Lieferung von Hygienepapier

KfW

Lieferung von Hygienepapier (Los 1: Toilettenpapier, Los 2: Handtuchpapier):
Mit Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter, dass die angebotenen Produkte folgenden Kriterien entsprechen:
— Papierfasern aller Produkte bestehen zu 100 Prozent aus Altpapier,
— Fabrikationshilfsstoffe entsprechen der Empfehlung des Bundesinstituts für Risikobewertung,
— Verbot bestimmter Stoffe (z. B. optische Aufheller oder krebserzeugende, erbgutverändernde bzw. fortpflanzungsgefährdende Farbmittel, Oberflächenveredelungs-, Hilfs- und Beschichtungsstoffe), die gemäß Gefahrenstoffverordnung § 4 nach Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG eingestuft sind und die gemäß Anhang VI dieser Richtlinie 67/548/EWG mit folgenden R-Sätzen zu kennzeichnen sind: (näheres siehe Teil D der Vergabeunterlagen),
— Vollständiger Verzicht auf Chlor, halogenierte Bleichchemikalien und biologisch schwer abbaubare Komplexbildner wie z. B. Ethylendiamintetraacetate (EDTA) und Diethylentriaminpentacetate (DTPA).

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-10-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-08-22.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-08-22 Auftragsbekanntmachung
2014-01-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge