Lieferung von Flächenenteisungsmittel für Flugbetriebsflächen der Flughäfen Düsseldorf (DUS), München (MUC), Stuttgart (STR), Karlsruhe/Baden- Baden (FKB) und Hamburg (HAM)

Flughafen Hamburg GmbH, CS-E Zentraleinkauf

Die zuständigen Gesellschaften der Flughäfen Düsseldorf, München, Stuttgart, Karlsruhe/Baden- Baden und Hamburg schreiben die Lieferung von flüssigem und gekörntem Flächenenteisungsmittel für die Wintersaisons 2013/2014 und optional 2014/2015 sowie 2015/2016 gemeinsam aus.
Auf Auftraggeberseite handelt es sich daher um fünf Auftraggeber.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-07-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-06-20.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-06-20 Auftragsbekanntmachung
2013-11-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-06-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Enteisungsmittel
Menge oder Umfang:
Los 1:Lieferung von ca. 4.100 t flüssigem Enteisungsmittel auf Kaliumformiat-Basis (triazolfrei), zugelassen undkombinierbar mit Enteisungsmittel gem. Los 2, je Saison.Davon entfallen voraussichtlich auf:- die Flughafen Stuttgart GmbH 1.000 t,- die Flughafen Düsseldorf GmbH 1.500 t- die Baden- Airpark GmbH 200 t- die Flughafen Hamburg GmbH 1.400 t.Los 2:Lieferung von ca. 900 t gekörntem Enteisungsmittel auf Natriumformiat-Basis (triazolfrei), zugelassen undkombinierbar mit Enteisungsmittel gem. Los 1 und Los 5, je Saison.Davon entfallen voraussichtlich auf:- die Flughafen Stuttgart GmbH 300 t- die Flughafen Hamburg GmbH 600 t.Los 3:Lieferung von ca. 2.700 t flüssigem Enteisungsmittel auf Kaliumformiat-Basis (triazolfrei), vom Bayrischen Landesamt für Umwelt (LfU) zur Verwendung am Flughafen München zugelassen und kombinierbar mit Enteisungsmittel gem. Los 4, je Saison für die Flughafen München GmbH.Los 4:Lieferung von ca. 300 t gekörntem Enteisungsmittel auf Natriumformiat-Basis (triazolfrei), vom LfU zur Verwendung am Flughafen München zugelassen und kombinierbar mit Enteisungsmittel gem. Los 3, je Saison für die Flughafen München GmbH.Aus wasserrechtlichen Gründen dürfen nach dem geltenden Planfeststellungsbeschluss nur bestimmte Flächenenteisungsmittel auf dem Verkehrsflughafen München eingesetzt werden. Zum Nachweis seiner fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit benötigt der Bieter daher eine Bestätigung des Bayerischen Landesamts für Umwelt, dass der Einsatz des zu liefernden Flächenenteisungsmittels zugelassen oder zulassungsfähig ist. Die entsprechende Bestätigung erteilt gegen Vorlage der aktuellen Rezeptur des zu liefernden Flächenenteisungsmittels das :Bayerische Landesamt für UmweltReferat 76Lazarettstraße 6780636 MünchenTel. 089/9214-1215Los 5:Lieferung von ca. 500 t flüssigem Enteisungsmittel mit den Hauptbestandteilen Polyole und Acetat (triazolfrei) oder Polyole und Formiat (triazolfrei) je Saison für die Flughafen Stuttgart GmbH.Achtung:Die Mengenangaben basieren auf Verbrauchswerten der Vergangenheit und können daher nur eine grobe Information über den zu erwartenden Verbrauch bieten. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für die genannten Mengen. Geliefert und bezahlt werden lediglich die Mengen entsprechend der sich witterungsabhängig tatsächlich ergebenden Bedarfe der Auftraggeber.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Enteisungsmittel 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Hamburg GmbH, CS-E Zentraleinkauf
Postanschrift: Flughafenstr. 1-3
Postleitzahl: 22335
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.ham.airport.de 🌏
E-Mail: ubuell@ham.airport.de 📧
Fax: +49 4050751238 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-06-20 📅
Einreichungsfrist: 2013-07-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-06-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 121-208159
ABl. S-Ausgabe: 121
Zusätzliche Informationen
Die Flughafen Hamburg GmbH vertritt die fünf Auftraggeber (Flughafen München GmbH, Flughafen Stuttgart GmbH, Baden- Airpark GmbH, Flughafen Düsseldorf GmbH und Flughafen Hamburg GmbH) im Rahmen der Verfahrensdurchführung des Teilnehmerwettbewerbs. Nicht von der Vertretung umfasst sind behördliche oder gerichtliche Verfahren. Die fünf Auftraggeber (Flughafen München GmbH, Flughafen Stuttgart GmbH, Baden- Airpark GmbH, Flughafen Düsseldorf GmbH und Flughafen Hamburg GmbH) werden nachfolgend aus Vereinfachungsgründen stets einheitlich als „der Auftraggeber“ bezeichnet. a) Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB. Es wird ein Verhandlungsverfahren mit vorausgehendem Teilnahmewettbewerb nach dem 4. Teil des GWB und der Sektorenverordnung (SektVO) durchgeführt. b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: ba) Bewerbergemeinschaften: Die unter Ziffer III. 2.1 bis Ziffer III. 2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen; die unter Ziffer III.2.3 c) der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen (Referenzen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bezogen auf dasjenige Gewerk, welches dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft ausführen wird, vorzulegen. Für Bewerbergemeinschaften ist darzustellen, wie die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall vorgesehen ist. Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gem. Ziffer III.1.3 der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen. bb) Rückgriff auf Ressourcen Dritter: Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften) oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zu berufen, so muss er mit seiner Bewerbung die entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird. Die unter Ziffer III.2.1 bis III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft. Dies gilt nicht für die Eigenerklärungen nach Ziffer III.2.1 a) der vorliegenden Bekanntmachung. bc) Subunternehmer (Nachunternehmer / Unterauftragnehmer): Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) im Auftragsfall die Hinzuziehung von Subunternehmern und möchte sich der Bewerber zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit dieser Subunternehmer berufen (vgl. Ziffer VI.3 b) bb) der vorliegenden Bekanntmachung), so hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Subunternehmern übernommen werden sollen; ferner sind die vorgesehenen Subunternehmer zu benennen und für diese die Eignungsnachweise entsprechend oben Ziffer VI.3. b), bb), bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Vorzulegen ist ferner die rechtsverbindliche Erklärung der benannten Subunternehmer über deren Zusicherung, im Fall der Beauftragung des Bewerbers die erklärten Subunternehmerleistungen als Subunternehmer zu erbringen. c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung. d) Hinweise für die Form und die Zusammenstellung der Teilnahmeanträge Die Teilnahmeanträge müssen in Papierform bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4 im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1 Postanschrift: Flughafen Hamburg GmbH, Postfach, 22331 Hamburg und bei persönlicher Abgabe: Flughafen Hamburg GmbH, Zentraleinkauf, Gebäude 245, Zimmer 3001, Flughafenstraße 1-3, 22335 Hamburg, eingehen. Der Umschlag ist mit dem Hinweis „Teilnahmewettbewerb – Nicht öffnen VN: 130601740 Flächenenteisungsmittel“ zu versehen. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig. Zusätzlich ist der Teilnahmeantrag als Datei (bevorzugt im pdf-Format) gemäß voranstehender Vorgaben einzureichen. Die Zusammenstellung und Einreichung der benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) hat nach der Reihenfolge der Nennung gem. Ziffer III.2-1 – III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst zu erfolgen. Nur diese Informationen werden für die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden (siehe Ziffer VI.3 e) der vorliegenden Bekanntmachung), berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. e) Erläuterungen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs: ea) Formelle Prüfung der Teilnahmeanträge: Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Eignung (Eignungsvoraussetzungen) zunächst auf Vollständigkeit prüfen. Der Auftraggeber behält sich vor, nach § 19 Abs. 3 SektVO fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern, werden unvollständige Teilnahmeanträge ausgeschlossen. Dies gilt auch für Teilnahmeanträge, die ggf. nach einer Nachforderung weiterhin unvollständig sind. Inhaltliche Defizite vorgelegter Nachweise und Erklärungen führen bei der formellen Prüfung nicht zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrags, sondern werden im Rahmen der grundsätzlichen Eignungsfeststellung (nachfolgend eb)) berücksichtigt und haben bei einer ggf. erforderlichen Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgend dargestellten Grundsätze Abwertungen zur Folge. Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.2 der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angeben und Erklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich übereinstimmen. eb) Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der inhaltlichen Mindestvorgaben sowie auf Nachweis der grundsätzlichen Eignung Der Auftraggeber wird die vollständigen Teilnahmeanträge (ggf. nach Nachforderung fehlender Erklärungen und Angaben, s.o.) inhaltlich darauf prüfen, ob die in Ziffer III.1 bis III.3 der vorliegenden Bekanntmachung ggf. enthaltenen Mindestvorgaben eingehalten werden. Auf Ziffer VI.3 b) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen. Soweit nach Ziffer III.2.2 Mindestvorgaben gemacht werden, müssen diese bei allen Kooperationsformen nach Ziffer VI.3 b) der vorliegenden Bekanntmachung von den beteiligten Unternehmen insgesamt erfüllt werden. Die jeweiligen Angaben werden addiert. Teilnahmeanträge, die ggf. benannte Mindestanforderungen nicht einhalten werden nicht berücksichtigt. Dies gilt auch für Teilnahmeanträge, bei denen – ohne dass für die jeweiligen Nachweise und Erklärungen Mindestbedingungen formuliert wurden – die grundsätzliche Eignung aufgrund der jeweiligen Erklärungsinhalte nicht bejaht werden kann. ec) Bewertung der Teilnahmeanträge Der Auftraggeber wird bei einer größeren Anzahl grundsätzlich geeigneter Bewerber den Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber auf höchstens zehn beschränken. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebots einzuladenden Bewerber auswählen, welche die maßgeblichen Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die in dieser Bekanntmachung benannten Eignungsvoraussetzungen (mit Ausnahme ggf. benannter Mindestbedingungen) bewerten und gewichten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen maximal 800 Punkte auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Ziffer III.2.3, wobei hiervon maximal 600 Punkte auf die Referenzangaben nach Ziffer III.2.3°c) entfallen; maximal 100 Punkte entfallen auf die Eignungs-voraussetzungen gemäß Ziffer III.2.2. Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die für die Bewertung nach voranstehender Vorgabe maßgeblichen Eignungsvoraussetzungen bewertet. Diese Bewertung wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen: 5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt, 4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen, 3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen, 2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen, 1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen, 0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben. Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jeden Nachweis oder jede Erklärung erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann. Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte einer Eignungsvoraussetzung jeweils gesondert zu gewichten. f) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens: Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zeitgleich zur Abgabe eines Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote zwingend ausschließen, die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen, nicht, nicht ordnungsgemäß oder ausschließlich in digitaler Form dem Angebot beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Vergabeverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf der Grundlage der vorab benannten Zuschlagskriterien samt deren Gewichtung phasenweise zu verringern. Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zeitgleich zur Abgabe eines Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote zwingend ausschließen, die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen, nicht, nicht ordnungsgemäß oder ausschließlich in digitaler Form dem Angebot beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Vergabeverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf der Grundlage der vorab benannten Zuschlagskriterien samt deren Gewichtung phasenweise zu verringern. Die Wertungskriterien entsprechend Abschnitt IV.2.1) werden wie folgt gewichtet, wobei maximal 1.000 Punkte erreicht werden können: Der Preis wird nach der Formel "MaxP - ((MaxP*(Ao-Amin))/Amin)" bewertet. Die maximale Punktezahl erhält das Angebot mit dem jeweils niedrigsten Angebotspreis der jeweiligen Wertung. Angebote, deren Angebotspreis um 50% oder mehr über dem niedrigsten Angebotspreis liegen, erhalten 0 Punkte. Die Angebotspreise, die innerhalb der vorgenannten Spanne von 50% liegen, erhalten linear entsprechend der jeweiligen Preisdifferenz zum preislich niedrigsten Angebotspreis Punkteabzüge. Für den Preis erhält das billigste Angebot 500 Punkte. Das Konzept zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit einschließlich Haftungsregelungen wird nach Schulnoten bewertet, wobei für ein "ungenügend" nur null Punkte vergeben werden und für ein "sehr gut" fünf Punkte. Angebote mit einer Bewertung des Konzepts zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit unterhalb der Schulnote "befriedigend" werden ausgeschlossen. Die Anzahl der erreichten Punkte wird mit hundert multipliziert um zusammen mit dem Ergebnis der Preisbewertung das Endergebnis des jeweiligen Bieters zu bilden. g) Die in Ziffer II.3 enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt und Anpassung und Aktualisierung. h) Die auf der Grundlage der Wertung der eingereichten Teilnahmeanträge zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber erhalten zeit- und inhaltsgleich die Vergabeunterlagen für die Angebotsbearbeitung. i) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers. j) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 04.07.2013 in schriftlicher Form bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer 1.1 vorliegen. k) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird. l) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Ausschreibung gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los. Der Auftraggeber behält sich vor, bei einer Einstellung gemäß voranstehender Vorgaben, ein erneutes Vergabeverfahren in entsprechender Anwendung von § 6 Abs. 2 Nr. 1 SektVO ohne vorherige Bekanntmachung einzuleiten. m) Es können Bewerbungen für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose abgegeben werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die zuständigen Gesellschaften der Flughäfen Düsseldorf, München, Stuttgart, Karlsruhe/Baden- Baden und Hamburg schreiben die Lieferung von flüssigem und gekörntem Flächenenteisungsmittel für die Wintersaisons 2013/2014 und optional 2014/2015 sowie 2015/2016 gemeinsam aus.
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Auf Auftraggeberseite handelt es sich daher um fünf Auftraggeber.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Lieferung von Flächenenteisungsmittel für Flugbetriebsflächen der Flughäfen Düsseldorf (DUS), Stuttgart (STR), Karlsruhe/Baden- Baden (FKB) und Hamburg (HAM).
Menge oder Umfang:
Lieferung von ca. 4.100 t flüssigem Enteisungsmittel auf Kaliumformiat-Basis (triazolfrei), zugelassen und kombinierbar mit Enteisungsmittel gem. Los 2, je Saison.
Davon entfallen voraussichtlich auf:
- die Flughafen Stuttgart GmbH 1.000 t,
- die Flughafen Düsseldorf GmbH 1.500 t
- die Baden- Airpark GmbH 200 t
- die Flughafen Hamburg GmbH 1.400 t.
Die Mengenangaben basieren auf Verbrauchswerten der Vergangenheit und können daher nur eine grobe Information über den zu erwartenden Verbrauch bieten.
Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für die genannten Mengen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Lieferung von Flächenenteisungsmittel für Flugbetriebsflächen der Flughäfen Stuttgart (STR) und Hamburg (HAM).
Menge oder Umfang:
Lieferung von ca. 900 t gekörntem Enteisungsmittel auf Natriumformiat-Basis (triazolfrei), zugelassen und kombinierbar mit Enteisungsmittel gem. Los 1 und Los 5 , je Saison.
- die Flughafen Stuttgart GmbH 300 t
- die Flughafen Hamburg GmbH 600 t.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Lieferung von Flächenenteisungsmittel für Flugbetriebsflächen des Flughafen München (MUC)
Menge oder Umfang:
Lieferung von ca. 2.700 t flüssigem Enteisungsmittel auf Kaliumformiat-Basis (triazolfrei), vom Bayrischen Landesamt für Umwelt (LfU) zur Verwendung am Flughafen München zugelassen und kombinierbar mit Enteisungsmittel gem. Los 4, je Saison für die Flughafen München GmbH.
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Die Mengenangaben basieren auf Verbrauchswerten der Vergangenheit und können daher nur eine grobe Information über den zu erwartenden Verbrauch bieten. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für die genannten Mengen.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Aus wasserrechtlichen Gründen dürfen nach dem geltenden Planfeststellungsbeschluss nur bestimmte Flächenenteisungsmittel auf dem Verkehrsflughafen München eingesetzt werden. Zum Nachweis seiner fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit benötigt der Bieter daher eine Bestätigung des Bayerischen Landesamts für Umwelt, dass der Einsatz des zu liefernden Flächenenteisungsmittels zugelassen oder zulassungsfähig ist. Die entsprechende Bestätigung erteilt gegen Vorlage der aktuellen Rezeptur des zu liefernden Flächenenteisungsmittels das :
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Bayerische Landesamt für Umwelt
Referat 76
Lazarettstraße 67
80636 München
Tel. 089/9214-1215
Losnummer: 4
Menge oder Umfang:
Lieferung von ca. 300 t gekörntem Enteisungsmittel auf Natriumformiat-Basis (triazolfrei), vom LfU zur Verwendung am Flughafen München zugelassen und kombinierbar mit Enteisungsmittel gem. Los 3, je Saison für die Flughafen München GmbH.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Lieferung von Flächenenteisungsmittel für Flugbetriebsflächen des Flughafen Stuttgart (STR)
Menge oder Umfang:
Lieferung von ca. 500 t flüssigem Enteisungsmittel mit den Hauptbestandteilen Polyole und Acetat (triazolfrei) oder Polyole und Formiat (triazolfrei), zugelassen und kombinierbar mit Enteisungsmittel gem. Los 2, je Saison für die Flughafen Stuttgart GmbH.
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Es werden Varianten akzeptiert
Menge oder Umfang:
Los 1:
Lieferung von ca. 4.100 t flüssigem Enteisungsmittel auf Kaliumformiat-Basis (triazolfrei), zugelassen und
kombinierbar mit Enteisungsmittel gem. Los 2, je Saison.
Los 2:
Lieferung von ca. 900 t gekörntem Enteisungsmittel auf Natriumformiat-Basis (triazolfrei), zugelassen und
kombinierbar mit Enteisungsmittel gem. Los 1 und Los 5, je Saison.
Los 3:
Los 4:
Aus wasserrechtlichen Gründen dürfen nach dem geltenden Planfeststellungsbeschluss nur bestimmte Flächenenteisungsmittel auf dem Verkehrsflughafen München eingesetzt werden. Zum Nachweis seiner fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit benötigt der Bieter daher eine Bestätigung des Bayerischen Landesamts für Umwelt, dass der Einsatz des zu liefernden Flächenenteisungsmittels zugelassen oder zulassungsfähig ist. Die entsprechende Bestätigung erteilt gegen Vorlage der aktuellen Rezeptur des zu liefernden Flächenenteisungsmittels das :
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Bayerische Landesamt für Umwelt
Referat 76
Lazarettstraße 67
80636 München
Tel. 089/9214-1215
Los 5:
Lieferung von ca. 500 t flüssigem Enteisungsmittel mit den Hauptbestandteilen Polyole und Acetat (triazolfrei) oder Polyole und Formiat (triazolfrei) je Saison für die Flughafen Stuttgart GmbH.
Achtung:
Die Mengenangaben basieren auf Verbrauchswerten der Vergangenheit und können daher nur eine grobe Information über den zu erwartenden Verbrauch bieten. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für die genannten Mengen. Geliefert und bezahlt werden lediglich die Mengen entsprechend der sich witterungsabhängig tatsächlich ergebenden Bedarfe der Auftraggeber.
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Beschreibung der Optionen:
Sofern und soweit im Rahmen des Verhandlungsverfahrens eine transparente Preisgleitklausel gefunden werden kann, sollen optional zwei Mal um 1 Jahr Verlängerung mitvergeben werden. Ansonsten wird nur die Wintersaison 2013/2014 vergeben.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Referenznummer: 130601740 Flächenenteisungsmittel
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Flughäfen Düsseldorf (DEA11), München (DE21A), Stuttgart (DE111), Karlsruhe/Baden- Baden (DE124) und Hamburg (DE600).

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Eigenerklärung des Bewerbers,
ab) dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder mangels Masse abgelehnt worden ist, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO ;
ab) dass er sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet; vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 2 SektVO;
ac) dass er die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung nicht verletzt oder verletzt hat, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 3 SektVO;
ad) dass er keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO;
ae) dass keine schwere Verfehlung nachweislich vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Bewerbers oder einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO; ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, für die für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelten Person vorliegt, § 21 Abs. 2 SektVO
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b) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend)
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Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI. 3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen. Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers nach voranstehender Ziffer III.2.1.a) sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Eigenerklärung über den Umsatz, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen (vgl. Ziffer II.1.5, Alternative: Benennung der maßgeblichen Leistungsbereiche) vergleichbar sind, unter Angabe des Eigenleistungsanteils, aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
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Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI. 3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens samt Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens, insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen fallen.
b) Darstellung der Maßnahmen zur Einhaltung der Qualitätssicherung / des Qualitätsmanagements, beispielsweise Zertifizierungen.
c) Angaben zu realisierten oder in Realisierung befindlichen Referenzobjekten bzw. -projekten aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang vergleichbare Leistungen zu den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen (vgl. Ziffer II.1.5 und II.2 der vorliegenden Bekanntmachung) durchgeführt wurden. Erwartet werden zu den vom Bewerber ausgewählten Referenzobjekten bzw. –projekten folgende Angaben:
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- Name des Auftraggebers
- Kontaktdaten des Auftraggebers: Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und e-mail-Adresse;
- Bezeichnung und Standort des Referenzprojekts/-Objekts
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Gesamtauftragswert bzw. Jahresauftragswert (in Euro, netto)
- Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen mit folgenden Angaben: Typ der gelieferten Enteisungsmittel mit Angabe der Hauptbestandteile.
- Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen mit folgenden Angaben: Liefermengen pro Saison und Gesamt, gegliedert nach Typ der gelieferten Enteisungsmittel; Lieferzeitraum.
- Darstellung der besonderen Umstände der Leistungserbringung zur Beurteilung der Vergleichbarkeit
- Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Subunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
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Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI. 3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
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Sonstige besondere Bedingungen: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Verfahren
Zahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 5
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 1
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (Berechnung s. VI.3) (50)
2. Konzept zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit einschließlich Haftungsregelungen (Details: siehe VI.3) (50)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Büll
Internetadresse: www.ham.airport.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-10-01 📅
Datum des Endes: 2014-09-30 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Finanzbehörde Hamburg - Vergabekammer
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf § 107 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Wie oben Ziffer VI.4.1
Quelle: OJS 2013/S 121-208159 (2013-06-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-11-22)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-11-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-11-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 229-398510
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 121-208159
ABl. S-Ausgabe: 229

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Flughäfen Düsseldorf (DEA11), München (DE21A), Stuttgart (DE111), Karlsruhe/Baden-Baden (DE124) und Hamburg (DE600).

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2013/S 229-398510 (2013-11-22)