Lieferung von leichtem schwefelarmen Heizöl 2014 bis 2016

Stadtverwaltung Ludwigshafen

Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Lieferung von leichtem schwefelarmen Heizöl (das der DIN 51603-1 entspricht) an die zur Stadtverwaltung Ludwigshafen gehörenden Verwaltungsgebäude, Schulen, Kindertagesstätten, Wohnungen, Bezirkssportanlage, Hausmeisterwohnungen, Asylantenunterkünfte und verschiedene weitere Objekte und Einrichtungen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-09-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-07-10.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-07-10 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2013-07-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schwefelarme brennbare Öle
Menge oder Umfang: Ca. 1 340 019 Liter.
Gesamtwert des Auftrags: 920 076,43 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schwefelarme brennbare Öle 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtverwaltung Ludwigshafen
Postanschrift: Rathausplatz 20
Postleitzahl: 67059
Postort: Ludwigshafen
Kontakt
E-Mail: danny.scharffenberger@ludwigshafen.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-07-10 📅
Einreichungsfrist: 2013-09-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-07-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 135-233963
ABl. S-Ausgabe: 135
Zusätzliche Informationen
Zu den unter Abschnitt III geforderten Eigenerklärungen wird folgendes erläutert: 1) Soweit unter Ziffer III.2) dieser Bekanntmachung Eigenerklärungen gefordert wurden, behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise/Bescheinigungen zur Überprüfung der Eigenerklärungen nachzufordern (vgl. Anlage "Liste der geforderten Nachweise/Bescheinigungen und Eigenerklärungen/Angaben"). Die jeweils genannten Nachweise/Bescheinigungen zur Überprüfung der Eigenerklärungen etc. müssen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorgelegt werden. 2)Sind Eigenerklärungen gefordert, ist in der Anlage "Liste der geforderten ..." angegeben, ob und an welcher Stelle diese in den Vergabeunterlagen enthalten sind. 3)Sind Nachweise oder Bescheinigungen gefordert, genügt zunächst grundsätzlich die Einreichung gut lesbarer Kopien. Auf Verlangen sind Originale bzw. beglaubigte Abschriften vorzulegen. 4)Als "auf Verlangen nachzureichende" Nachweise kommen insbesondere die in § 7 VOL EG Abs. 2 und 3 sowie die in den Bewerbungsbedingungen "KOMM (R/L) BB" unter Ziffer 8 genannten in Betracht. 5) Macht der Bieter von der Möglichkeit Gebrauch, Nachunternehmer für die Auftragsausführung einzusetzen, hat er mit Angebotsabgabe 5.1) Art und Umfang der vorgesehenen Nachunternehmerleistungen unter Bezugnahme auf die Leistungsbeschreibung anzugeben; 5.2) Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Bieter Name, Anschrift und Firmensitz der/des Nachunternehmer(s) sowie 5.3) eine Verpflichtungserklärung der/des Nachunternehmer(s) nachzureichen; 5.4) Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Bieter die Eignung der von ihm vorgesehenen Nachunternehmer anhand aller geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben zu belegen. 6) Die geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben zur Eignung sind im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft für jedes Bietergemeinschaftsmitglied einzureichen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Lieferung von leichtem schwefelarmen Heizöl (das der DIN 51603-1 entspricht) an die zur Stadtverwaltung Ludwigshafen gehörenden Verwaltungsgebäude, Schulen, Kindertagesstätten, Wohnungen, Bezirkssportanlage, Hausmeisterwohnungen, Asylantenunterkünfte und verschiedene weitere Objekte und Einrichtungen.
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Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Angaben zu den LosenDie Aufteilung nach Losen erfolgt grundsätzlich bezogen auf das Stadtgebiet Ludwigshafen in Nord und Süd. Teilungsgrenze ist hierbei die B 37 bzw. die A 650. Nur das Schullandheim Ramsen ist außerhalb des Stadtgebietes Ludwigshafen. Hierfür wurde ein eigenes Los gebildet.Es können Angebote für ein Los oder alle Lose abgegeben werden. Losübergreifende Rabatte werden berücksichtigt.Los 1 (Stadtteile West, Ruchheim, Edigheim, Oggersheim, Oppau)insgesamt 15) Abnahmestellen3.000 Liter (ca. 10 Lieferungen/ca. 300005.000 Liter (ca. 8 Lieferungen/ca. 40.00010.000 Liter (ca. 3 Lieferungen/ca. 30.00015.000 Liter (ca. 5 Lieferungen/ca. 75.00020.000 Liter (ca. 0 Lieferungen/ca. 026 175.000Objekte und Einrichtungen der Stadtverwaltung Ludwigshafen
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Angaben zu den Losen
Die Aufteilung nach Losen erfolgt grundsätzlich bezogen auf das Stadtgebiet Ludwigshafen in Nord und Süd. Teilungsgrenze ist hierbei die B 37 bzw. die A 650. Nur das Schullandheim Ramsen ist außerhalb des Stadtgebietes Ludwigshafen. Hierfür wurde ein eigenes Los gebildet.
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Es können Angebote für ein Los oder alle Lose abgegeben werden. Losübergreifende Rabatte werden berücksichtigt.
Los 1 (Stadtteile West, Ruchheim, Edigheim, Oggersheim, Oppau)
insgesamt 15) Abnahmestellen
3.000 Liter (ca. 10 Lieferungen/ca. 30000
5.000 Liter (ca. 8 Lieferungen/ca. 40.000
10.000 Liter (ca. 3 Lieferungen/ca. 30.000
15.000 Liter (ca. 5 Lieferungen/ca. 75.000
20.000 Liter (ca. 0 Lieferungen/ca. 0
26 175.000
Objekte und Einrichtungen der Stadtverwaltung Ludwigshafen
Menge oder Umfang: Ca. 175 000 Liter
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Angaben zu den LosenDie Aufteilung nach Losen erfolgt grundsätzlich bezogen auf das Stadtgebiet Ludwigshafen in Nord und Süd. Teilungsgrenze ist hierbei die B 37 bzw. die A 650. Nur das Schullandheim Ramsen ist außerhalb des Stadtgebietes Ludwigshafen. Hierfür wurde ein eigenes Los gebildet.Es können Angebote für ein Los oder alle Lose abgegeben werden. Losübergreifende Rabatte werden berücksichtigt.Los 2 (Stadtteile Gartenstadt, Maudach, Mundenheim, Rheingönheim, Süd)insgesamt 19 Abnahmestellen3.000 Liter (ca. 17 Lieferungen/ca. 51.0005.000 Liter (ca. 18 Lieferungen/ca. 90.00010.000 Liter (ca. 5 Lieferungen/ca. 50.00015.000 Liter (ca. 0 Lieferungen/ca. 020.000 Liter (ca. 4 Lieferungen/ca. 80.00044 271.000Objekte und Einrichtungen der Stadtverwaltung Ludwigshafen
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Los 2 (Stadtteile Gartenstadt, Maudach, Mundenheim, Rheingönheim, Süd)
insgesamt 19 Abnahmestellen
3.000 Liter (ca. 17 Lieferungen/ca. 51.000
5.000 Liter (ca. 18 Lieferungen/ca. 90.000
10.000 Liter (ca. 5 Lieferungen/ca. 50.000
15.000 Liter (ca. 0 Lieferungen/ca. 0
20.000 Liter (ca. 4 Lieferungen/ca. 80.000
44 271.000
Menge oder Umfang: Ca. 271 000 Liter
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Los 3
Kurze Beschreibung:
Angaben zu den LosenDie Aufteilung nach Losen erfolgt grundsätzlich bezogen auf das Stadtgebiet Ludwigshafen in Nord und Süd. Teilungsgrenze ist hierbei die B 37 bzw. die A 650. Nur das Schullandheim Ramsen ist außerhalb des Stadtgebietes Ludwigshafen. Hierfür wurde ein eigenes Los gebildet.Es können Angebote für ein Los oder alle Lose abgegeben werden. Losübergreifende Rabatte werden berücksichtigt.Los 3 (Ramsen)insgesamt 1 Abnahmestelle3.000 Liter (ca. 1 Lieferung/ca. 30001 3.000Objekte und Einrichtungen der Stadtverwaltung Ludwigshafen
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Los 3 (Ramsen)
insgesamt 1 Abnahmestelle
3.000 Liter (ca. 1 Lieferung/ca. 3000
1 3.000
Menge oder Umfang: Ca. 3 000 Liter
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
In den Vergabeunterlagen sind Ausführungen zu den besonderen Bedingungen und Anforderungen für dieses Los enthalten.
Referenznummer: 2013/278
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ludwigshafen, Ramsen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Eigenerklärung, ggf. Bestätigung Berufsregister o.ä.
Mit dem Angebot: Eintragung in das Berufsregister
Falls das Angebot des Unternehmens in die engere Wahl kommt, wird das Unternehmen auf Verlangen zur Bestätigung vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle, Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer oder ….
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2) Eigenerklärung Insolvenz, ggf. Vorlage Insolvenzplan
Mit dem Angebot: Erklärung, ob über das Vermögen des Betriebs ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren beantragt, eröffnet oder abgelehnt ist.
Falls ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wird, wird das Unternehmen ihn auf Verlangen vorlegen.
Mit dem Angebot: Eigenerklärung, ob ein Insolvenzplan rechtskräftig ist.
3) Eigenerklärung Liquidation
Eigenerklärung, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet.
4) Eigenerklärung Zuverlässigkeit
Mit dem Angebot: Eigenerklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens als Bewerber in Frage stellt,
— z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132 a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO),
— z.B. ein rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 252 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§264 StGB), Kreditbetrug (§ 265 b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde,
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— z.B. Belegung mit einer Freiheitsstrafe innerhalb der letzten 2 Jahre von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro gemäß § 21 Abs 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches,
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— z.B. Belegung mit einer Geldbuße innerhalb der letzten 2 Jahre von wenigstens 2.500 EUR in den letzten 2 Jahren gemäß § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes.
— z.B. Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - z.B. Beteiligung an Absprachen über Preise oder Preisbestandteile, verbotene Preisempfehlung, Beteiligungen an Empfehlungen oder Absprachen über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten begangen haben, innerhalb der letzten 2 Jahre.
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— z.B. Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt haben, innerhalb der letzten 2 Jahre.
5) Eigenerklärung Zahlung von Steuern und Abgaben, Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, ggf. Unbedenklichkeitsbescheinigung
Eigenerklärung, dass das Unternehmen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
Falls das Angebot des Unternehmens in die engere Wahl kommt, wird das Unternehmen auf Verlangen eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung
des zuständigen Finanzamtes vorlegen, die nicht älter ist als 6 Monate.
der Berufsgenossenschaft des für das Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers vorlegen.
6) Eigenerklärung Berufsgenossenschaft, ggf. Unbedenklichkeitsbescheinigung
Mit dem Angebot: Erklärung, dass das Unternehmen das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist.
7) Mit dem Angebot: Eigenerklärung, dass im Angebot keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben wurden.
Die jeweils unter 1) bis 7) genannten Bestätigungen der Eigenerklärung etc. müssen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorgelegt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot: Eigenerklärung, ggf. Bestätigung Umsätze
Umsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Jahr, Umsatz, davon Eigenleistung). Diese Umsätze sind, soweit sie Lieferleistungen betreffen, mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar. Sie enthalten auch die Anteile aus gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Falls das Angebot des Unternehmens in die engere Wahl kommt, wird das Unternehmen auf Verlangen eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorlegen.
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Die jeweils genannten Bestätigungen der Eigenerklärung etc. müssen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorgelegt werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Eigenerklärung, Bestätigung Referenzen
Mit dem Angebot: Ausgeführte Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Es sind mindestens drei Referenzen, die die Angaben enthalten müssen, einzureichen (Objekt in:, Auftraggeber:, Anschrift:, Leistung:, Ort der Ausführung:, Ausführungszeit: von: bis:, Ich war/Wir waren: Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmen, Mit eigenem Betrieb ausgeführt: Leistung …, Menge, Einheit …, Auftragswert der gesamten Leistung …, Auftragswert der eigenen Leistung …, Hierfür waren durchschnittlich eigene Arbeitnehmer … Anzahl/Leitungspersonal … Anzahl eingesetzt, Es gab folgende besonderen/technische/gerätespezifische/zeitliche/sonstige Anforderungen: …, Zur Bestätigung meiner Erklärung benenne ich/benennen wir als Referenzgeber/Ansprechpartner: Name: …,Telefon/E-Mail-Adresse ….
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2) Eigenerklärung Beschäftigte
Mit dem Angebot: In den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich Beschäftigte 1. Arbeitnehmer (ggf. nach Lohngruppe gegliedert) 1. Jahr: …, 2. Jahr: …, 3. Jahr …, 2. Leitungspersonal 1. Jahr: …, 2. Jahr: …, 3. Jahr ….
Die jeweils unter 1) bis 2) genannten Bestätigungen der Eigenerklärung etc. müssen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorgelegt werden.
3) Mit dem Angebot: Qualitätszertifikat des zu liefernden Heizöls, insbesondere darüber, dass es den Anforderungen der DIN 51603-1 entspricht.
4) Mit dem Angebot: Eigenerklärung Angabe der Transportmöglichkeiten (Anzahl/Typ/Beladungskapazität, durch Nachunternehmer) über die der Bieter zur Ausführung des Auftrags verfügt.
5) Mit dem Angebot: Eigenerklärung Angabe der Notierung (O.M.R/FS), welche der Abrechnung zu Grunde gelegt wird.
6) Mit dem Angebot: Eigenerklärung Unfallverhütungsvorschriften.
7) Mit dem Angebot: Eigenerklärung Verpflichtung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen bei der Ausführung von Leistungen, nach dem MiArbG (Mindesarbeitsbedingungengesetz), dem AEntG (Arbeitnehmer-Entsende-Gesetz) und dem LTTG (Landesgesetz zur Schaffung tariftreuerechtlicher Regelungen).
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Bei Nichteinhaltung können Vertragsstrafen nach § 7 (1) LTTG festgesetzt werden, außerdem hat die Stadtverwaltung Ludwigshafen ein Kündigungsrecht nach § 7 (2) LTTG. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass im Falle der Feststellung von schuldhaften Verstößen gegen die Tariftreue- und Mindestentgeltregelung, sowie die Nachweispflicht öffentliche Auftraggeber sowohl die Möglichkeit haben, die vertraglich vereinbarten Sanktionen nach § 7 LTTG zu verhängen, als auch im Falle grober Fahrlässigkeit oder mehrfacher Verstoßes das betreffende Unternehmen oder Nachunternehmen für die Dauer von bis zu drei Jahren auszuschließen.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 3
Zahlungsweise für die Unterlagen: Verrechnungsscheck.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-10-22 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-09-02 📅
Öffnungsort: Submissionsstelle im Rathaus, Rathausplatz 20, Zimmer 701
Ort des Eröffnungstermins: Submissionsstelle im Rathaus, Rathausplatz 20, Zimmer 701
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadtverwaltung Ludwigshafen Gebäudemanagement (4-135)
Danny Scharffenberger
Name: AX, Schneider & Kollegen GbR
Postanschrift: Peter-Schnellbach-Straße 1
Postort: Neckargemünd
Postleitzahl: 69151
Kontaktperson: AX, Schneider & Kollegen GbR
Rechtsanwalt Dr. jur. Thomas Ax, Maîtrise en Droit International Public (Paris X-Nanterre)
Telefon: +49 6223865830 📞
E-Mail: t.ax@ax-schneider-kollegen.de 📧
Fax: +49 6223865850 📠
URL für weitere Informationen: http://www.ax-schneider-kollegen.de 🌏
URL der Dokumente: http://www.ax-schneider-kollegen.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-01-01 📅
Datum des Endes: 2016-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2013/278
Zusätzliche Informationen
Zu den unter Abschnitt III geforderten Eigenerklärungen wird folgendes erläutert:
1) Soweit unter Ziffer III.2) dieser Bekanntmachung Eigenerklärungen gefordert wurden, behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise/Bescheinigungen zur Überprüfung der Eigenerklärungen nachzufordern (vgl. Anlage "Liste der geforderten Nachweise/Bescheinigungen und Eigenerklärungen/Angaben"). Die jeweils genannten Nachweise/Bescheinigungen zur Überprüfung der Eigenerklärungen etc. müssen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorgelegt werden.
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2)Sind Eigenerklärungen gefordert, ist in der Anlage "Liste der geforderten ..." angegeben, ob und an welcher Stelle diese in den Vergabeunterlagen enthalten sind.
3)Sind Nachweise oder Bescheinigungen gefordert, genügt zunächst grundsätzlich die Einreichung gut lesbarer Kopien. Auf Verlangen sind Originale bzw. beglaubigte Abschriften vorzulegen.
4)Als "auf Verlangen nachzureichende" Nachweise kommen insbesondere die in § 7 VOL EG Abs. 2 und 3 sowie die in den Bewerbungsbedingungen "KOMM (R/L) BB" unter Ziffer 8 genannten in Betracht.
5) Macht der Bieter von der Möglichkeit Gebrauch, Nachunternehmer für die Auftragsausführung einzusetzen, hat er mit Angebotsabgabe
5.1) Art und Umfang der vorgesehenen Nachunternehmerleistungen unter Bezugnahme auf die Leistungsbeschreibung anzugeben;
5.2) Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Bieter Name, Anschrift und Firmensitz der/des Nachunternehmer(s) sowie
5.3) eine Verpflichtungserklärung der/des Nachunternehmer(s) nachzureichen;
5.4) Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Bieter die Eignung der von ihm vorgesehenen Nachunternehmer anhand aller geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben zu belegen.
6) Die geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben zur Eignung sind im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft für jedes Bietergemeinschaftsmitglied einzureichen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131165240 📞
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist auf die Rechtsfolgen und Fristen des § 107 Abs. 3 GWB hin. Weiter weist der Auftraggeber auf die Rechtsfolgen und Fristen des § 101a Abs. 1 GWB hin. Der Auftraggeber weist zudem auf die Rechtsfolgen und Fristen des § 101b Abs. 1 und 2 GWB hin. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages richtet sich nach den einschlägigen Vorschriften des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Vierter Teil, insbesondere den §§ 107 ff GWB. Die genannte zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Will der Antragsteller Antrag auf Nachprüfung stellen, hat er die in § 107 Abs. 3 GWB genannten Rügefristen einzuhalten. Der Antrag ist danach unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Der Auftraggeber informiert in Entsprechung des § 101 a GWB die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag wird erst fünfzehn Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Der Auftraggeber wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versenden. Von daher verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Ein Vertrag ist in Entsprechung des § 101 b GWB von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat oder 2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von dreißig Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Der Auftraggeber wird die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt machen. Von daher endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2013/S 135-233963 (2013-07-10)