Der Auftrag umfasst die Herstellung und Lieferung von insgesamt sieben Radwegunterhaltungsgeräten für die Straßenmeistereien des Landes Niedersachsen mit allen erforderlichen Ausrüstungsteilen laut Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B). Weitere Einzelheiten zur Technik sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen. Die Fahrzeuge sind vorgesehen als Geräteträger für den Winter- und Betriebsdienst auf Radwegen. Der Auftrag muss bis spätestens 31. Oktober 2013 abgewickelt sein. Die Auslieferung je eines Fahrzeuges erfolgt vollgetankt an die Straßenmeistereien in Friesoythe, Ilsede, Goslar, Wittmund, Gronau, Bassum und Bremervörde. Der Gesamtsauftrag ist gem. § 97 GWB in 3 Fachlose aufgeteilt. Der Bieter kann ein Angebot auf ein Los oder mehrere oder alle Lose abgeben; eine Loslimitierung findet nicht statt. Der Zuschlag erfolgt losweise. Zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit behält sich die Vergabestelle vor, vor Zuschlagserteilung ein Musterfahrzeug mit entsprechenden Vorführgeräten einer Teststellung zu unterziehen. Das Musterfahrzeug und die Vorführgeräte müssen im Wesentlichen die Anforderungen der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) erfüllen. Das Musterfahrzeug und die Vorführgeräte sind vom Bieter unentgeltlich, im fahrfertigen und für den Betrieb auf deutschen Straßen zugelassenen Zustand innerhalb von zwei Wochen nach Anforderung der Vergabestelle für den Zeitraum von maximal einer Woche zur Verfügung zu stellen. Die Teststellung erfolgt im Land Niedersachsen und ist vom Bieter kostenlos durchzuführen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-05-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-04-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2013-04-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ausrüstung für die Instandhaltung von Straßen
Menge oder Umfang: 7 Radwegeunterhaltungsgeräte
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Ausrüstung für die Instandhaltung von Straßen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistik Zentrum Niedersachsen - Landesbetrieb -, Außenstelle Hannover
Postanschrift: Podbielskistr. 166
Postleitzahl: 30177
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de🌏
E-Mail: beate.reifert@lzn.de📧
Fax: +49 51189848299 📠
Das schriftliche Angebot ist als solches zu kennzeichnen und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4 genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1 angegebenen Adresse (Kontaktstelle) in einem fest verschlossenen fensterlosen Umschlag einzureichen (§ 16 Abs. 2 S. 2 VOL/A-EG). Dieser Umschlag ist mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Angebotsaufkleber mit der Aufschrift: „Angebotsunterlagen im Vergabeverfahren, Nicht vor Submissionstermin öffnen!“ von außen sichtbar zu kennzeichnen. Der Umschlag ist zu adressieren an das
Logistik Zentrum Niedersachsen - Landesbetrieb -, Außenstelle Hannover, Podbielskistr. 166, 30177 Hannover.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen einschließlich Anlagen eventuell unbeabsichtigte unzutreffende und/oder unvollständige Angaben (Fehler) enthalten können. Das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) sowie das Land Niedersachsen übernehmen hierfür – soweit rechtlich zulässig – keine Garantie oder Gewährleistung für aus den übergebenen Unterlagen erkennbare Fehler. Der Bieter muss sich über die Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen selbst ein Bild verschaffen, die Informationen und Unterlagen des LZN entsprechend überprüfen und ggf. die Korrektur durch das LZN beantragen. Der Bieter bestätigt mit der Abgabe seines Angebots konkludent, sich ausreichend über die tatsächlichen Voraussetzungen seines Angebots informiert zu haben.
Weitere zusätzliche Informationen
Die Bieter können als Alternative zum Hauptangebot ein Nebenangebot abgeben, bei dem die technischen Anforderungen mindestens denen des Hauptangebotes entsprechen. Im Übrigen muss das Nebenangebot allen Anforderungen der Vergabeunterlagen entsprechen. Das Nebenangebot ist nur mit Abgabe eines Hauptangebotes gültig. Andere technische und/oder kaufmännische Nebenangebote sind nicht zugelassen. Das Nebenangebot ist auf einer dem Angebot beizufügenden und deutlich als Nebenangebot zu kennzeichnenden Anlage zu erstellen.
Das schriftliche Angebot ist als solches zu kennzeichnen und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4 genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1 angegebenen Adresse (Kontaktstelle) in einem fest verschlossenen fensterlosen Umschlag einzureichen (§ 16 Abs. 2 S. 2 VOL/A-EG). Dieser Umschlag ist mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Angebotsaufkleber mit der Aufschrift: „Angebotsunterlagen im Vergabeverfahren, Nicht vor Submissionstermin öffnen!“ von außen sichtbar zu kennzeichnen. Der Umschlag ist zu adressieren an das
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen einschließlich Anlagen eventuell unbeabsichtigte unzutreffende und/oder unvollständige Angaben (Fehler) enthalten können. Das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) sowie das Land Niedersachsen übernehmen hierfür – soweit rechtlich zulässig – keine Garantie oder Gewährleistung für aus den übergebenen Unterlagen erkennbare Fehler. Der Bieter muss sich über die Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen selbst ein Bild verschaffen, die Informationen und Unterlagen des LZN entsprechend überprüfen und ggf. die Korrektur durch das LZN beantragen. Der Bieter bestätigt mit der Abgabe seines Angebots konkludent, sich ausreichend über die tatsächlichen Voraussetzungen seines Angebots informiert zu haben.
Weitere zusätzliche Informationen
Die Bieter können als Alternative zum Hauptangebot ein Nebenangebot abgeben, bei dem die technischen Anforderungen mindestens denen des Hauptangebotes entsprechen. Im Übrigen muss das Nebenangebot allen Anforderungen der Vergabeunterlagen entsprechen. Das Nebenangebot ist nur mit Abgabe eines Hauptangebotes gültig. Andere technische und/oder kaufmännische Nebenangebote sind nicht zugelassen. Das Nebenangebot ist auf einer dem Angebot beizufügenden und deutlich als Nebenangebot zu kennzeichnenden Anlage zu erstellen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst die Herstellung und Lieferung von insgesamt sieben Radwegunterhaltungsgeräten für die Straßenmeistereien des Landes Niedersachsen mit allen erforderlichen Ausrüstungsteilen laut Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B). Weitere Einzelheiten zur Technik sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Der Auftrag umfasst die Herstellung und Lieferung von insgesamt sieben Radwegunterhaltungsgeräten für die Straßenmeistereien des Landes Niedersachsen mit allen erforderlichen Ausrüstungsteilen laut Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B). Weitere Einzelheiten zur Technik sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Die Fahrzeuge sind vorgesehen als Geräteträger für den Winter- und Betriebsdienst auf Radwegen.
Der Auftrag muss bis spätestens 31. Oktober 2013 abgewickelt sein.
Die Auslieferung je eines Fahrzeuges erfolgt vollgetankt an die Straßenmeistereien in Friesoythe, Ilsede, Goslar, Wittmund, Gronau, Bassum und Bremervörde.
Der Gesamtsauftrag ist gem. § 97 GWB in 3 Fachlose aufgeteilt. Der Bieter kann ein Angebot auf ein Los oder mehrere oder alle Lose abgeben; eine Loslimitierung findet nicht statt. Der Zuschlag erfolgt losweise.
Zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit behält sich die Vergabestelle vor, vor Zuschlagserteilung ein Musterfahrzeug mit entsprechenden Vorführgeräten einer Teststellung zu unterziehen. Das Musterfahrzeug und die Vorführgeräte müssen im Wesentlichen die Anforderungen der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) erfüllen. Das Musterfahrzeug und die Vorführgeräte sind vom Bieter unentgeltlich, im fahrfertigen und für den Betrieb auf deutschen Straßen zugelassenen Zustand innerhalb von zwei Wochen nach Anforderung der Vergabestelle für den Zeitraum von maximal einer Woche zur Verfügung zu stellen. Die Teststellung erfolgt im Land Niedersachsen und ist vom Bieter kostenlos durchzuführen.
Zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit behält sich die Vergabestelle vor, vor Zuschlagserteilung ein Musterfahrzeug mit entsprechenden Vorführgeräten einer Teststellung zu unterziehen. Das Musterfahrzeug und die Vorführgeräte müssen im Wesentlichen die Anforderungen der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) erfüllen. Das Musterfahrzeug und die Vorführgeräte sind vom Bieter unentgeltlich, im fahrfertigen und für den Betrieb auf deutschen Straßen zugelassenen Zustand innerhalb von zwei Wochen nach Anforderung der Vergabestelle für den Zeitraum von maximal einer Woche zur Verfügung zu stellen. Die Teststellung erfolgt im Land Niedersachsen und ist vom Bieter kostenlos durchzuführen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Lieferung von 7 Radwegeunterhaltungsgeräten
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag dieses Loses umfasst die Lieferung von 5 Radweg-Motorgeräteträgern mit hydrostatischen Fahrantrieb als Linkslenker ausgerüstet mit…
… Anbaugeräten.Die Fahrzeuge sind als Geräteträger für den Winter- und Betriebsdienst auf Radwegen vorgesehen. Der Geräteträger bzw. deren Lieferumfang müssen den Anbau und die Funktion folgender Geräte gewährleisten:— Seitenmäher mit Querverschiebung— Wildkrautbürste— Vorbaukehrmaschine— Schneepflug— Aufsatzstreuautomat— SchneeschleuderDer Abstand Lenkradmitte bis Vorbaugeräte in Transportstellung darf das Maß von 3,50 m nicht überschreiten.Der Hubraum beträgt ca. 3 000 ccm.Weitere Einzelheiten zu diesem Los sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
… Anbaugeräten.
Die Fahrzeuge sind als Geräteträger für den Winter- und Betriebsdienst auf Radwegen vorgesehen. Der Geräteträger bzw. deren Lieferumfang müssen den Anbau und die Funktion folgender Geräte gewährleisten:
— Seitenmäher mit Querverschiebung
— Wildkrautbürste
— Vorbaukehrmaschine
— Schneepflug
— Aufsatzstreuautomat
— Schneeschleuder
Der Abstand Lenkradmitte bis Vorbaugeräte in Transportstellung darf das Maß von 3,50 m nicht überschreiten.
Der Hubraum beträgt ca. 3 000 ccm.
Weitere Einzelheiten zu diesem Los sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Der Auftrag dieses Loses umfasst die Lieferung von einem Kommunalschlepper auf…
… Radwegen.Der Schlepper sind als Geräteträger für den Winter- und Betriebsdienst auf Radwegen vorgesehen. Der Schlepper bzw. deren Lieferumfang müssen den Anbau und die Funktion folgender Geräte gewährleisten:— Seitenmäher mit Querverschiebung— Wildkrautbürste— Vorbaukehrmaschine— Schneepflug— Streuautomat für Dreipunktaufhängung— Muldenkipper für DreipunktaufhängungDer Abstand Lenkradmitte bis Vorbaugeräte in Transportstellung darf das Maß von 3,50 m nicht überschreiten.Der Hubraum beträgt ca. 3 000 ccm.Weitere Einzelheiten zu diesem Los sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
… Radwegen.
Der Schlepper sind als Geräteträger für den Winter- und Betriebsdienst auf Radwegen vorgesehen. Der Schlepper bzw. deren Lieferumfang müssen den Anbau und die Funktion folgender Geräte gewährleisten:
— Streuautomat für Dreipunktaufhängung
— Muldenkipper für Dreipunktaufhängung
Menge oder Umfang: 1 Motorgeräteträger; 1 Räumschild; 1 Mähgerät; 1 Wildkrautbürste; 1 Frontkehrmaschine und 1 Streuautomat
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag dieses Loses umfasst die Lieferung von einem Kommunalschlepper auf Radwegen.Der Schlepper sind als Geräteträger für den Winter- und Betriebsdienst auf Radwegen vorgesehen. Der Schlepper bzw. deren Lieferumfang müssen den Anbau und die Funktion folgender Geräte gewährleisten:— Seitenmäher mit Querverschiebung— Wildkrautbürste— Vorbaukehrmaschine— Schneepflug— Streuautomat für Dreipunktaufhängung— Muldenkipper für DreipunktaufhängungDer Abstand Lenkradmitte bis Vorbaugeräte in Transportstellung darf das Maß von 3,50 m nicht überschreiten.Der Hubraum beträgt ca. 4 000 ccm.Weitere Einzelheiten zu diesem Los sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Der Auftrag dieses Loses umfasst die Lieferung von einem Kommunalschlepper auf Radwegen.Der Schlepper sind als Geräteträger für den Winter- und Betriebsdienst auf Radwegen vorgesehen. Der Schlepper bzw. deren Lieferumfang müssen den Anbau und die Funktion folgender Geräte gewährleisten:— Seitenmäher mit Querverschiebung— Wildkrautbürste— Vorbaukehrmaschine— Schneepflug— Streuautomat für Dreipunktaufhängung— Muldenkipper für DreipunktaufhängungDer Abstand Lenkradmitte bis Vorbaugeräte in Transportstellung darf das Maß von 3,50 m nicht überschreiten.Der Hubraum beträgt ca. 4 000 ccm.Weitere Einzelheiten zu diesem Los sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Der Hubraum beträgt ca. 4 000 ccm.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Referenznummer: 03.31 – 02500 – KFZ – 086 / 2013
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Allgemeine Teilnahmebedingungen (Abschnitt III.2.1-III.2.3):
Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.2.1 bis III.2.3 aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.
Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.2.1 bis III.2.3 aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.
Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmenbedingungen unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3) gem. § 7 Abs. 9 S. 1 VOL/A-EG der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3 bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen. Im Falle der Eignungsleihe nach § 7 Abs. 9 S. 1 VOL/A-EG ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese/n benannten Dritten bei der Auftragsdurchführung in dem Umfang einzusetzen, wie er den/die Dritten zur Auftragsdurchführung benennt und sich auf dessen/deren Fachkunde und/oder Leistungsfähigkeit beruft.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmenbedingungen unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3) gem. § 7 Abs. 9 S. 1 VOL/A-EG der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3 bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen. Im Falle der Eignungsleihe nach § 7 Abs. 9 S. 1 VOL/A-EG ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese/n benannten Dritten bei der Auftragsdurchführung in dem Umfang einzusetzen, wie er den/die Dritten zur Auftragsdurchführung benennt und sich auf dessen/deren Fachkunde und/oder Leistungsfähigkeit beruft.
Beabsichtigen Bieter, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen - , haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen. Zum Nachweise der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des/der Unterauftragnehmer/s sind die unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Unterlagen für diese/n Unterauftragnehmer auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Eine namentliche Benennung der Unterauftragnehmer oder eine Vorlage der Unterlagen nach Abschnitt III.2.1) für die Unterauftragnehmer im Angebot ist nicht erforderlich.
Beabsichtigen Bieter, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen - , haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen. Zum Nachweise der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des/der Unterauftragnehmer/s sind die unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Unterlagen für diese/n Unterauftragnehmer auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Eine namentliche Benennung der Unterauftragnehmer oder eine Vorlage der Unterlagen nach Abschnitt III.2.1) für die Unterauftragnehmer im Angebot ist nicht erforderlich.
Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Angebote ist nicht erforderlich.
Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Angebote ist nicht erforderlich.
Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
B. Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. Abschnitt III.2.1 im Einzelnen:
— Eigenerklärung zur Kenntnisnahme des Hinweises zu § 111 GWB - Akteneinsicht (Vordruck).
— Angaben zur Firma und zum Firmenprofil (Vordruck).
— Ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft (dieser Vordruck ist nur im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft von allen Beteiligten auszufüllen und zu unterschreiben)
— Ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von…
… Subunternehmen (dieser Vordruck ist nur im Falle der Inanspruchnahme von Subunternehmern von allen Beteiligten auszufüllen und zu unterschreiben).
… eignungsrelevanten Dritten (dieser Vordruck ist nur im Falle der Inanspruchnahme von Dritten von allen Beteiligten auszufüllen und zu unterschreiben).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Erklärungen hinsichtlich der Bonität des Unternehmens und des Umsatzes sind im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten. (siehe Ziffer III.2.1)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Lieferumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer.
— Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Lieferumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer.
— Nachweise über das CE-Zeichen der Anbaugeräte und die GS-Prüfzeugnisse für das Mähgerät, die Wildkrautbürste und die Kehrmaschine.
— Liste mit Kundendienststationen in Niedersachsen. Die beigefügte Liste soll nur Kundendienststationen in Niedersachsen enthalten.
— Prospekte, Daten- und Maßblätter sowie Motorleistungsdiagramme, aus denen neben der Serienausstattung auch die Bauweise, technische Daten, Kraftstoffverbrauch, Abgaswerte und Schadstoffklasse nach geltender Richtlinie EG/ECE, Funktion und Beschaffenheit der Motorgeräteträger eindeutig hervorgehen und benannt werden.
— Prospekte, Daten- und Maßblätter sowie Motorleistungsdiagramme, aus denen neben der Serienausstattung auch die Bauweise, technische Daten, Kraftstoffverbrauch, Abgaswerte und Schadstoffklasse nach geltender Richtlinie EG/ECE, Funktion und Beschaffenheit der Motorgeräteträger eindeutig hervorgehen und benannt werden.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Auftrag muss bis spätestens 31.10.2013 abgewickelt sein.
Die Auslieferung je eines Fahrzeuges erfolgt vollgetankt an die Straßenmeistereien in Friesoythe, Ilsede, Goslar, Wittmund, Gronau, Bassum und Bremervörde.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Vergabeunterlagen können ab sofort elektronisch unter http://vergabe.niedersachsen.de nach kostenfreier Registrierung kostenlos heruntergeladen werden.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-07-22 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Reifert
Das schriftliche Angebot ist als solches zu kennzeichnen und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4 genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1 angegebenen Adresse (Kontaktstelle) in einem fest verschlossenen fensterlosen Umschlag einzureichen (§ 16 Abs. 2 S. 2 VOL/A-EG). Dieser Umschlag ist mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Angebotsaufkleber mit der Aufschrift: „Angebotsunterlagen im Vergabeverfahren, Nicht vor Submissionstermin öffnen!“ von außen sichtbar zu kennzeichnen. Der Umschlag ist zu adressieren an das
Das schriftliche Angebot ist als solches zu kennzeichnen und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4 genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1 angegebenen Adresse (Kontaktstelle) in einem fest verschlossenen fensterlosen Umschlag einzureichen (§ 16 Abs. 2 S. 2 VOL/A-EG). Dieser Umschlag ist mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Angebotsaufkleber mit der Aufschrift: „Angebotsunterlagen im Vergabeverfahren, Nicht vor Submissionstermin öffnen!“ von außen sichtbar zu kennzeichnen. Der Umschlag ist zu adressieren an das
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen einschließlich Anlagen eventuell unbeabsichtigte unzutreffende und/oder unvollständige Angaben (Fehler) enthalten können. Das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) sowie das Land Niedersachsen übernehmen hierfür – soweit rechtlich zulässig – keine Garantie oder Gewährleistung für aus den übergebenen Unterlagen erkennbare Fehler. Der Bieter muss sich über die Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen selbst ein Bild verschaffen, die Informationen und Unterlagen des LZN entsprechend überprüfen und ggf. die Korrektur durch das LZN beantragen. Der Bieter bestätigt mit der Abgabe seines Angebots konkludent, sich ausreichend über die tatsächlichen Voraussetzungen seines Angebots informiert zu haben.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen einschließlich Anlagen eventuell unbeabsichtigte unzutreffende und/oder unvollständige Angaben (Fehler) enthalten können. Das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) sowie das Land Niedersachsen übernehmen hierfür – soweit rechtlich zulässig – keine Garantie oder Gewährleistung für aus den übergebenen Unterlagen erkennbare Fehler. Der Bieter muss sich über die Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen selbst ein Bild verschaffen, die Informationen und Unterlagen des LZN entsprechend überprüfen und ggf. die Korrektur durch das LZN beantragen. Der Bieter bestätigt mit der Abgabe seines Angebots konkludent, sich ausreichend über die tatsächlichen Voraussetzungen seines Angebots informiert zu haben.
Weitere zusätzliche Informationen
Die Bieter können als Alternative zum Hauptangebot ein Nebenangebot abgeben, bei dem die technischen Anforderungen mindestens denen des Hauptangebotes entsprechen. Im Übrigen muss das Nebenangebot allen Anforderungen der Vergabeunterlagen entsprechen. Das Nebenangebot ist nur mit Abgabe eines Hauptangebotes gültig. Andere technische und/oder kaufmännische Nebenangebote sind nicht zugelassen. Das Nebenangebot ist auf einer dem Angebot beizufügenden und deutlich als Nebenangebot zu kennzeichnenden Anlage zu erstellen.
Die Bieter können als Alternative zum Hauptangebot ein Nebenangebot abgeben, bei dem die technischen Anforderungen mindestens denen des Hauptangebotes entsprechen. Im Übrigen muss das Nebenangebot allen Anforderungen der Vergabeunterlagen entsprechen. Das Nebenangebot ist nur mit Abgabe eines Hauptangebotes gültig. Andere technische und/oder kaufmännische Nebenangebote sind nicht zugelassen. Das Nebenangebot ist auf einer dem Angebot beizufügenden und deutlich als Nebenangebot zu kennzeichnenden Anlage zu erstellen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Postfach
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21310
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2013/S 077-129578 (2013-04-17)
Ergänzende Angaben (2013-07-16) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben