Lieferung von Erdgas/Versorgung der Abnahmestellen der Stadt Lahr

Stadt Lahr – Abt. Gebäudemanagement

Lieferung von 13,3 Mio. kWh/a Erdgas an 62 Abnahmestellen im Marktgebiet NCG H-Gas. Für die Kalenderjahre 2014 und 2015 werden im Vorhinein jeweils 2 Tranchen interaktiv eingekauft. Die Preisbildung erfolgt an der Börse TTF. Lieferant berät die Stadt Lahr während der Lieferzeit schriftlich über mögliche Energieeinsparungen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-10-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-09-05.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-09-05 Auftragsbekanntmachung
2014-01-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-09-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Erdgas
Menge oder Umfang: Lieferung von 13,3 Mio. kWh/a Erdgas für 2 Jahre.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Erdgas 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Lahr – Abt. Gebäudemanagement
Postanschrift: Rathausplatz 7
Postleitzahl: 77933
Postort: Lahr
Kontakt
Internetadresse: http://www.lahr.de 🌏
E-Mail: stefan.martinelli@lahr.de 📧
Telefon: +49 78219100604 📞
Fax: +49 78219100606 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-09-05 📅
Einreichungsfrist: 2013-10-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-09-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 174-300258
ABl. S-Ausgabe: 174
Zusätzliche Informationen
Angebote können elektronisch oder schriftlich eingereicht werden. Bei elektronischer Angebotsabgabe sind qualifizierte Signatur sowie das Mantelbogenverfahren zugelassen. Das Vergabesystem der Deutschen eVergabe verwendet für die Verschlüsselung Ihrer Angebotsinhalte während der Übertragung zum Server ein SSL-Verschlüsselungsverfahren mit einer Schlüsseltiefe von 128 Bit (https-Übertragung). Bei Angebotsabgabe in Papierform ist das Angebotsschreiben an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterzeichnen und zusammen mit allen Anlagen im verschlossenen Umschlag bis zum Eröffnungs-/Einreichungstermin an die Vergabestelle einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist mit dem Angebotsaufkleber aus den Ausschreibungsunterlagen entsprechend zu kennzeichnen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von 13,3 Mio. kWh/a Erdgas an 62 Abnahmestellen im Marktgebiet NCG H-Gas. Für die Kalenderjahre 2014 und 2015 werden im Vorhinein jeweils 2 Tranchen interaktiv eingekauft. Die Preisbildung erfolgt an der Börse TTF. Lieferant berät die Stadt Lahr während der Lieferzeit schriftlich über mögliche Energieeinsparungen.
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Beschreibung der Optionen:
Ohne Kündigung (Frist von neun Monaten zum 31. Dezember vor Vertragsablauf) verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr bis längstens zum 1.1.2018.
Dieser Vertrag kann verlängert werden: Ja.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Referenznummer: LIII/2013
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lahr.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweise bzw. Erklärungen gem. § 7 EG VOL/A und Vergabeunterlagen, insbesondere:
— Firmenprofil,
— Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit im Hinblick auf Straftaten/Wettbewerbsverletzungen,
— Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren,
— Eigenerklärung zu den gewerberechtliche Voraussetzungen für die Erfüllung der Aufgabe,
— Eigenerklärung zum Arbeitnehmer-Entsendegesetz.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweise bzw. Erklärungen gem. § 7 EG VOL/A und Vergabeunterlagen, insbesondere:
— Firmenprofil mit Umsatzangaben,
— Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen,
— Verpflichtungserklärung Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder Mindestentgelt,
— Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweise bzw. Erklärungen gem. § 7 EG VOL/A und Vergabeunterlagen, insbesondere:
— Angaben von Referenzen.
Mindeststandards:
Das Unternehmen muss bereits Erdgas liefern und mindestens 3 energiewirtschaftlich gleichwertige Referenzen benennen können.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Nach § 17 VOL/B und den Besonderen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Sie haben die Möglichkeit, dieses Verfahren elektronisch zu bearbeiten.
Unter http://ortenaukreis.deutsche-evergabe.de können Sie hierzu die Vergabeunterlagen herunterladen und Ihr Angebot abgeben.
Alternativ erhalten Sie die Unterlagen in Papierform ab Montag, den 25.6.2012 bei der: Stadt Lahr – Vermessungs- und Liegenschaftsamt – Abt. Liegenschaften- und Verwaltungsservice, Schillerstraße 23, 77933 Lahr, Tel.: +49 78219100611, Fax +49 78219100612.
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Die einmaligen Lizenzkosten für das elektronische Verfahren betragen 12 EUR und sind auf dem Portal zu entrichten. Die Kosten betragen bei Abholung ebenfalls 12 EUR, bei Zusendung 16 EUR (inkl. 4 EUR Versand). Die Bezahlung erfolgt hier gegen Verrechnungsscheck.
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Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-11-20 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-10-18 📅
Öffnungsort (Organisation): Stadt Lahr – Vermessungs- und Liegenschaftsamt
Öffnungsort (Stadt): Lahr
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Anschrift: Schillerstraße 23

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Martinelli, Stefan
Internetadresse: www.lahr.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.lahr.de 🌏
Name: Stadt Lahr – Vermessungs- und Liegenschaftsamt – Abt. Liegenschaften und Verwaltungsservice
Postanschrift: Schillerstraße 23
Telefon: +49 78219100663 📞
E-Mail: ausschreibung@lahr.de 📧
Fax: +49 78219100612 📠
URL der Dokumente: http://www.lahr.de 🌏
URL der Teilnahme: http://www.lahr.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-01-01 📅
Datum des Endes: 2015-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: LIII/2013

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219260 📞
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist nach § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Nachprüfungsverfahren) GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i. S. d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind.
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Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
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Quelle: OJS 2013/S 174-300258 (2013-09-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-01-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 27 504,48 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Lahr – Abt. Gebäudemanagement – Herr Martinelli
Kontakt
Telefon: +49 78219100611 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-01-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-01-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 012-016810
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 174-300258
ABl. S-Ausgabe: 12

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-11-18 📅
Name: badenova AG & Co.KG
Postanschrift: Am Unteren Mühlbach 4
Postort: Offenburg
Postleitzahl: 77652
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist nach § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Nachprüfungsverfahren) GWB unzulässig, soweit:
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i.S.d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind.
Quelle: OJS 2014/S 012-016810 (2014-01-16)