Der Auftrag umfasst die Herstellung und Lieferung zweier Polizeihubschrauber für die Polizeihubschrauberstaffel Niedersachsen (PHuStN) mit allen erforderlichen Subsystemen, Ausrüstungsteilen, etc. laut Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B). Die PHuStN ist organisatorisch Teil der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen (ZPD NI). Die vertragsgemäß zu erstellenden und zu liefernden Hubschrauber in all seinen Bestandteilen und Ausstattungsteilen muss zum Zeitpunkt der Auslieferung dem aktuellen Modifikationsstand entsprechen. Dieses gilt auch für die Triebwerke, Subsysteme, etc. Zum Lieferumfang gehören zwei Polizeihubschrauber gem. Leistungsbeschreibung, die beauftragte Ausstattung des jeweiligen Polizeihubschraubers, die beauftragte Missionsausstattung, die beauftragte Vorrüstung für optionale An- und Einbauten, die Dokumentationsunterlagen. Des Weiteren, die erforderlichen Zulassungsunterlagen, insbesondere: Stückprüfbericht, Konformitätsbescheinigung, Nachprüfschein, Eintragungsschein, Lufttüchtigkeitszeugnis, Lärmzeugnis, Genehmigung als Luftfunkstelle (Genehmigung erteilt die Bundesnetzagentur, siehe auch Nr. 4.8.1 der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B)), Musterzulassung (TC) (erteilt durch das Luftfahrtbundesamt), ggf. Änderung der Musterzulassung (Änderung TC), ggf. ergänzende Musterzulassungen (STC) (siehe auch Nr. 7.11.1 der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B)). Zum Zeitpunkt der Lieferung müssen die vertragsgemäß zu liefernden Hubschrauber gemäß der Leistungsbeschreibung, inklusive der beauftragten Missionsausstattungen und den Vorrüstungen für optionale Ein-/Anbauten, zwingend gemäß der gültigen europäischen Bauvorschriften (CAT A/Class 1) zugelassen sein für: VFR Tag und Nachtflüge, NVG Flüge, IFR Single und Dual Pilot und Luftarbeit (z. B. Außenlast). Die Dokumentation muss alle zum Zeitpunkt der Auslieferung des jeweiligen Polizeihubschraubers erforderlichen Angaben für den Flugbetrieb und die Instandhaltung gemäß deutschem Recht und der VO (EU) 216/2008 (z. B. Serial-Nummer der Baugruppen und Bauteile, genehmigtes Instandhaltungsprogramm, Modifikationsauflistung, EMZ etc.) in der dann geltenden Fassung bzw. entsprechender Nachfolgebestimmungen umfassen. Eine Ausführung in deutscher Sprache ist grundsätzlich anzustreben, mindestens jedoch in englischer Sprache. Die Vergabestelle behält sich vor, auf die Vergabe zu verzichten bzw. das Vergabeverfahren aufzuheben, wenn die vorgesehenen Haushaltsmittel für eine Beschaffung nicht ausreichen oder das Vergabeverfahren kein wirtschaftliches Ergebnis hat, insbesondere, wenn kein Angebot eingegangen ist, dessen Angebotspreis im Rahmen der vorgegebenen Haushaltsmittel liegt. Der erste Hubschrauber ist bis spätestens 12 Monate nach Zuschlagserteilung auszuliefern. Die weitere Lieferung soll in einem Abstand von 6 Monaten erfolgen. Die Lieferfrist nach Nr. 1.1.7 der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) beinhaltet auch die erfolgreiche Abnahme des gelieferten Hubschraubers (vgl. Punkt 2.12 der Leistungsbeschreibung – Allgemeiner Teil (Teil A). Der Auftrag ist bis spätestens 18 Monate nach Zuschlagserteilung komplett durchzuführen. Die Lieferfrist beinhaltet auch die erforderliche Zulassung und erfolgreiche Abnahme der gelieferten Hubschrauber.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-12-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-10-31.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-10-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Hubschrauber
Menge oder Umfang: 2 fabrikneue Polizeihubschrauber.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Hubschrauber📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistik Zentrum Niedersachsen – Landesbetrieb – Außenstelle Hannover
Postanschrift: Podbielskistr. 166
Postleitzahl: 30177
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de🌏
E-Mail: beate.reifert@lzn.de📧
Fax: +49 51189848299 📠
Das schriftliche Angebot ist als solches zu kennzeichnen und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4 genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1 angegebenen Adresse (Kontaktstelle) in einem fest verschlossenen fensterlosen Umschlag einzureichen (§ 13 Abs. 2 S. 2 VOL/A-EG). Dieser Umschlag ist mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Angebotsaufkleber mit der Aufschrift: „Angebotsunterlagen im Vergabeverfahren, Nicht vor Submissionstermin öffnen“ von außen sichtbar zu kennzeichnen. Der Umschlag ist zu adressieren an das
Logistik Zentrum Niedersachsen - Landesbetrieb -, Außenstelle Hannover, Podbielskistr. 166, 30177 Hannover.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen einschließlich Anlagen eventuell unbeabsichtigte unzutreffende und/oder unvollständige Angaben (Fehler) enthalten können. Das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) sowie das Land Niedersachsen übernehmen hierfür – soweit rechtlich zulässig – keine Garantie oder Gewährleistung für aus den übergebenen Unterlagen erkennbare Fehler. Der Bieter muss sich über die Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen selbst ein Bild verschaffen, die Informationen und Unterlagen des LZN entsprechend überprüfen und ggf. die Korrektur durch das LZN beantragen. Der Bieter bestätigt mit der Abgabe seines Angebots konkludent, sich ausreichend über die tatsächlichen Voraussetzungen seines Angebots informiert zu haben.
Das schriftliche Angebot ist als solches zu kennzeichnen und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4 genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1 angegebenen Adresse (Kontaktstelle) in einem fest verschlossenen fensterlosen Umschlag einzureichen (§ 13 Abs. 2 S. 2 VOL/A-EG). Dieser Umschlag ist mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Angebotsaufkleber mit der Aufschrift: „Angebotsunterlagen im Vergabeverfahren, Nicht vor Submissionstermin öffnen“ von außen sichtbar zu kennzeichnen. Der Umschlag ist zu adressieren an das
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen einschließlich Anlagen eventuell unbeabsichtigte unzutreffende und/oder unvollständige Angaben (Fehler) enthalten können. Das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) sowie das Land Niedersachsen übernehmen hierfür – soweit rechtlich zulässig – keine Garantie oder Gewährleistung für aus den übergebenen Unterlagen erkennbare Fehler. Der Bieter muss sich über die Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen selbst ein Bild verschaffen, die Informationen und Unterlagen des LZN entsprechend überprüfen und ggf. die Korrektur durch das LZN beantragen. Der Bieter bestätigt mit der Abgabe seines Angebots konkludent, sich ausreichend über die tatsächlichen Voraussetzungen seines Angebots informiert zu haben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst die Herstellung und Lieferung zweier Polizeihubschrauber für die Polizeihubschrauberstaffel Niedersachsen (PHuStN) mit allen erforderlichen Subsystemen, Ausrüstungsteilen, etc. laut Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B). Die PHuStN ist organisatorisch Teil der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen (ZPD NI). Die vertragsgemäß zu erstellenden und zu liefernden Hubschrauber in all seinen Bestandteilen und Ausstattungsteilen muss zum Zeitpunkt der Auslieferung dem aktuellen Modifikationsstand entsprechen. Dieses gilt auch für die Triebwerke, Subsysteme, etc.
Der Auftrag umfasst die Herstellung und Lieferung zweier Polizeihubschrauber für die Polizeihubschrauberstaffel Niedersachsen (PHuStN) mit allen erforderlichen Subsystemen, Ausrüstungsteilen, etc. laut Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B). Die PHuStN ist organisatorisch Teil der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen (ZPD NI). Die vertragsgemäß zu erstellenden und zu liefernden Hubschrauber in all seinen Bestandteilen und Ausstattungsteilen muss zum Zeitpunkt der Auslieferung dem aktuellen Modifikationsstand entsprechen. Dieses gilt auch für die Triebwerke, Subsysteme, etc.
Zum Lieferumfang gehören zwei Polizeihubschrauber gem. Leistungsbeschreibung, die beauftragte Ausstattung des jeweiligen Polizeihubschraubers, die beauftragte Missionsausstattung, die beauftragte Vorrüstung für optionale An- und Einbauten, die Dokumentationsunterlagen. Des Weiteren, die erforderlichen Zulassungsunterlagen, insbesondere: Stückprüfbericht, Konformitätsbescheinigung, Nachprüfschein, Eintragungsschein, Lufttüchtigkeitszeugnis, Lärmzeugnis, Genehmigung als Luftfunkstelle (Genehmigung erteilt die Bundesnetzagentur, siehe auch Nr. 4.8.1 der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B)), Musterzulassung (TC) (erteilt durch das Luftfahrtbundesamt), ggf. Änderung der Musterzulassung (Änderung TC), ggf. ergänzende Musterzulassungen (STC) (siehe auch Nr. 7.11.1 der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B)).
Zum Lieferumfang gehören zwei Polizeihubschrauber gem. Leistungsbeschreibung, die beauftragte Ausstattung des jeweiligen Polizeihubschraubers, die beauftragte Missionsausstattung, die beauftragte Vorrüstung für optionale An- und Einbauten, die Dokumentationsunterlagen. Des Weiteren, die erforderlichen Zulassungsunterlagen, insbesondere: Stückprüfbericht, Konformitätsbescheinigung, Nachprüfschein, Eintragungsschein, Lufttüchtigkeitszeugnis, Lärmzeugnis, Genehmigung als Luftfunkstelle (Genehmigung erteilt die Bundesnetzagentur, siehe auch Nr. 4.8.1 der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B)), Musterzulassung (TC) (erteilt durch das Luftfahrtbundesamt), ggf. Änderung der Musterzulassung (Änderung TC), ggf. ergänzende Musterzulassungen (STC) (siehe auch Nr. 7.11.1 der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B)).
Zum Zeitpunkt der Lieferung müssen die vertragsgemäß zu liefernden Hubschrauber gemäß der Leistungsbeschreibung, inklusive der beauftragten Missionsausstattungen und den Vorrüstungen für optionale Ein-/Anbauten, zwingend gemäß der gültigen europäischen Bauvorschriften (CAT A/Class 1) zugelassen sein für: VFR Tag und Nachtflüge, NVG Flüge, IFR Single und Dual Pilot und Luftarbeit (z. B. Außenlast).
Zum Zeitpunkt der Lieferung müssen die vertragsgemäß zu liefernden Hubschrauber gemäß der Leistungsbeschreibung, inklusive der beauftragten Missionsausstattungen und den Vorrüstungen für optionale Ein-/Anbauten, zwingend gemäß der gültigen europäischen Bauvorschriften (CAT A/Class 1) zugelassen sein für: VFR Tag und Nachtflüge, NVG Flüge, IFR Single und Dual Pilot und Luftarbeit (z. B. Außenlast).
Die Dokumentation muss alle zum Zeitpunkt der Auslieferung des jeweiligen Polizeihubschraubers erforderlichen Angaben für den Flugbetrieb und die Instandhaltung gemäß deutschem Recht und der VO (EU) 216/2008 (z. B. Serial-Nummer der Baugruppen und Bauteile, genehmigtes Instandhaltungsprogramm, Modifikationsauflistung, EMZ etc.) in der dann geltenden Fassung bzw. entsprechender Nachfolgebestimmungen umfassen.
Die Dokumentation muss alle zum Zeitpunkt der Auslieferung des jeweiligen Polizeihubschraubers erforderlichen Angaben für den Flugbetrieb und die Instandhaltung gemäß deutschem Recht und der VO (EU) 216/2008 (z. B. Serial-Nummer der Baugruppen und Bauteile, genehmigtes Instandhaltungsprogramm, Modifikationsauflistung, EMZ etc.) in der dann geltenden Fassung bzw. entsprechender Nachfolgebestimmungen umfassen.
Eine Ausführung in deutscher Sprache ist grundsätzlich anzustreben, mindestens jedoch in englischer Sprache.
Die Vergabestelle behält sich vor, auf die Vergabe zu verzichten bzw. das Vergabeverfahren aufzuheben, wenn die vorgesehenen Haushaltsmittel für eine Beschaffung nicht ausreichen oder das Vergabeverfahren kein wirtschaftliches Ergebnis hat, insbesondere, wenn kein Angebot eingegangen ist, dessen Angebotspreis im Rahmen der vorgegebenen Haushaltsmittel liegt.
Die Vergabestelle behält sich vor, auf die Vergabe zu verzichten bzw. das Vergabeverfahren aufzuheben, wenn die vorgesehenen Haushaltsmittel für eine Beschaffung nicht ausreichen oder das Vergabeverfahren kein wirtschaftliches Ergebnis hat, insbesondere, wenn kein Angebot eingegangen ist, dessen Angebotspreis im Rahmen der vorgegebenen Haushaltsmittel liegt.
Der erste Hubschrauber ist bis spätestens 12 Monate nach Zuschlagserteilung auszuliefern. Die weitere Lieferung soll in einem Abstand von 6 Monaten erfolgen. Die Lieferfrist nach Nr. 1.1.7 der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) beinhaltet auch die erfolgreiche Abnahme des gelieferten Hubschraubers (vgl. Punkt 2.12 der Leistungsbeschreibung – Allgemeiner Teil (Teil A). Der Auftrag ist bis spätestens 18 Monate nach Zuschlagserteilung komplett durchzuführen. Die Lieferfrist beinhaltet auch die erforderliche Zulassung und erfolgreiche Abnahme der gelieferten Hubschrauber.
Der erste Hubschrauber ist bis spätestens 12 Monate nach Zuschlagserteilung auszuliefern. Die weitere Lieferung soll in einem Abstand von 6 Monaten erfolgen. Die Lieferfrist nach Nr. 1.1.7 der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) beinhaltet auch die erfolgreiche Abnahme des gelieferten Hubschraubers (vgl. Punkt 2.12 der Leistungsbeschreibung – Allgemeiner Teil (Teil A). Der Auftrag ist bis spätestens 18 Monate nach Zuschlagserteilung komplett durchzuführen. Die Lieferfrist beinhaltet auch die erforderliche Zulassung und erfolgreiche Abnahme der gelieferten Hubschrauber.
Referenznummer: 03.31–02500–GPJ–023/2013
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Allgemeine Teilnahmebedingungen (Abschnitt III.2.1-III.2.3):
Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.2.1 bis III.2.3 aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.
Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.2.1 bis III.2.3 aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.
Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmenbedingungen unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3) gem. § 7 Abs. 9 S. 1 VOL/A-EG der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3 bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen. Im Falle der Eignungsleihe nach § 7 Abs. 9 S. 1 VOL/A-EG ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese/n benannten Dritten bei der Auftragsdurchführung in dem Umfang einzusetzen, wie er den/die Dritten zur Auftragsdurchführung benennt und sich auf dessen/deren Fachkunde und/oder Leistungsfähigkeit beruft.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmenbedingungen unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3) gem. § 7 Abs. 9 S. 1 VOL/A-EG der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3 bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen. Im Falle der Eignungsleihe nach § 7 Abs. 9 S. 1 VOL/A-EG ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese/n benannten Dritten bei der Auftragsdurchführung in dem Umfang einzusetzen, wie er den/die Dritten zur Auftragsdurchführung benennt und sich auf dessen/deren Fachkunde und/oder Leistungsfähigkeit beruft.
Beabsichtigen Bieter, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen - , haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen. Zum Nachweise der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des/der Unterauftragnehmer/s sind die unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Unterlagen für diese/n Unterauftragnehmer auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Eine namentliche Benennung der Unterauftragnehmer oder eine Vorlage der Unterlagen nach Abschnitt III.2.1) für die Unterauftragnehmer im Angebot ist nicht erforderlich.
Beabsichtigen Bieter, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen - , haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen. Zum Nachweise der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des/der Unterauftragnehmer/s sind die unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Unterlagen für diese/n Unterauftragnehmer auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Eine namentliche Benennung der Unterauftragnehmer oder eine Vorlage der Unterlagen nach Abschnitt III.2.1) für die Unterauftragnehmer im Angebot ist nicht erforderlich.
Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Angebote ist nicht erforderlich.
Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Angebote ist nicht erforderlich.
Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
B. Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. Abschnitt III.2.1 im Einzelnen:
— Angaben zur Firma und zum Firmenprofil (Vordruck).
— Ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft (dieser Vordruck ist nur im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft von allen Beteiligten auszufüllen und zu unterschreiben).
— Ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von…
… Subunternehmen (dieser Vordruck ist nur im Falle der Inanspruchnahme von Subunternehmern von allen Beteiligten auszufüllen und zu unterschreiben).
… eignungsrelevanten Dritten (dieser Vordruck ist nur im Falle der Inanspruchnahme von Dritten von allen Beteiligten auszufüllen und zu unterschreiben).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Sind im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten.
Des Weiteren ist vorzulegen:
— Darstellung über die Zahlungskonditionen des Bieters gem. Ziffer 2.14 der Leistungsbeschreibung – Allgemeiner Teil (Teil A).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind. (Vordruck ist beigefügt)
— Ausgefüllte Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B).
— Prospekte und Datenblätter, aus denen die Bauweise, die Umwelteigenschaften und die technische Daten sowie Kraftstoffverbrauch, Funktion und Beschaffenheit der Hubschrauber eindeutig hervorgehen und benannt werden.
— Zulassungen gem. europäischen Bauvorschriften (CAT A/Class 1). Unter anderem für:
— VFR Tag und Nachtflüge,
— NVG Flüge,
— IFR Single und Dual Pilot und Luftarbeit (z. B. Außenlast).
— Nachweis, dass die Hubschrauber in ihrer jeweiligen Gesamtheit für die Verwendung von Nachtsichtbrillen (NVG) luftrechtlich von der EASA sowie dem LBA zum Zeitpunkt der Auslieferung zugelassen sind.
— Nachweis, dass jeder Hubschrauber für Single-Pilot-IFR und Dual-Pilot-IFR ausgestattet und luftrechtlich von der EASA sowie dem LBA zum Zeitpunkt der Auslieferung zugelassen worden ist.
— Nachweis, dass die Lärmschutzwerte mindestens den bei Auslieferung aktuellen ICAO Anhang 16 bei Höchstmasse erfüllen.
Zulassungsunterlagen:
— Stückprüfbericht,
— Konformitätsbescheinigung,
— Nachprüfschein,
— Eintragungsschein,
— Lufttüchtigkeitszeugnis,
— Lärmzeugnis,
— Genehmigung der Luftfunkstelle,
— Nachweis der operativen Flugzeit anhand der Kraftstoffverbrauchstabelle unter ISA/ MSL (Gewicht, etc.),
— Nachweis der erreichbaren Reisegeschwindigkeit unter ISA/MSL,
— Dokumentation, die belegt dass das Öffnen und Schließen der Kabinentüren bis zu einer Geschwindigkeit von mindestens 40 kt möglich ist.
— Nachweis der Angabe der Reisegeschwindigkeit, bei höheren Reisegeschwindigkeiten als unter den Bedingungen der Ziffer 3.3.3.3 der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B).
— Dokumentation, die belegt, dass bei geöffneten Kabinentüren eine Fluggeschwindigkeit von mindestens 80 kt erreicht wird.
Schriftlicher Nachweis, der belegt, dass das Instandhaltungsprogramm folgende Kriterien erfüllt:
— Die größte Stundenkontrolle in der 100-er-Periode sollte > 600 h sein.
— Keine Major-Inspection und
— keine kalendarische Instandhaltung.
— Zertifikat über die Zulassung als Instandhaltungsbetrieb. Der Betrieb muss nach deutschem und/oder europäischem Recht zertifiziert sein. Der Genehmigungsumfang muss neben den Instandhaltungsmaßnahmen auch Änderungen/Zulassungen sowie Reparaturen beinhalten (Ziffer 7.10 der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B)).
— Zertifikat über die Zulassung als Instandhaltungsbetrieb. Der Betrieb muss nach deutschem und/oder europäischem Recht zertifiziert sein. Der Genehmigungsumfang muss neben den Instandhaltungsmaßnahmen auch Änderungen/Zulassungen sowie Reparaturen beinhalten (Ziffer 7.10 der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B)).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Auftragnehmer stellt eine bis zur 3. Bauabnahme befristete Anzahlungsbürgschaft in Höhe von 10 000 000 EUR aus. Die Bürgschaft ist nach dem Muster A der Anlage f zu fertigen.
Als Sicherheit für die Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen übergibt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine unbefristete, selbstschuldnerische Vertragserfüllungsbürgschaft eines Kreditinstituts mit Sitz innerhalb der Europäischen Union mit inländischer Niederlassung und inländischem Gerichtsstand in Höhe von 10 % der Nettoauftragssumme im Austausch gegen die Anzahlungsbürgschaft. Dabei muss sich die Bürgschaft auf sämtliche Erfüllungsansprüche des Auftraggebers beziehen. Die Bürgschaft muss die Erklärung enthalten, dass auf die Einrede der Aufrechnung und Anfechtung sowie der Vorausklage gem. §§ 770, 771 BGB mit Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche sowie auf die Hinterlegungsbefugnis des Bürgen verzichtet und die Einrede der Verjährung begrenzt durch § 202 Abs. 2 BGB bis zur Rückgabe der Bürgschaftsurkunde nicht erhoben wird. Die Bürgschaft erlischt mit Abnahme spätestens jedoch 6 Monate nach dem in dem Terminplan vereinbarten Abnahmetermin. Die Bürgschaft ist nach dem Muster B der Anlage f zu fertigen.
Als Sicherheit für die Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen übergibt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine unbefristete, selbstschuldnerische Vertragserfüllungsbürgschaft eines Kreditinstituts mit Sitz innerhalb der Europäischen Union mit inländischer Niederlassung und inländischem Gerichtsstand in Höhe von 10 % der Nettoauftragssumme im Austausch gegen die Anzahlungsbürgschaft. Dabei muss sich die Bürgschaft auf sämtliche Erfüllungsansprüche des Auftraggebers beziehen. Die Bürgschaft muss die Erklärung enthalten, dass auf die Einrede der Aufrechnung und Anfechtung sowie der Vorausklage gem. §§ 770, 771 BGB mit Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche sowie auf die Hinterlegungsbefugnis des Bürgen verzichtet und die Einrede der Verjährung begrenzt durch § 202 Abs. 2 BGB bis zur Rückgabe der Bürgschaftsurkunde nicht erhoben wird. Die Bürgschaft erlischt mit Abnahme spätestens jedoch 6 Monate nach dem in dem Terminplan vereinbarten Abnahmetermin. Die Bürgschaft ist nach dem Muster B der Anlage f zu fertigen.
Als Sicherheit für Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers übergibt der Auftragnehmer eine auf 24 Monate befristete, selbstschuldnerische Gewährleistungsbürgschaft eines Kreditinstituts mit Sitz innerhalb der Europäischen Union mit inländischer Niederlassung und inländischem Gerichtsstand in Höhe von 5 % der Nettoabrechnungssumme gegen Rückgabe der nicht beanspruchten Erfüllungsbürgschaft bei Abnahme der Gesamtleistung. Die Bürgschaft ist nach dem Muster C der Anlage f zu fertigen.
Als Sicherheit für Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers übergibt der Auftragnehmer eine auf 24 Monate befristete, selbstschuldnerische Gewährleistungsbürgschaft eines Kreditinstituts mit Sitz innerhalb der Europäischen Union mit inländischer Niederlassung und inländischem Gerichtsstand in Höhe von 5 % der Nettoabrechnungssumme gegen Rückgabe der nicht beanspruchten Erfüllungsbürgschaft bei Abnahme der Gesamtleistung. Die Bürgschaft ist nach dem Muster C der Anlage f zu fertigen.
Die Bürgschaft ist auf Verlangen des Auftragnehmers zurück zu geben, wenn die Gewährleistungsfrist nach diesem Vertrag abgelaufen ist und die bis dahin erhobenen Ansprüche erfüllt sind.
Die Bürgschaften hat der Auftragnehmer bis spätestens 8 Wochen nach Zuschlagserteilung dem Auftraggeber vorzulegen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der erste Hubschrauber ist bis spätestens 12 Monate nach Zuschlagserteilung auszuliefern. Die weitere Lieferung soll in einem Abstand von 6 Monate erfolgen. Die Lieferfrist nach Nr. 1.1.7 der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) beinhaltet auch die erfolgreiche Abnahme des gelieferten Hubschraubers (vgl. Punkt 2.12 der Leistungsbeschreibung – Allgemeiner Teil (Teil A). Der Auftrag ist bis spätestens 18 Monate nach Zuschlagserteilung komplett durchzuführen. Die Lieferfrist beinhaltet auch die erforderliche Zulassung und erfolgreiche Abnahme der gelieferten Hubschrauber.
Der erste Hubschrauber ist bis spätestens 12 Monate nach Zuschlagserteilung auszuliefern. Die weitere Lieferung soll in einem Abstand von 6 Monate erfolgen. Die Lieferfrist nach Nr. 1.1.7 der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) beinhaltet auch die erfolgreiche Abnahme des gelieferten Hubschraubers (vgl. Punkt 2.12 der Leistungsbeschreibung – Allgemeiner Teil (Teil A). Der Auftrag ist bis spätestens 18 Monate nach Zuschlagserteilung komplett durchzuführen. Die Lieferfrist beinhaltet auch die erforderliche Zulassung und erfolgreiche Abnahme der gelieferten Hubschrauber.
nach kostenfreier Registrierung kostenlos heruntergeladen werden.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-02-25 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Reifert
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 03.31–02500–GPJ–023/2013
Zusätzliche Informationen
Das schriftliche Angebot ist als solches zu kennzeichnen und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4 genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1 angegebenen Adresse (Kontaktstelle) in einem fest verschlossenen fensterlosen Umschlag einzureichen (§ 13 Abs. 2 S. 2 VOL/A-EG). Dieser Umschlag ist mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Angebotsaufkleber mit der Aufschrift: „Angebotsunterlagen im Vergabeverfahren, Nicht vor Submissionstermin öffnen“ von außen sichtbar zu kennzeichnen. Der Umschlag ist zu adressieren an das
Das schriftliche Angebot ist als solches zu kennzeichnen und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4 genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1 angegebenen Adresse (Kontaktstelle) in einem fest verschlossenen fensterlosen Umschlag einzureichen (§ 13 Abs. 2 S. 2 VOL/A-EG). Dieser Umschlag ist mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Angebotsaufkleber mit der Aufschrift: „Angebotsunterlagen im Vergabeverfahren, Nicht vor Submissionstermin öffnen“ von außen sichtbar zu kennzeichnen. Der Umschlag ist zu adressieren an das
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen einschließlich Anlagen eventuell unbeabsichtigte unzutreffende und/oder unvollständige Angaben (Fehler) enthalten können. Das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) sowie das Land Niedersachsen übernehmen hierfür – soweit rechtlich zulässig – keine Garantie oder Gewährleistung für aus den übergebenen Unterlagen erkennbare Fehler. Der Bieter muss sich über die Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen selbst ein Bild verschaffen, die Informationen und Unterlagen des LZN entsprechend überprüfen und ggf. die Korrektur durch das LZN beantragen. Der Bieter bestätigt mit der Abgabe seines Angebots konkludent, sich ausreichend über die tatsächlichen Voraussetzungen seines Angebots informiert zu haben.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen einschließlich Anlagen eventuell unbeabsichtigte unzutreffende und/oder unvollständige Angaben (Fehler) enthalten können. Das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) sowie das Land Niedersachsen übernehmen hierfür – soweit rechtlich zulässig – keine Garantie oder Gewährleistung für aus den übergebenen Unterlagen erkennbare Fehler. Der Bieter muss sich über die Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen selbst ein Bild verschaffen, die Informationen und Unterlagen des LZN entsprechend überprüfen und ggf. die Korrektur durch das LZN beantragen. Der Bieter bestätigt mit der Abgabe seines Angebots konkludent, sich ausreichend über die tatsächlichen Voraussetzungen seines Angebots informiert zu haben.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Postfach
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21310
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2013/S 214-371992 (2013-10-31)
Ergänzende Angaben (2014-01-17) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-05-12 📅
Name: Airbus Helicopters Deutschland GmbH
Postanschrift: Industriestr. 4
Postort: Donauwörth
Postleitzahl: 86609
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Referenz Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 14-020117
2014/S 57-094445
2014/S 71-121921
Quelle: OJS 2014/S 110-194243 (2014-06-10)