Lieferung von vier Notarzteinsatzfahrzeugen

Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat, Zentrale Vergabestelle

Beschaffung von vier Notarzteinsatzfahrzeugen (Fahrgestelle mit entsprechenden Aufbauten).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-09-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-07-18.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-07-18 Auftragsbekanntmachung
2013-12-30 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2013-07-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Notfallwagen
Menge oder Umfang: 4.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Notfallwagen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat, Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Kaiser-Wilhelm-Platz 1
Postleitzahl: 53721
Postort: Siegburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.rhein-sieg-kreis.de 🌏
E-Mail: zvs@rhein-sieg-kreis.de 📧
Telefon: +49 2241133336/3543 📞
Fax: +49 2241133165 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-07-18 📅
Einreichungsfrist: 2013-09-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-07-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 141-245132
ABl. S-Ausgabe: 141
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen können unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter kostenlos angefordert und herunterladen werden, Nachrichten der Vergabestelle können dort eingesehen werden. Zur Abgabe des Angebotes ist zwingend ein unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Angebotformular, einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise und Erklärungen in Papierform einzureichen. Eine Veränderung der vorgegebenen Texte ist nicht zulässig. Die Nichtbeachtung dieser Vorgaben führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes. Die Vergabestelle behält sich - mit Ausnahme der Bietergemeinschaftserklärung und ggf. des Formblattes Unternehmerleistungen (Nachunternehmererklärung) - vor, fehlende oder unvollständige Nachweise und Erklärungen gemäß Ziffer III.1, III.2.1 - III.2.3 dieser Bekanntmachung unter angemessenen Frist nachzufordern. Erklärungen / Nachweise, die mit Lieferung der fertigen Notarzteinsatzfahrzeuge vorzulegen sind: Stromlaufplan, Energiebilanz, Messprotokoll der E-Anlagen nach VDE 0100, Fahrzeugwiegeprotokoll des Komplettfahrzeuges inkl. Aufbauten, Vorbereitete Zulassungsbescheinigung, Teil II (ehemals KfZ - Brief), Nachweis TÜV - Abnahme gem. § 12 Straßenverkehrs - Zulassungsordnung (StVZO), Nachweis über Eintragung als Sonderfahrzeug. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung. Unvollständig oder nicht fristgerecht vorgelegte Unterlagen führen zum Angebotsausschluss. Außerdem ist der Auftraggeber vor Auftragsvergabe verpflichtet, eine Auskunft bei der Informationsstelle für Vergabeausschlüsse des Landes Nordrhein - Westfalen sowie einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes des Bieters einzuholen. Dortige Einträge können ebenfalls zum Angebotsausschluss führen. Es gelten die Bewerbungsbedingungen sowie die Besonderen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen des Rhein - Sieg- Kreises, verfügbar unter www.rhein-sieg-kreis.de (Bürgerservice, Vergabestelle). Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) werden Vertragsbestandteil. Zudem ist der Abschluss des Integritätsvertrags (einsehbar unter www.rhein-sieg-kreis.de (Bürgerservice/Vergabestelle) zwingende Voraussetzung für die Auftragsvergabe. Rückfragen zum Vergabeverfahren oder zur Leistungsbeschreibung sind per Telefax (+49 2241133165) oder EMail (zvs@rhein-sieg-kreis.de) zu stellen (oder einzureichen). Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBYY0E
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschaffung von vier Notarzteinsatzfahrzeugen (Fahrgestelle mit entsprechenden Aufbauten).
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Lieferung von Fahrgestellen für Notarzteinsatzfahrzeuge
Menge oder Umfang: 4 Stück.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Ausbau von Notarzteinsatzfahrzeugen
Beschreibung der Optionen:
Nur für Los 2.
Übernachtung und Frühstück für 2 Personen (Einzelzimmer) für eine Baubesprechung und die Fahrzeugabnahme. Diese Position kommt nur in Betracht bei einer Entfernung zwischen Ausbauort und Sitz des Auftraggebers von mehr als 250 Straßenkilometer.
Alternativ: Überführung des fertig gestellten Fahrzeuges zum Sitz des Auftraggebers.
Referenznummer: 0256-38-13-VOL
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Anlieferung der Fahrgestelle (Los 1) zum Auftragnehmer des Loses 2, Abholung der fertiggestellten Notarzteinsatzfahrzeuge beim Auftragnehmer des Loses 2.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eignungsnachweise, die im Rahmen eines Präqualifizierungsverfahrens erworben wurden, sind zugelassen.
Der Bieter hat mit Angebotsabgabe die notwendigen Angaben für den Onlineabruf der Eignungsnachweise (Präqualifikationsverzeichnis, Präqualifizierungsnummer) anzugeben. In diesen Fällen sind nur die Erklärungen abzugeben bzw. die Nachweise zu erbringen, die im Präqualifikationsverzeichnis nicht hinterlegt bzw. ablesbar sind. Dies gilt auch für Unternehmen, die in der Bieterdatei des Rhein - Sieg- Kreises registriert sind.
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2. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) mit folgendem Regelungsinhalt abzugeben, a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, c) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, d) dass alle Mitglieder als
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Gesamtschuldner haften. Mehrfachangebote von Einzelbietern und/oder Bietern als Mitglied einer oder mehrerer Bietergemeinschaften sind nicht zulässig und führen automatisch zum Ausschluss. Die Abgabe der Bietergemeinschaftserklärung hat zwingend mit Angebotsabgabe zu erfolgen. Die Bietergemeinschaftserklärung wird von der Vergabestelle nicht nachgefordert. Eine fehlende oder nicht vollständig ausgefüllte oder von allen Mitgliedern unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes. Ein Entwurf der geforderten Erklärung kann auf dem Vergabemarktplatz Rheinland eingesehen und heruntergeladen werden.
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3. Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Ziffern III.2.2 und III.2.3) der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (§ 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) auf Anforderung der Vergabestelle zu benennen und die unter Ziffern III.2.2 und III.2.3 bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die unter Ziffer III.2.1 aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten auf Anforderung der Vergabestelle beizubringen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen konkreten Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe des Angebots ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
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B. Die geforderten Eignungsnachweise bzgl. Ziffer III.2.1 im Einzelnen:
1. Eigenerklärung gem. § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A
2. Nachweis über die Eintragung im Beruf- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (§ 7 EG Abs. 8 VOL/A).
Die Erklärung zu 1) ist mit Angebotsabgabe, der Nachweis zu 2) auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit Angebotsabgabe sind folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
1. Referenzangaben unter Angabe des Auftraggebers, Kontaktdaten des Ansprechpartners, Lieferumfang/Auftragswert und des Abnahmetermins. Für die Abgabe der Erklärung wird die Verwendung des Formblattes "Referenzen" empfohlen;
2. Datenblätter und Beschreibung der angebotenen Komponenten;
3. Detaillierte Angaben zu Wartungsintervallen (bei Los 1);
4. Technische Beschreibungen (bei Los 1 und 2);
5. Schriftlicher Nachweis, dass alle Ein-/Umbauten der DIN - Norm 75079 in der aktuellen Form entsprechen (für Los 2);
6. Verpflichtungserklärungen und Eignungsnachweise von Nachunternehmern;
7. Skizze der Einbauten (Los 2).
Im Angebotsvordruck ist eine Erklärung abzugeben, ob bei Angebotsabgabe für beide Lose die Auftragsausführung bei Bezuschlagung lediglich eines Loses möglich ist.
Mindeststandards:
Anforderungen an (abgeschlossene) Referenzprojekte:
- mindestens drei Referenzen für Los 1 und/
oder
- mindestens drei Referenzen für Los 2
- alle Referenzen: vergleichbar mit der angebotenen
Leistung
- alle Referenzen: Fahrzeugabnahme ab dem 1.1.2009.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: § 17 VOL/B
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Zwingende Voraussetzungen für die Auftragsvergabe sind:
1.
a) Abgabe der Verpflichtungserklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien,
b) Verpflichtungserklärung zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie nach den Vorgaben des Tariftreue und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) sowie
2) Abschluss eines Integritätsvertrags.
Die geforderten Erklärungen sowie der Vertragsentwurf können unter www.rhein-sieg-kreis.de (Bürgerservice/Vergabestelle) eingesehen bzw. heruntergeladen werden.
Die Erklärungen zu 1) sind mit Angebotsabgabe, der unterschriebene Integritätsvertrag auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-10-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-09-12 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Schäfer, Herrn Wolter-Michaelis
Internetadresse: www.rhein-sieg-kreis.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 0256-38-13-VOL

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezregkoeln.nrw.de 📧
Telefon: +492211472120 📞
Internetadresse: www.bezreg-koeln.nrw.de 🌏
Fax: +492211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 107 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem uftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. §101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2013/S 141-245132 (2013-07-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-12-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 238 760,40 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 2241-133336/133543 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-12-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-01-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 001-000379
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 141-245132
ABl. S-Ausgabe: 1

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 11.2-0256-38-13-VOL

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-10-23 📅
Name: Auto Schorn GmbH & Co. KG
Postanschrift: Frankfurter Str. 137
Postort: Hennef
Postleitzahl: 53773
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: Esser GmbH
Postanschrift: Florinstr. 19
Postort: Mülheim
Postleitzahl: 58218
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
7

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Telefon: +49 2211472120 📞
Fax: +49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.3.1
Quelle: OJS 2014/S 001-000379 (2013-12-30)
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