Lieferung von vorgestreckten Farmaalen sowie Durchführung der Besatzmaßnahme an verschiedenen Gewässern in Nordrhein-Westfalen

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW

Das LANUV NRW beabsichtigt den Kauf und die Lieferung von 385 000 vorgestreckten Farmaalen. Gleichzeitig soll die Durchführung der Besatzmaßnahme an verschiedenen Gewässern in Nordrhein-Westfalen beauftragt werden. Für die Durchführung der Besatzmaßnahme wird gleichzeitig eine Rahmenvereinbarung für die Jahre 2014 und 2015 geschlossen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-06-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2013-04-25.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2013-04-25 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2013-04-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fisch
Menge oder Umfang:
385 000 Tiere (7 x 50 000 + 1 x 35 000) sowie Durchführung der Besatzmaßnahmen (ca. 80 Standorte).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fisch 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Postanschrift: Leibnizstraße 10
Postleitzahl: 45659
Postort: Recklinghausen
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@lanuv.nrw.de 📧
Fax: +49 23613053268 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-04-25 📅
Einreichungsfrist: 2013-06-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 084-141825
ABl. S-Ausgabe: 84
Zusätzliche Informationen
Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Sofern die Vergabestelle dies ermöglicht, können Sie dort Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Die Vergabestelle kann darüber hinaus die digitale Angebotsabgabe zulassen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das LANUV NRW beabsichtigt den Kauf und die Lieferung von 385 000 vorgestreckten Farmaalen. Gleichzeitig soll die Durchführung der Besatzmaßnahme an verschiedenen Gewässern in Nordrhein-Westfalen beauftragt werden. Für die Durchführung der Besatzmaßnahme wird gleichzeitig eine Rahmenvereinbarung für die Jahre 2014 und 2015 geschlossen.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Lieferung von 50 000 Farmaalen (Anguilla anguilla).
Kurze Beschreibung:
Die Farmaale (Anguilla anguilla) müssen dabei folgende Anforderungen
erfüllen:1. Zielgewicht der Lieferchargen: durchschnittlich 10 g/Stück.2. Maximalgewicht der Lieferchargen: durchschnittlich 25 g/Stück.3. Die Herkunft der Aale ist mit einem SEG-Zertifikat (siehe auch www.sustainableeelgroup.com) oder sonstigen geeigneten Nachweisen plausibel und nachprüfbar zu belegen, insbesondere, dass die Tiere nachhaltig und schonend gefischt, tierschutzgerecht und stressfrei transportiert wurden.4. Frei vom Herpesvirus des Aales (HVA, Nachweis durch Gesundheitszeugnis).5. Frei vom Schwimmblasenparasit Anguillicoloides crassus (A. c., Nachweis einer lückenlosen Kette parasitenfreier Transport- und Aufzuchtbecken, vgl. 6.).6. Impffreiheit (HVA), (Nachweis durch Eigenerklärung).Die unten für die einzelnen Lose angeführten Angaben von Stückzahlen beziehen sich jeweils auf ein entsprechendes Äquivalent von 10 g Farmaalen. Wird eine abweichende Größe angeboten, so leitet sich die zu liefernde Menge aus der vorgegebenen Umrechnungstabelle (Tabelle 1) ab. Diese Anpassung ist nötig, um die nach dem Besatz erwartete höhere natürliche Sterblichkeit kleinerer Farmaale im Gegensatz zu größeren Farmaalen auszugleichen.Durchschnittsgewicht [g]/Äquivalenzfaktor:— bis 0,4 g (Glasaale)/3,1— 0,5 bis 1,5/2,2— 1,6 bis 2,5/1,8— 2,6 bis 3,5/1,6— 3,6 bis 4,5/1,4— 4,6 bis 5,5/1,3— 5,6 bis 6,5/1,2— 6,6 bis 7,5/1,1— 7,6 bis 11,5 g/1,0— 11,6 bis 14,5 g/0,9— 14,6 bis 21,5 g/0,8— 21,6 bis 25 g/0,7
erfüllen:
1. Zielgewicht der Lieferchargen: durchschnittlich 10 g/Stück.
2. Maximalgewicht der Lieferchargen: durchschnittlich 25 g/Stück.
3. Die Herkunft der Aale ist mit einem SEG-Zertifikat (siehe auch www.sustainableeelgroup.com) oder sonstigen geeigneten Nachweisen plausibel und nachprüfbar zu belegen, insbesondere, dass die Tiere nachhaltig und schonend gefischt, tierschutzgerecht und stressfrei transportiert wurden.
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4. Frei vom Herpesvirus des Aales (HVA, Nachweis durch Gesundheitszeugnis).
5. Frei vom Schwimmblasenparasit Anguillicoloides crassus (A. c., Nachweis einer lückenlosen Kette parasitenfreier Transport- und Aufzuchtbecken, vgl. 6.).
6. Impffreiheit (HVA), (Nachweis durch Eigenerklärung).
Die unten für die einzelnen Lose angeführten Angaben von Stückzahlen beziehen sich jeweils auf ein entsprechendes Äquivalent von 10 g Farmaalen. Wird eine abweichende Größe angeboten, so leitet sich die zu liefernde Menge aus der vorgegebenen Umrechnungstabelle (Tabelle 1) ab. Diese Anpassung ist nötig, um die nach dem Besatz erwartete höhere natürliche Sterblichkeit kleinerer Farmaale im Gegensatz zu größeren Farmaalen auszugleichen.
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Durchschnittsgewicht [g]/Äquivalenzfaktor:
— bis 0,4 g (Glasaale)/3,1
— 0,5 bis 1,5/2,2
— 1,6 bis 2,5/1,8
— 2,6 bis 3,5/1,6
— 3,6 bis 4,5/1,4
— 4,6 bis 5,5/1,3
— 5,6 bis 6,5/1,2
— 6,6 bis 7,5/1,1
— 7,6 bis 11,5 g/1,0
— 11,6 bis 14,5 g/0,9
— 14,6 bis 21,5 g/0,8
— 21,6 bis 25 g/0,7
Menge oder Umfang: 50 000 Stück
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Die Farmaale (Anguilla anguilla) müssen dabei folgende Anforderungen erfüllen:1. Zielgewicht der Lieferchargen: durchschnittlich 10 g/Stück.2. Maximalgewicht der Lieferchargen: durchschnittlich 25 g/Stück.3. Die Herkunft der Aale ist mit einem SEG-Zertifikat (siehe auch www.sustainableeelgroup.com) oder sonstigen geeigneten Nachweisen plausibel und nachprüfbar zu belegen, insbesondere, dass die Tiere nachhaltig und schonend gefischt, tierschutzgerecht und stressfrei transportiert wurden.4. Frei vom Herpesvirus des Aales (HVA, Nachweis durch Gesundheitszeugnis).5. Frei vom Schwimmblasenparasit Anguillicoloides crassus (A.c., Nachweis einer lückenlosen Kette parasitenfreier Transport- und Aufzuchtbecken, vgl. 6.).6. Impffreiheit (HVA), (Nachweis durch Eigenerklärung).Die unten für die einzelnen Lose angeführten Angaben von Stückzahlen beziehen sich jeweils auf ein entsprechendes Äquivalent von 10 g Farmaalen. Wird eine abweichende Größe angeboten, so leitet sich die zu liefernde Menge aus der vorgegebenen Umrechnungstabelle (Tabelle 1) ab. Diese Anpassung ist nötig, um die nach dem Besatz erwartete höhere natürliche Sterblichkeit kleinerer Farmaale im Gegensatz zu größeren Farmaalen auszugleichen.Durchschnittsgewicht [g]/Äquivalenzfaktor:— bis 0,4 g (Glasaale)/3,1— 0,5 bis 1,5/2,2— 1,6 bis 2,5/1,8— 2,6 bis 3,5/1,6— 3,6 bis 4,5/1,4— 4,6 bis 5,5/1,3— 5,6 bis 6,5/1,2— 6,6 bis 7,5/1,1— 7,6 bis 11,5 g/1,0— 11,6 bis 14,5 g/0,9— 14,6 bis 21,5 g/0,8— 21,6 bis 25 g/0,7
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5. Frei vom Schwimmblasenparasit Anguillicoloides crassus (A.c., Nachweis einer lückenlosen Kette parasitenfreier Transport- und Aufzuchtbecken, vgl. 6.).
Losnummer: 3
4
5
Kurze Beschreibung:
Die Farmaale (Anguilla anguilla) müssen dabei folgende Anforderungen erfüllen:1. Zielgewicht der Lieferchargen: durchschnittlich 10 g/Stück.2. Maximalgewicht der Lieferchargen: durchschnittlich 25 g/Stück.3. Die Herkunft der Aale ist mit einem SEG-Zertifikat (siehe auch www.sustainableeelgroup.com) oder sonstigen geeigneten Nachweisen plausibel und nachprüfbar zu belegen, insbesondere, dass die Tiere nachhaltig und schonend gefischt, tierschutzgerecht und stressfrei transportiert wurden.4. Frei vom Herpesvirus des Aales (HVA, Nachweis durch Gesundheitszeugnis).5. Frei vom Schwimmblasenparasit Anguillicoloides crassus (A.c., Nachweis einer lückenlosen Kette parasitenfreier Transport- und Aufzuchtbecken, vgl. 6.).6. Impffreiheit (HVA), (Nachweis durch Eigenerklärung).Die unten für die einzelnen Lose angeführten Angaben von Stückzahlen beziehen sich jeweils auf ein entsprechendes Äquivalent von 10 g Farmaalen. Wird eine abweichende Größe angeboten, so leitet sich die zu liefernde Menge aus der vorgegebenen Umrechnungstabelle (Tabelle 1) ab. Diese Anpassung ist nötig, um die nach dem Besatz erwartete höhere natürliche Sterblichkeit kleinerer Farmaale im Gegensatz zu größeren Farmaalen auszugleichen.Durchschnittsgewicht [g] / Äquivalenzfaktor:— bis 0,4 g (Glasaale)/3,1— 0,5 bis 1,5/2,2— 1,6 bis 2,5/1,8— 2,6 bis 3,5/1,6— 3,6 bis 4,5/1,4— 4,6 bis 5,5/1,3— 5,6 bis 6,5/1,2— 6,6 bis 7,5/1,1— 7,6 bis 11,5 g/1,0— 11,6 bis 14,5 g/0,9— 14,6 bis 21,5 g/0,8— 21,6 bis 25 g/0,7
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Durchschnittsgewicht [g] / Äquivalenzfaktor:
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Die Farmaale (Anguilla anguilla) müssen dabei folgende Anforderungen erfüllen:1. Zielgewicht der Lieferchargen: durchschnittlich 10 g/Stück.2. Maximalgewicht der Lieferchargen: durchschnittlich 25 g/Stück.3. Die Herkunft der Aale ist mit einem SEG-Zertifikat (siehe auch www.sustainableeelgroup.com) oder sonstigen geeigneten Nachweisen plausibel und nachprüfbar zu belegen, insbesondere, dass die Tiere nachhaltig und schonend gefischt, tierschutzgerecht und stressfrei transportiert wurden.4. Frei vom Herpesvirus des Aales (HVA, Nachweis durch Gesundheitszeugnis).5. Frei vom Schwimmblasenparasit Anguillicoloides crassus (A.c., Nachweis einer lückenlosen Kette parasitenfreier Transport- und Aufzuchtbecken, vgl. 6.).6. Impffreiheit (HVA) (Nachweis durch Eigenerklärung).Die unten für die einzelnen Lose angeführten Angaben von Stückzahlen beziehen sich jeweils auf ein entsprechendes Äquivalent von 10 g Farmaalen. Wird eine abweichende Größe angeboten, so leitet sich die zu liefernde Menge aus der vorgegebenen Umrechnungstabelle (Tabelle 1) ab. Diese Anpassung ist nötig, um die nach dem Besatz erwartete höhere natürliche Sterblichkeit kleinerer Farmaale im Gegensatz zu größeren Farmaalen auszugleichen.Durchschnittsgewicht [g]/Äquivalenzfaktor:— bis 0,4 g (Glasaale)/3,1— 0,5 bis 1,5/2,2— 1,6 bis 2,5/1,8— 2,6 bis 3,5/1,6— 3,6 bis 4,5/1,4— 4,6 bis 5,5/1,3— 5,6 bis 6,5/1,2— 6,6 bis 7,5/1,1— 7,6 bis 11,5 g/1,0— 11,6 bis 14,5 g/0,9— 14,6 bis 21,5 g/0,8— 21,6 bis 25 g/0,7
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6. Impffreiheit (HVA) (Nachweis durch Eigenerklärung).
— bis 0,4 g (Glasaale)/3,1
— 0,5 bis 1,5/2,2
— 1,6 bis 2,5/1,8
— 2,6 bis 3,5/1,6
— 3,6 bis 4,5/1,4
— 4,6 bis 5,5/1,3
— 5,6 bis 6,5/1,2
— 6,6 bis 7,5/1,1
— 7,6 bis 11,5 g/1,0
Menge oder Umfang: 50 000 Stück.
Losnummer: 7
8
Bezeichnung des Loses: Lieferung von 35 000 Farmaalen (Anguilla anguilla).
Menge oder Umfang: 35 000 Stück.
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Durchführung der Besatzmaßnahmen.
Kurze Beschreibung:
— Durchführung des Aalbesatzes, im Jahr 2013 ab Zuschlagerteilung bis Oktober, in den Jahren 2014 und 2015 von Mai bis Oktober des jeweiligen Jahres (mehrere Liefer- und Besatztermine, u. a. abhängig von Witterungsbedingungen und der Zahl der bezuschlagbaren Angebote, maximal 385 000 Tiere pro Jahr). Können einzelne Lose der insgesamt pro Jahr geplanten 8 Lieferlose (je nach Umfang zwischen 35 000 und 50 000 Tiere je Los) nicht an geeignete Lieferanten vergeben werden, reduziert sich die Zahl der zu besetzenden Tiere und der Orte entsprechend. Sollte keines der Lieferlose 1-8 bezuschlagt werden können, entfällt eine Beauftragung von Los 9 für das entsprechende
Jahr.— Die Orte der Besatzmaßnahmen orientieren sich an den Stellen Besatzmaßnahmen vergangener Jahre (ca. 80 Stellen; s. Anlage „Besatzplan 2010ff.pdf“) und sind bei Bedarf vom Auftragnehmer selbstständig unter Beachtung der für die Besatzmaßnahmen erforderlichen Voraussetzungen anzupassen oder neu zu wählen. Werden Besatzorte neu gewählt, ist der Auftraggeber vorab zu informieren. Gleiches gilt, wenn sich die Zahl der Besatzorte witterungsbedingt, drastisch reduzieren muss.— Kann der Auftraggeber nicht alle Lieferlose bezuschlagen, achtet der Auftragnehmer dennoch darauf, die Besatzmaßnahmen an verschiedenen Gewässern der 1a-Kategorie durchzuführen. Maximal 4/5 der Gesamtzahl der pro Jahr zur Verfügung stehenden Tiere darf am Rhein besetzt werden.— Fortführung der Aufstellung und Durchführung eines Besatzplans des LANUV (s. Anlage „Besatzplan 2010ff.pdf“).— Der Auftragnehmer stimmt die Anliefertermine mit den jeweiligen Auftragnehmern der Lose 1-8 ab und berücksichtigt dabei technische und biologische Möglichkeiten des jeweiligen Auftragnehmers.— Bereitstellung einer Möglichkeit zur tierschutzgerechten Zwischenhälterung für eventuell nicht unmittelbar verwendbare Teilchargen, für mindestens 35 000 Farmaale (oder entsprechende Äquivalente nach Umrechnungstabelle, Anlage 1).— Bestätigung der Annahme der Tiere, einschließlich Anlieferkontrolle, Anfertigung einer Stichprobe (ca. 25-30 Tiere jeder Lieferung, bzw. s. o, tiefgefroren, einzeln in Aluminiumfolie eingeschlagen/umwickelt, eingewickelte Aale einer Stichprobe in eine Plastiktüte verpacken und diese gut verschließen, gut lesbare, wasserfeste Beschriftung (Datum der Probe, Name des Aalzulieferers, Name Probenentnehmer) und Dokumentation der ausgesetzten Fische.— Die verpackten Stichproben werden durch den Fischgesundheitsdienst im LANUV untersucht, die Proben werden vom LANUV beim Auftragnehmer abgeholt. Der Auftragnehmer stimmt geeignete Termine zur Abholung im Vorfeld, optimalerweise, wenn die Anliefertermine feststehen, ab. Die Ansprechpartner werden nach Zuschlagerteilung benannt.— Koordination des gesamten geförderten Aalbesatzes in NRW unter Beachtung aller aus Landesmitteln getätigten Besatzmaßnahmen, der aktuell gültigen Förderkulisse für den Aalbesatz, der Förderrichtlinien für den Aalbesatz (EFF, FiAbg) und der Leitlinie für den Fischbesatz NRW (http://www.umwelt.nrw.de/naturschutz/fischerei) sowie Abstimmung mit den Rechteinhabern an den Besatzorten. Soweit mit den Fischereirechtseinhabern keine Einigung erzielt werden kann, sind die Besatzorte nach eigenem Ermessen neu zu bestimmen. Die Ansprechpartner (Fischereirechtseinhaber) und deren Kontaktdaten werden nach Zuschlagerteilung übergeben.— Pflege des Netzwerkes zur praktischen Durchführung des Besatzes an den Gewässern durch Absprache mit den Ansprechpartnern der privaten Fischerei vor Ort, Ansprechpartner werden nach Zuschlagerteilung benannt.— Verpflichtung gegenüber dem LANUV und ggf. einem von ihm Beauftragten des Aal-Monitoring-Projekts (LANUV EFF Aal-Projekt C, NW-647) Auskünfte über den Stand der durchgeführten Aalbesatzmaßnahmen zu erteilen.— Verfassen eines Kurzberichts in einfacher Ausfertigung sowie digital in einem MS-Office-kompatiblen Format über die getätigten Besatzmaßnahmen, der jeweils folgende Informationen je Besatzmaßnahme enthält: den genauen Besatzort (Fluss, Ortsname und Rechts- und Hochwert-Koordinaten), Besatzmenge, Beschreibung limnologischer Beschaffenheit am Besatzort inkl. Wasserstand und Wetter. Die Aalbesatz — Meldeformulare (siehe Anlage 2 der LFischVO, https://recht.nrw.de) oder eine vergleichbare Dokumentation sind als Anlage beizufügen.— Eingabe der Besatzdaten in die zur Verfügung gestellten Formulare (s. Anlage; Besatzorte 2011.pdf); soweit die Datenbank „Fischinfo NRW“ fertig gestellt ist, erfolgt die Eingabe direkt in die Datenbank.
Jahr.
— Die Orte der Besatzmaßnahmen orientieren sich an den Stellen Besatzmaßnahmen vergangener Jahre (ca. 80 Stellen; s. Anlage „Besatzplan 2010ff.pdf“) und sind bei Bedarf vom Auftragnehmer selbstständig unter Beachtung der für die Besatzmaßnahmen erforderlichen Voraussetzungen anzupassen oder neu zu wählen. Werden Besatzorte neu gewählt, ist der Auftraggeber vorab zu informieren. Gleiches gilt, wenn sich die Zahl der Besatzorte witterungsbedingt, drastisch reduzieren muss.
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— Kann der Auftraggeber nicht alle Lieferlose bezuschlagen, achtet der Auftragnehmer dennoch darauf, die Besatzmaßnahmen an verschiedenen Gewässern der 1a-Kategorie durchzuführen. Maximal 4/5 der Gesamtzahl der pro Jahr zur Verfügung stehenden Tiere darf am Rhein besetzt werden.
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— Fortführung der Aufstellung und Durchführung eines Besatzplans des LANUV (s. Anlage „Besatzplan 2010ff.pdf“).
— Der Auftragnehmer stimmt die Anliefertermine mit den jeweiligen Auftragnehmern der Lose 1-8 ab und berücksichtigt dabei technische und biologische Möglichkeiten des jeweiligen Auftragnehmers.
— Bereitstellung einer Möglichkeit zur tierschutzgerechten Zwischenhälterung für eventuell nicht unmittelbar verwendbare Teilchargen, für mindestens 35 000 Farmaale (oder entsprechende Äquivalente nach Umrechnungstabelle, Anlage 1).
— Bestätigung der Annahme der Tiere, einschließlich Anlieferkontrolle, Anfertigung einer Stichprobe (ca. 25-30 Tiere jeder Lieferung, bzw. s. o, tiefgefroren, einzeln in Aluminiumfolie eingeschlagen/umwickelt, eingewickelte Aale einer Stichprobe in eine Plastiktüte verpacken und diese gut verschließen, gut lesbare, wasserfeste Beschriftung (Datum der Probe, Name des Aalzulieferers, Name Probenentnehmer) und Dokumentation der ausgesetzten Fische.
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— Die verpackten Stichproben werden durch den Fischgesundheitsdienst im LANUV untersucht, die Proben werden vom LANUV beim Auftragnehmer abgeholt. Der Auftragnehmer stimmt geeignete Termine zur Abholung im Vorfeld, optimalerweise, wenn die Anliefertermine feststehen, ab. Die Ansprechpartner werden nach Zuschlagerteilung benannt.
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— Koordination des gesamten geförderten Aalbesatzes in NRW unter Beachtung aller aus Landesmitteln getätigten Besatzmaßnahmen, der aktuell gültigen Förderkulisse für den Aalbesatz, der Förderrichtlinien für den Aalbesatz (EFF, FiAbg) und der Leitlinie für den Fischbesatz NRW (http://www.umwelt.nrw.de/naturschutz/fischerei) sowie Abstimmung mit den Rechteinhabern an den Besatzorten. Soweit mit den Fischereirechtseinhabern keine Einigung erzielt werden kann, sind die Besatzorte nach eigenem Ermessen neu zu bestimmen. Die Ansprechpartner (Fischereirechtseinhaber) und deren Kontaktdaten werden nach Zuschlagerteilung übergeben.
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— Pflege des Netzwerkes zur praktischen Durchführung des Besatzes an den Gewässern durch Absprache mit den Ansprechpartnern der privaten Fischerei vor Ort, Ansprechpartner werden nach Zuschlagerteilung benannt.
— Verpflichtung gegenüber dem LANUV und ggf. einem von ihm Beauftragten des Aal-Monitoring-Projekts (LANUV EFF Aal-Projekt C, NW-647) Auskünfte über den Stand der durchgeführten Aalbesatzmaßnahmen zu erteilen.
— Verfassen eines Kurzberichts in einfacher Ausfertigung sowie digital in einem MS-Office-kompatiblen Format über die getätigten Besatzmaßnahmen, der jeweils folgende Informationen je Besatzmaßnahme enthält: den genauen Besatzort (Fluss, Ortsname und Rechts- und Hochwert-Koordinaten), Besatzmenge, Beschreibung limnologischer Beschaffenheit am Besatzort inkl. Wasserstand und Wetter. Die Aalbesatz — Meldeformulare (siehe Anlage 2 der LFischVO, https://recht.nrw.de) oder eine vergleichbare Dokumentation sind als Anlage beizufügen.
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— Eingabe der Besatzdaten in die zur Verfügung gestellten Formulare (s. Anlage; Besatzorte 2011.pdf); soweit die Datenbank „Fischinfo NRW“ fertig gestellt ist, erfolgt die Eingabe direkt in die Datenbank.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
An den Auftrag 2013 schließt sich eine Rahmenvereinbarung für die Jahre 2014 und 2015 an.
Referenznummer: 10118/26/EU
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms:
a) Zusage der Finanzierung des Landesanteil an dem Vorhaben analog der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Fischwirtschaft, Fischerei und Aquakultur in Nordrhein-Westfalen nach der Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 (EFF-VO) ? Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft- und Verbraucherschutz - III-2 ? 764.73.50 vom 9.4.2009, geändert d. RdErl. vom 6.12.2010 (MBl. NRW.2010 S. 907) Aalbesatzprogramm des LANUV NRW.
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b) Zusage der EU-Kofinanzierung aus dem Europäischen Fischereifonds auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 des Rates vom 27.7.2006 über den Europäischen Fischereifonds (EFF) (Abl. Nr. L 223 S. 1 vom 15.08.2006) (EFF-VO); Aalbesatzprogramm des LANUV NRW.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Nordrhein-Westfalen. Genaue Angaben können nicht gemacht werden, da nicht vorhergesagt wird, welcher Auftragnehmer die Besatzmaßnahme durchführen wird oder wohin die Tiere zu liefern sind (direkt an die Besatzstelle oder zum Auftragnehmer der Besatzmaßnahme). Fest steht bisher nur, dass die Tiere innerhalb Nordrhein-Westfalens besetzt werden sollen.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. eines Leistungsportfolios (min. 1 bis max. 4 DIN-A4 Seiten) , ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und den eingebundenen Subunternehmern.
b. der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Firmenfragenkatalog, ggf. auch für die anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und alle Subunternehmen.
c. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Vordruck VOL 5b EG), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und den eingebundenen Subunternehmern.
d. Eigenerklärung nach § 6 (Vordruck VOL 5c EG), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und den eingebundenen Subunternehmern.
e. Soweit zutreffend: ausgefülltes und unterschriebenes Formblatt Bietergemeinschaftserklärung.
f. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (VOL 5f EG) (nur Los 9).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs auch zur Berufshaftpflichtversicherung (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für Sie zuständigen Versicherungsträger an) sowie zum Gesamtumsatz und Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistung, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (§ 7 EG Abs. 2 VOL/A).
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b) Hinweis: Der Auftraggeber wird vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GWO (Gewerbeordnung) für den/die Bieter anfordern, der/die einen Zuschlag erhalten soll(en).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Lose 1-8:
— Die Herkunft der Aale ist mit einem SEG-Zertifikat (siehe auch www.sustainableeelgroup.com) oder sonstigen geeigneten Nachweisen plausibel und nachprüfbar zu belegen, insbesondere, dass die Tiere nachhaltig und schonend gefischt, tierschutzgerecht und stressfrei transportiert wurden.
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— frei vom Herpesvirus des Aales (HVA, Nachweis durch Gesundheitszeugnis).
— frei vom Schwimmblasenparasit Anguillicoloides crassus (A.c., Nachweis einer lückenlosen Kette parasitenfreier Transport- und Aufzuchtbecken).
— Impffreiheit (HVA) (Nachweis durch Eigenerklärung).
Los 9:
— Fischereibiologische Fachkenntnisse, besonders zum Transport und Besatz von Fischen (Studium der Biologie oder Ausbildung zum Fischwirt oder vergleichbare praktische Erfahrungen oder vergleichbare Abschlüsse aus den Vertragsstaaten der Europäischen Union).
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- Kenntnisse der Gewässer und der Anglerorganisationen NRWs (Referenzen über vergleichbare Tätigkeiten in Nordrhein-Westfalen).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Es sind Festpreise für die Tiere (ohne Lieferung; Lose 1-8) sowie für die Durchführung der Besatzmaßnahme (Los 9) anzugeben.
— Lose 1-8:
Da die Besatzorte nicht feststehen, kann für die Transportkosten keine Pauschale angegeben werden. Die Frachtkosten (einschl. Transport) sind als Preis je km anzubieten. Sowohl Hin- als auch Rückweg werden vergütet.
— Los 9:
Da nicht absehbar ist, ob und wie viele der acht Lieferlose vergeben und beauftragt werden können, ist das Angebot gestaffelt aufzustellen. Dabei wird vorausgesetzt, dass der Bieter in der Lage ist, alle acht Lose zu bearbeiten.
Die in der Vergabeunterlagen angegebene Tierzahl (385 000 Stück) bezieht sich auf den Äquivalenzfaktor 1,0. Der angebotene Preis für den Besatz eines Loses muss sich ebenfalls auf die Äquivalenzfaktor 1,0 beziehen.
Da der Auftraggeber auf das Angebot keinen Einfluss nehmen kann und somit auch leichtere oder schwerere Tiere angeboten werden können, muss der Bieter zu Los 9 Zu- und Abschläge vorsehen, die eine aufwandsbezogene Abrechnung ermöglicht.
— Losübergreifend:
Die angegebenen Preisen decken alle Funktionalitäten und Bestandteile der angebotenen Preise und Produkte gemäß Leistungsbeschreibung ab.
Im Übrigen müssen alle anfallenden Nebenkosten wie z. B. Personal-, Material- und Versicherungskosten, sowie Sachkostenaufwand, Post- und Fernsprechgebühren, Druck- und Versandkosten, Bürokosten, Versicherungsprämien und sonstige Kosten, Baubesprechung etc. in den Festpreisen/Stückpreisen enthalten sein.
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— Skontoabzug:
Der Bieter muss angeben, ob er einen Skontoabzug einräumt. Falls er einen Skontoabzug ermöglicht, trägt er die Höhe des Skontoabzugs und das Zahlungsziel in das Leistungsverzeichnis ein.
Eine Skontogewährung wird bei der Angebotssumme positiv berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Tage beträgt. Der Preis wird entsprechend des Skontoabzugs neu berechnet.
Bei einer Skontogewährung und einem angebotenen Zahlungsziel von weniger als 14 Tagen, wird der Skontoabzug bei der Wertungsphase nicht berücksichtigt. Erhält ein Angebot, bei dem Skonto in der Wertungsphase wegen kürzerer Fristen nicht berücksichtigt wurde, den Zuschlag, so wird Skonto bei der Zahlung in Anspruch genommen, wenn die Skontofrist eingehalten werden kann.
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— Zwischenzahlungen:
Zwischenzahlungen sind möglich. Der Auftragnehmer (Lose 1-8) kann eine Zwischenrechnung stellen, wenn er einen Auftrag über mindestens 2 Lose erhalten und mindestens ein Los komplett ausgeliefert hat.
Bsp.: Bieter A hat den Zuschlag über 4 Lose erhalten. Nachdem er das 1 Lose ausgeliefert hat, kann er hierfür eine Zwischenrechnung stellen.
Für den Auftragnehmer von Los 9 gilt, dass er eine Zwischenrechnung stellen kann, wenn er mindestens 2 Lose besetzt hat.
— Rechnungslegung und Zahlungsabwicklung, Skonto:
Die Schlussrechnung ist dem Auftraggeber nach Erklärung der Abnahme (vgl. § 13 VOL-Vordruck 8 EG) vorzulegen.
Die ordnungsgemäße Lieferung der Tiere wird vom Auftragnehmer von Los 9 im Namen des Auftraggebers erklärt, wenn die Tiere vom Auftragnehmer der Lose 1-8 übergeben werden. Hat ein Auftragnehmer den Zuschlag über mehr als 1 einzelnes Los erhalten oder nutzt er die Möglichkeit ein Los in 2 Chargen zu liefern, erklärt der Auftragnehmer von Los 9 im Namen des Auftraggebers eine Teilabnahme, die sich auf die gelieferten und übergebenen Tiere bezieht.
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Die Schlussrechnungen dürfen erst nach vollständiger Lieferung gestellt werden und sind an den Auftraggeber, LANUV NRW, Fachbereich 26, Heinsberger Straße 53, 57399 Kirchhundem-Albaum, zu richten. Die Rechnungen der Auftragnehmer müssen dem Auftraggeber spätestens am 4.11.2013 vorliegen, einschl. des Abschlussberichts von Los 9.
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Die Zahlungsfrist beginnt am Tage des Rechnungseingangs beim Auftraggeber und beträgt grundsätzlich 30 Tage netto. Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt . Ergänzend hierzu wird auf die §§ 15 und 17 VOL-Vordruck 8 EG verwiesen.
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Wird ein Skontorabatt eingeräumt, ist dieser im Leistungsverzeichnis einzutragen.
— Preiskürzung oder ergänzende Lieferung:
Weicht das Gewicht der bei Lieferung genommenen Stichprobe (der Umfang der Stichprobe hängt vom jeweils zugesicherten Gewicht ab: 25-30 Tiere bei Äquivalenzfaktor 1,0 sonst entsprechend der Tabelle in der Leistungsbeschreibung) vom zugesicherten Gewicht ab, behält sich der Auftraggeber eine angemessene Kürzung der Vergütung vor.
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Eine Kürzung ist ausgeschlossen, wenn der Auftragnehmer im konkreten Einzelfall versichert, zusätzliche Tiere gemäß Äquivalenzfaktor zu liefern. Fahrtkosten dürfen für die Lieferung der zusätzlichen Tiere nicht in Rechnung gestellt werden.
Weisen die gelieferten Tiere nicht die vereinbarten Eigenschaften auf (insb. Gesundheitszustand, vgl. Leistungsbeschreibung), behält sich der Auftraggeber eine Kürzung der Rechnungssumme vor.
Sind die Tiere schwerer als vereinbart, ist eine zusätzliche Vergütung nicht vorgesehen.
— Rückzahlung:
Sofern nach Leistung der Schlusszahlung durch den Auftraggeber Unstimmigkeiten in den Abrechnungsunterlagen festgestellt werden, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich etwa zu viel gezahlte Beträge einschließlich der darin enthaltenen Umsatzsteuer zu erstatten.
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Sind Beträge zurückzuzahlen, hat der Auftragnehmer vom Empfang der Zahlung an die aus dem zurückzuzahlenden Betrag — abzüglich der darin enthaltenen Umsatzsteuer gezogenen Nutzungen herauszugeben. Das sind i. d. R. ersparte Schuldzinsen bei debitorisch geführten Geschäfts-/Kontokorrent-Konten. Diese werden zur gegenseitigen Vereinfachung mit 3 v. H. über dem Basiszinssatz des § 247 BGB angenommen, es sei denn, es werden höhere oder geringere gezogene Nutzungen nachgewiesen. Der Auftragnehmer kann sich nicht auf den etwaigen Wegfall der Bereicherung gemäß § 818 Abs. 3 BGB berufen.
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Die Abtretung einer Forderung des Auftragnehmers aus dem abzuschließenden Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Finanzministers des Landes Nordrhein-Westfalen rechtswirksam. Der Auftragnehmer hat die Abtretungsanzeige dem Auftraggeber vorzulegen.
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Wenn und soweit sich das Verfahren aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, gegenüber dem zu Beginn der Vertragsdurchführung gemeinschaftlich festgelegten Terminplan verzögert, werden die Vertragspartner zum Ausgleich der bei dem Auftragnehmer entstehenden wirtschaftlichen Belastung angemessene Regelung treffen. Gleiches gilt im Falle von zusätzlichen oder geänderten Leistungen.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Soweit mehrere Bieter ein Angebot als Bietergemeinschaft abgeben, muss zum Nachweis des Vorliegens einer Bietergemeinschaft eine ausdrückliche Erklärung der Gemeinschaft eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie dasjenige Mitglied benannt werden, welches die Bietergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorgeschriebene Bietergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Der Umfang der Zuschlagserteilung (Los 9) hängt vom Farmaalangebot ab. Können nicht alle Lieferlose (1-8) bezuschlagt werden, reduziert sich der Umfang von Los 9 entsprechend.
Besonderheiten Los 9:
— Laufzeit & Umfang
Die Vertragslaufzeit mit dem Auftragnehmer von Los 9 beginnt unmittelbar nach der Zuschlagserteilung/Angebotsannahme durch den Auftraggeber und endet spätestens mit der Abgabe des Kurzberichtes 2015, also spätestens am 4.11.2015 aus, ohne dass es hierzu einer Kündigung bedarf.
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Der konkrete Umfang der Beauftragung (bspw. auch Aussatzorte, unter Berücksichtigung der Fischlängen) ist unklar, da der Auftraggeber vom Farmaalangebot am Markt abhängig ist und diesen nicht beeinflussen kann. Soweit Angebote für die Lose 1-8 angenommen werden können, wird das Angebot des Bieters für Los 9 angenommen.
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Das Angebot des Bieters gilt auch für die Jahre 2014 und 2015. Auf dieser Grundlage können Verträge mit dem Auftragnehmer von Los 9 geschlossen werden, wenn Tiere für die Besatzmaßnahmen am Markt eingekauft werden. Eine diesbezügliche Garantie, dass auch in den Folgejahren Aale eingekauft werden, besteht nicht.
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— Preisbindung/-gleitklausel
Die im Angebot des Auftragnehmers angegebenen Preise sind mindestens für das Besatzjahr 2013 bindend.
Anschließende Preisänderungen sind dem Auftraggeber mindestens 2 Monate vor dem Inkrafttreten schriftlich und ohne Aufforderung mitzuteilen. Aufträge, die vor Mitteilung einer Preisänderung erteilt werden, sind zu dem Preis zu bearbeiten, der im Zeitpunkt der Auftragserteilung aktuell war. Die jeweils nächste Preisänderung darf frühestens 3 Monate nach der vorangegangenen Preisänderung in Kraft treten.
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Wenn sich die Preise einmalig um mindestens 5 v. H. oder innerhalb von 12 Monaten um mindestens 10 v. H. erhöhen, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Ende des Besatzjahres (4.11.) zu.
— Übergabetermine
Der Auftragnehmer der Lose 1-8 sowie der Auftragnehmer von Los 9 stimmen die Anlieferungstermine und -orte (Besatzstelle oder Standort des Auftragnehmers von Los 9; Zeitraum Juni bis Oktober) miteinander ab. Dazu setzt sich der Auftragnehmer zu Los 9 mit den Auftragnehmern der anderen Lose möglichst frühzeitig in Verbindung, damit er als Ansprechpartner allen bekannt ist.
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Der Auftragnehmer von Los 9 koordiniert die Terminfindung, hält hierbei engen Kontakt mit dem Auftraggeber und teilt ihm die vereinbarten Termine frühzeitig mit, damit der Auftraggeber im Einzelfall entscheiden kann, einem Liefertermin beizuwohnen.
Können die Auftragnehmer einvernehmliche Termine nicht vereinbaren, ist der Auftraggeber hinzuzuziehen.
Sollte eine Lieferung nicht zu dem vereinbarten Termin erfolgen können, so ist es dem Auftragnehmer der Lose 1-8 zunächst ausdrücklich untersagt, eigenmächtig einen Ersatztermin festzulegen oder Tiere zu liefern, die nicht den Anforderungen der Leistungsbeschreibung genügen.
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In diesem Fall ist der Auftraggeber sowie der Auftragnehmer von Los 9 kurzfristig über die Verzögerung schriftlich (E-Mail und Telefax) zu informieren.
— Übergabeorte
Die Lieferorte können nicht vorgegeben werden. Die Lieferorte hängen von der Witterung, der Fischlänge, sowie dem konkreten Ort der Besatzmaßnahme ab, und ob dorthin ein (großer) Transport möglich ist. Die Besatzorte befinden sich in jedem Falle in Nordrhein-Westfalen, wie sich aus der beigefügten Karte mit den 1a-Gewässern und der Übersicht der zuletzt verwendeten Besatzorte ergibt.
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Der Auftragnehmer von Los 9 wird ebenfalls in dieser Ausschreibung ermittelt. Daher kann eine Angabe zum Firmensitz nicht gemacht werden. Eine Anlieferung an den Firmensitz ist aber möglicherweise erforderlich, insbesondere wenn lediglich kleinere Mengen direkt besetzt werden und der Großteil der Lieferung zwischengehältert werden muss.
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Sämtliche Lieferpflichten (Lose 1-8), die sich aus dieser Ausschreibung ergeben, stellen Bringschulden des Auftragnehmers dar.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-07-19 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 10118/26/EU

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Domplatz 1-3
Postort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111604 📞
Internetadresse: www.bezreg-muenster.nrw.de 🌏
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat.
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spä-testens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewer-bung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Antrage nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
Es wird der folgende Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr "unverzüglich" i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
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Quelle: OJS 2013/S 084-141825 (2013-04-25)