Lieferung von Reinigungsmitteln, Reinigungsgeräten, Papier und sonstigem Reinigungsbedarf/Reinigungs- und Hygienebedarf (Rahmenvertrag)

Stadt Lahr - Stadtbauamt - Abt. Gebäudemanagement - Frau I. Schneider

Die Lieferung wird in 4 Losen ausgeschrieben:
Los 1: Reinigungs- und Pflegemittel,
Los 2: Reinigungszubehör,
Los 3: Reinigungsgeräte Vermop,
Los 4: Anmietung von Spender & Lieferung von Verbrauchsmaterial im Sanitär-/Hygienebereich.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-10-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-08-09.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-08-09 Auftragsbekanntmachung
2014-01-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-08-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigungsmittel
Menge oder Umfang:
Grobmassen:Los 1 Reinigungs- und Pflegemittel:— Fußbodenreiniger/Bodenpflege = Jahresmenge ca. 220 l,— Universal Grundreiniger = Jahresmenge ca. 190 l,— Pflegedispersion = Jahresmenge ca. 100 l,— Tensidfreier Reiniger = Jahresmenge ca. 150 l,— Sanitärunterhaltsreiniger = Jahresmenge ca. 230 l.Los 2 Reinigungszubehör:— Untersuchungshandschuhe = Jahresmenge ca. 1 000 Stück,— Hygienebeutel = Jahresmenge ca. 1 000 Stück,— Müllbeutel 30 l = Jahresmenge ca. 10 000 Stück,— Müllbeutel 5-6 l = Jahresmenge ca. 10 000 Stück.Los 3 Reinigungsgeräte Vermop:— Sprint-Mop, 40 cm = Jahresmenge ca. 30 Stück,— Clipper-Mop, 40 cm = Jahresmenge ca. 100 Stück.Los 4 Anmietung von Spender & Lieferung von Verbrauchsmaterial im Sanitär-/Hygienebereich:— Seifenkonzentrat 1 l = Jahresmenge ca. 30 l,— Rollenpapiertuch = Jahresmenge ca. 2 000 Rollen,— Einzelblatt Toilettenpapier = Jahresmenge ca. 1 500 Pck.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reinigungsmittel 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Lahr - Stadtbauamt - Abt. Gebäudemanagement - Frau I. Schneider
Postanschrift: Rathausplatz 7
Postleitzahl: 77933
Postort: Lahr
Kontakt
Internetadresse: http://www.lahr.de 🌏
E-Mail: ilona.schneider@lahr.de 📧
Telefon: +49 78219105054 📞
Fax: +49 78219105052 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-08-09 📅
Einreichungsfrist: 2013-10-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-08-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 157-273625
ABl. S-Ausgabe: 157
Zusätzliche Informationen
Anträge können elektronisch oder schriftlich eingereicht werden. Bei elektronischer Antragsabgabe sind qualifizierte Signatur sowie das Mantelbogenverfahren zugelassen. Bei Antragsabgabe in Papierform ist der Antrag an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterzeichnen und zusammen mit allen Anlagen im verschlossenen Umschlag bis zum Eröffnungs-/Einreichungstermin an die Vergabestelle einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist mit dem Aufkleber aus den Ausschreibungsunterlagen entsprechend zu kennzeichnen. Klarstellung zu II.1.8. Es besteht die Möglichkeit, Angebote für eines, mehrere oder alle Lose abzugeben. Zu IV.2.1.: Zuschlagskriterien: Zuschlagskriterien (mit Untergruppen): Los 1 - 3: Gewichtung Preis: 100 % Los 4: Gewichtung: Preis: 60 % Gewichtung Leistung: 40 % — Qualität (100 %): Design 30 %, Funktionsfähigkeit 35 %, Wirtschaftlichkeit 35 %
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Lieferung wird in 4 Losen ausgeschrieben:
Los 1: Reinigungs- und Pflegemittel,
Los 2: Reinigungszubehör,
Los 3: Reinigungsgeräte Vermop,
Los 4: Anmietung von Spender & Lieferung von Verbrauchsmaterial im Sanitär-/Hygienebereich.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Reinigungs- und Pflegemittel.
Kurze Beschreibung: Los 1 beinhaltet Reinigungs- und Pflegemittel.
Menge oder Umfang: Grobmassen: Fußbodenreiniger/Bodenpflege = Jahresmenge ca. 220 l,Universal Grundreiniger = Jahresmenge ca. 190 l ,Pflegedispersion = Jahresmenge ca. 100 l ,Tensidfreier Reiniger = Jahresmenge ca. 150 l ,Sanitärunterhaltsreiniger = Jahresmenge ca. 230 l.
Grobmassen:
Fußbodenreiniger/Bodenpflege = Jahresmenge ca. 220 l,
Universal Grundreiniger = Jahresmenge ca. 190 l ,
Pflegedispersion = Jahresmenge ca. 100 l ,
Tensidfreier Reiniger = Jahresmenge ca. 150 l ,
Sanitärunterhaltsreiniger = Jahresmenge ca. 230 l.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Reinigungszubehör.
Kurze Beschreibung: Los 2 beinhaltet Reinigungszubehör.
Menge oder Umfang: Grobmassen:Untersuchungshandschuhe = Jahresmenge ca. 1 000, StückHygienebeutel = Jahresmenge ca. 1 000,StückMüllbeutel 30 l = Jahresmenge ca. 10 000,StückMüllbeutel 5-6 l = Jahresmenge ca. 10 000 Stück.
Untersuchungshandschuhe = Jahresmenge ca. 1 000,
StückHygienebeutel = Jahresmenge ca. 1 000,
StückMüllbeutel 30 l = Jahresmenge ca. 10 000,
StückMüllbeutel 5-6 l = Jahresmenge ca. 10 000 Stück.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Reinigungsgeräte Vermop.
Kurze Beschreibung: Los 3 beinhaltet Reinigungsgeräte Vermop.
Menge oder Umfang: Grobmassen:Sprint-Mop, 40 cm = Jahresmenge ca. 30 Stück,Clipper-Mop, 40 cm = Jahresmenge ca. 100 Stück.
Sprint-Mop, 40 cm = Jahresmenge ca. 30 Stück,
Clipper-Mop, 40 cm = Jahresmenge ca. 100 Stück.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Anmietung von Spender & Lieferung von Verbrauchsmaterial im Sanitär-/Hygien.
Kurze Beschreibung:
Los 4 beinhaltet Anmietung von Spender & Lieferung von Verbrauchsmaterial im Sanitär-/Hygienebereich.
Menge oder Umfang: Grobmassen:Seifenkonzentrat 1 l = Jahresmenge ca. 30 l,Rollenpapiertuch = Jahresmenge ca. 2 000 Rollen,Einzelblatt Toilettenpapier = Jahresmenge ca. 1 500 Pck.
Seifenkonzentrat 1 l = Jahresmenge ca. 30 l,
Rollenpapiertuch = Jahresmenge ca. 2 000 Rollen,
Einzelblatt Toilettenpapier = Jahresmenge ca. 1 500 Pck.
Los 1 Reinigungs- und Pflegemittel:
— Fußbodenreiniger/Bodenpflege = Jahresmenge ca. 220 l,
— Universal Grundreiniger = Jahresmenge ca. 190 l,
— Pflegedispersion = Jahresmenge ca. 100 l,
— Tensidfreier Reiniger = Jahresmenge ca. 150 l,
— Sanitärunterhaltsreiniger = Jahresmenge ca. 230 l.
Los 2 Reinigungszubehör:
— Untersuchungshandschuhe = Jahresmenge ca. 1 000 Stück,
— Hygienebeutel = Jahresmenge ca. 1 000 Stück,
— Müllbeutel 30 l = Jahresmenge ca. 10 000 Stück,
— Müllbeutel 5-6 l = Jahresmenge ca. 10 000 Stück.
Los 3 Reinigungsgeräte Vermop:
— Sprint-Mop, 40 cm = Jahresmenge ca. 30 Stück,
— Clipper-Mop, 40 cm = Jahresmenge ca. 100 Stück.
Los 4 Anmietung von Spender & Lieferung von Verbrauchsmaterial im Sanitär-/Hygienebereich:
— Seifenkonzentrat 1 l = Jahresmenge ca. 30 l,
— Rollenpapiertuch = Jahresmenge ca. 2 000 Rollen,
— Einzelblatt Toilettenpapier = Jahresmenge ca. 1 500 Pck.
Beschreibung der Optionen:
Beidseitige Kündigungmöglichkeit zum Ende des zweiten Vertragsjahres mit einer Frist von 6 Monaten.
Referenznummer: XLVI/2013
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lahr.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweise bzw. Erklärungen gemäß § 7 EG VOL/A und Vergabeunterlagen, insbesondere:
— Eigenerklärung zu den gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Erfüllung der Aufgabe.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweise bzw. Erklärungen gemäß § 7 EG VOL/A und Vergabeunterlagen, insbesondere:
— Firmenprofil mit Umsatzangabe der letzten 3 Geschäftsjahre,
— Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen,
— Nachweis einer Berufshaftpflicht.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweise bzw. Erklärungen gemäß § 7 EG VOL/A und Vergabeunterlagen, insbesondere:
— Angaben zu Referenzen.
Mindeststandards: Das Unternehmen muss mindestens 3 gleichwertige Referenzen benennen können.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Nach § 17 VOL/B und den Besonderen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Sie haben die Möglichkeit dieses Verfahren elektronisch zu bearbeiten. Über http://ortenaukreis.deutsche-evergabe.de können Sie hierzu die Vergabeunterladen und Ihr Angebot abgeben. Alternativ erhalten Sie die Unterlagen in Papierform ab Montag, den 12.8.2013 bei:
Mehr anzeigen
— der Stadt Lahr, Vermessungs- und Liegenschaftsamt, Abt. Liegenschaften und Verwaltungsservice,
— Schillerstraße 23, 77933 Lahr,
— Tel. +49 78219100611,
— Fax +49 78219100612 .
Die einmaligen Lizenskosten für das elektronische Verfahren betragen 12,00 EUR und sind auf dem Portal zu entrichten. Die Kosten betragen bei Abholung ebenfalls 12,00 EUR, bei Zusendung 16,00 EUR (inkl. 4,00 EUR Versand). Die Bezahlung erfolgt hier gegen einen Verrechnungsscheck.
Mehr anzeigen
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-12-04 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-10-08 📅
Öffnungsort (Organisation): Stadt Lahr - Vermessungs- und Liegenschaftsamt
Öffnungsort (Stadt): Lahr
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Anschrift: Schillerstraße 23

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Ilona Schneider
Internetadresse: www.lahr.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: http://ortenaukreis.deutsche-evergabe.de 🌏
Name: Stadt Lahr - Stadtbauamt - Abt. Gebäudemanagement
Postanschrift: Schillerstraße 23
Telefon: +49 78219100611 📞
E-Mail: ausschreibung@lahr.de 📧
Fax: +49 78219100612 📠
URL der Dokumente: http://www.lahr.de 🌏
URL der Teilnahme: http://www.lahr.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-01-02 📅
Datum des Endes: 2017-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: XLVI/2013
Zusätzliche Informationen
Anträge können elektronisch oder schriftlich eingereicht werden. Bei elektronischer Antragsabgabe sind qualifizierte Signatur sowie das Mantelbogenverfahren zugelassen. Bei Antragsabgabe in Papierform ist der Antrag an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterzeichnen und zusammen mit allen Anlagen im verschlossenen Umschlag bis zum Eröffnungs-/Einreichungstermin an die Vergabestelle einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist mit dem Aufkleber aus den Ausschreibungsunterlagen entsprechend zu kennzeichnen.
Mehr anzeigen
Klarstellung zu II.1.8. Es besteht die Möglichkeit, Angebote für eines, mehrere oder alle Lose abzugeben.
Zu IV.2.1.: Zuschlagskriterien:
Zuschlagskriterien (mit Untergruppen):
Los 1 - 3: Gewichtung Preis: 100 %
Los 4: Gewichtung: Preis: 60 % Gewichtung Leistung: 40 % — Qualität (100 %): Design 30 %, Funktionsfähigkeit 35 %, Wirtschaftlichkeit 35 %

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219260 📞
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist nach § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Nachprüfungsverfahren) GWB unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i.S.d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind. Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2013/S 157-273625 (2013-08-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-01-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 52 925,84 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-01-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-01-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 012-016809
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 157-273625
ABl. S-Ausgabe: 12
Zusätzliche Informationen
Das Los 4 wurde aufgehoben.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-11-29 📅
Name: Marco GmbH & Co.KG
Postanschrift: Riegeler Straße 1
Postort: Malterdingen
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Deusch, Carolin

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften i.S.d. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird nicht mehr unverzüglich gerügt, wenn zwischen Kenntnis des Verstoßes und dem Zugang der Rüge bei der genannten Kontaktstelle mehr als 14 Kalendertage vergangen sind. Darüber hinaus kann ein Antrag unzulässig bzw. unbegründet sein, wenn ein wirksamer Vertragsabschluss erfolgt ist, nachdem die Informations- und Wartefrist gemäß § 101 a GWB (10 Tage nach Absendung der Information gem. § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg, ansonsten 15 Tage ab Absendung) abgelaufen ist und der Termin, ab dem frühestens der Vertrag abgeschlossen werden kann, den Bietern in Textform mitgeteilt worden ist.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2014/S 012-016809 (2014-01-16)