1) Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag eigenhändig unterzeichnet ist und, dass sämtliche in der Bekanntmachung angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Zwingende Angaben, d. h. solche, die zwingend vorzulegen sind, sind als "Mindestbedingungen" gekennzeichnet.