Lieferung von Hygienepapier
Lieferung von Hygienepapier (Los 1: Toilettenpapier, Los 2: Handtuchpapier):
Mit Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter, dass die angebotenen Produkte folgenden Kriterien entsprechen:
— Papierfasern aller Produkte bestehen zu 100 Prozent aus Altpapier,
— Fabrikationshilfsstoffe entsprechen der Empfehlung des Bundesinstituts für Risikobewertung,
— Verbot bestimmter Stoffe (z. B. optische Aufheller oder krebserzeugende, erbgutverändernde bzw. fortpflanzungsgefährdende Farbmittel, Oberflächenveredelungs-, Hilfs- und Beschichtungsstoffe), die gemäß Gefahrenstoffverordnung § 4 nach Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG eingestuft sind und die gemäß Anhang VI dieser Richtlinie 67/548/EWG mit folgenden R-Sätzen zu kennzeichnen sind: (näheres siehe Teil D der Vergabeunterlagen),
— Vollständiger Verzicht auf Chlor, halogenierte Bleichchemikalien und biologisch schwer abbaubare Komplexbildner wie z. B. Ethylendiamintetraacetate (EDTA) und Diethylentriaminpentacetate (DTPA).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-10-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-08-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2013-08-22
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Auftragsbekanntmachung
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2014-01-02
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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