Benennung von Referenzen mit folgenden Mindestangaben: Bezeichnung der Leistung; Name, Anschrift und Telefonnummer des Auftraggebers; Ansprechpartner; Ort der Leistungserbringung; Leistungszeit; Auftragswert der beschriebenen Leistungen.
Hinweis: Soweit sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (z. B. Unterauftragnehmer) beruft, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise für dieses Unternehmen abzugeben. In diesem Fall muss dem Auftraggeber durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Dritten auch nachgewiesen werden, dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die erforderlichen Mittel des Dritten bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen.
Hinweis: Soweit sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (z. B. Unterauftragnehmer) beruft, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise für dieses Unternehmen abzugeben. In diesem Fall muss dem Auftraggeber durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Dritten auch nachgewiesen werden, dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die erforderlichen Mittel des Dritten bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheit zur Sicherung der Vertragserfüllung einschließlich der Gewährleistung in Höhe von 5 v. H. der Bruttoauftragssumme.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlung nach § 17 VOL/B und § 11 ff. der Besonderen Vertragsbedingungen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-12-23 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-11-11 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Seniorenzentrum Siegburg GmbH
Herrn Klaus Vey
Referenz Zusätzliche Informationen
1. Die Vergabeunterlagen sind bei der unter Ziffer I.1 angegebenen Stelle abzufordern.
2. Für die Ausführung der Leistungen gelten die Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) Teil B – Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen, Ausgabe 2003.
3. Eventuelle Rückfragen richten Sie bitte ausschließlich schriftlich an die unter Ziffer I.1 genannte Kontaktstelle.
4. Fehlen geforderte Erklärungen oder Nachweise kann der Auftraggeber die fehlenden Erklärungen oder Nachweise nachfordern (19 Abs. 2 VOL/A-EG). Diese sind spätestens innerhalb der vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorzulegen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch den Auftraggeber. Werden die Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, ist das Angebot auszuschließen.
4. Fehlen geforderte Erklärungen oder Nachweise kann der Auftraggeber die fehlenden Erklärungen oder Nachweise nachfordern (19 Abs. 2 VOL/A-EG). Diese sind spätestens innerhalb der vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorzulegen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch den Auftraggeber. Werden die Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, ist das Angebot auszuschließen.
5. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der
— erklärt wird, dass im Falle der Auftragserteilung die Leistungen als Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch ausgeführt werden,
— ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und
— erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluß oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäichen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluß oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäichen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2013/S 189-325581 (2013-09-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-12-06) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge