Lieferung von Trinkwasserrohren aus duktilem Gusseisen für die Rohwasserfernleitung Primtalsperre/Steinbachtalsperre

Wasserzweckverband im Landkreis Birkenfeld

Die vergebende Stelle realisiert eine Rohwasserfernleitung Primtalsperre/Steinbachtalsperre. Der zu vergebende Auftrag umfasst die Lieferung von Trinkwasserrohren aus duktilem Gusseisen, die unter 400/500 GGG ZMU PN 25/40 einschließlich sämtlicher Rohrformteile, Rohrschellen, Muffen und Armaturen, die zur Herstellung der Leitung erforderlich sind, einschließlich der Anbindung an die herzustellenden Schachtbauwerke und Pumpstationen. Die Leitung ist herzustellen auf einer Gesamtlänge von ca. 24 020 m in DN 400 PN 25 und rund 19 250 m in DN 500 PN 25/40.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-01-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-12-11.

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Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-12-11 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2013-12-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rohrleitungen und Formstücke
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rohrleitungen und Formstücke 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wasserzweckverband im Landkreis Birkenfeld
Postanschrift: Brühlstraße 16
Postleitzahl: 55756
Postort: Herrstein
Kontakt
E-Mail: h.kuerschner@vg-herrstein.de 📧
Telefon: +49 6785790 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-12-11 📅
Einreichungsfrist: 2014-01-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-12-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 241-420128
ABl. S-Ausgabe: 241
Zusätzliche Informationen

“Die Bewerber werden gebeten, den Teilnahmeantrag auf einem Bewerbungsbogen zu erstellen, der bei der unter Anhang A genannten Kontaktstelle per E-Mail...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2013/S 241-420128 (2013-12-11)