Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) für die Gebäude und Liegenschaften des Deutschen Bundestages in Berlin

Deutscher Bundestag - Verwaltung -

Abschluss eines Vertrages - Zeitraum: 3 Jahre und einer einmaligen Verlängerung von einem weiteren Jahr, wenn dieser Vertrag durch die Vertragsparteien nicht gekündigt werden sollte - über die Lieferung von ca. 26,00 Mio. kWh Strom im Jahr 2014, ca. 28,0 Mio. kWh im Jahr 2015 und ca. 14,9 Mio kWh im Jahr 2016 aus erneuerbaren Energien für die Gebäude und Liegenschaften des Deutschen Bundestages in Berlin (diverse Verbrauchsstellen/Nieder- und Mittelspannungsanschluss, durch Eigenerzeugungsanlagen schwankende
Abnahmemengen).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-08-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-07-01.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-07-01 Auftragsbekanntmachung
2013-08-23 Ergänzende Angaben
2013-10-31 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-07-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Menge oder Umfang:
Lieferung von Ökostrom an zunächst 12 und voraussichtlich ab dem Jahr 2016 weitere 3 Abnahmestellen mit und ohne registrierende Leistungsmessung in einem Umfang von ca. 26,0 Mio kWh im Jahr 2014, ca. 28,0 Mio. kWh im Jahr 2015 und ca 14,9 Mio. kWh im Jahr 2016.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutscher Bundestag - Verwaltung -
Postanschrift: Platz der Republik 1
Postleitzahl: 11011
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundestag.de 🌏
E-Mail: vergabereferat@bundestag.de 📧
Telefon: +49 3022733234 📞
Fax: +49 3022730374 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-07-01 📅
Einreichungsfrist: 2013-08-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-07-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 129-221703
ABl. S-Ausgabe: 129
Zusätzliche Informationen
1.Die Lieferung von Ökostrom muss auf eine oder mehrere eindeutig beschriebene und identifizierbare erneuerbare Energiequellen zurückzuführen sein und bestimmte Qualitätsanforderungen nachweislich erfüllen: netztechnische Verbindung der Abnahmestellen mit der/den Erzeugungsquellen; Gewährleistung einer zeitlich bilanzierten Lieferung; Ausschluss der Doppelvermarktung; Nachweis der Ökostrom-Qualität durch den Lieferanten. 2.Mit der Lieferung von Ökostrom muss eine CO2-Minderung von mindestens 50 % verbunden sein; Differenzierung nach Neuanlagen und Altanlagen. 3.Grundsätzlich Abschluss eines All-inklusive-Stromliefervertrages (einschließlich Netznutzung). 4.Davon abweichend Abschluss eines reinen Energieliefervertrages (ohne Netznutzung) für die Abnahmestelle "Technikverbund". 5.Einsatz von mehreren Eigenerzeugungsanlagen (MHKW) im "Technikverbund" für den Eigenbedarf; eventuell Lieferung von Reserveenergie (zusätzlichen Stromliefermengen) in der ausgeschriebenen Ökostrom-Qualität bei längerem Stillstand von Eigenerzeugungsanlagen (Eventualposition). 6.Es besteht für die Bieter die Möglichkeit der Indizierung der Angebotspreise. 7.Zur Überprüfung der Ökostromqualität sind mit Angebotsabgabe u. a. folgende Nachweise/Erklärungen vorzulegen: - ausgefüllte Anlage 6: Stammdatenblatt/Stammdatenblätter zur Anlagenkategorie und zur CO2-Minderung - ausgefüllte Anlage 7: Durchschnittliche prozentuale CO2-Minderung im Lieferzeitraum 2014 – 2016 - unterschriebene Verpflichtungserklärung zum Ausschluss einer Doppelvermarktung des Umweltnutzens (Anlage 8) Bieterfragen können grundsätzlich nur beantwortet werden, wenn sie bis zum 16.08.2013 gestellt worden sind. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabestelle.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Abschluss eines Vertrages - Zeitraum: 3 Jahre und einer einmaligen Verlängerung von einem weiteren Jahr, wenn dieser Vertrag durch die Vertragsparteien nicht gekündigt werden sollte - über die Lieferung von ca. 26,00 Mio. kWh Strom im Jahr 2014, ca. 28,0 Mio. kWh im Jahr 2015 und ca. 14,9 Mio kWh im Jahr 2016 aus erneuerbaren Energien für die Gebäude und Liegenschaften des Deutschen Bundestages in Berlin (diverse Verbrauchsstellen/Nieder- und Mittelspannungsanschluss, durch Eigenerzeugungsanlagen schwankende
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Abnahmemengen).
Beschreibung der Optionen:
Eventualposition: Lieferung von Reserveenergie (zusätzliche Stromlieferungen) bei längerem Stillstand von Eigenerzeugungsanlagen im sogenannten Technikverbund. Einzelheiten sind in der Leistungsbeschreibung dargestellt.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Referenznummer: ZT 6-1133-2013-130-15-ZT3
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Angaben zum Unternehmen im Vordruck „Angebot“
- unterschriebene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Anlage 10)
- ausgefüllte Anlage 11: Eigenerklärung zum Unternehmen
Der Deutsche Bundestag behält sich vor, folgende Unterlagen vom Bieter nachzufordern:
- Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes
Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen.
- Bankauskünfte
- Aktuelle Bescheinigung der Berufsgenossenschaft (Kopie) oder eine vergleichbare Bescheinigung der zuständigen Stelle des EU-Mitgliedstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist
- Angaben über die Eintragung in das Berufsregister am Sitz des Bieters, sofern zutreffend
- letzter offizieller Jahresabschluss mit Lage- oder Geschäftsbericht
Mindeststandards: Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis: Deckungssumme mindestens 3 Mio. Euro
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Angaben zu vergleichbaren Referenzen für die Lieferung von Ökostrom
-Sofern zutreffend: Benennung der vorgesehenen Unterauftragnehmer. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit anderer Unterauftragnehmer bedienen. In einem
solchen Fall sind Art und Umfang der Leistungen der Unterauftragnehmer möglichst detailliert anzugeben. Es sind sämtliche geforderten Nachweise und Erklärungen entsprechend der Art und des Umfangs des Unterauftragnehmereinsatzes für die Unterauftragnehmer vorzulegen (gilt auch für Punkt III.2.2).
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Ferner ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel der Unterauftragnehmer im Auftragsfall zur Verfügung stehen, was z.B. durch eine Verpflichtungserklärung geschehen kann. Gesellschaftsrechtlich verbundene Unternehmen werden wie Unterauftragnehmer behandelt.
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- Sofern zutreffend: Benennung der Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Bezeichnung eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter. Die vorstehend geforderten Nachweise, Eigenerkärungen und Darstellungen sind jeweils für jedes einzelne Mitglied einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen (gilt auch für Punkt III.2.2).
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Mindeststandards: Referenzen: mindestens 3
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Besondere Vertragsbedingungen gemäß Muster-Ökostromliefervertrag, zusätzliche Vertragsbedingungen der Verwaltung des Deutschen Bundestages sowie die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Besondere Anforderungen an die Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) gemäß Leistungsbeschreibung und Muster-Ökostromliefervertrag.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-10-11 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-08-26 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-01-01 📅
Datum des Endes: 2016-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ZT 6-1133-2013-130-15-ZT3
Zusätzliche Informationen
1.Die Lieferung von Ökostrom muss auf eine oder mehrere eindeutig beschriebene und identifizierbare erneuerbare Energiequellen zurückzuführen sein und bestimmte Qualitätsanforderungen nachweislich erfüllen:
netztechnische Verbindung der Abnahmestellen mit der/den Erzeugungsquellen; Gewährleistung einer zeitlich bilanzierten Lieferung; Ausschluss der Doppelvermarktung; Nachweis der Ökostrom-Qualität durch den Lieferanten.
2.Mit der Lieferung von Ökostrom muss eine CO2-Minderung von mindestens 50 % verbunden sein; Differenzierung nach Neuanlagen und Altanlagen.
3.Grundsätzlich Abschluss eines All-inklusive-Stromliefervertrages (einschließlich Netznutzung).
4.Davon abweichend Abschluss eines reinen Energieliefervertrages (ohne Netznutzung) für die Abnahmestelle "Technikverbund".
5.Einsatz von mehreren Eigenerzeugungsanlagen (MHKW) im "Technikverbund" für den Eigenbedarf; eventuell Lieferung von Reserveenergie (zusätzlichen Stromliefermengen) in der ausgeschriebenen Ökostrom-Qualität bei längerem Stillstand von Eigenerzeugungsanlagen (Eventualposition).
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6.Es besteht für die Bieter die Möglichkeit der Indizierung der Angebotspreise.
7.Zur Überprüfung der Ökostromqualität sind mit Angebotsabgabe u. a. folgende Nachweise/Erklärungen vorzulegen:
- ausgefüllte Anlage 6: Stammdatenblatt/Stammdatenblätter zur Anlagenkategorie und zur CO2-Minderung
- ausgefüllte Anlage 7: Durchschnittliche prozentuale CO2-Minderung im Lieferzeitraum 2014 – 2016
- unterschriebene Verpflichtungserklärung zum Ausschluss einer Doppelvermarktung des Umweltnutzens (Anlage 8)
Bieterfragen können grundsätzlich nur beantwortet werden, wenn sie bis zum 16.08.2013 gestellt worden sind. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabestelle.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich
gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2013/S 129-221703 (2013-07-01)
Ergänzende Angaben (2013-08-23)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-08-23 📅
Einreichungsfrist: 2013-08-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-08-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 164-285169
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 129-221703
ABl. S-Ausgabe: 164
Quelle: OJS 2013/S 164-285169 (2013-08-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-10-31)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-10-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-11-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 214-372089
ABl. S-Ausgabe: 214

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: ZT6-1133-2013-130-15-ZT3

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog ausgeführt sind. (100)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-10-07 📅
Name: envia Mitteldeutsche Energie AG
Postanschrift: Chemnitzer Str. 13
Postort: Chemnitz
Postleitzahl: 09114
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Absatz 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 107 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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Der Antrag ist nach § 107 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 107 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Festellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 101 a Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2013/S 214-372089 (2013-10-31)