Lieferung von Coreswitches für den Standort Geeshacht

Helmholtz-Zentrum Geesthacht Zentrum für Material- und Küstenforschung GmbH

Das Helmholtz-Zentrum Geesthacht, Zentrum für Material und Küstenforschung GmbH beabsichtigt die derzeitigen HP- Core-Switche auszutauschen.
Die zu beschaffenden neuen Switche sind in die vorhandene Systemumgebung zu integrieren. Die Planung basiert auf Core- Switchen des Herstellers Cisco, als Mindestanforderung wurde Carrier- Class festgelegt. Die Klimatisierung im Rechenzentrum erfordert, dass die Geräte von vorne nach hinten lüften. Ein Querlüfter (side-to-side) kann nicht eingesetzt werden (K.O.-Kriterium). Ein Angebot auf Basis eines alternativen Herstellers ist zulässig.
Die angebotenen Switche müssen kompatibel zu den vorhandenen Access- Switchen (HP Procurve Serie) sein (K.O.-Kriterium).
Es werden 2 voll-redundante Switche vorgesehen, wobei ein Switch jeweils die gesamte Core-Kapazität abdecken kann. Die Switche werden geo-redundant in zwei Rechenzentren untergebracht und über 2 vorhandene Lichtwellenleiter mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von 10 Gigabit pro Sekunde verbunden. Die Systeme müssen im fail-over Fall ohne Unterbrechung alle Dienste weiter anbieten.
In jedem Core-Switch sind des Weiteren alle wesentlichen Systemkomponenten sind zu doppeln und müssen im laufenden Betrieb getauscht werden können (K.O.-Kriterium).
Mit diesen Maßnahmen soll eine Verfügbarkeit von 99,9999 % realisiert werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-11-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-10-07.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-10-07 Auftragsbekanntmachung
2013-12-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-10-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Zentralrechner
Menge oder Umfang: 240 000
Gesamtwert des Auftrags: 240 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Zentralrechner 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Helmholtz-Zentrum Geesthacht Zentrum für Material- und Küstenforschung GmbH
Postanschrift: Max-Planck-Straße 1
Postleitzahl: 21502
Postort: Geesthacht
Kontakt
Internetadresse: http://www.hzg.de 🌏
E-Mail: einkauf@hzg.de 📧
Telefon: +49 4152871754 📞
Fax: +49 4152871750 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-10-07 📅
Einreichungsfrist: 2013-11-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-10-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 196-338143
ABl. S-Ausgabe: 196
Zusätzliche Informationen
1. Das Eignungsformblatt und der Kennzettel sind von dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft ergänzend zu den von ihm zusammenzustellenden Unterlagen zu verwenden. Die Formblätter sind über folgende E-Mail-Adresse abzufragen: einkauf@hzg.de Bei Bewerbergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bewerbergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die Übrigen (finanzielle/wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an, die Auftraggeberin wertet also diese Angaben kumulativ. 2. Der Teilnahmeantrag ist von dem Bewerber zu unterzeichnen, in deutscher Sprache sowie schriftlich bis zum benannten Termin in einem verschlossenen Umschlag bei der angegebenen Kontaktstelle einzureichen und mit beiliegendem Kennzettel zu versehen. Die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Die Auftraggeberin behält sich vor, Bewerbungen, die dieser Form nicht entsprechen, nicht zu berücksichtigen. 3. Die angegebenen Höchstzahlen von Seiten und Referenzen dürfen auch bei Bewerbergemeinschaften und der Einbeziehung von Nachunternehmern nicht überschritten werden. Sollten doch mehr Unterlagen eingereicht werden, behält sich die Auftraggeberin vor, die über das geforderte Maß hinausgehenden Unterlagen (in der Reihenfolge ihrer Einreichung) nicht zu berücksichtigen. 4. Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit Teilnahmeanträgen, die nicht der vorgegebenen Struktur entsprechen, auszuschließen oder – nach ihrer Wahl – negativ zu bewerten. 5. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter III.2.1) und III.2.2) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/Tochter-/Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist. Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), wesentliche Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer oder eine Vorlage von Unterlagen für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich. Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Teilnahmeanträge ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten. 6. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 7.11.2013, 16.00 Uhr (bei der Auftraggeberin eingehend), darauf per Post, Telefax oder E-Mail hinzuweisen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Helmholtz-Zentrum Geesthacht, Zentrum für Material und Küstenforschung GmbH beabsichtigt die derzeitigen HP- Core-Switche auszutauschen.
Die zu beschaffenden neuen Switche sind in die vorhandene Systemumgebung zu integrieren. Die Planung basiert auf Core- Switchen des Herstellers Cisco, als Mindestanforderung wurde Carrier- Class festgelegt. Die Klimatisierung im Rechenzentrum erfordert, dass die Geräte von vorne nach hinten lüften. Ein Querlüfter (side-to-side) kann nicht eingesetzt werden (K.O.-Kriterium). Ein Angebot auf Basis eines alternativen Herstellers ist zulässig.
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Die angebotenen Switche müssen kompatibel zu den vorhandenen Access- Switchen (HP Procurve Serie) sein (K.O.-Kriterium).
Es werden 2 voll-redundante Switche vorgesehen, wobei ein Switch jeweils die gesamte Core-Kapazität abdecken kann. Die Switche werden geo-redundant in zwei Rechenzentren untergebracht und über 2 vorhandene Lichtwellenleiter mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von 10 Gigabit pro Sekunde verbunden. Die Systeme müssen im fail-over Fall ohne Unterbrechung alle Dienste weiter anbieten.
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In jedem Core-Switch sind des Weiteren alle wesentlichen Systemkomponenten sind zu doppeln und müssen im laufenden Betrieb getauscht werden können (K.O.-Kriterium).
Mit diesen Maßnahmen soll eine Verfügbarkeit von 99,9999 % realisiert werden.
Es werden Varianten akzeptiert
Referenznummer: 10075681
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Geesthacht.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Handels- bzw. Berufsregister:
Nachweis über aktuelle Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister (zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate). Ausländische Bieter können entsprechende Unterlagen gemäß den lokalen Bestimmungen vorlegen.
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2. Spezifische Eigenerklärungen:
a) Erklärung, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine der in § 4 Abs. 4 a-g VOL/A genannten Bestimmungen verurteilt worden ist (siehe Eignungsformblatt).
b) Erklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder es sich in Liquidation befindet (siehe Eignungsformblatt).
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c) Erklärung, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat (siehe Eignungsformblatt).
d) Erklärung über die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft (siehe Eignungsformblatt).
3. Erklärung ARGE:
Dem Teilnahmeantrag einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft einem bevollmächtigen Vertreter der Bewerber-/Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe eines Teilnahmeantrages, eines Angebotes sowie hinsichtlich der Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. Die vorgeschriebene Erklärung ist rechtsverbindlich von vertretungsbefugten Personen jedes Mitglieds der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterzeichnen und für die Bewerber-/Bietergemeinschaft einfach im Original mit dem Teilnahmeantrag einzureichen; mit dem Teilnahmeantrag einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften (Erklärung der ARGE).
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Gesamtumsatz und spezifischer Umsatz:
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (siehe Eignungsformblatt).
2. Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung:
Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme je Versicherungsfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Unternehmensdarstellung:
Darstellung des Unternehmens/der Bietergemeinschaft/der Nachunternehmer und des Leistungsspektrums (maximal 5 Seiten). Dabei soll insbesondere auf wesentliche unternehmensbezogene Informationen wie z. B. Name, Anschrift, Rechtsform,
organisatorische Gliederung, Hauptsitz, Niederlassungen,Gründungsdatum, etc. eingegangen werden.
2. Unternehmensbezogene Referenzen:
Nachweis von drei Referenzen der letzten 3 Jahre (2010, 2011, 2012) Die entsprechenden Referenzen sind gemäß der Struktur des beiliegenden Formblattes beizulegen.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-11-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Marius Holt
Internetadresse: www.hzg.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 10075681
Zusätzliche Informationen
1. Das Eignungsformblatt und der Kennzettel sind von dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft ergänzend zu den von ihm zusammenzustellenden Unterlagen zu verwenden. Die Formblätter sind über folgende E-Mail-Adresse abzufragen: einkauf@hzg.de
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Eignungsangaben von jedem Bewerbergemeinschaftspartner gesondert auszufüllen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft individuell nachgewiesen werden. Für die Übrigen (finanzielle/wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit) Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an, die Auftraggeberin wertet also diese Angaben kumulativ.
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2. Der Teilnahmeantrag ist von dem Bewerber zu unterzeichnen, in deutscher Sprache sowie schriftlich bis zum benannten Termin in einem verschlossenen Umschlag bei der angegebenen Kontaktstelle einzureichen und mit beiliegendem Kennzettel zu versehen. Die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Die Auftraggeberin behält sich vor, Bewerbungen, die dieser Form nicht entsprechen, nicht zu berücksichtigen.
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3. Die angegebenen Höchstzahlen von Seiten und Referenzen dürfen auch bei Bewerbergemeinschaften und der Einbeziehung von Nachunternehmern nicht überschritten werden. Sollten doch mehr Unterlagen eingereicht werden, behält sich die Auftraggeberin vor, die über das geforderte Maß hinausgehenden Unterlagen (in der Reihenfolge ihrer Einreichung) nicht zu berücksichtigen.
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4. Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit Teilnahmeanträgen, die nicht der vorgegebenen Struktur entsprechen, auszuschließen oder – nach ihrer Wahl – negativ zu bewerten.
5. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter III.2.1) und III.2.2) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/Tochter-/Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist. Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), wesentliche Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer oder eine Vorlage von Unterlagen für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich. Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Teilnahmeanträge ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
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6. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens und des Aktenzeichens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 7.11.2013, 16.00 Uhr (bei der Auftraggeberin eingehend), darauf per Post, Telefax oder E-Mail hinzuweisen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Auftraggeberin weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
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„Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“.
Die Auftraggeberin weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Auftraggeberin wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch die Auftraggeberin, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postleitzahl: 53123
Quelle: OJS 2013/S 196-338143 (2013-10-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-12-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 278 428,56 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Unbestimmt

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-12-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-12-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 239-415352
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 196-338143
ABl. S-Ausgabe: 239

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (50)
2. Serviceleistungen/ SLAs (25)
3. Funktionalität (25)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-12-03 📅
Name: T-Systems International GmbH
Postanschrift: Heerdter Lohweg 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40549
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Auftraggeberin weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
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„Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
Die Auftraggeberin weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Auftraggeberin wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach
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Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch die Auftraggeberin, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 52123
Quelle: OJS 2013/S 239-415352 (2013-12-09)