Lieferung und Reaktivierung von Aktivkohle für Sickerwasser einschl. Entsorgung

AVG Köln mbH

Lieferung und Einbringung von Aktivkohle zur Reinigung von biologisch vorgereinigtem Sickerwasser, Reaktivierung der beladenen Aktivkohle sowie Entsorgung der verbrauchten Kohle.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-10-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-07-31.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-07-31 Auftragsbekanntmachung
2013-11-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-07-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Aktivkohle
Menge oder Umfang: 800 000
Gesamtwert des Auftrags: 800 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Aktivkohle 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: AVG Köln mbH
Postanschrift: Geestemünder Str. 23
Postleitzahl: 50735
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: http://www.avgkoeln.de 🌏
E-Mail: sczech@avgkoeln.de 📧
Fax: +49 2217170199 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-07-31 📅
Einreichungsfrist: 2013-10-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-08-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 150-260516
ABl. S-Ausgabe: 150
Zusätzliche Informationen
Information nach § 107 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) 1 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Antrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2 Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) 1 Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich genügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber genügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Auftrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. 3 § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung und Einbringung von Aktivkohle zur Reinigung von biologisch vorgereinigtem Sickerwasser, Reaktivierung der beladenen Aktivkohle sowie Entsorgung der verbrauchten Kohle.
Mindestzahl der möglichen Verlängerungen: 1
Höchstzahl der möglichen Verlängerungen: 2
Dauer: 36 Monate
Referenznummer: 037/13 BM
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Erftstadt-Liblar.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Handelsregisterauszug nicht älter als 6 Monate
Gewerbezentralregisterauszug nicht älter als 6 Monate
Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG - NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen
Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG - NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bescheinigung der zuständigen Stelle des EU-Mitgliedstaates, aus der hervorgeht, dass der Unternehmer seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern pünktlich nachkommt Erklärung Bietergemeinschaft, falls Vorhanden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Produkt-Datenblatt
Referenzliste.
Auftragsausführung
Sonstige besondere Bedingungen:
Bei Auftragsvergabe gelten ausschließlich die Bedingungen der Ausschreibung.
Die Lieferungen erfolgen je nach Abruf in Mengen von ca. 8 000 KG und müssen in für das Produkt geeigneten Fahrzeugen befördert werden.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 3
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-10-14 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Stefan Czech
Internetadresse: www.avgkoeln.de 🌏
Name: AVG Köln mbH
Kontaktperson: Deponie Vereinigte Ville
Herrn Mehlis
E-Mail: mmehlis@deponie.avgkoeln.de 📧
URL für weitere Informationen: http://www.avgkoeln.de 🌏
URL der Dokumente: http://www.avgkoeln.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 037/13 BM
Zusätzliche Informationen
Information nach § 107 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Antrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
2 Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) 1 Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich genügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber genügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2 Satz 1 gilt nicht bei einem Auftrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB.
3 § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2013/S 150-260516 (2013-07-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-11-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 750 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-11-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-11-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 225-391699
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 150-260516
ABl. S-Ausgabe: 225
Zusätzliche Informationen
Information nach § 107 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) 1 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Antrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2 Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) 1 Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich genügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber genügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Auftrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. 3 § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-10-31 📅
Name: Carbo Tech AC GmbH
Postanschrift: Elisenstr. 119
Postort: Essen
Postleitzahl: 45139
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2013/S 225-391699 (2013-11-18)