Lieferung von elektrischer Energie für die Abnahmestellen der Stadt Königs Wusterhausen

Stadtverwaltung Königs Wusterhausen, Fachbereich II, Zentrale Dienste, Zentrale Vergabestelle

Lieferung von elektrischer Energie für die Abnahmestellen der Stadt Königs Wusterhausen. Die Abnahmestellen liegen im Verteilnetz der E.ON edis AG. Der voraussichtliche Jahresverbrauch beträgt rund 3,4 Mio. kWh/a an 215 Abnahmestellen. Für die Kalenderjahre 2014, 2015 und 2016 wird im Vorhinein jeweils eine Tranche interaktiv eingekauft. Die Preisbildung erfolgt an der Börse EEX.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-03-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-01-31.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-01-31 Auftragsbekanntmachung
2013-04-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-01-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Menge oder Umfang: Ca. 3,4 Mio. kWh/a an 215 Abnahmestellen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtverwaltung Königs Wusterhausen, Fachbereich II, Zentrale Dienste, Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Karl-Marx-Str. 23
Postleitzahl: 15711
Postort: Königs Wusterhausen
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadt-kw.de 🌏
E-Mail: kw.vergabe@stadt-kw.brandenburg.de 📧
Telefon: +49 3375273250 📞
Fax: +49 337527339250 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-01-31 📅
Einreichungsfrist: 2013-03-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-02-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 030-047041
ABl. S-Ausgabe: 30
Zusätzliche Informationen
Unter http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Sie können dort Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Der Versand von Vergabeunterlagen in Papierform ist nicht vorgesehen. Die Abgabe von elektronischen Angeboten ist nicht zugelassen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für die Abnahmestellen der Stadt Königs Wusterhausen. Die Abnahmestellen liegen im Verteilnetz der E.ON edis AG. Der voraussichtliche Jahresverbrauch beträgt rund 3,4 Mio. kWh/a an 215 Abnahmestellen. Für die Kalenderjahre 2014, 2015 und 2016 wird im Vorhinein jeweils eine Tranche interaktiv eingekauft. Die Preisbildung erfolgt an der Börse EEX.
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Beschreibung der Optionen: Eine Verlängerung um ein Jahr.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Referenznummer: 2013-014
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Königs Wusterhausen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung über die gewerberechtliche Voraussetzung,
— Eigenerklärung zum Arbeitnehmer Entsendegesetz.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern und Abgaben,
— Eigenerklärung über die Zuverlässigkeit,
— Angaben zum Umsatz des Unternehmens.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Referenzliste.
Mindeststandards:
Mindestens eine energiewirtschaftliche Referenz möglichst über Aufträge gleicher Art und gleichen Umfangs.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-04-19 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-03-14 📅
Öffnungsort (Organisation): Stadt Königs Wusterhausen, Zentrale Vergabestelle
Öffnungsort (Stadt): Königs Wusterhausen
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Anschrift: Karl-Marx-Straße 23

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Kochte
Internetadresse: www.stadt-kw.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-01-01 📅
Datum des Endes: 2016-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2013-014
Zusätzliche Informationen
Unter http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren.
Sie können dort Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Der Versand von Vergabeunterlagen in Papierform ist nicht vorgesehen. Die Abgabe von elektronischen Angeboten ist nicht zugelassen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@mwe.brandenburg.de 📧
Telefon: +49 3318661617 📞
Internetadresse: www.mwe.brandenburg.de 🌏
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen:
§ 101 a GWB Informations- und Wartepflicht:
„(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist."
§ 101b GWB Unwirksamkeit:
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“
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§ 107 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. §101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Hinweis: Nach der Rechtsprechung der Nachprüfungsinstanzen ist eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis eines behaupteten Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge nicht mehr unverzüglich gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Quelle: OJS 2013/S 030-047041 (2013-01-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-04-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 700 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Königs Wusterhausen, Fachbereich II, Zentrale Dienste, Zentrale Vergabestelle
Kontakt
E-Mail: frank.kochte@stadt-kw.brandenburg.de 📧
Fax: +49 3375273218 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-04-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-04-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 074-122858
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 30-047041
ABl. S-Ausgabe: 74

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-04-10 📅
Name: Stadtwerke Cottbus GmbH
Postanschrift: Karl-Liebknecht-Str. 130
Postort: Cottbus
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.“
„1. gegen § 101a verstoßen hat oder
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. §101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
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Quelle: OJS 2013/S 074-122858 (2013-04-12)