Der Auftragsgegenstand besteht aus der Lieferung von mindestens 18 Niederflurstraßenbahnen sowie der optionalen Lieferung von 2 weiteren Niederflurstraßenbahnen gemäß BOStrab für den Einsatz im innerstädtischen Straßenbahnnetz der Städte Mülheim an der Ruhr, Essen, Oberhausen und Gelsenkirchen/Bochum. Die als Drehgestellfahrzeuge auszuführenden Fahrzeuge sollen folgende wesentliche Anforderungen erfüllen: — Fahrzeugart: Zweirichtungs-Fahrzeug für Einzel- und Doppeltraktion, — Fahrzeugbauart: Bestehend aus einem baugleichen Teil 1 und 2 mit Fahrerstand und einem Mittelwagenteil (Teil 3) — Wagenkastenrohbau: Das Untergestell in Schwarzblech und die Aussenbeblechung in Edelstahl (komplett geschweißt) — Niederfluranteil (Bereich Fahrgastteil ohne Fahrerkabinen): mind. 70 % — Fahrzeugbreite: 2,30m — Fahrzeuglänge: max. 30m — Bodenfreiheit: mind. 65mm — Fahrleitungs-Nennspannung: 600V DC und 750V DC, jeweils Toleranzen nach VDE +20%/ -30% — Kleinster Gleisbogenradius auf straßenbündigen Bahnkörper:18m — Streckenneigung max.: 7,5%, — Länge der längsten max. Streckenneigung: 400m — Spurweite: 1 000mm — Höchstgeschwindigkeit: 70km/h, — Radsatzlast: max. 100kN, — Radaufstandlast: max. 50kN — Fahrwerksbauarten: Drehgestelle, keine festen oder keine drehbaren Fahrwerke, keine kleinrädrigen Drehgestelle (Raddurchmesser < 450mm), keine gelenkte Radpaare oder EEF, — Gesamtfahrgastkapazität: ca.190 Plätze (BOStrab § 33 Abs.2 – je Sitzplatz 750 N und Stehplatz 5000 N je m2), — Fußbodenhöhe im Niederfluranteil: 360mm über SO, im Türbereich 300mm (Einstiegshöhe), im Bereich der Triebdrehgestelle max. 580mm, im Bereich der Laufdrehgestelle max. 440 mm. — Fahrgasttüren: mindestens 3 Doppeltüren pro Wagenseite gegenüberliegend — gesonderter Fahrereinstieg – mechanische Eingangstür in beiden Kopfteilen — alle Fahrgasttüren parallel zum Bahnsteig — Raddurchmesser (abgenutzt): 450mm oder größer — Antriebsmotoren: wassergekühlt — Leistungsteil: wassergekühlt — Hüllkurven: M8C und M8D-NF — Zulassungsverfahren nach deutschen Recht: Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab.), Schriften/Mitteilungen Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), Richtlinien Verein Deutscher Ingenieure (VDI), Richtlinien Verband Deutscher Elektroingenieure (VDE), Deutsche Industrienorm (DIN), Europäische Norm (EN) usw. — Kuppelbar mechanisch: Mit allen Fahrzeugen (M8D-NF1, M8D-NF2, M8, M6NF, NF6D und M6D) — Kuppelbarkeit elektrisch: Mit M8D-NF2 (Bombardier Flexcity classic 2) Definition Drehgestell: Ein Drehgestell ist ein aus mind. zwei oder mehr Radsätzen bestehendes Gestell, dass um einen festen Drehpunkt, der zwischen den äußeren Radsätzen mittig zur Gleisachse liegt, mit einem Auslenkwinkel von mind. +/- 9,5° schwenkbar ist. Der feste Drehpunkt wird z.B. durch einen Drehzapfen oder durch einen Kugeldrehkranz gebildet. Die gesamte Auslieferung der 18 Fahrzeuge muss bis zum 30.10 2016 abgeschlossen sein, weil der aktuelle Fahrzeugbestand auf Grund der eingetretenen technischen Anfälligkeiten schnellstens ersetzt werden muss. Es ist deshalb vorgesehen, dass spätestens zum 31.8.2015 die ersten beiden einsatzbereiten Fahrzeuge ausgeliefert werden müssen. Die restlichen 16 Fahrzeuge müssen beginnend ab Anfang März 2016 im 2-Wochen-Rhythmus ausgeliefert werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-07-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-06-13.
Auftragsbekanntmachung (2013-06-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Straßenbahnpersonenwagen
Menge oder Umfang:
Lieferung von 18 Niederflur-Straßenbahnfahrzeugen sowie die Option über die Lieferung von bis zu 2 weiteren Niederflur-Straßenbahnen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Straßenbahnpersonenwagen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Via Verkehrsgesellschaft mbH
Postanschrift: Zweigertstr. 34
Postleitzahl: 45130
Postort: Essen
Kontakt
Internetadresse: http://www.via-verkehr.de🌏
E-Mail: nfstrab2013@via-verkehr.de📧
Telefon: +49 2018261383📞
Fax: +49 2018264000 📠
1. Die Auftraggeberin ist eine kommunal übergreifende Dienstleistungsgesellschaft, die aus den nordrhein-westfälischen Verkehrsunternehmen DVG (Duisburger Verkehrsgesellschaft AG), EVAG (Essener Verkehrs-AG) und MVG (Mülheimer VerkehrsGesellschaft mbH) gehalten wird und die für diese Muttergesellschaften das operative Geschäft abwickelt. Die Niederflurstraßenbahnen gehen nach Abnahme in das Eigentum der MVG über. Bei der Vertragsabwicklung wird die Auftraggeberin berechtigt sein, Schäden aufgrund von Mängeln der vertraglichen Leistung oder sonstigen Pflichtverletzungen des AN sowie alle sonstigen Rechte und Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis wie eigene geltend zu machen.
2. Die Beschaffungs- sowie darauf basierend die Zuschussentscheidung ist nicht endgültig gefasst, so dass die Auftraggeberin sich bei negativer Beschlussfassung vorbehält, die Ausschreibung aufzuheben und ihren Beschaffungsbedarf nicht zu decken. Eine endgültige Entscheidung wird voraussichtlich bis zum 30.10.2013 getroffen werden.
3. Die Formblätter (gemäß Ziffern III.1.3), III.2.1), III.2.2) und III.2.3) und Termin-aufkleber für die Teilnahmeanträge sind unter folgendem Link herunterzuladen http://www.via-verkehr.de/einkauf/aktuelle-ausschreibung.html. Unter diesem Link wird auch ein fortlaufend aktualisierter und anonymisierter Frage-Antwort-Katalog zum Teilnahmewettbewerb eingestellt.
4. Mit dem indikativen Angebot hat der qualifizierte Bieter die Leistungsbestandteile zu benennen, die er an einen Nachunternehmer vergeben wird. Mit dem indikativen Angebot hat der qualifizierte Bieter alle Erklärungen betreffend die Zuverlässigkeit des Nachunternehmers nach Ziffer III.2.1 (persönliche Lage) abzugeben sowie die Erklärungen und Nachweise nach Ziffer III.2.2 (wirtschaftliche Leistungsfähigkeit) und nach Ziffer III.2.3 (technische Leistungsfähigkeit) in dem Umfang, in welchem der Nachunternehmer die Teilleistungsbereiche erfüllen wird.
5. Die Teilnahmeanträge sind mittels des Terminaufklebers zu kennzeichnen- und bis zum 15.07.2013, 11:00 Uhr bei der unter Ziffer I.1 angegebenen Adresse in einem fest verschlossenen Umschlag im Original und in vierfacher nicht beglaubigter Kopie (Papierform) einzureichen.
6. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1 (Kontaktstelle) angegebene E-Mail-Adresse zu richten. Die unter Ziffer I.1 benannte Kontaktstelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 Kalendertage vor dem Abgabetermin eingegangen sind, nicht zu beantworten.
7. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
8. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge durch den Auftraggeber findet nicht statt.
9. Der Auftraggeber sieht sowohl aus technischen wie wirtschaftlichen Gründen von der Aufteilung des Auftrages in Fach- oder Teillose ab. Eine Aufteilung in Teillose würde eine unwirtschaftliche Zersplitterung des Auftrages zur Folge haben. Eine Aufteilung in Fachlose erfolgt nicht, da eine technisch eindeutige Abgrenzung zwischen mechanischem und elektrischem Teil nicht möglich ist.
1. Die Auftraggeberin ist eine kommunal übergreifende Dienstleistungsgesellschaft, die aus den nordrhein-westfälischen Verkehrsunternehmen DVG (Duisburger Verkehrsgesellschaft AG), EVAG (Essener Verkehrs-AG) und MVG (Mülheimer VerkehrsGesellschaft mbH) gehalten wird und die für diese Muttergesellschaften das operative Geschäft abwickelt. Die Niederflurstraßenbahnen gehen nach Abnahme in das Eigentum der MVG über. Bei der Vertragsabwicklung wird die Auftraggeberin berechtigt sein, Schäden aufgrund von Mängeln der vertraglichen Leistung oder sonstigen Pflichtverletzungen des AN sowie alle sonstigen Rechte und Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis wie eigene geltend zu machen.
2. Die Beschaffungs- sowie darauf basierend die Zuschussentscheidung ist nicht endgültig gefasst, so dass die Auftraggeberin sich bei negativer Beschlussfassung vorbehält, die Ausschreibung aufzuheben und ihren Beschaffungsbedarf nicht zu decken. Eine endgültige Entscheidung wird voraussichtlich bis zum 30.10.2013 getroffen werden.
3. Die Formblätter (gemäß Ziffern III.1.3), III.2.1), III.2.2) und III.2.3) und Termin-aufkleber für die Teilnahmeanträge sind unter folgendem Link herunterzuladen http://www.via-verkehr.de/einkauf/aktuelle-ausschreibung.html. Unter diesem Link wird auch ein fortlaufend aktualisierter und anonymisierter Frage-Antwort-Katalog zum Teilnahmewettbewerb eingestellt.
4. Mit dem indikativen Angebot hat der qualifizierte Bieter die Leistungsbestandteile zu benennen, die er an einen Nachunternehmer vergeben wird. Mit dem indikativen Angebot hat der qualifizierte Bieter alle Erklärungen betreffend die Zuverlässigkeit des Nachunternehmers nach Ziffer III.2.1 (persönliche Lage) abzugeben sowie die Erklärungen und Nachweise nach Ziffer III.2.2 (wirtschaftliche Leistungsfähigkeit) und nach Ziffer III.2.3 (technische Leistungsfähigkeit) in dem Umfang, in welchem der Nachunternehmer die Teilleistungsbereiche erfüllen wird.
5. Die Teilnahmeanträge sind mittels des Terminaufklebers zu kennzeichnen- und bis zum 15.07.2013, 11:00 Uhr bei der unter Ziffer I.1 angegebenen Adresse in einem fest verschlossenen Umschlag im Original und in vierfacher nicht beglaubigter Kopie (Papierform) einzureichen.
6. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1 (Kontaktstelle) angegebene E-Mail-Adresse zu richten. Die unter Ziffer I.1 benannte Kontaktstelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 Kalendertage vor dem Abgabetermin eingegangen sind, nicht zu beantworten.
7. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
8. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge durch den Auftraggeber findet nicht statt.
9. Der Auftraggeber sieht sowohl aus technischen wie wirtschaftlichen Gründen von der Aufteilung des Auftrages in Fach- oder Teillose ab. Eine Aufteilung in Teillose würde eine unwirtschaftliche Zersplitterung des Auftrages zur Folge haben. Eine Aufteilung in Fachlose erfolgt nicht, da eine technisch eindeutige Abgrenzung zwischen mechanischem und elektrischem Teil nicht möglich ist.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftragsgegenstand besteht aus der Lieferung von mindestens 18 Niederflurstraßenbahnen sowie der optionalen Lieferung von 2 weiteren Niederflurstraßenbahnen gemäß BOStrab für den Einsatz im innerstädtischen Straßenbahnnetz der Städte Mülheim an der Ruhr, Essen, Oberhausen und Gelsenkirchen/Bochum.
Der Auftragsgegenstand besteht aus der Lieferung von mindestens 18 Niederflurstraßenbahnen sowie der optionalen Lieferung von 2 weiteren Niederflurstraßenbahnen gemäß BOStrab für den Einsatz im innerstädtischen Straßenbahnnetz der Städte Mülheim an der Ruhr, Essen, Oberhausen und Gelsenkirchen/Bochum.
Die als Drehgestellfahrzeuge auszuführenden Fahrzeuge sollen folgende wesentliche Anforderungen erfüllen:
— Fahrzeugart: Zweirichtungs-Fahrzeug für Einzel- und Doppeltraktion,
— Fahrzeugbauart: Bestehend aus einem baugleichen Teil 1 und 2 mit Fahrerstand und einem Mittelwagenteil (Teil 3)
— Wagenkastenrohbau: Das Untergestell in Schwarzblech und die Aussenbeblechung in Edelstahl (komplett geschweißt)
— Niederfluranteil (Bereich Fahrgastteil ohne Fahrerkabinen): mind. 70 %
— Fahrzeugbreite: 2,30m
— Fahrzeuglänge: max. 30m
— Bodenfreiheit: mind. 65mm
— Fahrleitungs-Nennspannung: 600V DC und 750V DC, jeweils Toleranzen nach VDE +20%/ -30%
— Kleinster Gleisbogenradius auf straßenbündigen Bahnkörper:18m
— Streckenneigung max.: 7,5%,
— Länge der längsten max. Streckenneigung: 400m
— Spurweite: 1 000mm
— Höchstgeschwindigkeit: 70km/h,
— Radsatzlast: max. 100kN,
— Radaufstandlast: max. 50kN
— Fahrwerksbauarten: Drehgestelle, keine festen oder keine drehbaren Fahrwerke, keine kleinrädrigen Drehgestelle (Raddurchmesser < 450mm),
keine gelenkte Radpaare oder EEF,
— Gesamtfahrgastkapazität: ca.190 Plätze (BOStrab § 33 Abs.2 – je Sitzplatz 750 N und Stehplatz 5000 N je m2),
— Fußbodenhöhe im Niederfluranteil: 360mm über SO, im Türbereich 300mm (Einstiegshöhe), im Bereich der Triebdrehgestelle max. 580mm, im Bereich der Laufdrehgestelle max. 440 mm.
— Fahrgasttüren: mindestens 3 Doppeltüren pro Wagenseite gegenüberliegend
— gesonderter Fahrereinstieg – mechanische Eingangstür in beiden Kopfteilen
— alle Fahrgasttüren parallel zum Bahnsteig
— Raddurchmesser (abgenutzt): 450mm oder größer
— Antriebsmotoren: wassergekühlt
— Leistungsteil: wassergekühlt
— Hüllkurven: M8C und M8D-NF
— Zulassungsverfahren nach deutschen Recht: Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab.), Schriften/Mitteilungen Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), Richtlinien Verein Deutscher Ingenieure (VDI), Richtlinien Verband Deutscher Elektroingenieure (VDE), Deutsche Industrienorm (DIN), Europäische Norm (EN) usw.
— Zulassungsverfahren nach deutschen Recht: Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab.), Schriften/Mitteilungen Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), Richtlinien Verein Deutscher Ingenieure (VDI), Richtlinien Verband Deutscher Elektroingenieure (VDE), Deutsche Industrienorm (DIN), Europäische Norm (EN) usw.
— Kuppelbar mechanisch: Mit allen Fahrzeugen (M8D-NF1, M8D-NF2, M8, M6NF, NF6D und M6D)
— Kuppelbarkeit elektrisch: Mit M8D-NF2 (Bombardier Flexcity classic 2)
Definition Drehgestell: Ein Drehgestell ist ein aus mind. zwei oder mehr Radsätzen bestehendes Gestell, dass um einen festen Drehpunkt, der zwischen den äußeren Radsätzen mittig zur Gleisachse liegt, mit einem Auslenkwinkel von mind. +/- 9,5° schwenkbar ist. Der feste Drehpunkt wird z.B. durch einen Drehzapfen oder durch einen Kugeldrehkranz gebildet.
Definition Drehgestell: Ein Drehgestell ist ein aus mind. zwei oder mehr Radsätzen bestehendes Gestell, dass um einen festen Drehpunkt, der zwischen den äußeren Radsätzen mittig zur Gleisachse liegt, mit einem Auslenkwinkel von mind. +/- 9,5° schwenkbar ist. Der feste Drehpunkt wird z.B. durch einen Drehzapfen oder durch einen Kugeldrehkranz gebildet.
Die gesamte Auslieferung der 18 Fahrzeuge muss bis zum 30.10 2016 abgeschlossen sein, weil der aktuelle Fahrzeugbestand auf Grund der eingetretenen technischen Anfälligkeiten schnellstens ersetzt werden muss. Es ist deshalb vorgesehen, dass spätestens zum 31.8.2015 die ersten beiden einsatzbereiten Fahrzeuge ausgeliefert werden müssen. Die restlichen 16 Fahrzeuge müssen beginnend ab Anfang März 2016 im 2-Wochen-Rhythmus ausgeliefert werden.
Die gesamte Auslieferung der 18 Fahrzeuge muss bis zum 30.10 2016 abgeschlossen sein, weil der aktuelle Fahrzeugbestand auf Grund der eingetretenen technischen Anfälligkeiten schnellstens ersetzt werden muss. Es ist deshalb vorgesehen, dass spätestens zum 31.8.2015 die ersten beiden einsatzbereiten Fahrzeuge ausgeliefert werden müssen. Die restlichen 16 Fahrzeuge müssen beginnend ab Anfang März 2016 im 2-Wochen-Rhythmus ausgeliefert werden.
Beschreibung der Optionen:
ja
Die Option ist erforderlich, da der Abstimmungsprozess zum Nahverkehrsplan noch nicht abgeschlossen ist.
Die Entscheidung zur Ausübung der Option über die Lieferung von bis zu 2 weiteren Fahrzeugen wird der AG nach Zuschlagserteilung bis spätestens zum 30. April 2016 treffen, so dass die Lieferung der Optionsfahrzeuge ohne Produktionsunterbrechung im Anschluss an die Auslieferung des 18. Fahrzeuges erfolgen kann.
Die Entscheidung zur Ausübung der Option über die Lieferung von bis zu 2 weiteren Fahrzeugen wird der AG nach Zuschlagserteilung bis spätestens zum 30. April 2016 treffen, so dass die Lieferung der Optionsfahrzeuge ohne Produktionsunterbrechung im Anschluss an die Auslieferung des 18. Fahrzeuges erfolgen kann.
Referenznummer: Via 2013 EU 003
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mülheim a.d. Ruhr
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für die Beurteilung der Eignung sind dem Teilnahmeantrag die nachfolgend unter Ziffer III.2.1 bis III.2.3 aufgelisteten Unterlagen beizubringen.
1. Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 Abs.1 bis 4 SektVO vorliegen (Formblatt 2)
2. Antiterrorerklärung (Formblatt 3)
3. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Ziffer III.2.1 Nr. (1) bis (2) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft sowie eine von allen Mitgliedern unterschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung (Formblatt 1) abzugeben.
3. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Ziffer III.2.1 Nr. (1) bis (2) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft sowie eine von allen Mitgliedern unterschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung (Formblatt 1) abzugeben.
4. Bei Einsatz von Nachunternehmern, auf die sich der Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit gem. Ziffer III.2.2. und III.2.3. beruft, haben auch die Nachunternehmer alle Erklärungen zur persönlichen Lage (Formblatt 2 und Formblatt 3) abzugeben und mittels einer Verpflichtungserklärung (Formblatt 4) zu versichern, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung ihre Fähigkeiten dem Bewerber zur Verfügung stellen werden.
4. Bei Einsatz von Nachunternehmern, auf die sich der Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit gem. Ziffer III.2.2. und III.2.3. beruft, haben auch die Nachunternehmer alle Erklärungen zur persönlichen Lage (Formblatt 2 und Formblatt 3) abzugeben und mittels einer Verpflichtungserklärung (Formblatt 4) zu versichern, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung ihre Fähigkeiten dem Bewerber zur Verfügung stellen werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Besondere Bedingungen für den Teilnahmewettbewerb (Ziffer III.2.2):
Angabe des Umsatzes aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren bezüglich des bewerbungsspezifischen Leistungsbereiches (Herstellung von Straßen-/ Stadtbahnwagen) gem. Formblatt 5.
Mindestanforderung für die Qualifikation:
Dieser Umsatz muss durchschnittlich mindestens 100 Millionen EUR pro Geschäftsjahr betragen.
Im Falle von Bewerbergemeinschaften müssen die Angaben zum Umsatz für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden. Die Mindestumsätze können von der Bewerbergemeinschaft gemeinsam nachgewiesen werden.
Bei Einsatz von Nachunternehmern, auf die sich der Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit beruft, hat der Nachunternehmer die unter Ziffer III.2.2 bezeichneten Nachweise und Erklärungen in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten des Nachunternehmers beruft.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei Einsatz von Nachunternehmern, auf die sich der Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit beruft, hat der Nachunternehmer die unter Ziffer III.2.2 bezeichneten Nachweise und Erklärungen in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten des Nachunternehmers beruft.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Eigenerklärung zu Referenzprojekten aus dem Zeitraum ab dem 01.01.2003/ 01.01.2010 mit detaillierten Angaben zur ausgeführten Leistung, Brutto-Projektvolumen, Ausführungszeit und Auftraggeber und der eingesetzten Technik, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Vergleichbar sind Leistungen, die die Lieferung und die bereits erfolgte Abnahme von Niederflur-Straßen-/Stadtbahnwagen durch den Auftraggeber zum Gegenstand haben (Formblatt 6).
1. Eigenerklärung zu Referenzprojekten aus dem Zeitraum ab dem 01.01.2003/ 01.01.2010 mit detaillierten Angaben zur ausgeführten Leistung, Brutto-Projektvolumen, Ausführungszeit und Auftraggeber und der eingesetzten Technik, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Vergleichbar sind Leistungen, die die Lieferung und die bereits erfolgte Abnahme von Niederflur-Straßen-/Stadtbahnwagen durch den Auftraggeber zum Gegenstand haben (Formblatt 6).
Mindestanforderung an die Qualifikation:
a) Ihre Referenz/en aus dem Zeitraum ab dem 01.01.2010 müssen mindestens 35 (ggf. auch in Summe) Niederflur-Straßen-/Stadtbahnwagen mit mindestens 70 % Niederfluranteil umfassen.
b) Ihre Referenz/en aus dem Zeitraum ab dem 01.01.2010 müssen mindestens 35 (ggf. auch in Summe) elektrische Ausrüstungen von Niederflur-Straßen-/Stadtbahnwagen umfassen.
c) Ihre Referenz/en aus dem Zeitraum ab dem 01.01.2010 müssen mindestens 1 Projekt umfassen, bei dem mindestens 5 Niederflur-Straßen-/Stadtbahnwagen nach BOStrab spätestens bis zum 15.07.2013 abgenommen wurden.
d) Ihre Referenz/en aus dem Zeitraum ab dem 01.01.2003 müssen mindestens 12 (ggf. auch in Summe) Niederflur- Straßen-/Stadtbahnwagen mit Drehgestellen umfassen.
e) Ihre Referenz/en aus dem Zeitraum ab dem 01.01.2003 müssen mindestens 12 (ggf. auch in Summe) Niederflur- Straßen-/Stadtbahnwagen mit komplett geschweißtem Rohbau umfassen.
Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 12.09.2012 (Az.: VII-Verg 108/11) werden die Bewerber darauf hingewiesen, dass die angegebenen Referenzen nicht nachgebessert werden können, vorbehaltlich einer Rechtssprechungsänderung des OLG Düsseldorf Senats.
Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 12.09.2012 (Az.: VII-Verg 108/11) werden die Bewerber darauf hingewiesen, dass die angegebenen Referenzen nicht nachgebessert werden können, vorbehaltlich einer Rechtssprechungsänderung des OLG Düsseldorf Senats.
2. Eigenerklärung zu (Formblatt 7)
- dass der Hersteller die Fahrzeuge mit komplett geschweißter Außenbeblechung liefern kann
- dass der Hersteller die Antriebsmotoren auch als wassergekühlte Motoren liefern kann
- dass der Hersteller den Leistungsteil auch mit wassergekühlten Systemen liefern kann
3. Nachweis der Zertifizierungen gemäß ISO 9001 und Iris (Formblatt 8)
4. Nachweis eines zertifizierten Umweltmanagementsystems gemäß EMAS, EMAS II, ISO 14001 oder vergleichbar (Formblatt 9 )
Bei Einsatz von Nachunternehmern, auf die sich der Bewerber zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit beruft, hat der Nachunternehmer die unter Ziffer III.2.3) bezeichneten Nachweise und Erklärungen in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten des Nachunternehmers beruft.
Bei Einsatz von Nachunternehmern, auf die sich der Bewerber zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit beruft, hat der Nachunternehmer die unter Ziffer III.2.3) bezeichneten Nachweise und Erklärungen in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten des Nachunternehmers beruft.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung mit Angabe sämtlicher Mitglieder und des bevollmächtigten Vertreters für das Vergabeverfahren gemäß Formblatt 1 abzugeben.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Bedingungen für die Auftragsdurchführung ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen, die denjenigen Bewerbern zur Verfügung gestellt werden, die sich in diesem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb qualifiziert haben.
Die Auftraggeberin ist zur Einhaltung der Vorschriften des TVgG-NRW verpflichtet und wird von den Bietern entsprechende Erklärungen und Nachweise mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe abfordern.
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2013-12-01 📅
Datum des Endes: 2016-10-30 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: angelika.nauels@brd.nrw.de📧
Telefon: +49 2114753637📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der unter IV.4.1) aufgeführten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen, § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der unter IV.4.1) aufgeführten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen, § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2013/S 116-198735 (2013-06-13)
Ergänzende Angaben (2013-07-12) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben