Lieferung von digitalen TETRA-Sprech- und Datenfunkendgeräten für den verdeckten Einsatz (digitale Handsprechfunkgeräte (HRT))

Logistik Zentrum Niedersachsen - Landesbetrieb -, Außenstelle Hannover

Lieferung von digitalen TETRA-Sprech- und Datenfunkendgeräten für den verdeckten Einsatz (ca. 320 Stück digitale Handsprechfunkgeräte (HRT)) einschließlich Zubehör.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-06-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-05-08.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-05-08 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2013-05-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Funksendegeräte mit eingebautem Empfangsgerät
Menge oder Umfang:
Der Umfang der Lieferung umfasst ca. 320 Stück digitale Handsprechfunkgeräte (HRT) für den verdeckten Einsatz einschließlich Zubehör.Die angegebene Menge stellt eine Mindestabnahmemenge dar. Die Vergabestelle hat die ausgeschriebene Leistung nach Art und Umfang so genau wie möglich ermittelt, beschrieben und bekanntgegeben. Eine abschließende Feststellung der Mengen ist wegen der im Aufbau befindlichen bundes- und landesweiten Netzarchitektur des Digitalfunk BOS, die nicht absehbaren Änderungen und Verzögerungen in der Roll-out Planung unterworfen ist, und auf die das Land Niedersachsen auf Grund der Zuständigkeiten des BDBOS nur äußerst bedingt Einfluss hat, weder möglich noch erforderlich (§ 4 Abs. 1 Satz 2 VOL/A-EG). Die Auftraggeber behalten sich vor, über die Mindestabnahmemenge hinaus weitere geräteinkl. Zubehör sowie Dienstleistungen zu den vertraglichen Konditionen abzurufen. Der Auftragnegmer hat keinen Anspruch auf eine Abnahme/Beauftragung von über die Mindestabnahmemenge hinausgehenden Mengen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Funksendegeräte mit eingebautem Empfangsgerät 📦

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistik Zentrum Niedersachsen - Landesbetrieb -, Außenstelle Hannover
Postanschrift: Podbielskistraße 166
Postleitzahl: 30177
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de 🌏
E-Mail: katrin.herold@lzn.de 📧
Fax: +49 51189848299 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-05-08 📅
Einreichungsfrist: 2013-06-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-05-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 091-154849
ABl. S-Ausgabe: 91
Zusätzliche Informationen
(1) Die Vergabestelle stellt interessierten Unternehmen Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb (Teilnahmeunterlagen), die zur Erstellung der Teilnahmeanträge zu verwenden sind (Vordrucke) zur kostenlosen Abforderung bei der unter Abschnitt I.1) bezeichneten Kontaktstelle bereit, 2.) Die Beschaffung der digitalen Sprech- und Datenfunkendgeräte für die teilnehmenden Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) an dem Digitalfunk BOS wird dezentral von Bund und Ländern jeweils für ihren eigenen Bedarf ausgeschrieben. Um sicherzustellen, dass die digitalen Sprech- und Datenfunkendgeräte („Endgeräte”) die erforderlichen elektromagnetischen und mechanischen Eigenschaften aufweisen sowie die an die Bedienbarkeit zu stellenden Anforderungen erfüllen und die Störsicherheit und die Interoperabilität der Leistungsmerkmale der Endgeräte gegenüber dem BOS-Digitalfunknetz und anderen Endgeräten gewährleistet ist, werden nur solche Endgeräte im Rahmen des Digitalfunk BOS zum Einsatz kommen, die ein Zertifizierungsverfahren der dafür zuständigen Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS), in welchem die oben genannten Anforderungen geprüft werden, erfolgreich durchlaufen haben. Im Digitalfunk BOS werden daher nur solche Endgeräte verwendet, die von der BDBOS als hierfür geeignet zertifiziert worden sind. Die BDBOS zertifiziert unter den Voraussetzungen des § 15a Abs. 1 BDBOSG auf der Grundlage der entsprechend der nach § 15b Abs. 1 BDBOSG erlassenen Rechtsverordnung (Verordnung über das Verfahren zur Erteilung eines Zertifikats für Endgeräte durch die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben - BDBOS-Zertifizierungsverordnung, BDBOSZertV vom 17.12.2010, BGBl. I Nr. 66 vom 22.12.2010) veröffentlichten Leistungsmerkmale ein Endgerät als für den Digitalfunk BOS geeignet, wenn es die zwingend erforderlichen Leistungsmerkmale einschließlich bestimmter elektromagnetischer und mechanischer Eigenschaften aufweist, es einschließlich aller weiteren, optionalen Leistungsmerkmale, seines Zubehörs und der auf ihm installierten Anwendungen mit dem Digitalfunk BOS, insbesondere mit seinen Netzelementen und anderen Endgeräten, interoperabel und störungsfrei zu betreiben ist, die Verwendung des Endgerätes nicht gegen andere öffentlich-rechtliche Vorschriften verstößt und der Erteilung des Zertifikats keine überwiegenden öffentlichen Interessen, insbesondere sicherheitspolitische Belange der Bundesrepublik Deutschland, entgegenstehen. Die Voraussetzungen für ein entsprechendes Zertifizierungsverfahren sind von der BDBOS mit Inkrafttreten der BDBOSZertV am 23.12.2010 grundsätzlich geschaffen. Dies bedingt, dass die auf Grundlage dieser Ausschreibung zu liefernden Endgeräte des Auftragnehmers nach Abschluss des ausgeschriebenen Vertrages entsprechend den Vorgaben der BDBOS zertifiziert sein müssen. Hierzu ist es erforderlich, dass die Bewerber ein entsprechendes Zertifikat (§ 9 BDBOSZertV) der BDBOS bzw. der akkreditierten Prüfstelle dem Land Niedersachsen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs vorlegen müssen. Diese Zertifizierung ist von den Auftragnehmern unverzüglich nachzuholen; sie muss voraussichtlich bis spätestens 31.12.2011 (§ 15b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 i.V.m. § 15a BDBOSG) erfolgen. Das entsprechende Zertifikat (§ 9 BDBOSZertV) der BDBOS bzw. der akkreditierten Prüfstelle hat der Auftragnehmer dem Land Niedersachsen unaufgefordert nachzureichen, 3.) Die Vergabestelle führt das Vergabeverfahren in Form eines nicht offenen Verfahrens durch, da nach der Marktübersicht der Vergabestelle und der Auftraggeber die Leistung nach ihrer Eigenart nur von einem beschränkten Kreis von Unternehmen in geeigneter Weise ausgeführt werden kann (§ 3 Abs. 2 lit. a VOL/A-EG), 5.) Der Teilnahmeantrag ist als solcher, wie in den Teilnahmeunterlagen beschrieben, zu kennzeichnen und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4) genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1 angegebenen Kontaktstelle in einem fest verschlossenen, fensterlosen Umschlag einzureichen. 6.) Der Teilnahmeantrag ist schriftlich (Papierform) und unterschrieben (Vordruck) einzureichen. Eine fernschriftliche, elektronische oder mündliche Übermittlung wird nicht akzeptiert; 7.) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter Abschnitt I.1) (Kontaktstelle) angegebene E-Mail-Adresse zu richten. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht bis spätestens fünf Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten; 8.) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge findet nicht statt; 9.) Die Vergabeunterlagen werden nur formell und materiell geeigneten Bewerbern übermittelt werden, die zur Angebotsabgabe durch die Vergabestelle aufgefordert werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von digitalen TETRA-Sprech- und Datenfunkendgeräten für den verdeckten Einsatz (ca. 320 Stück digitale Handsprechfunkgeräte (HRT)) einschließlich Zubehör.
Menge oder Umfang:
Der Umfang der Lieferung umfasst ca. 320 Stück digitale Handsprechfunkgeräte (HRT) für den verdeckten Einsatz einschließlich Zubehör.
Die angegebene Menge stellt eine Mindestabnahmemenge dar. Die Vergabestelle hat die ausgeschriebene Leistung nach Art und Umfang so genau wie möglich ermittelt, beschrieben und bekanntgegeben. Eine abschließende Feststellung der Mengen ist wegen der im Aufbau befindlichen bundes- und landesweiten Netzarchitektur des Digitalfunk BOS, die nicht absehbaren Änderungen und Verzögerungen in der Roll-out Planung unterworfen ist, und auf die das Land Niedersachsen auf Grund der Zuständigkeiten des BDBOS nur äußerst bedingt Einfluss hat, weder möglich noch erforderlich (§ 4 Abs. 1 Satz 2 VOL/A-EG). Die Auftraggeber behalten sich vor, über die Mindestabnahmemenge hinaus weitere geräteinkl. Zubehör sowie Dienstleistungen zu den vertraglichen Konditionen abzurufen. Der Auftragnegmer hat keinen Anspruch auf eine Abnahme/Beauftragung von über die Mindestabnahmemenge hinausgehenden Mengen.
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Dauer: 48 Monate
Referenznummer: 03.21 – 0265 – GPJ – 022 / 2013

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Allgemeine Teilnahmebedingungen (Abschnitt III.2.1) bis III.2.3):
Der Bewerber hat seinen Teilnahmeantrag in Form eines unterschriebenen „Antrag auf Teilnahme” (Vordruck) bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der unter Abschnitt I.1) angegebenen Stelle einzureichen; im Falle einer Bewerbergemeinschaft genügt die Unterschrift durch den Vertreter der Gemeinschaft (siehe unten). Zusätzlich sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3)) aufgelisteten Nachweise,
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Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.
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Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrages
(i) sämtliche Mitglieder der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen namentlich mit Anschrift, Telefon-/Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen;
(ii) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen und
(iii) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht (im Original) vorzulegen (Bewerbererklärungsgemeinschaft).
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmenbedingungen unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) gem. § 7 Abs. 9 S. 1 VOL/A-EG der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der
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Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3 bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Im Falle der Eignungsleihe nach § 7 Abs. 9 S. 1 VOL/A-EG ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese/n benannten Dritten bei der Auftragsdurchführung in
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dem Umfang einzusetzen, wie er den/die Dritten zur Auftragsdurchführung benennt und sich auf dessen/deren Fachkunde und/oder Leistungsfähigkeit beruft.
Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer(Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen - , haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen. Zum Nachweise der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des/der Unterauftragnehmer/s sind die unter Abschnitt III.2.1)
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aufgeführten Unterlagen für diese/n Unterauftragnehmer auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/ Leistungsanteilen oder eine Benennung der Unterauftragnehmer oder eine Vorlage der Unterlagen nach Abschnitt III.2.1) für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich.
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Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
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Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Teilnahmeanträge ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
B. Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. Abschnitt III.2.1) im Einzelnen:
— Angaben zur Firma und zum Firmenprofil (Vordruck);
— Ggf. Erklärung der Bewerbergemeinschaft (dieser Vordruck ist nur im Falle der Bildung einer Bewerbergemeinschaft von allen Beteiligten auszufüllen und zu unterschreiben);
— Ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von eignungsrelevanten Dritten (dieser Vordruck ist nur im Falle der Inanspruchnahme von Dritten von allen Beteiligten auszufüllen und zu unterschreiben).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Erklärungen hinsichtlich der Bonität des Unternehmens und des Umsatzes sind im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil” enthalten. (siehe Ziffer III.2.1).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Zum Nachweis der Fachkunde ist mindestens 1 (eine) mit der Ausschreibung vergleichbare, gegenwärtig oder innerhalb der letzten 3 Jahre erbrachte Leistung über die Lieferung (Kauf oder Leasing/Miete) von digitalen TETRA-Endfunkgeräten für die angebotene Produktfamilie eines Herstellers (aktueller Entwicklungsstand/Version der angebotenen Endgeräte oder deren Vorgängerversionen) für nationale und internationale BOS (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) im Bereich Professional mobile Radio (PMR) darzustellen (Referenzen). Die Referenzen müssen zum Nachweis der Vergleichbarkeit mindestens folgende Anforderung erfüllen:
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Lieferumfang von mindestens 100 Stück HRT.
Die Darstellung der Referenzen hat die folgenden Angaben zu enthalten:
(i) Name des Auftraggebers,
(ii) Leistungszeitraum,
(iii) Umfang der Lieferung (Typ und Stückzahl der Endgeräte). Bei der Angabe des/der Auftraggeber/s sollen die jeweiligen Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse) angegeben werden.
(2) Erklärung zur BDBOS-Zertifizierung der digitalen TETRA-Sprech- und Datenfunkendgeräte (Vordruck).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Lieferung der Mindestabnahmemenge soll ab Ende des 3. Quartals 2013 erfolgen.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Herold

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 03.21 – 0265 – GPJ – 022 / 2013
Zusätzliche Informationen
(1) Die Vergabestelle stellt interessierten Unternehmen Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb (Teilnahmeunterlagen), die zur Erstellung der Teilnahmeanträge zu verwenden sind (Vordrucke) zur kostenlosen Abforderung bei der unter Abschnitt I.1) bezeichneten Kontaktstelle bereit,
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2.) Die Beschaffung der digitalen Sprech- und Datenfunkendgeräte für die teilnehmenden Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) an dem Digitalfunk BOS wird dezentral von Bund und Ländern jeweils für ihren eigenen Bedarf ausgeschrieben. Um sicherzustellen, dass die digitalen Sprech- und Datenfunkendgeräte („Endgeräte”) die erforderlichen elektromagnetischen und mechanischen Eigenschaften aufweisen sowie die an die Bedienbarkeit zu stellenden Anforderungen erfüllen und die Störsicherheit und die Interoperabilität der Leistungsmerkmale der Endgeräte gegenüber dem BOS-Digitalfunknetz und anderen Endgeräten gewährleistet ist, werden nur solche Endgeräte im Rahmen des Digitalfunk BOS zum Einsatz kommen, die ein Zertifizierungsverfahren der dafür zuständigen Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS), in welchem die oben genannten Anforderungen geprüft werden, erfolgreich durchlaufen haben. Im Digitalfunk BOS werden daher nur solche Endgeräte verwendet, die von der BDBOS als hierfür geeignet zertifiziert worden sind. Die BDBOS zertifiziert unter den Voraussetzungen des § 15a Abs. 1 BDBOSG auf der Grundlage der entsprechend der nach § 15b Abs. 1 BDBOSG erlassenen Rechtsverordnung (Verordnung über das Verfahren zur Erteilung eines Zertifikats für Endgeräte durch die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben - BDBOS-Zertifizierungsverordnung, BDBOSZertV vom 17.12.2010, BGBl. I Nr. 66 vom 22.12.2010) veröffentlichten Leistungsmerkmale ein Endgerät als für den Digitalfunk BOS geeignet, wenn es die zwingend erforderlichen Leistungsmerkmale einschließlich bestimmter elektromagnetischer und mechanischer Eigenschaften aufweist, es einschließlich aller weiteren, optionalen Leistungsmerkmale, seines Zubehörs und der auf ihm installierten Anwendungen mit dem Digitalfunk BOS, insbesondere mit seinen Netzelementen und anderen Endgeräten, interoperabel und störungsfrei zu betreiben ist, die Verwendung des Endgerätes nicht gegen andere öffentlich-rechtliche Vorschriften verstößt und der Erteilung des Zertifikats keine überwiegenden öffentlichen Interessen, insbesondere sicherheitspolitische Belange der Bundesrepublik Deutschland, entgegenstehen. Die Voraussetzungen für ein entsprechendes Zertifizierungsverfahren sind von der BDBOS mit Inkrafttreten der BDBOSZertV am 23.12.2010 grundsätzlich geschaffen. Dies bedingt, dass die auf Grundlage dieser Ausschreibung zu liefernden Endgeräte des Auftragnehmers nach Abschluss des ausgeschriebenen Vertrages entsprechend den Vorgaben der BDBOS zertifiziert sein müssen. Hierzu ist es erforderlich, dass die Bewerber ein entsprechendes Zertifikat (§ 9 BDBOSZertV) der BDBOS bzw. der akkreditierten Prüfstelle dem Land Niedersachsen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs vorlegen müssen. Diese Zertifizierung ist von den Auftragnehmern unverzüglich nachzuholen; sie muss voraussichtlich bis spätestens 31.12.2011 (§ 15b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 i.V.m. § 15a BDBOSG) erfolgen. Das entsprechende Zertifikat (§ 9 BDBOSZertV) der BDBOS bzw. der akkreditierten Prüfstelle hat der Auftragnehmer dem Land Niedersachsen unaufgefordert nachzureichen,
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3.) Die Vergabestelle führt das Vergabeverfahren in Form eines nicht offenen Verfahrens durch, da nach der Marktübersicht der Vergabestelle und der Auftraggeber die Leistung nach ihrer Eigenart nur von einem beschränkten Kreis von Unternehmen in geeigneter Weise ausgeführt werden kann (§ 3 Abs. 2 lit. a VOL/A-EG),
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5.) Der Teilnahmeantrag ist als solcher, wie in den Teilnahmeunterlagen beschrieben, zu kennzeichnen und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4) genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1 angegebenen Kontaktstelle in einem fest verschlossenen, fensterlosen Umschlag einzureichen.
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6.) Der Teilnahmeantrag ist schriftlich (Papierform) und unterschrieben (Vordruck) einzureichen. Eine fernschriftliche, elektronische oder mündliche Übermittlung wird nicht akzeptiert;
7.) Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter Abschnitt I.1) (Kontaktstelle) angegebene E-Mail-Adresse zu richten. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht bis spätestens fünf Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten;
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8.) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge findet nicht statt;
9.) Die Vergabeunterlagen werden nur formell und materiell geeigneten Bewerbern übermittelt werden, die zur Angebotsabgabe durch die Vergabestelle aufgefordert werden.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Postfach
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21310
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß
§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,
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hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2013/S 091-154849 (2013-05-08)