Die in den Vergabe- und Vertragsunterlagen genannten Mindestanforderungen sind durch die Bieter vollständig zu erfüllen. Geforderte Preisangaben, auch Einzelpreise, sind vollständig auszuweisen. Optionale Leistungen sind vollständig durch den Bieter anzubieten. Es können mehrere Hauptangebote, wie auch Nebenangebote angeboten werden. Die Nebenangebote müssen die Mindetsnaforderungen vollständig erfüllen. Der Nachweis der Gleichwertigkeit ist durch den Bieter zu erbringen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Frist zur Rüge 7 Tage nach Erhalt der Vergabe-und Vertragsunterlagen beträgt.