Lieferung von 24/7-Leitstellenstühlen für die Polizei Baden-Württemberg

Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Innenministerium Baden-Württemberg

Beschaffung von 169 speziellen 24/7-Leitstellenstühlen zur Ausstattung der Führungs- und Lagezentren der Polizei Baden-Württemberg.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-01-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-12-04.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-12-04 Auftragsbekanntmachung
2014-04-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-12-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Stühle
Menge oder Umfang:
Die Leistung umfasst die Lieferung von insgesamt 169 Stück 24/7-Leitstellenstühlen. Die Lieferung hat innerhalb von 12 Wochen nach Zuschlagserteilung durch den Auftragnehmer an die Leistungsorte gem. Ziffer 3.9 der Vergabe- und Vertragsunterlagen zu erfolgen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stühle 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Innenministerium Baden-Württemberg
Postanschrift: Willy-Brandt-Straße 41
Postleitzahl: 70173
Postort: Stuttgart
Kontakt
E-Mail: polizeireform.qp2.2@im.bwl.de 📧
Telefon: +49 7112315391 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-12-04 📅
Einreichungsfrist: 2014-01-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-12-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 236-409658
ABl. S-Ausgabe: 236

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschaffung von 169 speziellen 24/7-Leitstellenstühlen zur Ausstattung der Führungs- und Lagezentren der Polizei Baden-Württemberg.
Beschreibung der Optionen:
Option: Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei Bedarf des Auftraggebers zur Lieferung von bis zu 20 weiteren 24/7-Leitstellenstühlen zu gleichen Stückpreisen und Bedingungen. Der Auftragnehmer kann die Option innerhalb der Vertragslaufzeit wahrnehmen. Die Lieferung hat gegebenenfalls auch nach Vertragsende zu erfolgen. Details sind den Vergabe- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
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Referenznummer: Az. 3-112+.-QP2.2/1-4-2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Baden-Württemberg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Übersicht über den Bieter / die Bietergemeinschaft (Formblatt C1 im Anhang 3 zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen).
2) Im Falle einer Bietergemeinschaft Benennung eines Federführers sowie gesamtschuldnerischer Haftung jedes Mitglieds (Formblatt C2 im Anhang 3 zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen).
Hinweis: Dieses Formular ist nur von Bietergemeinschaften auszufüllen.
3) Angaben zum Unternehmen (Formblatt C3 im Anhang 3 zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen).
4) Aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als zwölf Monate).
5) Aktueller Nachweis (nicht älter als zwölf Monate), dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist.
Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich) oder einen anderen geeigneten Nachweis (z. B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit gibt.
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6) Eigenerklärung, dass keine rechtskräftigen Verurteilungen der in § 6 EG Abs. 6 lit. c VOL/A aufgezählten Straftaten vorliegen (Formblatt C4 im Anhang 3 zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen).
7) Schutzerklärung des Bieters / der Mitglieder der Bietergemeinschaft zur Scientology-Organisation (Formblatt C5 im Anhang 3 zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen).
8) Eigenerklärung, in welcher der Bieter bestätigt, dass weder sein Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft oder Mitglieder der Bietergemeinschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint (Formblatt C6 im Anhang 3 zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen).
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung, die während der gesamten Vertragslaufzeit besteht. Die Deckungssumme beträgt mindestens das 1,5-fache des Auftragswertes.
2) Eigenerklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (u.a. auch zur Berufsgenossenschaft) ordnungsgemäß nachgekommen ist (Formblatt C7 im Anhang 3 zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen).
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3) Eigenerklärung, dass sich der Bieter nicht in Liquidation befindet (Formblatt C8 im Anhang 3 zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen).
4) Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist (Formblatt C9 im Anhang 3 zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen).
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5) Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens für die vergangenen 3 Jahre (Formblatt C10 im Anhang 3 zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen).
Wir bitten davon abzusehen, die Eigenerklärungen durch zusätzliche Bestätigungen der Krankenkassen, des Steuerberaters, von Banken oder dergleichen zu bekräftigen. Die im Leistungsverzeichnis bereits bestätigten Eigenerklärungen sind nicht zusätzlich als gesonderte Anlage erforderlich.
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Zahlung der Vergütung erfolgt nach vollständiger Erbringung der Leistung innerhalb von 30 Tagen nach Eingang einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung beim Auftraggeber. Teillieferungen werden entsprechend der in der Rechnung ausgewiesenen Stückzahl der Leistung (Anzahl Leitstellenstühle) innerhalb von 30 Tagen nach Eingang einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung beim Auftraggeber vergütet. Die prüfungsfähigen Rechnungen sind in zweifacher Ausfertigung auf den Empfänger auszustellen.
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Sonstige besondere Bedingungen:
1) Mit Angebotsabgabe hat der Bieter gem. Ziffer 2.8.3 der Vergabe- und Vertragsunterlagen einen 24/7-Leitstellenstuhl der Vergabestelle für Testzwecke zur Verfügung zu stellen. Die zur Testgestellung zur Verfügung gestellten Leitstellenstühle müssen mit dem angebotenen 1:1 identisch sein.
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2) Die Projektsprache ist deutsch, d.h. dass im Projekt alle Dokumente in deutscher Sprache verfasst werden und die Kommunikation im Projekt in deutscher Sprache erfolgt.
3) Die Vergabe- und Vertragsunterlagen und die Auftragsausführung sind vertraulich zu behandeln und diese bzw. die darin enthaltenen Informationen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
4) Die Bewerber verpflichten sich die im Merkblatt über die Behandlung von Verschlusssachen (VS) aufgeführten Bestimmungen einzuhalten.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-03-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Hollstein

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Az. 3-112+.-QP2.2/1-4-2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. Der Auftraggeber weist auf die Rechtsfolgen und Fristen des § 107 Abs. 3 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsauftrag unzulässig ist, soweit
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Rügen wegen Verstößen gegen Vergabevorschriften gem. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB gilt während des gesamten Vergabeverfahrens eine Frist von 14 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes durch den Interessenten/Bewerber/Bieter.
2. Weiter weist der Auftraggeber auf die Rechtsfolgen und Fristen des § 101a Abs. 1 GWB hin:
Informations- und Wartepflicht
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet,
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verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
3. Der Auftraggeber weist zudem auf die Rechtsfolgen und Fristen des § 101b Abs. 1 und 2 GWB hin:
Unwirksamkeit
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Vorstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2013/S 236-409658 (2013-12-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-04-23)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: polizeireform.leitstellen@polizei.bwl.de 📧
Telefon: +49 71192293329 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-04-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-04-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 081-141208
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 236-409658
ABl. S-Ausgabe: 81

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Baden-Württemberg,

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (50)
2. Bewertung/Praxistest (Leistungspunkte) (50)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-03-21 📅
Name: bma Ergonomics deutschland GmbH
Postanschrift: Rotthauser Str. 36
Postort: Essen
Postleitzahl: 45309
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 17
Quelle: OJS 2014/S 081-141208 (2014-04-23)