Lieferung von Leuchtenaufsätzen zur Straßenbeleuchtung

Stadtwerke Eschwege GmbH

Lieferung von rund 2.600 Leuchtenaufsätzen der Straßenbeleuchtung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-04-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-02-08.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-02-08 Auftragsbekanntmachung
2013-02-19 Ergänzende Angaben
2013-09-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-02-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Außenbeleuchtungen
Menge oder Umfang: ca. 2.600 Leuchtenaufsätze einschließlich Anschlusskabel und Leuchtmittel
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Außenbeleuchtungen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtwerke Eschwege GmbH
Postanschrift: Niederhoner Straße 36
Postleitzahl: 37269
Postort: Eschwege
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadtwerke-eschwege.de 🌏
E-Mail: r.herrmann@stadtwerke-eschwege.de 📧
Telefon: +49 5651807275 📞
Fax: +49 5651807297 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-02-08 📅
Einreichungsfrist: 2013-04-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-02-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 031-048694
ABl. S-Ausgabe: 31

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Lieferung von rund 2.600 Leuchtenaufsätzen der Straßenbeleuchtung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 37269 Eschwege

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
2.1.1 Eigenerklärung, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
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2.1.2 Eigenerklärung, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet.
2.1.3 Ein Unternehmen ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtkräftig verurteilt ist wegen:
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a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung, unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
c) c) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
d) § 264 des Straftgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
e) § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
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f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
g) § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisation und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
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Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person in einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
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2.1.4 Eigenerklärung darüber, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde. Falls das Angebot in die engere Wahl gelangt, ist innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorzulegen.
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Für die genannten Angaben nach 2.1.1 bis 2.1.4 sind zunächst auch Eigenerklärungen ausreichend. Für die Vorlage der Eigenerklärungen sind die entsprechenden Vordrucke der Vergabestelle die den Vergabeunterlagen beigefügt sind. Diese sind von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen in der zuvor beschriebenen Weise zu bestätigen. Ausländische Bieter haben dabei die genannten Unterlagen durch entsprechende Bescheinigungen ihres Herkunftsstaates zu erbringen; bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die nach 2.1.1 bis 2.1.4. geforderten Angaben in der zuvor beschriebenen Weise von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass ein Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat wie der Bieter für jenen Leistungsteil. (OLG Düsseldorf, Beschl. vom 16.11.2011 – Verg 60/11). Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, müssen die Bieter/Bietergemeinschaften in ihrem Angebot die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben auf gesondertes Verlangen sämtliche der nach 2.1.1 bis 2.1.4 genannten Eigenerklärungen auch für die Nachunternehmer abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind auch die Eigenerklärungen der benannten Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage der entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen in der zuvor beschriebenen Weise zu bestätigen. Zudem ist auf Verlangen der Vergabestelle von jedem benannten Nachunternehmen eine Verpflichtungserklärung (gemäß Vordruck) vorzulegen. Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmenbedingungen unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3) der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) bereits in seinem Angebot zu benennen. Außerdem hat der Bieter die zuvor unter 2.1.1 bis 2.1.4 aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind auch die Eigenerklärungen der benannten Dritten auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage der entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen in der zuvor beschriebenen Weise zu bestätigen. Zudem ist auf Verlangen der Vergabestelle von jedem benannten Dritten eine Verpflichtungserklärung (gemäß Vordruck) vorzulegen.
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2.1.5. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben gemäß der Vorgaben des § 4 TVgG-NRW in Verbindung mit § 8 TVgGNRW eine Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung sowie gemäß der Vorgaben des § 18 TVgG-NRW eine Verpflichtungserklärungen zur Berücksichtigung sozialer Kriterien abzugeben. Für den Fall, dass der die Nachunternehmer des Bieters und Verleiher von Arbeitskräften bei Angebotsabgabe noch nicht bekannt sind, sind die entsprechenden Verpflichtungserklärungen nachzureichen, sobald diese bekannt geworden sind. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die nach 2.1.5 geforderten Verpflichtungserklärungen von jedem einzelnen Mitglied vorzulegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
2.2.1 Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechende testierter Jahresabschlüsse oder entsprechend testierter Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen.
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Für die genannten Angaben nach 2.2.1 sind zunächst auch Eigenerklärungen ausreichend. Für die Vorlage der Eigenerklärungen sind die entsprechenden Vordrucke der Vergabestelle (zu beziehen bei der Kontaktstelle, Ziffer I.1) zu verwenden. Diese sind von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen in der zuvor beschriebenen Weise zu bestätigen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die nach 2.2.1 geforderten Angaben in der zuvor beschriebenen Weise von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass ein Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat wie der Bieter für jenen Leistungsteil. (OLG Düsseldorf, Beschl. vom 16.11.2011 – Verg 60/11). Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, müssen die Bieter/Bietergemeinschaften in ihrem Angebot die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben die unter 2.2.1 genannten Eigenerklärungen auch für die Nachunternehmer abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind auch die Eigenerklärungen der benannten Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage der entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen in der zuvor beschriebenen Weise zu bestätigen. Zudem ist auf Verlangen der Vergabestelle von jedem benannten Nachunternehmen eine Verpflichtungserklärung (gemäß Vordruck) vorzulegen. Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit gemäß den Teilnahmebedingungen unter diesem Abschnitt III.2.2 der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) bereits in seinem Angebot zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2 bezeichneten Eigenerklärungen für diese Dritten in dem Umfang mit dem Angebot vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind auch die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durchVorlage der entsprechenden Bescheinigungen der zuständigen Stellen in der zuvor beschriebenen Weise zu bestätigen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
2.3.1 Eigenerklärung darüber, dass in den letzten 3 Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden. Falls das Angebot des Unternehmens in die engere Wahl kommt, ist innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderungen durch die Vergabestelle mindestens für 3 Referenzen (die Vorlage von mehr als 3 Referenzen ist ausdrücklich gestattet) jeweils eine Referenzbestätigung vorzulegen.
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Es ist insbesondere nachzuweisen, dass die geforderten Mengen innerhalb des Zeitraums kontinuierlich zur Verfügung gestellt werden können.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind auch die Eigenerklärungen der Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage der entsprechende Bescheinigungen in der zuvor beschriebenen Weise zu bestätigen. Zudem ist auf Verlangen der Vergabestelle von jedem benannten Nachunternehmen eine Verpflichtungserklärung (gemäß Vordruck) vorzulegen. Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit gemäß den Teilnahmebedingungen unter diesem Abschnitt III.2.3 der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) bereits in seinem Angebot zu benennen und die unter Abschnitt III.2.3 bezeichneten Eigenerklärungen für diese Dritten in dem Umfang mit dem Angebot vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind auch die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage der entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen in der zuvor beschriebenen Weise zu bestätigen. Ferner hat der Bieter die Nachweise für diese Dritten mit dem Angebot in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Zudem ist auf Verlangen der Vergabestelle von jedem benannten Unternehmen eine Verpflichtungserklärung (gemäß Vordruck) vorzulegen.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Auftragssumme
Mängelansprüchebürgschaft in Höhe von 5 % der Auftragssumme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Alle Zahlungen werden bargeldlos in EUR geleistet.
Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber an den für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen Weisung geleistet.
Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung der Leistung.
Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt binnen 30 Tagen nach Eingang der prüfbaren Rechnung. Die Zahlung geschieht in der Regel bargeldlos.
Maßgebend für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang des Überweisungsauftrages beim Zahlungsinstitut des Auftraggebers.
Sofern Abschlagszahlungen vereinbart sind, sind sie in angemessenen Fristen auf Antrag entsprechend dem Wert der erbrachten Leistungen in vertretbarer Höhe zu leisten. Die Leistungen sind durch nachprüfbare Aufstellungen nachzuweisen. Abschlagszahlungen gelten nicht als Abnahme von Teilen der Leistung.
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Die vorbehaltlose Annahme der als solche gekennzeichneten Schlusszahlung schließt Nachforderungen aus. Ein Vorbehalt ist innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Schlusszahlung zu erklären. Ein Vorbehalt wird hinfällig, wenn nicht innerhalb eines weiteren Monats eine prüfbare Rechnung über die vorbehaltenen Forderungen eingereicht oder, wenn dies nicht möglich ist, der Vorbehalt eingehend begründet wird.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-06-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-04-01 📅
Öffnungsort:
Stadtwerke Eschwege GmbH, Niederhoner Straße 36, 37269 Eschwege (Konferenzraum Neubau, I. OG)
Ort des Eröffnungstermins: Stadtwerke Eschwege GmbH, Niederhoner Straße 36, 37269 Eschwege (Konferenzraum Neubau, I. OG)
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (30)
2. Energieverbrauch (25)
3. Lichttechnische Eigenschaften (20)
4. Ästhetik (25)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: DE219098160
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Herrmann
Internetadresse: www.stadtwerke-eschwege.de 🌏
E-Mail: karin.heiderstaedt@rpda.hessen.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-04-30 📅
Datum des Endes: 2013-10-15 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. und 2. Vergabekammer des Landes Hessen beim RP Darmstadt, Dez. III 31.4
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3 (Wilhelminenhaus)
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: karin.heiderstaedt@rpda.hessen.de 📧
Telefon: +49 6151126601 📞
Internetadresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de 🌏
Fax: +49 6151125816 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2013/S 031-048694 (2013-02-08)
Ergänzende Angaben (2013-02-19)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-02-19 📅
Einreichungsfrist: 2013-04-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-02-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 038-059015
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 31-048694
ABl. S-Ausgabe: 38
Quelle: OJS 2013/S 038-059015 (2013-02-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-09-26)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-09-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-09-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 188-324192
ABl. S-Ausgabe: 188

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 37269 Eschwege.

Auftragsvergabe
Name: Trilux GmbH & Co. KG
Postanschrift: Heidestraße 2
Postort: Arnsberg
Postleitzahl: 59759
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 17

Referenz
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2013/S 38-059015
Quelle: OJS 2013/S 188-324192 (2013-09-26)